Der Wert eines Gegenstands ergibt sich vereinfacht aus dem Preis der im nächsten Verkaufs-/Kauffall am wahrscheinlichsten zu erzielen wäre. Die Betrachtung von einzelnen realisierten Preisen unter ungewöhnlichen Verhältnissen (Verkauf an Zwischenhändler oder Verwandte, Notsituationen etc.) sowie für nicht unmittelbar vergleichbare Gegenstände spielen dabei keine Rolle. Show Der Verkehrswert und der gleichbedeutende Marktwert für Immobilien ist in §194 des Baugesetzbuchs (BauGB) definiert. Der Marktwert wird zwar auch in anderen Veröffentlichungen definiert, hat jedoch auch dort sehr weitgehend dieselbe Bedeutung. Der Grundstückswert ist nicht unmittelbar definiert, wird jedoch in der Immobilienwirtschaft als Verkehrswert interpretiert. Die gemäß den §§192,193 BauGB einzurichtenden Gutachterausschüsse werden z.B. als Gutachterausschüsse für Grundstückswerte bezeichnet. Den häufig verwendeten Begriff des Haus- oder Wohnungswerts kann es strenggenommen nicht geben, da ein Haus oder eine Wohnung nicht isoliert vom restlichen Grundstück, d.h. dem Grund- und Boden erworben werden kann. Auch zu einer Eigentumswohnung gehört ein Anteil des restlichen Grundstücks. In diesem Zusammenhang ist auch der Grundstückswert nicht nur der bloße Wert des Grund- und Bodens oder des unbebauten Grundstücksteils bei bebauten Grundstücken. Der Grund zur nicht möglichen isolierten Betrachtung von Häusern oder Wohnungen liegt in der juristischen Definition eines Grundstücks, die ein Grundstück als abgegrenzten Teil der Erdoberfläche betrachtet, zu dem grundsätzlich alles gehört was sich über oder unter der Erdoberfläche befindet und fest mit dem Grund- und Boden verbunden ist. Wesentliche Bestandsteile des Grundstücks sind somit nicht einzeln verkehrsfähig. Hinweis: Tatsächlich werden bei einer Wertermittlung nicht nur Häuser oder Wohnungen bewertet. Häuser und Wohnungen werden bei Verkehrswertermittlungen als zeitlich befristete bauliche Anlagen auf Grundstücken betrachtet, die in einigen Fällen und je nach Alter und Struktur auch in den Hintergrund geraten können. In Ausnahmefällen kann es dennoch um den Wert eines Hauses oder einer Wohnung gehen. Dies ist beispielsweise dann der Fall wenn ein Haus oder eine Wohnung unerlaubt oder unbeabsichtigt auf fremden Grund- und Boden errichtet wurden. Hier kann ein Hauswert oder ein Wohnungswert ermittelt werden, in dem die Verkehrswerte des Grundstücks mit und (fiktiv) ohne dem Haus/der Wohnung bestimmt und voneinander in Abzug gebracht werden. Man spricht hier von einem sogenannten Differenzwert. Sobald sie also ohne weitere Erläuterung einen Sachverständigen mit Ermittlung des Hauswerts beauftragen, müsste er richtigerweise den Differenzwert ermitteln. In einigen Fällen ist auch von einem Verkaufswert die Rede. Hier ist die Verwirrung besonders deutlich. Da es keine verschiedenen Definitionen und Interpretationen von Verkehrs- oder Marktwerten gibt, kann lediglich vermutet werden, was sich dahinter verbergen soll. Zwar ist vor allem in internationalen Veröffentlichungen von einem "Highest Use" die Rede, bei dem nicht immer die tatsächliche Grundstücksnutzung sondern die Nutzung angenommen werden soll, zu der der höchste Kaufpreis erzielt werden könnte. (Wobei auch bei einem gewöhnlichen Geschäftsverkehr als Grundlage der Verkehrswertermittlung nicht gerade von der Vernichtung von Vermögenwerten ausgegangen wird.) Ob eine Nutzungsänderung bei einem "Verkaufswert" in Betracht gezogen wird, ist jedoch fraglich. Zum anderen kann der Verkaufswert auch als ein "bester Preis" betrachtet werden, der von den Beteiligten bei einem Verkauf/Kauf mit Unterstützung ausgehandelt werden kann. Für den Verkäufer wäre er dann ein Preis, der am weitesten über dem Marktwert und für den Käufer ein Preis, der am weitesten unter dem Marktwert ausfällt, wobei zur Feststellung der Marktwert natürlich erst bekannt sein müsste. Je nach Sichtweise der Beteiligten hätte der "Verkaufswert" also eine vollkommen unterschiedliche Bedeutung. Gut zu wissen: Der Begriff "Verkaufswert" wird gerne in Maklerkreisen verwendet. Hiermit soll einem Kunden (Verkäufer) suggeriert werden, dass zwischen einem tatsächlich höheren (oder niederigen Wert) und einem Markt- oder Verkehrswert unterschieden wird. Tatsächlich wird hierbei versucht, auf den Kunden in eigener Sache einzuwirken. Der Marktwert von Immobilien ist eine spezifische Unterart des Marktwertes, der einem Wirtschaftsobjekt auf einem Markt durch den Marktpreis von den Marktteilnehmern beigemessen wird. Wirtschaftsobjekt sind Wohn- oder Gewerbeimmobilien, Markt ist allgemein der Immobilienmarkt, speziell der Wohnungsmarkt und Marktteilnehmer sind die Anbieter und Nachfrager nach Immobilien. Für Grundstücks-, Gebäude- und Immobilienbewertungen werden folgende Definitionen verwendet:
Unter „gewöhnlichem Geschäftsverkehr“ versteht man einen Handel auf einem freien Markt, wobei weder Käufer noch Verkäufer unter Zeitdruck (wie beim Notverkauf) oder sonstigen Zwängen (wie bei der Zwangsversteigerung) stehen und ausschließlich objektive Maßstäbe zur Geltung kommen (kein Liebhaberwert). Im deutschsprachigen Raum hat sich im Bereich der Immobilien anstelle der gesetzlichen Definition „Marktwert“ der ebenfalls zulässige Begriff „Verkehrswert“ im Sprachgebrauch durchgesetzt. Bei den Sachverständigen und in den Gutachterausschüssen wird daher ausnahmslos vom Verkehrswert gesprochen, entsprechend werden Gutachten zur Immobilienbewertung als „Verkehrswertgutachten“ bezeichnet. Dabei wird als Wert der Durchschnitt der zum Wertermittlungszeitpunkt (Wertermittlungsstichtag) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen. Abweichende Preise, die durch nicht allgemein geltende Besonderheiten wie persönliche Umstände entstehen, werden bei der Durchschnittsbildung nicht berücksichtigt. Wesentliche Datengrundlagen liefern die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, insbesondere durch die Veröffentlichung von Bodenrichtwerten. Der Verkehrswert ist der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr am wahrscheinlichsten einstellen würde (sog. „Jedermannswert“). Die gesetzliche Grundlage für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie stellt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) dar. Grundsätzlich können Makler und Gutachter den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln. Ein gerichtstaugliches Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB muss von Behörden und Gerichten anerkannt werden. Eine Besonderheit haben Gerichte bei der Auftragsvergabe. Diese müssen für die Erstellung eines Verkehrswertgutachten zuerst öffentlich bestellte Sachverständige anfragen. Erst wenn keiner verfügbar ist, kann der Auftrag an zertifizierte oder freie Sachverständige vergeben werden.[5] Für die Ermittlung des Verkehrswertes sind verschiedene Wertermittlungsverfahren gebräuchlich. Der Verkehrswert wird dabei durch die Verhältnisse, die am Wertermittlungsstichtag auf dem Grundstücksmarkt herrschen, bestimmt und ist somit eine Größe, die nur zu diesem Stichtag Gültigkeit hat (Stichtagsbezogenheit). Der Sachverständige wird bei der Wertermittlung − unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren – die Wertermittlung nach mindestens zwei der gebräuchlichen Wertermittlungsverfahren vornehmen und daraus den Verkehrswert ableiten. Bei gleichartigen Immobilien (insbesondere bei unbebauten Grundstücken), ggf. auch bei Eigentumswohnungen in gleicher Lage findet das Vergleichswertverfahren Anwendung. Investoren verwenden für ihre Kalkulation das Residualwertverfahren. In Österreich ist der Verkehrswert einer Liegenschaft als Preis anzusehen, der bei der Veräußerung einer Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. Die besondere Vorliebe und andere ideelle Wertzumessungen einzelner Personen haben bei der Ermittlung des Verkehrswerts außer Betracht zu bleiben (§ 2 LGB).[6] In der Schweiz ist der amtliche Wert in erster Linie ein Steuerwert, der von der kantonalen Steuerverwaltung festgelegt wird und als Grundlage zur Erhebung von Liegenschafts- und Vermögenssteuern dient. Die Immobilienbewertung erfasst sowohl Gebäude als auch Grundstücke und erfolgt durch Beurteilung der Liegenschaft nach einem bestimmten Punktesystem. Nach baulichen Veränderungen wird der amtliche Wert neu festgelegt. Der „absolute Landwert“ richtet sich nach der effektiven Grundfläche in Quadratmetern und dem Quadratmeterpreis. Er umfasst die Grundstückkosten mit oder ohne Kosten für Parzellierung und Erschließung. Der absolute Landwert wird meistens durch statistische Erhebungen und Vergleich mit anderen Grundstücken festgelegt. Bei der Immobilienbewertung von bebauten Grundstücken wird häufig der „relative Landwert“ verwendet. Nach einem bestimmten Schlüssel wird die Lageklasse ermittelt, welche die lagespezifischen Faktoren des Grundstücks wie Orientierung, Aussicht, Infrastruktur, Einkaufsmöglichkeiten, öffentlicher Verkehr usw. einschließt. Der relative Landwert ist eine Prozentzahl, welche den Grundstückswert unabhängig von der Grundstücksfläche im Verhältnis zum Mietwert (direkte Methode) oder zum Gesamtanlagewert (indirekte Methode) von Grundstück und Liegenschaft darstellt. In der Europäischen Union ist unter Marktwert „der Preis zu verstehen, der zum Zeitpunkt der Bewertung auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages über Bauten oder Grundstücke zwischen einem verkaufswilligen Verkäufer und einem ihm nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Käufer unter den Voraussetzungen zu erzielen ist, dass das Grundstück offen am Markt angeboten wurde, dass die Marktverhältnisse einer ordnungsgemäßen Veräußerung nicht im Wege stehen und dass eine der Bedeutung des Objektes angemessene Verhandlungszeit zur Verfügung steht“.[7] Die TEGoVA als europäischer Zusammenschluss der Verbände der Immobilienbewerter definiert den Marktwert als „der geschätzte Betrag, zu dem ein Vermögensgegenstand in einem funktionierenden Markt zum Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber nach angemessenem Vermarktungszeitraum in einer Transaktion auf Basis von Marktpreisen verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt“.[8] Ist der Marktwert höher als Verkehrswert?Beide Begriffe beziehen sich auf den Verkaufspreis eines Gebäudes bzw. eines Grundstücks, der auf dem offenen Markt je nach Nachfrage zu erzielen ist, den Käufer also zu zahlen bereit wären. Verkehrswert und Marktwert bzw. Marktpreis sind demnach als Synonyme zu verstehen.
Was ist der Marktwert einer Immobilie?Der Marktwert einer Immobilie wird als der am Markt erzielbare Wert verstanden und im Rahmen der Verkehrswertermittlung bestimmt. Laut Baugesetzbuch kann der Begriff Marktwert als synonym für den Begriff Verkehrswert verwendet werden.
Wie wird der Marktwert ermittelt?Bei börsennotierten Unternehmen ergibt sich der Market Value, indem die Anzahl der ausstehenden Aktien mit dem aktuellen Marktpreis (Aktienkurs) multipliziert wird. Der Marktwert gibt in diesem Fall also die Marktkapitalisierung der Aktiengesellschaft wider.
Ist Verkehrswert gleich Verkaufspreis?Der Verkehrswert ist eine Rechengröße und gibt an, wie viel eine Immobilie oder ein Grundstück objektiv wert ist. Er dient als Basis für die Festlegung des Verkaufspreises. Der Verkaufspreis ist der Preis, für den ein Objekt letztendlich verkauft wird.
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