Hallo ttwa2011, Show
Habe leider keine SMS bekommen. Der Mitarbeiter in der Hotline meinte, dass es einige Tage dauern kann. Mittlerweile sind es jedoch eher Monate daraus geworden Ja das habe ich ohne Erfolg. Neuerdings bekomme ich eine Meldung das die Sim nicht eingerichtet sei. Dann war er nicht hinterlegt schade. In meinem Fall sind es Rund 97 Tage. Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox Das Wichtigste in Kürze
Viele Mobilfunkkundinnen und -kunden nutzen Vertragspakete aus Handy und Tarif, sogenannte Bundle-Verträge. Damit erhalten sie mit dem Tarifabschluss ein neues Smartphone – das dann über die Dauer der Vertragslaufzeit abbezahlt wird. Was viele nicht wissen: Nach 24 Monaten ist das Gerät zwar abbezahlt. Doch läuft der Vertrag dann weiter, werden die Kosten keineswegs angepasst. Stattdessen bleibt die monatliche Grundgebühr in unveränderter Höhe und Sie zahlen weiter – für eine Leistung, die Sie gar nicht erhalten. Tipp: Treue zahlt sich bei Bundle-Verträgen nicht aus – kündigen Sie rechtzeitig zum Laufzeitende Ihren Vertrag und vermeiden Sie unnötige Kosten.Die meisten werden nach Ende der Mindestvertragslaufzeit von der unveränderten Rechnung völlig überrascht und gehen von einer automatischen Preissenkung aus. Stattdessen zahlen sie bis zu 50 Euro im Monat oder sogar mehr zusätzlich. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, die Zusatzkosten hinzunehmen – oder den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern und so ein neues Smartphone zu finanzieren. Es gibt zwar Ausnahmen der beschriebenen Praxis, doch nur bei einzelnen Bündelverträgen wird in der Kalkulation des Vertrags eine Trennung zwischen Hardware und Vertrag vorgenommen. Bundle-Tarife auf den Prüfstand stellenWer sein Handy nicht separat kauft, sondern über einen Handyvertrag subventioniert, muss die Gerätekosten nicht auf einen Schlag leisten. Stattdessen werden sie über zwei Jahre verteilt und auf die monatliche Grundgebühr aufgeschlagen. Gerade wer auf teure, topaktuelle Smartphones setzt, kann so hohe Anschaffungskosten über einen längeren Zeitraum verteilen. Gut zu wissen: Betrachten Sie Angebote kritisch, bei denen Smartphones als 1-Euro-Schnäppchen oder gar umsonst angepriesen werden. Die Mobilfunkanbieter holen sich die Hardwarekosten über die höhere monatliche Grundgebühr wieder rein. Allerdings werden so die tatsächlich anfallenden Kosten für Gerät und Tarif nicht immer transparent. Bei alten Verträgen zahlen Verbraucher draufNoch immer stecken viele Kunden in alten Verträgen mit deutlich schlechteren Konditionen als heute. 24-Monats-Verträge gehören generell vor Ablauf der Mindestlaufzeit auf den Prüfstand. Passt die Tarifleistung noch zu Ihren Bedürfnissen? Wie viel können Sie mit einem Wechsel sparen? In neuen Handytarifen bekommen Sie meist mehr Leistung für weniger Geld. Gut zu wissen: Das neue Telekommunikationsgesetz macht Tarifwechsel viel flexibler: Seit 1. Dezember 2021 können Sie alle neuen Verträge für Internet oder Mobilfunk monatlich kündigen, wenn die Mindestlaufzeit vorbei ist. Bislang galt: Wer nicht rechtzeitig selbst kündigte, hing meist weitere 12 Monate im Vertrag fest. Wenn Sie Ihren Vertrag jedoch freiwillig um weitere zwei Jahre verlängern, etwa, weil Sie ein neues Smartphone finanzieren, kommen Sie erst wieder einen Monat nach diesen 24 Monaten aus dem Vertrag heraus. Neue Kündigungsfrist: Wichtige Änderung! Auf dieses Datum müssen Sie jetzt auf Ihrer Handy-Rechnung achten "Ihr Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn Sie nicht drei Monate vor Vertragsablauf kündigen." Diese Passage ist ab sofort in Handy- oder Telefonverträgen Tabu. Ab sofort haben Verbraucher nämlich eine kleinere Kündigungsfrist und Verträge sind nur noch ein oder maximal zwei Jahre gültig. Doch was müssen Verbraucher beachten? FOCUS Online liefert Antworten und sagt auch, was Verbraucher tun können, wenn Sie vor dem 1. Dezember gekündigt haben und in der Frist-Falle stecken. Verbraucher können ihren Handyvertrag ab sofort einen Monat vor Vertragsablauf kündigen. Bisher galt die 3-Monatsfrist. Zudem gilt: Ist der Vertrag abgelaufen, darf der Anbieter diesen nicht mehr automatisch um 12 Monate verlängern. Vielmehr können Sie dann jederzeit aus dem Vertrag ausscheiden, müssen dafür nur die Frist von einem Monat einhalten.
Doch es gibt einen Haken. Hat der Anbieter Ihnen einen neuen Tarif angeboten und haben Sie dem zugestimmt, gilt die vereinbarte (neue) Vertragslaufzeit. Also entweder 12- oder 24-Monate.
"Die Rücknahme der alten Kündigung ist nicht möglich. Doch Sie können versuchen, eine erneute Kündigung mit kürzerer Frist und Hinweis auf § 56 Absatz 3 TKG-neu auszusprechen", schreibt die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Welches Datum gilt bei Kündigung auf der Rechnung?Seit Ende 2017 sind alle Handy-, Telefon- und Internetanbieter dazu verpflichtet, ihren Kunden in der monatlichen Rechnung das Datum des Vertragsbeginns, die Mindestvertragslaufzeit und auch die spätestens mögliche Kündigungsfrist mitzuteilen. Dadurch sollen Verbraucher besser geschützt werden. Verbraucher sollten bei Rechnungen, die nach dem 1. Dezember ausgestellt wurden, auf die „Kündigungsfrist“ oder die Angabe „Kündigungseingang bis ..." achten. Bei Ihrer November-Rechnung achten Sie auf „Mindestlaufzeit“ und ziehen Sie davon einen Monat ab. Das wäre Ihre spätestens mögliche Kündigungsfrist, damit sich der Vertrag nicht um einen weiteren Monat verlängert. Verträge werden ab sofort nicht mehr um zwölf Monate verlängert. Aber, Achtung! Schlägt der Anbieter einen neuen Tarif mit besseren Konditionen vor, gilt ein neuer Vertrag. Der dann wiederum eine bestimmte Vertragslaufzeit hat. Im Extremfall sind es 24 Monate.
Worauf muss ich jetzt achten?FOCUS Online sagt: Handy-Anbieter wollen Sie jetzt halten – im Idealfall über mehrere Monate und Jahre. Wundern Sie sich also nicht, wenn Ihnen kurz vor Vertragsablauf ein günstiger Tarif angedreht wird. Wenn Sie sich in Ihrem Benutzerkonto anmelden, werden Sie beispielsweise aufgefordert zu "verlängern" oder den noch besseren Tarif zu buchen. Lassen Sie sich nicht davon blenden. Nehmen Sie auch andere Anbieter unter die Lupe und prüfen Sie Angebote nach Dauer und Nutzen. Telefonieren Sie beispielsweise viel, hilft eine Flatrate. Sofern Sie oft unterwegs sind und oft surfen, brauchen Sie ein großes Datenvolumenpaket. Vertragslaufzeiten von über 12 Monaten sind in der Regel günstiger. Bedenken Sie aber, dass die Preise insgesamt fallen. Um immer den günstigsten Anbieter zu haben, sollten Sie auf kürzere Vertragslaufzeiten achten. Was ändert sich noch?Schnelles Internet Laut Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG) müssen Anbieter einen schnellen Internetzugang verfügbar machen. Was das genau bedeutet, muss sich allerdings noch zeigen. Die Bundesnetzagentur plant bis Juni 2022 eine konkretere Vorgabe. Mögliche Idee: Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBv) fordert eine Mindestbandbreite von anfänglich 50 Mbit pro Sekunde, dadurch wäre ein konkreter Gewinn für Verbraucher gegeben, "insbesondere auf dem Land, wo Anschlüsse teils noch immer sehr langsam sind". Grundsätzlich müssen Verbraucher ab sofort nur noch für die Internet-Geschwindigkeit zahlen, die sie auch tatsächlich bekommen. So gibt es neben einem Sonderkündigungsrecht auch ein Minderungsrecht, das sich an der Höhe der Abweichung der tatsächlichen Datenübertragungsrate von der vertraglich zugesicherten orientiert. Entschädigung für Schnecken-Tempo Erhalten Kunden beispielsweise nur 50 statt der zugesagten 100 Megabit pro Sekunde, müssen sie fortan nur noch die Hälfte (50 Prozent) des monatlichen Entgelts bezahlen. Eine mögliche Abweichung müssen Kunden nachweisen. Entweder durch das entsprechende Messinstrument der Bundesnetzagentur oder durch ein anderes von der Behörde zertifiziertes Tool. Das Recht zur Minderung besteht dann so lange fort, bis der Anbieter den Nachweis erbringt, dass er vertragskonform liefert. Störung dauert über 48 Stunden Wenn der Techniker nicht zum versprochenen Termin erscheint, um eine Störung zu beheben, können Verbraucher eine Entschädigung verlangen. Gleiches gilt, wenn Sie die Störung gemeldet haben und diese nicht innerhalb von 48 Stunden behoben wurde. Die Höhe der Entschädigung beträgt ab dem dritten Tag entweder fünf Euro oder zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Grundgebühr. Ab dem fünften Tag sind es dann zehn Euro oder 20 Prozent. Lesen Sie auch:
Im Video:kom Kann man nach Vertragsende noch angerufen werden?Aufgrund der neuen Regelung zur Rufnummernmitnahme ist gewährleistet, dass Du weiterhin erreichbar bist. Dies ist auch gegeben wenn mehrere Tage zwischen Vertragsende und Portierungstermin liegen.
Was passiert wenn man seinen Handyvertrag nicht verlängert?Allerdings dürfen Anbieter Telefon-, Internet- und Mobilfunkverträge nicht mehr automatisch um weitere 12 Monate verlängern. Für dich als Kunden bedeutet das: Hast du vergessen deinen Vertrag zum Ende der Laufzeit zu kündigen, kommst du im Anschluss jederzeit aus dem Vertrag heraus.
Was passiert wenn ich meinen Vertrag nicht kündige?Ohne fristgerechte Kündigung wird das Vertragsverhältnis um zwölf weitere Monate verlängert. Wenn du die reguläre Kündigungsfrist von maximal drei Monaten verpasst hast, kannst du noch diese Möglichkeiten in Betracht ziehen: Auf Kulanz hoffen. Tarifwechsel während der Vertragslaufzeit.
Wie lange darf ein Handyvertrag automatisch verlängert werden?Aber Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung, dass stillschweigende Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr möglich sind und Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten Dauer.
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