Wann ist der grenzsteuersatz gleich dem spitzensteuersatz

Ein Single hat im Jahr 2011 als Angestellter ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 40.000 Euro erzielt. Außerdem war er mehrere Monate arbeitslos. Während dieser Zeit hat er insgesamt 8.000 Euro Arbeitslosengeld I erhalten.

1. Fällige Einkommensteuer ohne Progressionsvorbehalt:

  • zu versteuerndes Einkommen: 40.000 Euro

  • darauf Einkommensteuer: 9.007 Euro

  • = durchschnittlicher Steuersatz: 22,52 Prozent

2. Rechnerische Einkommensteuer auf das Gesamteinkommen:

  • 40.000 Euro + 8.000 (ALG I) = 48.000 Euro

  • darauf Einkommensteuer: 12.042 Euro

  • = durchschnittlicher Steuersatz: 25,09 Prozent

3. Tatsächliche Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt:

  • zu versteuerndes Einkommen: 40.000 Euro

  • darauf erhöhter Steuersatz von 25,09 Prozent: 10.036 Euro (statt 9.007 Euro ohne den Progressionsvorbehalt)

Steuerdifferenz: 1.029 Euro (10.036 Euro minus 9.007 Euro). Mit anderen Worten: Obwohl die 8.000 Euro Arbeitslosengeld nicht steuerpflichtig sind, bleiben unterm Strich nur knapp 7.000 Euro übrig. Der Rest fällt dem Progressionsvorbehalt zum Opfer.

Bitte beachten Sie: Die genannten Zahlen dienen nur der Illustration. Da der Fiskus bis auf vier Stellen hinterm Komma rechnet, ergeben sich in der Realität leicht abweichende Beträge.

Wann ist der grenzsteuersatz gleich dem spitzensteuersatz

Pauline ist Ingenieurin und bezieht ein Gehalt von 60.000 Euro im Jahr. Damit zählt sie in Deutschland zu den Spitzenverdienerinnen und muss 42 Prozent Einkommensteuer zahlen. Dieser Spitzensteuersatz gilt für alle Steuerzahler/innen, die mehr als 57.919 Euro im Jahr 2021 verdient haben ­- für 2022 sind es 58.597 Euro. Erst für die ganz Reichen fällt wieder mehr Steuer an, die sogenannte Reichensteuer. Das bedeutet: Alles, ab einem Jahresverdienst von 274.613 Euro wird mit drei Prozentpunkten mehr als dem Spitzensteuersatz besteuert – nämlich 45 Prozent Einkommensteuer. 2022 sind es 277.826 Euro.

Übrigens:

Für Ehepaare gilt der doppelte Wert – also 115.838 Euro – bevor der Spitzensteuersatz zur Anwendung kommt. 2022 sind es 117.194 Euro.

Ein Steuersatz von 42 Prozent, das hört sich für Pauline recht viel an. Sie hat für ihr Geld hart gearbeitet und lange studiert. Daher möchte sie ungern fast die Hälfte ihres Gehalts an den Staat abgeben. Und das muss sie auch nicht, wenn man sich die Rechnung genauer ansieht:

So wird der Spitzensteuersatz berechnet

Pauline hat neben ihrem Gehalt von 60.000 Euro noch Mieteinnahmen aus einer kleinen Eigentumswohnung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen. Zusammen sind das Einkünfte von 67.000 Euro im Jahr. Doch ob dafür der Höchststeuersatz zu zahlen ist, weiß Pauline erst, wenn sie eine Steuererklärung abgeben hat. Das Finanzamt berücksichtigt nämlich alle Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken können. Dazu gehören beispielsweise Werbungskosten, Freibeträge, Sonderausgaben und weitere Posten. Erst am Ende dieser Rechnung steht das zu versteuernde Einkommen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel Einnahmen, Einkünfte, Einkommen – so wird Ihre Einkommensteuer berechnet.

Für Pauline ergibt sich schlussendlich ein zu versteuerndes Einkommen von 58.000 Euro. Damit liegt Sie weiterhin ganz knapp über den 57.919 Euro, für die der Spitzensteuersatz im Jahr 2021 gilt. Dennoch muss sie nicht 42 Prozent Ihres Geldes an das Finanzamt überweisen. Auch Spitzenverdiener/innen steht der Grundfreibetrag zu. Das heißt: Der Grenzsteuersatz liegt zwar ab 57.919 Euro bei 42 Prozent, doch am Ende zahlt Pauline für 2021 nur 26,25 Prozent Ihres Einkommens an den Fiskus. Das sind 15.223 Euro. Warum das so ist, erfahren Sie in unserem Artikel Wie funktioniert unser Einkommensteuersystem?

Übrigens:

Erst bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 579.000 Euro im Jahr 2021 würde Pauline wirklich 42 Prozent Ihres Einkommens an den Fiskus zahlen müssen. Zum Vergleich: Mütter, die heute Mitte 30 sind, könnten mit einem Erwerbseinkommen von 580.000 Euro (West) und 570.000 Euro (Ost) im Laufe ihres ganzen Lebens rechnen.

Seit 2007 liegt der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent

42 Prozent sind übrigens der niedrigste Spitzensteuersatz, den Deutschland je hatte. Ende der 1950er Jahre lag der Spitzensteuersatz bei 53 Prozent. Seinen höchsten Wert hatte er zwischen 1975 und 1989 mit 56 Prozent. Seither ist der Spitzensteuersatz immer wieder gesenkt worden und seit der Einführung der Reichensteuer im Jahr 2007 liegt der Spitzensteuersatz konstant bei 42 Prozent beziehungsweise 45 Prozent für Einkünfte, die über die Grenze des Spitzensteuersatzes hinausgehen.

Übrigens:

Deutschland liegt mit seinem Spitzensteuersatz von 42 Prozent im EU-Vergleich eher im unteren Bereich. Der höchste Spitzensteuersatz im EU-Vergleich gilt laut EU-Statistikbehörde Eurostat in Schweden: Die Höchstabgabe auf Einkommen liegt in dem skandinavischen Land bei über 55 Prozent.

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Wann erreicht man den Spitzensteuersatz?

Wie hoch ist der Spitzensteuersatz in Deutschland und wann muss man ihn zahlen? Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent und wird ab einem Gehalt von 57.918 Euro (für das Jahr 2021) fällig. In 2022 greift er ab einem Gehalt von 58.597 Euro.

Bei welchem Einkommen beginnt der Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz beträgt 42 %, er wird bei einem Einkommen von 58.597 Euro erreicht. - Die Einkommensbestandteile oberhalb von 57.051 Euro werden dann mit dem Steuersatz von 42 % belastet. - Ab einem Einkommen von 277.826 Euro greift dann noch der sog. Reichensteuersatz von 45 %.

Wann Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz?

Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz? Beim Grenzsteuersatz geht es darum, ab welchem Einkommen wie viel Steuern gezahlt werden müssen. Der Durchschnittssteuersatz zeigt an, wie hoch die steuerlichen Abgaben aktuell sind.

Wie hoch ist mein persönlicher Grenzsteuersatz?

Die Grenzsteuersätze betragen: 0 % für Einkommensteile von0 bis 11.000 Euro jährlich. 20 % für Einkommensteile von 11.001 bis 18.000 Euro jährlich. 35 % für Einkommensteile von 18.001 bis 31.000 Euro jährlich.