Geschwindigkeit für LKW über 3,5t (innerorts) Geschwindigkeit für LKW über 3,5t (außerorts) Geschwindigkeit für LKW über 3,5t mit gefährlichen Gütern & Kraftomnibusse mit Fahrgästen (außerorts) Ratgeber: Geschwindigkeit LKWWas sagt die StVO: § 3 StVO – Geschwindigkeit (1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1.innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, 2.außerhalb geschlossener Ortschaften a)für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger, für Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhänger sowie für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80 km/h, b)für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h, c)für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t 100 km/h. Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben. (4) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50 km/h. Höchstgeschwindigkeit für LKW und OmnibusseGrundsätzlich unterscheidet die StVO bei der Höchstgeschwindigkeit für LKW und Omnibusse zwischen innerorts und außerorts.
Bei der Höchstgeschwindigkeit außerorts ist für Kraftfahrzeuge eine Differenzierung zwischen einspuriger Bundes- und Landstraße sowie Autobahnen angebracht.
Gesetzliche Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
Warum fahren Lkw 60?Ein LKW mit bis zu 3,5 Tonnen zGG darf außerorts 100 km/h fahren. Liegt das zulässige Gesamtgewicht bei mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen, sind auf Bundes- und Landstraßen bis zu 80 km/h erlaubt. Wiegt der LKW mehr als 7,5 Tonnen, darf er außerorts nur 60 km/h fahren.
Wie schnell darf man mit LKW auf Landstraße fahren?Außerhalb geschlossener Ortschaften richtet sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit nach dem Gewicht des Fahrzeugs. Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen dürfen auf Landstraßen maximal 80 km/h fahren. Ab einem Gewicht über 7,5 Tonnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h.
Was bedeutet 60 80 90 auf LKW?Für den Fahrer bedeuten die Aufkleber „Ich fahre soundso schnell und darf auch auf diese Strecke fahren! “ und geben dem nachfolgenden Verkehr den Hinweis: „ich darf je nach Strecke nur 60/80/90 fahren!
Wer darf nur 60 fahren?Das stimmt nicht. Warum trotzdem nicht jedes Fahrzeug auf die Autobahn darf. Den Begriff "Mindestgeschwindigkeit" gibt es in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht. Dort steht nur, dass auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können.
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