Wer in der Schweiz gelebt oder gearbeitet hat und den Ruhestand im Ausland verbringt, kann sich die Schweizer AHV-Rente auch ins Ausland ausbezahlen lassen. Was für Sie genau gilt, hängt von Ihrer Nationalität ab. Show Alle Themen 02.08.2018, 13:27 von Ich bin jemand, der schon länger hier lebt und arbeitet. Also Deutscher. Aufgrund der aktuell bald nicht mehr beherrschbaren Gesamt-Situation in Deutschland möchte ich gerne auswandern, wie jedes Jahr über 100.000 andere qualifizierte Deutsche das auch schon gemacht haben und weiter machen werden. Meine bisher bezahlten RV-Beiträge möchte ich wiederhaben. Sie gehören mir. Und gibt es tatsächlich eine "Renten-Anpassung" an die Lebensunterhaltungskosten sagen wir mal von Timbuktu? 02.08.2018, 13:36 von Sie können sich Ihre Beiträge nur auszahlen lassen, wenn Sie weniger als 60 Monate Beiträge gezahlt haben. 02.08.2018, 13:39 von Solange Sie Deutscher sind, sind Sie auch ohne 60 Monate Beitragszeiten zur Beitragszahlung in die DRV berechtigt. Von daher müssten Sie erst mal Ihre Staatsbürgerschaft aufgeben. 02.08.2018, 14:08 Experten-Antwort Hallo RSR928, als deutscher Staatsangehöriger ist es egal wo Sie wohnen, da Ihnen die Rente später weltweit ausgezahlt würde. Mögliche Auslandsüberweisungskosten würden dabei zu Ihren Lasten gehen. Dies würde nur bei Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit entfallen. Europäische Staatsangehörige sind gleichgestellt. 02.08.2018, 14:22 von Zitiert von: RSR928 Ich bin jemand, der schon länger hier lebt und arbeitet. Also Deutscher. Aufgrund der aktuell bald nicht mehr beherrschbaren Gesamt-Situation in Deutschland möchte ich gerne auswandern, wie jedes Jahr über 100.000 andere qualifizierte Deutsche das
auch schon gemacht haben und weiter machen werden. Meine bisher bezahlten RV-Beiträge möchte ich wiederhaben. Sie gehören mir. Und gibt es tatsächlich eine "Renten-Anpassung" an die Lebensunterhaltungskosten sagen wir mal von Timbuktu? Sehr geehrter Herr @RSR928 Sie können jederzeit auswandern wohin Sie wollen, Ihre einbezahlten Rentenbeiträge gehören nicht Ihnen persönlich, das setze ich Die Rente die Ihnen gesetzlich zusteht bemisst sich anhand der jährlichen EGP je nach Rentenart und den derzeitigen Bestimmungen des Gesetzgebers. Als freundlicher Rentner, der sagen wir mal eine überdurchschnittliche Rente bezieht und seine Dabei ist die Witwenrente für meine Ehefrau noch nicht mal mit eingerechnet. Allerdings ist mein persönliches vorzeitiges Sterberisiko immer vorhanden. Der Eine gewinnt, der Andere verliert. Um Ihre Frage abschließend zu beantworten folgender Link: Zitat Mehr dazu: Wer wirklich sein Glück im Ausland versucht und nicht in der Lage ist die für ihn sehr wichtigen Passagen vorher selbst zu recherchieren, wird womöglich scheitern. Trotzdem alles Gute, es kamen schon mehr zurück, wie gegangen, besonders wenn die Zipperlein krankheitsbedingt einem dazu zwingen. In steuerlicher Hinsicht gibt es auch einiges zu beachten. Tipp: Mal informieren Einen angenehmen Tag wünscht @Diskutant 02.08.2018, 17:24 von Die gleiche Frage wurde doch bereits vor einigen Wochen mindestens 2 mal gepostet und mehr als ausführlich
beantwortet. Und die intelligente Zusatzfrage von Frank Kalle-dingens hat auch keinen Unterhaltungswert. Dieser merkwürdige Zeitgenosse hat diesen Blödsinn, dass er seine Rente für 50 Jahre im Voraus abgegolten haben will, schon mindestens 5 Mal in den letzten 2 Jahren gestellt. Manche User merken es wenn man Sie verars...n will. Kann ich mir meine Rente auszahlen lassen wenn ich Auswandere?Die gute Nachricht lautet: Sie können sich, wenn Sie auswandern, die Rente im Ausland auszahlen lassen. Sie bekommen weiterhin, wie auch in Deutschland, monatlich die volle Rente ausgezahlt, wenn Sie in einen der folgenden Staaten umziehen: Länder der Europäischen Union.
Warum wird die Rente gekürzt Wenn man im Ausland lebt?Wer hierzulande Ansprüche erworben hat, erhält die Rente in voller Höhe im Ausland ausgezahlt. Der Wohnsitz (Land in dem man leben möchte) oder die Staatsangehörigkeit (Deutsch / EU-Ausländer / Land mit Abkommen / ohne Abkommen) spielt keine Rolle. Eine Rentenkürzung gibt es nicht mehr!
Wie lange darf man sich als Rentner im Ausland aufhalten?Ein Aufenthalt ab sechs Monaten im Ausland gilt in der Rentenversicherung bereits als dauerhaft („gewöhnlicher Aufenthalt“) und kann zu einer Kürzung der Rente führen. Wer in einen Mitgliedsstaat der EU auswandert, erhält in der Regel jedoch die volle deutsche Rente im Ausland.
Kann man aus zwei Ländern Rente beziehen?Auch wenn für das Prüfen des Rentenanspruchs Zeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet werden können, übernimmt das Auszahlen der Rente jedes Land selbst. Es ist also möglich, dass Sie mehrere Renten aus verschiedenen Ländern erhalten. Eine "Gesamtrente" oder "Europarente" gibt es nicht.
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