Was ist der unterschied zwischen fahrzeugbrief und schein

Seit dem 1. Oktober 2005 wird der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 in Deutschland ersetzt. Erhältlich sind die neuen Fahrzeugdokumente bei Neuanmeldungen und Ummeldungen von Fahrzeugen oder bei Diebstahl und Verlust von Fahrzeugbrief sowie Fahrzeugschein. Wer noch im Besitz von einem alten Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ist, muss diesen nicht bei der Zulassungsbehörde gegen die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Zulassungsbescheinigung Teil 2 austauschen lassen. Erst wenn eine erneute Zulassung nach Erwerb oder einer Stilllegung beziehungsweise Abmeldung erfolgt, werden die alten Versionen von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief gegen die Dokumente einer neuen Zulassungsbescheinigung mit den Teilen 1 und 2 ausgewechselt.

Zulassungsbescheinigung Teil 1

Fahrzeugschein

Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher: Fahrzeugschein (c) www.mobiliter.eu

Was ist der unterschied zwischen fahrzeugbrief und schein

Bezeichnung der einzelnen Felder: Linke Seite (von links nach rechts)

B – Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs

2.1 – Code zu (2)

2.2 – Code zu D.2 mit Prüfziffer

J – Fahrzeugklasse

4 – Art des Aufbaus

E – Fahrzeug-Identifizierungsnummer

3 – Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer

D.1 – Marke

D.2 – Typ/ Variante/ Version

D.3 – Handelsbezeichnung/en

2 – Hersteller-Kurzbezeichnung

5 – Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus

V.9 – Für die EG-Typengenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse

14 – Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse

P.3 – Kraftstoffart oder Energiequelle

10 – Code zu P.3

14.1 – Code zu V.9 oder 14

P.1 – Hubraum in cm³

22 – Bemerkungen und Ausnahmen

Bezeichnung der einzelnen Felder: Rechte Seite (von links nach rechts)

L – Anzahl der Achsen

9 – Anzahl der Antriebsachsen

P.2/P.4 – Nennleistung in kW/ Nenndrehzahl bei min4

T – Höchstgeschwindigkeit in km/h

18 – Länge in mm

19 – Breite in mm

20 – Höhe in mm

G – Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeugs in kg (Leermasse)

12 – Rauminhalt des Tanks bei Tankfahrzeugen in m³

13 – Stützlast in kg

Q – Leistungsgewicht in kW/kg (nur bei Krafträdern)

V.7 – CO2 (in g/km) kombinierter Wert

F.1 – Technisch zulässige Gesamtmasse in kg

F.2 – Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg

(7) – Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg

7.1 – Achse 1

7.2 – Achse 2

7.3 – Achse 3

(8) – Zulässige maximale Achslast im Zulassungsmitgliedstaat in kg

8.1 – Achse 1

8.2 – Achse 2

8.3 – Achse 3

U.1 – Standgeräusch in dB (A)

U.2 – Drehzahl in min-1 zu U.1

U.3 – Fahrgeräusch in dB (A)

O.1 – Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg

O.2 – Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

S.1 – Sitzplätze einschließlich Fahrersitz

S.2 – Stehplätze

(15) – Bereifeung

15.1 – Achse 1

15.2 – Achse 2

15.3 – Achse 3

R – Farbe des Fahrzeugs

11 – Code zu R

K – Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE

6 – Datum zu K

17 – Merkmal zur Betriebserlaubnis

16 – Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2

21 – Sonstige Vermerke

Zulassungsbescheinigung Teil 2

Fahrzeugbrief

Zulassungsbescheinigung Teil 2, früher: Fahrzeugbrief (c) www.mobiliter.eu

Was ist der unterschied zwischen fahrzeugbrief und schein

Bezeichnung der einzelnen Felder: oben (von links nach rechts)

A – Amtliches Kennzeichen

B – Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs

(1) – Anzahl der Vorhalter

C.3.1, C.6.1 – Name oder Firmenname

C.3.2, C.6.2 – Vorname(n)

C.3.3, C.6.3 – Anschrift zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung

I – Datum

Bezeichnung der einzelnen Felder: unten (von links nach rechts)

D.1 – Marke

(23) – Raum für interne Vermerke des Herstellers

D.2 – Typ, Variante, Version

D.3 – Handelsbezeichnung(en)

(2) – Hersteller-Kurzbezeichnung

(2.1) – Code zu (2)

(2.2) – Code zu D.2 mit Prüfziffer

E – Fahrzeug-Identifizierungsnummer


(3) – Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifizierungsnummer

J – Fahrzeugklasse

(4) – Art des Aufbaus

(5) – Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus

(24) – Diese Bescheinigung wurde für das nebenstehend beschriebene Fahrzeug ausgegeben durch (Zulassungsbehörde bzw. Genehmigungsinhaber):

R – Farbe des Fahrzeugs

(11) – Code zu R

P.1 – Hubraum in cm³

P.2 – Nennleistung in kW

P.4 – Nenndrehzahl bei min-1

P.3 – Kraftstoffart oder Energiequelle

(10) – Code zu P.3

K – Nummer der EG-Typ-Genehmigung oder ABE

(6) – Datum zu K

(17) – Merkmal zur Betriebserlaubnis

(25) – Zusätzliche Vermerke der Zulassungsbehörde#

Grundlegende Unterschiede zwischen den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2

Ein Unterschied zwischen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und der Zulassungsbescheinigung Teil 2 liegt darin, dass in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 auch der vorherige Fahrzeughalter eingetragen ist. Wo im alten Fahrzeugbrief Raum für mehrere Fahrzeugvorbesitzer vorhanden war, muss heute bei der Fahrzeugbescheinigung Teil 2 nach jedem 2. Halterwechsel eine neue Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden, was zum einen die Kosten für den Käufer erhöht und ein Mehraufwand für die Zulassungsbehörde bedeutet.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 besteht zudem aus fälschungssicherem Papier und ist aus genau diesem Grund auch gegen den alten Fahrzeugbrief ausgetauscht worden, da es in der Vergangenheit schon Vorfälle von Fälschungen gab. Die Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist zweifarbig gestaltet; die Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist mit nur einer Farbe unterlegt. Zudem wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 erteilte Plaketten der Hauptuntersuchungen eingetragen. Bei Änderungen von eingetragenen Daten, sind diese der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen und sowohl in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 als auch in Teil 2 zu ändern.

Hier noch einmal alle Unterschiede auf einen Blick:

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
eingetragene Fahrzeughalter nur aktueller Fahrzeughalter aktueller und vorheriger Fahrzeughalter
Rückseite zweifarbig unterlegt einfarbig unterlegt
Besonderheiten Vermerk: Plaketten der Hauptuntersuchungen Fahrzeugvorbesitzer: nach jedem 2. Halterwechsel > neue Zulassungsbescheinigung

Gebrauch und Verwendung einer Zulassungsbescheinigung

Beim Verkauf eines Fahrzeuges müssen die Zulassungsbescheinigungen an den Käufer ausgehändigt werden (c) iStock.com / BernardaSv

Was ist der unterschied zwischen fahrzeugbrief und schein

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 müssen bei einem Verkauf des Fahrzeugs dem Käufer übergeben werden. Im Fahrzeug mitzuführen ist grundsätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 beziehungsweise der Fahrzeugschein, die auf Verlangen der Polizei zur Feststellung der Fahrzeug- und Halterdaten vorzulegen ist, die dort wie in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 oder dem Fahrzeugbrief auch, da ansonsten eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich zieht.
Um ein amtliches Kfz-Kennzeichen zu erhalten oder eine Halteränderung vorzunehmen, sind ist die Zulassungsbescheinigung 1 und auch der 2. Teil der Zulassungsbehörde vorzulegen.

Eine Zulassungsbescheinigung beantragen

In der Regel sind bei einem Fahrzeugkauf sowohl der Fahrzeugschein als auch der Fahrzeugbrief dem Käufer zu übergeben, damit dieser an der Zulassungsbehörde des Wohnbezirks eine Kfz-Zulassung beziehungsweise Ummeldung des neuen Fahrzeugs vornehmen kann. Dazu müssen folgende Dokumente zusätzlich zu den Zulassungsbescheinigungen vorgelegt werden:

  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Bericht der aktuellsten Hauptuntersuchung
  • Nachweis über eine aktuelle Abgassonderuntersuchung
  • Nachweis über eine FZV (Versicherungskarte)
  • bei einer Zulassung eines Neufahrzeugs EG-Übereinstimmungsbescheinigung
  • Kfz-Kennzeichen
  • bei der Zulassung durch eine dritte Person bedarf es einer Vollmacht des neuen Fahrzeughalters
  • bei Fremdantrag muss der Antragsteller sich durch einen amtliches Lichtbilddokument ausweisen können
  • falls es sich um eine Zulassung eines firmengenutzten Fahrzeugs handelt, muss die Gewerbeanmeldung und ggf. die Handelsregisternummer vorgelegt werden

Verlust oder Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung

Wird eine Zulassungsbescheinigung bei einem Diebstahl gestohlen oder geht sie aus anderen Gründen verloren, muss unverzüglich eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei erfolgen. Eine Verlustanzeige einer Zulassungsbescheinigung kann auch an der Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Dabei ist irrelevant, ob der Diebstahl oder Verlust im In- oder Ausland stattfand. Wichtig ist dabei nur, dass der Ersatz-Fahrzeugbrief persönlich beantragt werden muss. Dem Fahrzeughalter wird danach eine Bestätigung des Verlusts der Zulassungsbescheinigung ausgestellt, die den Fahrzeughalter dazu berechtigt eine Woche lang sein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr zu führen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt die Gültigkeit der Bestätigung für den Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung und ein Duplikat der jeweiligen Zulassungsbescheinigung muss an der zuständigen Zulassungsbehörde ausgestellt werden. Ist nur eine Zulassungsbescheinigung abhanden gekommen, muss die zweite Zulassungsbescheinigung der Zulassungsbehörde vorgelegt werden.

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Was ist wichtiger Fahrzeugbrief oder Schein?

Der Fahrzeugbrief ist eines der wichtigsten Zulassungspapiere für Fahrzeuge. Seit dem 1. Oktober 2005 trägt er den neuen Namen Zulassungsbescheinigung Teil II.

Was ist der Unterschied zwischen Zulassungsbescheinigung 1 und 2?

Die sogenannte „Zulassungsbescheinigung“ wurde im Jahr 2005 europaweit eingeführt. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat den deutschen Fahrzeugschein abgelöst, Teil 2 ersetzt seither den deutschen Fahrzeugbrief. Benötigt wird das Dokument für die Zulassung von Kfz im Straßenverkehr.

Wann braucht man Fahrzeugbrief?

Wozu brauchen Sie den Fahrzeugbrief? Sie brauchen den Fahrzeugbrief, um beispielsweise das Auto um- oder abzumelden. Er muss hierzu bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden. Auch bei einem Verkauf sollten Sie den Fahrzeugbrief haben und ihn mit dem Wagen zusammen übergeben.

Wem gehört das Auto wenn ich den Brief habe?

Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen. Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.