Was ist in der Haftpflicht versichert?

Die Privathaftpflicht-Versicherung kann sich durch verschiedene Merkmale auszeichnen. Die Private Haftpflichtversicherung schützt private Versicherungsnehmer vor den negativen finanziellen Folgen alltäglicher Risiken. Aus dem Grund wird die Privathaftpflicht oftmals auch als „Allgefahren-“ oder „Alltagsversicherung“ bezeichnet, da es vor allem die ganz gewöhnlichen Risiken, die bildlich gesprochen an „jeder Ecke“ lauern sind, die über diese Versicherung abgesichert werden können. 

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Die Grundlage der Privathaftpflicht ist die Tatsache, dass jeder Bürger für einen Schaden in vollem Umfang verantwortlich ist, den er vorsätzlich, fahrlässig oder grob fahrlässig einer anderen Person oder deren Eigentum zugefügt hat. Die Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung besteht also immer dann, wenn der Versicherte einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden schuldhaft verursacht hat.

Was ist in der Haftpflicht versichert?
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Falls Sie absichtlich das Eigentum Dritter beschädigen, wird Ihre Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden nicht bezahlen.

2. Schäden mit Auto

Bei Schäden, die Sie mit Ihrem Auto verursachen, greift keine Privat-Haftpflichtversicherung. Stattdessen müssen Sie sich an Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung  wenden. Diese ist für alle Fahrzeughalter verpflichtend und übernimmt die Kosten für Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie Dritten gegenüber mit Ihrem Auto verursachen.

3. Schäden durch Hunde und Pferde

Schäden für Dritte, die durch gezähmte Haustiere wie Katzen oder auch durch exotische Tiere entstehen, sind in der Regel mit Ihrer Haftpflichtversicherung abgedeckt. Auch Blindenhunde sind in den meisten Tarifen über Ihre Haftpflichtversicherung mitversichert. Bei Hunden und Pferden greift Ihre Privat-Haftpflichtversicherung meistens nicht. Daher empfiehlt es sich eine gesonderte Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

4. Schäden am eigenen Besitz

Fällt Ihnen Ihr eigenes Handy in das Waschbecken mit Spülwasser, können Sie die Leistungen der Haftpflichtversicherung nicht in Anspruch nehmen. Denn: Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden ab, die Sie bei Dritten verursachen. Verursachen Sie einen Schaden am oder eines Freundes, springt beispielsweise das Display, weil Ihnen deren Telefon vom Tisch rutscht, übernimmt die Privat-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur. 

5. Schäden bei Mitversicherten

Bei vielen Varianten der Privat-Haftpflichtversicherung wie der Familienhaftpflichtversicherung sind Ihre Familienmitglieder oder Personen, mit denen Sie dauerhaft in einem Haushalt leben, mitversichert. Sie genießen ebenfalls vollen Versicherungsschutz. Das bedeutet aber auch, dass Sie Schäden gegenüber Mitversicherten nicht bei der Haftpflichtversicherung geltend machen können. Verschütten Sie den Kaffee also über dem Laptop Ihres Ehepartners oder Ihrer Tochter, wird die Versicherung den Schaden nicht übernehmen.

6. Schäden am Arbeits­platz

Schäden, die Sie an Ihrem Arbeitsplatz verursachen, sind nicht durch die Leistungen der Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Hier greift in der Regel die Betriebs­haft­pflicht­versicherung Ihres Arbeitgebers. Darüber hinaus gibt es Berufsgruppen, die eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Ingenieure. Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst bietet die Allianz eine spezielle Dienst-Haftpflichtversicherung an.

Wenn du dich für eine private Haftpflichtversicherung interessierst, hast du vermutlich viele Fragen: Welche Leistungen deckt eine private Haftpflichtversicherung eigentlich ab? Reicht der Basis-Tarif oder sind bestimmte Zusatzbausteine sinnvoll? Und wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

In der Regel bist du mit dem Basis-Tarif bereits umfassend abgesichert, falls du einen Sachschaden, einen Personenschaden oder einen Vermögensschaden bei Dritten verursachst. Dritte sind Personen, die nicht in deinem Vertrag mitversichert sind. Dabei spielt die Deckungssumme eine Rolle. Das ist der Betrag, bis zu dem deine private Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung übernimmt. Stiftung Warentest empfiehlt eine Mindestsumme von 10 Millionen Euro. Bei LUKO kannst du dich bis zu einer Höchstsumme von 30 Millionen Euro absichern. Damit bist du im Schadensfall umfassend geschützt.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, bestimmte Zusatzbausteine auszuwählen, um deinen Versicherungsschutz zu erweitern und optimal an deine Bedürfnisse anzupassen. Welche Möglichkeiten es dazu gibt und worauf du achten solltest, erfährst du hier.

Welche Schäden werden durch meine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?

Deine private Haftpflichtversicherung übernimmt die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts entstehenden Schadensersatzforderungen. Diese umfassen:

  • Sachschäden,
  • Personenschäden und
  • Vermögensschäden

Der Versicherungsschutz umfasst

  • die Prüfung der Haftpflichtfrage,
  • die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und
  • deine Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.

Wer ist (mit)versichert?

Bei Luko hast du zwei Möglichkeiten:

  1. Du sicherst ausschließlich dich allein in einem Single-Tarif ab.
  2. Du entscheidest dich für eine private Haftpflichtversicherung zum Familien-Tarif. Dann bist du der Versicherungsnehmer und weitere Personen sind in deinem Vertrag mitversichert.

Als Familie beziehungsweise versicherte Personen gelten:

  • dein Ehemann/deine Ehefrau (auch wenn er oder sie nicht behördlich bei dir gemeldet ist),
  • dein mit dir lebender Partner/ deine Partnerin sofern dieser/diese bei dir behördlich gemeldet ist,
  • deine unverheirateten Kinder (unabhängig davon, wo sie behördlich gemeldet sind), sofern mindestens eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:
  • deine Kinder sind unter 18 Jahre alt,
  • deine Kinder befinden sich noch in schulischer oder daran anschließender Berufsausbildung,
  • deine Kinder leisten Freiwilligendienst,
  • deine Kinder sind als pflegebedürftig anerkannt
  • sie sind körperlich oder geistig behindert und leben mit dir oder deinem/deiner mitversicherten Ehemann/Ehefrau in häuslicher Gemeinschaft.

Zusätzlich bietet unsere Familienhaftpflichtversicherung auch für alle Menschen, die mit dir in einer häuslichen Gemeinschaft leben und behördlich unter derselben Adresse gemeldet sind, Versicherungsschutz.

Das können zum Beispiel sein:

  • deine verheirateten Kinder,
  • Enkelkinder,
  • Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Geschwister,
  • deine WG-Bewohner.

Ist ein Schlüsselverlust versichert?

Ja, das Abhandenkommen von Schlüsseln, Code-Karten und anderen Schlüsselarten ist versichert. Dazu zählen private, berufliche, dienstliche, (ehren-)amtliche und Vereinsschlüssel.

Ersetzt werden die Kosten für

  1. den Ersatz der Schlüssel,
  2. einen notwendigen Austausch der Schließanlagen,
  3. vorübergehende Notmaßnahmen (Notschloss),
  4. die Bewachung des Gebäudes, solange die Schließanlagen nicht ausgewechselt werden können.

Wenn dir dein Schlüssel zu einer Zentralschließanlage abhandenkommt, wird der auf deine Wohnung entfallende Anteil des Schadens (Eigenschaden) abgezogen.

Sind Mietsachschäden abgedeckt?

Ja, Schäden an festverbauten Mietsachen sind in der Regel in deiner privaten Haftpflichtversicherung mit abgedeckt.

Dazu zählen:

  • Türen,
  • Fenster,
  • Wände,
  • Böden wie Parkettböden, Laminat, Dielen oder Fliesen
  • Sanitäranlagen (Waschbecken, Badewannen, Duschkabinen und Toiletten)
  • Einbauschränke

Sind Schäden durch Datenübertragung und Internetnutzung abgedeckt?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die aus der Übermittlung, Bereitstellung und beim Austausch elektronischer Daten, beispielsweise im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger passieren.

Dazu zählen

  1. die Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computerviren oder andere Schadprogramme,
  2. die Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie bei der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar ausschließlich wegen
  • sich daraus ergebender Personen- und Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen, sowie
  • der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten beziehungsweise Erfassung oder korrekten Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten,
  1. die Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.

Was sind Gefälligkeitsschäden? Kann ich mich hierfür versichern?

Gefälligkeitsschäden sind Schäden, die dir bei einem Freundschaftsdienst, einer sogenannten Gefälligkeit, passieren können. Vielleicht bietest du einem Freund, einem Bekannten, einem Nachbarn oder auch einem Fremden deine Hilfe an oder wirst von jemandem um Hilfe gebeten. Eine Gefälligkeit bedeutet, dass du freiwillig hilfst und dafür keine finanzielle Gegenleistung erhältst.

Ein paar Beispiele:

  • Du hilfst einen Freund beim Umzug. Dabei lässt du versehentlich einen wertvollen Gegenstand wie eine Vase oder den Flachbildfernseher fallen.
  • Auf dem Parkplatz bittet dich jemand, beim Einladen seines neuen Sofas zu helfen. Dabei beschädigst du das Möbelstück.
  • Wenn deine Nachbarn in Urlaub fahren, versorgst du ihre Zimmerpflanzen. Dabei stößt du in einem unachtsamen Moment einen wertvollen Gegenstand aus dem Regal.

Die meisten Gefälligkeitsschäden passieren wegen einer leichten Fahrlässigkeit. Daher haftest du als Verursacher des Schadens bei einem Freundschaftsdienst nicht. Dementsprechend übernimmt deine private Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung im Allgemeinen nicht.

Wenn du dich für Gefälligkeitsschäden versichern möchtest, brauchst du unser Topping „Top of the Topps“. Es deckt Gefälligkeitsschäden mit ab.

Was versteht man unter “passiver Rechtsschutz” in der Privat-Haftpflichtversicherung?

Angenommen, du meldest deiner privaten Haftpflichtversicherung einen Schaden. Dann übernimmt sie drei Aufgaben:

  1. Sie prüft den Schadenshergang und stellt fest, ob du tatsächlich dafür haftest.
  2. Falls das nicht der Fall ist, wehrt sie unberechtigte Schadensersatzforderungen von dir ab. Zur Not auch vor Gericht. Dabei übernimmt sie sämtliche Kosten, auch für deinen Rechtsbeistand und eventuell benötigte Sachverständige. Darum wird hier von einer „passiven Rechtschutzfunktion“ gesprochen.
  3. Haftest du für den verursachten Schaden, kümmert sich deine private Haftpflichtversicherung um die Schadensregulierung.

Was versteht man unter “Forderungsausfalldeckung”?

Wenn dich jemand geschädigt hat, aber nicht zahlungsfähig ist, springt deine private Haftpflichtversicherung ein.

Wie viel kostet eine Privathaftpflichtversicherung monatlich/jährlich?

Das hängt davon ab, ob du dich für eine private Haftpflichtversicherung zum Single-Tarif oder zum Familien-Tarif entscheidest. 

  • Eine private Haftpflichtversicherung zum Single-Tarif (für eine Person) bekommst du bereits ab 47,99 Euro jährlich.
  • Eine Familienhaftpflichtversicherung für alle in deinem Haushalt lebenden Personen erhältst du ab 64,99 Euro jährlich.

Wie kann ich bei meiner Privathaftpflichtversicherung sparen?

Eine private Haftpflichtversicherung zum Familien-Tarif sichert mehrere Personen ab und ist günstiger als mehrere Verträge zum Single-Tarif. Falls du mit anderen Menschen in einem Haushalt wohnst, zum Beispiel mit deinem Partner, mit Kindern, einem Elternteil oder WG-Mitbewohnern, kann eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung für euch infrage kommen.

Wenn du die Versicherungsbeiträge jährlich statt monatlich entrichtest, sparst du darüber hinaus noch einmal 5 %.

Ist eine Selbstbeteiligung für mich sinnvoll?

Durch eine Selbstbeteiligung sinken deine monatlichen Versicherungsbeiträge. Aber im Schadensfall musst du dann einen gewissen Betrag aus eigener Tasche beisteuern. Falls du das Geld nicht auf der hohen Kante liegen hast, kann dich das in Schwierigkeiten bringen. Aus diesem Grund haben wir uns bei Luko dagegen entschieden, eine Selbstbeteiligung anzubieten.

Stattdessen haben wir die Versicherungsbeiträge auf ein Minimum reduziert. Das gibt dir die Möglichkeit, den vollen Schutz zu genießen, ohne dir im Schadensfall Sorgen machen zu müssen.

Wie hoch sollte meine Versicherungssumme sein?

Stiftung Warentest empfiehlt eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Du möchtest noch mehr Sicherheit? Bei Luko kannst du eine maximale Deckungssumme von 30 Millionen Euro wählen. Damit bist du im Falle eines Schadens umfassend abgesichert.

Leistet meine Privat-Haftpflichtversicherung auch im Ausland?

Ja, du hast weltweiten Versicherungsschutz. Allerdings muss sich dein Wohnsitz in Deutschland befinden. Wenn du dich außerhalb der EU aufhältst, beträgt dein Versicherungsschutz maximal fünf Jahre.

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Lohnt sich ein Privathaftpflichtversicherungsvergleich?

Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Informiere dich in aller Ruhe, bevor du deine Entscheidung triffst. Wichtig ist, dass du nicht nur auf die monatlichen oder jährlichen Versicherungsbeiträge schaust, sondern auf die gebotenen Leistungen.

Mit unserem Topping „Top of the Topps“ bekommst du eine Best-Leistungs-Garantie: Kannst du aufzeigen, dass eine andere Versicherung in einem Fall zahlt, den Luko bislang nicht abdeckt, gelten die Leistungen des anderen Versicherers automatisch für deinen Vertrag bei Luko. Das gewährleistet, dass du immer den optimalen Versicherungsschutz genießt.

Welche Leistungen sind in der privaten Haftpflichtversicherung immer inbegriffen?

Kurz gesagt: Versichert sind Schäden, die eine in deinem Vertrag mitversicherte Person bei Dritten verursacht. „Dritte“ sind Menschen, die nicht bei dir mitversichert sind. Bis zu der von dir vereinbarten festen Versicherungssumme reguliert deine private Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden.

Folgende Leistungen gehören bei Luko zum Standard-Umfang der privaten Haftpflichtversicherung:

  • Verlust deines privaten Schlüssels oder der Schlüsselkarten deines Arbeitgebers
  • Schäden an deiner Mietwohnung, zum Beispiel ein Bruch im Waschbecken, eine angebohrte Wasserleitung oder eine beim Einzug demolierte Terassentür
  • Schäden an diversen gemieteten oder geliehenen Sachen und Geräten
  • Schäden, die deine zahmen Haustiere wie Katzen und Vögel verursachen
  • eine Forderungsausfalldeckung: Wenn dir jemand körperlichen oder finanziellen Schaden zufügt und nicht zahlen kann, übernehmen wir die Kosten.

Auf welche Leistungen sollte ich bei meiner Privathaftpflichtversicherung achten?

1.      Versicherungsschutz für alle wichtigen Personen wählen

Eine zentrale Frage ist zunächst, wen du versichern möchtest. Soll deine private Haftpflichtversicherung ausschließlich dich im Schadensfall absichern? Dann ist der Single-Tarif für dich die richtige Option: Schon ab 47,99 Euro pro Jahr kannst du dich umfassend schützen.

Vielleicht möchtest du gleichzeitig deinen Mann beziehungsweise deine Frau oder deinen Partner beziehungsweise deine Partnerin absichern. Dann gibt es die Möglichkeit, eine private Haftpflichtversicherung zum Familien-Tarif abzuschließen und Geld zu sparen. 

Hast du Kinder? Leben noch weitere Menschen mit dir in einem Haushalt? In dem Fall kommt unsere Familienhaftpflichtversicherung für dich infrage: Mit nur einer einzigen Police kannst du dich und deine Lieben an 64,99 Euro jährlich absichern.

2.      Die Deckungssumme in der richtigen Höhe vereinbaren

Außerdem ist wichtig, dass du keine zu niedrige Deckungssumme wählst. Andernfalls kann es passieren, dass du zwar eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, aber einen Teil der Kosten trotzdem selbst tragen musst. Stiftung Warentest rät zu einer Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro. Bei Luko kannst du dich maximal für 30 Millionen Euro absichern. Damit bist du im Schadensfall umfassend geschützt.

Leistet meine private Haftpflichtversicherung auch, wenn meine eigenen Sachen beschädigt werden?

Nein. Falls ein Dritter dein Eigentum beschädigt, ist dessen private Haftpflichtversicherung zuständig. Solltest du bei dir selbst einen Sachschaden verursachen oder zerstört eine in deinem Vertrag mitversicherte Person dein Eigentum, ist das leider nicht über die private Haftpflichtversicherung abgesichert. 

Welche Schäden werden nicht durch meine Privat-Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts entstehenden Schadensersatzforderungen.

Hierbei gibt es jedoch ein paar Ausschlüsse die du beachten solltest wie z. B. :

  • Wenn du in Zusammenhang mit deinem Beruf einen Schaden verursachst, ist die private Haftpflichtversicherung dafür nicht zuständig.
  • Ein Sachschaden, Personenschaden oder Vermögensschaden, den du bei dir selbst verursachst ist nicht abgedeckt.
  • Sachschäden, die Mitversicherte untereinander anrichten, reguliert deine private Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht. Sie springt ein, wenn einem Dritten (einer nicht mitversicherten Person) durch dein Verschulden (oder durch die Schuld  einer mitversicherten Person) ein Schaden entsteht.
  • Nicht versichert bist du als Eigentümer, Halter oder Führer eines Kraft-, Wasser oder Luftfahrzeuges oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden.
  • wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen, Anfeindung, Schikane und Belästigung.

Zusatzleistungen

Mit unseren Zusatzbausteinen bieten wir dir eine Reihe von individuellen Leistungen an. Damit kannst deinen Versicherungsschutz optimal auf dich und deine Bedürfnisse anpassen. Welche Leistungen das sind, erfährst du hier.

Manchmal reicht der Basis-Schutz nicht aus. In dem Fall kannst deinen Versicherungsschutz individuell um genau die Bausteine erweitern, die du brauchst. Dazu gibt es bei Luko sogenannte „Toppings“. Je nachdem, was zu dir und deiner Familie passt, kannst du deine Haftpflichtversicherung unkompliziert um diese Zusatzleistungen ergänzen. Dadurch erhältst du einen optimal auf dich und deine Familie angepassten Versicherungsschutz.

Welche Zusatzleistungen gibt es?

„Top of the Topps“

Unser Topping „Top of the Topps“ erweitert deinen Versicherungsschutz um…

  • Schäden durch unentgeltliche Hilfeleistungen. Dazu zählen „Gefälligkeitsschäden“, die bei Freundschaftsdiensten wie Umzugs- oder Renovierungshilfe passieren.
  • Schäden durch deliktunfähige Personen wie Kinder unter sieben Jahren oder erwachsene, die aufgrund einer geistigen, körperlichen oder psychischen Erkrankung als deliktunfähig eingestuft werden.
  • Neuwertentschädigung für Sachen, die maximal ein Jahr alt sind bis zu einer Höhe von 5.000 €).
  • den nicht schuldhaft verursachten Schlüsselverlust, zum Beispiel bei Beraubung.
  • Gewaltopferhilfe bis zu einem Betrag von 50.000 Euro.
  • Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit bis 1 Jahr.
  • die Best-Leistungs-Garantie: Kannst du aufzeigen, dass eine andere Versicherung in einem Fall zahlt, den Luko bislang nicht abdeckt, gelten die Leistungen des anderen Versicherers auch für deinen Vertrag bei Luko.

„Leih- und Mietfahrzeuge”

Der Zusatzbaustein „Leih- und Mietfahrzeuge“ sichert Schäden ab, die durch das Mieten von Autos, Krafträdern und Wohnmobilen entstehen. Hier ist die sogenannte “Mallorca-Deckung” mitversichert. Eine Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass aus der für das Fahrzeug abgeschlossenen Kfz-Haftpflichtversicherung keine oder keine ausreichende Deckung besteht. 

Auch eine Falschbetankung (zum Beispiel Diesel statt Benzin) ist bis zu einer Summe von 3.000 Euro abgesichert.

„Drohnen”

Der Zusatzbaustein „Drohnen“ schützt vor Schadenersatzforderungen durch Schäden, die durch den erlaubten privaten Gebrauch von versicherungspflichtigen Fluggeräten mit Motoren entstehen. Der Versicherungsschutz gilt für Drohnen, Modellflugzeuge, Helikopter/Hubschrauber und Multicopter mit bis zu 5 kg Startmasse. Die ferngesteuerten Fluggeräte müssen sich in Sichtweite befinden.

Was ist die „Best-Leistungs-Garantie“?

Die in diesem „Streusel“ enthaltene Best-Leistungs-Garantie sorgt für Versicherungsschutz auf dem höchstmöglichen Niveau. Angenommen, du verursacht einen Schaden, den wir gemäß unseren Versicherungsbedingungen nicht regulieren. Falls eine andere Privathaftpflichtversicherung in Deutschland in diesem Fall zahlt, gelten die Leistungen dieses Versicherers automatisch für deinen Vertrag mit Luko.

Wann kann ich die „Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit“ in Anspruch nehmen?

Wenn du als Versicherungsnehmer deinen Job verlierst und dich beim Arbeitsamt arbeitslos meldest, kannst du deinen Vertrag mit dem Topping „Top of the Topps“ auf „beitragsfrei“ setzen lassen und bleibst trotzdem weiterhin zu der zuletzt vereinbarten Deckungssumme versichert. Beginnst du ein neues Arbeitsverhältnis, endet deine Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit. Bleibst du arbeitslos, läuft deine private Haftpflichtversicherung höchstens ein Jahr beitragsfrei weiter. Danach erlischt dein Vertrag automatisch.

Was ist mit „Leistungen trotz Haftungsbeschränkungen“ gemeint?

Wenn vereinbart reguliert Luko Schäden, obwohl du dafür vom Gesetz her nicht haftbar gemacht werden kannst. Das ist beispielsweise der Fall, wenn es

  1. zu Gefälligkeitsschäden bei unentgeltlichen Freundschaftsdiensten wie Umzugs- und Renovierungshilfe oder Nachbarschaftshilfe,
  2. Schäden durch deliktunfähige Kinder/Personen,
  3. Schäden wegen Geistes- oder Bewusstseinsstörungen (zum Beispiel infolge von Demenz),
  4. zu Schäden durch nicht schuldhaft verursachtem Schlüsselverlust

kommt.

Angenommen, du hast Kinder unter sieben Jahren. Diese gelten dem Gesetz nach als deliktunfähig. Das heißt, dass du für Schäden, die sie verursachen, nicht haftest. Es sei denn, du hast deine Aufsichtspflicht verletzt. Allerdings möchtest du den entstandenen Schaden möglicherweise trotzdem wiedergutmachen, um die gute Beziehung zu den Geschädigten nicht zu gefährden. In dem Fall ist unser Topping „Top of the Topps“ für dich eine sinnvolle Ergänzung. Denn Luko reguliert diese Schäden, obwohl du nicht haftbar gemacht werden kannst.

Was ist mit „Gewaltopferhilfe“ gemeint?

Zusätzlich bist du versichert, falls du das Opfer einer Gewalttat wirst und aufgrund der Tat eine dauerhafte körperliche (nicht psychische) Schädigung erlitten hast und dir durch das Opferentschädigungsgesetz eine Beschädigtenrente gemäß den §§ 30-34 des Bundesversorgungsgesetzes zusteht. Dazu zählen auch Sexualstraftaten.

Wenn du dauerhafte körperliche Schädigungen durch die angetane Gewalt davonträgst und eine Beschädigtenrente über das Opferentschädigungsgesetz erhältst, zahlen wir dir einmalig und je nach Höhe der Beschädigtenrente bis zu 50.000 Euro (Gewaltopferhilfe).

Was ist in Haftpflicht inbegriffen?

In der Regel sind in der Haftpflicht Personenschäden und Sachschäden versichert; oft auch Vermögensschäden: Sie schützt Sie, indem sie nicht nur für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an Dritten aufkommt, sondern auch prüft, ob diese Ansprüche gegen Sie überhaupt berechtigt sind.

Welche Kosten übernimmt die Haftpflicht?

Die Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung im Überblick:.
Bergungskosten..
Behandlungskosten..
Verdienstausfall..
Umbaukosten von Wohnung oder Haus..
oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden lebenslange Rente..

Welche Gefahren sind in der Privathaftpflicht versichert?

Die Privathaftpflichtversicherung deckt sowohl Personen-, Sach- als auch Vermögensschäden. Der gerade beschriebene Schadenfall ist ein typischer Personenschaden. Ein Sachschaden wäre beispielsweise, wenn du beim Radunfall keine Person verletzt, sondern das 1.000 € teure Handy deines Unfallgegners auf dem Gewissen hast.

Was sind die häufigsten Haftpflichtschäden?

Dazu gehören häufig: Gefälligkeitsschäden (Bsp.: privater Umzugshelfer lässt Kiste mit teurem Porzellan fallen) Mietsachschäden (Bsp.: Kratzer im Parkett durch unachtsames Möbelrücken) Tierschäden (Bsp.: Hund beißt Loch in die Hose eines Freundes)