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Wenn Sie im Ausland geboren sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann Ihre Geburt im deutschen Geburtenregister beurkundet werden. Gleiches gilt für Ihr im Ausland geborenes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit. Wohnen Sie in Nürnberg oder war Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland hier, ist dafür das Standesamt Nürnberg zuständig. Zu den Themen:
Ausländische Geburt im deutschen Geburtenregister eintragen lassenSie sind nicht dazu verpflichtet eine ausländische Geburt in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Auch ausländische Geburtsurkunden gelten als Nachweis für die Geburt. Sie müssen jedoch immer mit einer Übersetzung vorgelegt werden. Hinsichtlich des Namens gelten Sie jedoch nicht als Beweis. Deshalb kann ein Eintrag im deutschen Geburtenregister sinnvoll sein. Der Antrag dafür kann von den Eltern, dem Kind selbst, dem Ehegatten oder Lebenspartner gestellt werden. Diese Dokumente brauchen SieWird eine ausländische Geburt in Deutschland nachbeurkundet, müssen alle Änderungen von Personenstandsdaten, die sich seit der Geburt ergeben haben, belegt werden. Deswegen brauchen Sie in manchen Fällen umfangreiche Unterlagen. Wichtig!Legen Sie immer Originaldokumente vor. Für Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst wurden, brauchen Sie eine deutsche Übersetzung. Für Urkunden, die außerhalb der EU ausgestellt wurden, brauchen Sie eine Überbeglaubigung (Apostille bzw. Legalisation). Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Important!Always provide original documents. For documents that are not written in German, you need a German translation. For certificates that were issued outside the EU, you need an over-authentication (apostille or legalization). We have summarized further information for you here.
In jedem Fall benötigen Sie:
Bei Heirat der Eltern in Deutschland zusätzlich • Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Heiratseintrag (erhältlich beim Standesamt des Heiratsortes) • Geburtsurkunden der Eltern • bei vorheriger Ehe der Mutter: Eheurkunde und Scheidungsurteil der Vorehe Bei Heirat der Eltern im Ausland zusätzlich • Heiratsurkunde/Eheurkunde der ausländischen Registrierungsbehörde • Falls vorhanden: Bescheinigungen über Namenserklärungen • Geburtsurkunden der Eltern • bei vorheriger Ehe der Mutter: Bei bisher unverheirateten Müttern zusätzlich• Geburtsurkunde der Mutter Bei Geschiedenen zusätzlich • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister • wenn vorhanden: Vermerk einer Namensänderung bzw. Heiratsurkunde/Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und Namensänderung • zusätzlich bei Heirat im Ausland: • zusätzlich bei Geburt der Mutter im Inland • bei Scheidung im Ausland: Bei Witwen zusätzlich• beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister oder Heiratseintrag mit Vermerk über den Tod des Mannes • gegebenenfalls Vermerk einer Namensänderung oder Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Nachweis der Namensführung in der Ehe • Sterbeurkunde des Mannes • bei Heirat im Ausland: • bei Tod im
Ausland: • bei Geburt der Mutter des Kindes in Deutschland: Bei Nichtverheirateten, die den Vater eintragen lassen wollen• Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung des gesetzlichen Vertreters • gegebenenfalls Sorgeerklärung • zusätzlich wenn Vater ledig: • zusätzlich wenn Vater verheiratet oder verheiratet
gewesen: • zusätzlich bei Geburt des Vaters in Deutschland: Bei Aussiedlern oder Eingebürgerten zusätzlich • Vertriebenenausweis • Registrierschein • Einbürgerungsurkunde • Bescheinigung über alle Namenserklärungen GebührenFür die nachträgliche Beurkundung einer Geburt im Ausland fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Zusätzlich können weitere Gebühren anfallen, wenn Sie Dokumente, wie zum Beispiel eine Namenserklärung brauchen.
Sachgebiet Nachbeurkundungen und NamensrechtHirschelgasse 32 Ebene 5 90403 Nürnberg Öffentliche Verkehrsmittel Telefon 09 11 / 2 31-0 Telefax 09 11 / 2 31-5711 Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht: Kontaktformular Öffnungszeiten:Nur nach vorheriger Terminvereinbarung Hilfe und Downloads von A-ZWelche Staatsangehörigkeit hat man wenn man im Ausland geboren wird?Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes ein Antrag auf Beurkundung des Geburt im deutschen Geburtenregister stellen (§ ...
Was braucht man um eine internationale Geburtsurkunde zu beantragen?Benötigte Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache: Personalausweise oder Reisepässe, wenn vorhanden alte Geburtsurkunde, ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses - Datenschutz. Personenstandsurkunde, die das Verwandtschaftsverhältnis klärt/nachweist; sofern der Antragsteller nicht mit dem Urkundeninhaber übereinstimmt.
Was ist eine internationale Geburtsurkunde?Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden. Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung.
Wo beantrage ich eine deutsche Geburtsurkunde?Der Eintrag in das deutsche Geburtsregister kann jedoch von Vorteil sein. Sie können dann jederzeit vom Standesamt eine deutsche Geburtsurkunde erhalten. Die Nachbeurkundung der Geburt ist auch für Erwachsene möglich und erfolgt durch ein deutsches Standesamt.
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