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© 2022 12Auto Group GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Wer sich ein Auto kauft, muss es anmelden, wer eines verkauft, sollte es abmelden. Dafür brauchen Sie einige Unterlagen – und einen Termin bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Die wichtigsten Infos.
Auto anmelden: So geht's Download: Vollmacht für die Kfz-Zulassung Auto abmelden: So geht's Käufer meldet Fahrzeug nicht um: Was tun? Termine bei Zulassungsstellen: Regionale UnterschiedeWer derzeit ein Auto um- oder abmelden möchte, muss vielerorts vorab einen Termin vereinbaren. Das ist das Ergebnis einer ADAC Erhebung in den Kfz-Zulassungsstellen der 16 Landeshauptstädte, die der Club online durchgeführt hat. Die für die Abmeldung eines Fahrzeugs nötige Terminvergabe kann in 13 der 16 Landeshauptstädte per Internet durchgeführt werden. Bei einigen Behörden ist die Vereinbarung eines Termins auch per E-Mail oder telefonisch möglich. Bremen und Wiesbaden ermöglichen weiterhin eine Vorort-Bearbeitung ohne Termin. In Berlin, Hannover, Düsseldorf, Saarbrücken und München musste man teilweise Wochen auf einen Termin warten. In der Hälfte der Landeshauptstädte waren noch am selben Tag Termine frei, bei den übrigen drei dauerte es einen oder zwei Tage. Für eine Ummeldung konnte in 15 der 16 Landeshauptstädte ein Online-Termin vereinbart Angesichts der Corona-Beschränkungen rät der ADAC, im Zweifel bei den Zulassungsstellen telefonisch nachzufragen, ob kurzfristigere Termine möglich sind oder die Informationen auf den Webseiten dem tagesaktuellen Stand entsprechen. Gebrauchtwagen anmelden: So geht'sUm Ihr Fahrzeug zuzulassen, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: Bei der Fahrzeuganmeldung müssen Sie einige Dokumente vorlegen © DPA/Eibner-Pressefoto
Wenn Sie zur Anmeldung eine Vertreterin oder Vertreter zur Zulassungsstelle schicken, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Außerdem muss die Person den eigenen Originalausweis und eine Kopie Ihres Ausweises dabei haben. Bei der Zulassung auf eine minderjährige Person ist eine Einwilligungserklärung erforderlich. Tipp: Zulassungsbehörden halten in der Regel eigene Muster für die Vollmacht sowie die Einwilligungserklärung bereit. Vor der Verwendung der ADAC Vordrucke kann es daher sinnvoll sein, mit der Zulassungsbehörde zu klären, ob diese anerkannt werden und die Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers ausreichend ist. In vielen Regionen kann man sein Auto auch online zulassen oder auf einen neuen Halter umschreiben. Video der Clubjuristen: Auto richtig an- und abmeldenErfahren Sie welche Unterlagen man braucht und was man tun muss, um sein Fahrzeug anzumelden. Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock Neuwagen anmeldenBei der Anmeldung eines Neuwagens benötigen Sie neben den oben genannten Unterlagen auch den Nachweis über eine Betriebserlaubnis. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die COC-Bescheinigung des Herstellers (bekommt man vom Händler). Download: "Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter" und "Vollmacht für die Kfz-Zulassung"Die Vorlagen der ADAC Clubjuristen helfen, falls Sie Ihr Kraftfahrzeug nicht selbst, sondern mittels eines Vertreters zulassen möchten, sowie für den Fall, dass der Halter noch minderjährig ist: Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter für minderjährige Fahrzeughalter PDF, 629 KB PDF ansehen Darum kümmert sich die ZulassungsstelleDie Zulassungsstelle am Hauptwohnsitz kümmert sich um Folgendes:
Falls Sie noch keine Kennzeichen haben, lassen Sie sie nach der Zulassung bei einem Schilderdienst anfertigen. In diesem Fall müssen die Kennzeichen danach bei der Zulassungsbehörde noch gestempelt werden. Auto abmelden: So geht'sFür Verkäufer gilt: Auto besser im abgemeldeten Zustand verkaufen © Adobe Stock/Bjoern Wylezich Um Ihr altes Auto abzumelden, benötigen Sie diese Dokumente:
Der bisherige Halter kann sein Kennzeichen grundsätzlich für ein anderes Fahrzeug übernehmen. In diesem Fall ist eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen zu entrichten. Käufer meldet Fahrzeug nicht um: Was tun?Wenn Sie Ihr Auto verkaufen, während es noch angemeldet ist, sind Sie verpflichtet, den Verkauf der Zulassungsstelle mitzuteilen. Die Verpflichtung entfällt, wenn der Käufer die Zulassungsstelle selbst informiert. Meldet der Käufer das Auto nicht unverzüglich um oder setzt es außer Betrieb, sollten Sie das bei der Zulassungsstelle melden. Diese kann die Zulassungsbescheinigung im Verkehrsblatt mit einer Frist von vier Wochen zur Vorlage bei ihr aufbieten. Das bedeutet, dass öffentlich nach der Zulassungsbescheinigung gesucht wird. Mit Ablauf der Frist endet die Zulassung und damit Ihre Steuerpflicht. Ein Anspruch auf Einleitung dieses Verfahrens besteht jedoch nicht, sodass eine Abmeldung des Fahrzeugs vor Übergabe dringend zu empfehlen ist. Mit dem Verkauf geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über. Dies hat zur Folge, dass im Schadenfall keine Rückstufung beim Verkäufer eintritt. Da dies nur gilt, wenn die Versicherung Kenntnis vom Verkauf hat, ist dringend zu empfehlen, auch die Versicherung über den Verkauf zu informieren. Fahren mit ungestempelten KennzeichenFahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zulassungsbehörde vorab ein solches Kennzeichen zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Besonderheiten FirmenzulassungBei juristischen Personen, Unternehmen oder anderen Einrichtungen ist das Fahrzeug am Ort des Firmensitzes oder der beteiligten Niederlassung zuzulassen. Inhaber einer Zulassung können juristische und natürliche Personen sowie Vereinigungen sein. Bei einer Fahrzeugzulassung z.B. auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist neben dem Namen der GbR ein "benannter Vertreter" mit dessen Personaldaten einzutragen (§ 6 Abs. 1 S.1 Nr. 3 FZV). Kann ich mein Kennzeichen behalten wenn ich ein neues Auto kaufe?Kfz-Kennzeichen bei Fahrzeugwechsel behalten
Auch bei einem Wechsel des Fahrzeugs (ohne Umzug) können Sie die bisherigen Kfz-Kennzeichen weiterhin verwenden. Das erfordert sowohl die Abmeldung des alten Autos als auch die Anmeldung des neuen.
Wie lange muss ein Kennzeichen ruhen?Erst wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt wurden, ist für den Hinterlegungszeitraum keine Kraftfahrzeugsteuer bzw. motorbezogene Versicherungssteuer zu entrichten. Der Tag der Hinterlegung und der Tag der Wiederausfolgung werden nicht in die 45 Tage miteinbezogen.
Wie lange kann ich mein Kennzeichen behalten?Schnell & einfach zum Höchstpreis verkaufen! Darüber hinaus ist es möglich, ein Kennzeichen bei Abmeldung des Fahrzeugs kostenlos für zwölf Monate reservieren zu lassen. Das ist praktisch, wenn nicht sofort nach dem Verkauf des alten Autos ein neues angeschafft wird.
Wie oft kann man Kennzeichen mitnehmen?Muss nicht auch ein Kennzeichenwechsel bei einem Umzug vorgenommen werden? Seit Januar 2015 müssen Sie sich zumindest darum nicht mehr kümmern. Auch wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk ziehen, dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen behalten.
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