Was müssen Sie bei der Ladung

Damit nicht genug. Insgesamt gilt es beim Transport vier physikalische Faktoren zu beachten, die wir hier kurz vorstellen:

1. Beschleunigungs-, Flieh- und Verzögerungskräfte

Ein Beispiel: Bremst der Fahrer, wirkt das 0,8-fache der Gewichtskraft der Ladung in Längsrichtung nach vorn. Bei Kurvenfahrten und beim Anfahren wirkt das 0,5-fache der Gewichtskraft der Ladung.

2. Reibung

Je höher diese zwischen Ladegut und Fahrzeugboden ist, desto besser. Beachten Sie: Der Zustand der Oberflächen beeinflusst die Reibung enorm. Sind sie trocken oder nass, ölig oder fettig? In jedem Fall kann über die Reibungskraft maximal 60 Prozent der Gewichtskraft festgehalten werden. Dies geschieht etwa durch Antirutschmatten. Experten empfehlen, diesen Wert nicht voll auszureizen, da er durch Feuchtigkeit, Raureif, Frost oder Schmutz reduziert werden kann.

3. Standfestigkeit der Ladung

Diese Formel sollten Sie kennen: Ihr Ladegut steht sicher, wenn die Schwerpunkthöhe kleiner ist als die halbe Breite seiner Grundfläche. Zusätzlich müssen Sie den Standsicherheitsbeiwert (fsq) berücksichtigen.

Nehmen wir das Beispiel einer 2,00 m x 0,80 m großen Holzkiste, deren Schwerpunkthöhe (hs) bei 1,00 m liegt. Der Abstand des Schwerpunkts zur Kippkante (bs) beträgt hier 0,40 m, der Standsicherheits-beiwert (fsq) 0,6. Wenn seitlich bs kleiner ist als fsq x hs, ist die Holzkiste nicht standsicher und muss zusätzlich gesichert werden. Dies ist in unserem Beispiel der Fall, denn 0,40 m sind kleiner als 0,6 x 1,00 m (ergibt 0,6 m).

4. Sicherungskraft und Vorspannkraft

Die Sicherungskraft (Fs) ist genau die Kraft, die über Sicherungsmaßnahmen aufgebracht werden muss. Sie berechnet sich aus den auftretenden Beschleunigungs-, Flieh- und Bremskräften abzüglich der Haltekraft durch die Reibung. Um die Vorspannkraft (STF) zu erzeugen, werden Ratsche oder Spindelspanner eingesetzt.

Was müssen Sie bei der Ladung
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Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§22 Ladung

Was müssen Sie bei der Ladung
 (1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Was müssen Sie bei der Ladung
 (2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,60 m sein.

Was müssen Sie bei der Ladung
 (3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

Was müssen Sie bei der Ladung
 (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

  • 1.eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

  • 2.ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

  • 3.einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

Was müssen Sie bei der Ladung
 (5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungsoder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.


 

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Was müssen Sie bei der Beladung von Fahrzeugen zu beachten?

Was müssen Sie bei der Beladung Ihres Fahrzeugs beachten?.
Ich muss die Ladung mit geeigneten Mitteln gegen Verrutschen sichern. ... .
Mein Fahrzeug darf die zulässigen Achslasten nicht überschreiten. ... .
Mein Fahrzeug darf die zulässige Gesamtmasse maximal um 5 % überschreiten..

Was müssen Sie beim Beladen?

Ladung muss nicht kenntlich gemacht werden, wenn sie weniger als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeuges nach hinten hinausragt. Ladung darf auf einem Anhänger nicht über das Zugfahrzeug hinausragen.

Was haben Sie zu beachten wenn sie eine Ladung transportieren wollen?

Du musst die Ladung so fixieren, dass sie dich nicht in deiner sicheren Fahrweise behindert. Du musst die Ladung so fixieren, dass sie auch unter einer Vollbremsung nicht verrutscht. Ladung darf ab einer Höhe von 2,5 Metern bis zu 50 cm über das Fahrzeug hinausragen.

Was wollten Sie bei der Beladung eines Kofferraums mit Gepäck beachten?

Was sollten Sie bei der Beladung eines Kofferraums mit Gepäck beachten?.
- das Warndreieck leicht zugänglich verstauen..
- das Gepäck gegen Verrutschen sichern..
- schweres Gepäck weit unten verstauen..