Adac reiserücktritt wer ist versichert

Die Reiserücktrittsversicherung beim ADAC, die als Einzel- oder Familienvertrag abgeschlossen werden kann, schützt vor den finanziellen Folgen eines Reiserücktritts.

ADAC Reiserücktrittsversicherungen greifen bei

• Arbeitsplatzwechsel
• schulischer oder universitärer Nachprüfung
• aufgrund betriebsbedingter Kündigung eintretender Arbeitslosigkeit
• Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses
• erheblichem Eigentumsschaden
• einer unvorhergesehenen schweren Erkrankung oder Tod
• einem schweren Unfall
• Schwangerschaft
• Impfungsunverträglichkeit
• Prothesenbruch oder Lockerung implantierter Gelenke

Die Reiserücktrittversicherung beim ADAC 

• erstattet Stornokosten
• ersetzt Umbuchungskosten und zusätzlich entstehende Unterkunfts- und Fahrtkosten
• hilft bei verspätetem Reiseantritt bei der Organisation der Anreise
• übernimmt bei mindestens zweistündiger Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel zusätzlich entstehende Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten bis zu bestimmten Obergrenzen

Der Versicherungsvertrag kann abgeschlossen werden

• ab einer Prämie von 24 €
• mit und ohne Selbstbeteiligung
• zusammen mit einer Reiseabbruch- und einer Gepäckversicherung

Anbieter vergleichen & Kosten sparen

Die Prämie einer Reiserücktrittsversicherung wird u. a. von den bei den einzelnen Anbietern unterschiedlichen Versicherungsleistungen, von der Versicherungslaufzeit und von eventuellen Selbstbehalten beeinflusst. Ein Überblick über die vielfältigen Angebote lässt sich nur mit einem Tarifrechner in effizienter Weise erreichen. Den auf dieser Seite integrierten Tarifrechner können Sie über den blauen Button „Zum Versicherungsvergleich“ aufrufen.


Der ADAC bietet nicht nur seinen Mitgliedern einen umfangreichen Service. Die angebotenen Serviceleistungen und insbesondere die Versicherungslösungen sind auch für Personen verfügbar, die keine Mitgliedschaft beim ADAC beantragt haben. Deutliche Vorteile beim Abschluss der ADAC Reiserücktrittsversicherungen bieten sich aber dann, wenn über den ADAC eine Goldkarte beantragt wird oder eine ADAC Plus Mitgliedschaft vorhanden ist. Inhaber einer ADAC Goldkarte sind im Rahmen der jährlichen Kreditkartengebühr bereits mit einem umfangreichen Versicherungspaket ausgestattet, welches auch eine Reiserücktrittsversicherung enthält. Bei der Beantragung einer Reiserücktrittversicherung beim ADAC unter https://www.adac.de/produkte/versicherungen/reiseruecktrittversicherung/jahresschutz/rechner_antrag_tarifauswahl.aspx bietet eine Mitgliedsnummer die Möglichkeit zur Beitragsreduzierung. Jede Reiserücktrittsversicherung beim ADAC kann für Einzelreisende oder für gemeinsam reisende Familien abgeschlossen werden. 

Versicherungsschutz durch die ADAC Kreditkarte

Die ADAC Goldkarte ist gegen einen jährlichen Beitrag von 84 Euro für eine Einzelkarte erhältlich. Werden zwei Kreditkarten beantragt, steigt die Gebühr auf 89 Euro. Für jede zusätzlich ausgegebene ADAC Partnerkreditkarte wird eine Gebühr von 40 Euro erhoben. Die Kreditkartenbeantragung über den ADAC ist mit einer Reiserücktrittsversicherung für 1 Jahr ausgestattet. Der Kreditkarteninhaber selbst und bis zu 5 Mitreisende sind mit einer Jahrespolice abgesichert. Enthalten sind in der ADAC Reiserücktrittsversicherung für 1 Jahr beliebig viele einzelne Reisen bis zu einem Höchstreisepreis von 10.000 Euro. Wenn der Reisepreis diese Höchstgrenze übersteigt, können Inhaber der ADAC mobil Goldkarte einen zusätzlichen Schutzbrief beim ADAC beantragen. Dann kann auch ein höherer Reisewert mit einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseabbruchversicherung abgedeckt werden. Der Versicherungsschutz über die Reiserücktrittsversicherung beim ADAC besteht nur dann, wenn die Urlaubsreise mit der ausgegebenen Kreditkarte oder der Partnerkarte bezahlt wird. Die Versicherungsleistung der Reiserücktrittsversicherung beinhaltet die Erstattung von anfallenden Stornierungskosten für den Kreditkarteninhaber und bis zu fünf Mitreisende. Für jede reisende Person wird eine Selbstbeteiligung erhoben.

Versicherungsschutz für ADAC Mitglieder

Mitglieder können beim ADAC den Reiserücktritt durch drei verschiedene Versicherungsangebote abdecken. Zur Auswahl stehen die Tarife „Basis“, „Exklusiv“ und „Premium“. Der Basistarif enthält eine reine Reiserücktrittsversicherung. Beim Exklusivtarif wird eine zusätzliche Reiseabbruchversicherung in den Versicherungsumfang aufgenommen. Der angebotene Exklusivtarif entspricht der ADAC Reiserücktrittsversicherung für 1 Jahr die über die ADAC mobil Goldkarte verfügbar ist. Der Premiumtarif enthält neben der Reiserücktrittsversicherung und der Reiseabbruchversicherung eine Reisegepäckversicherung. Der umfangreiche Premiumtarif des ADAC kann nur beantragt werden, wenn eine ADAC Mitgliedschaft vorhanden ist. Die ADAC Reiserücktrittsversicherungen mit Familienschutz beinhalten alle Versicherungsleistungen für Ehepartner, für in einer häuslichen Gemeinschaft lebende Partner und minderjährige Kinder. Die Reiserücktrittsversicherung beim ADAC kann wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Wird ein Selbstbehalt vereinbart, liegt dieser bei 20 % des erstattungsfähigen Schadens. Die Mindestsumme der Selbstbeteiligung für jede reisende Person liegt bei 25 Euro. Bei der Beantragung der ADAC Reiserücktrittsversicherung mit einjähriger Gültigkeit können ADAC Plus Mitglieder von reduzierten Beiträgen profitieren. Ist bereits eine ADAC Plus Mitgliedschaft vorhanden, wird der Beitrag zur Reiseversicherung automatisch reduziert. Eine Neubeantragung der ADAC Mitgliedschaft ist im Rahmen des Versicherungsabschlusses möglich und führt dann zur sofortigen Beitragsminderung.

Für wen gilt Reiserücktrittsversicherung?

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur aus versicherten Gründen, die unerwartet eintreten. Das sind etwa eine unerwartete schwere Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft oder der Tod naher Angehöriger.

Was ist eine Risikoperson bei Reiserücktritt?

Risikopersonen sind die Personen, die abgesehen von der versicherten Person selbst ebenfalls den Versicherungsfall auslösen können. Wir zählen dazu die Angehörigen, die Angehörigen des Lebensgefährten und Betreuungspersonen.

Wer zählt als Familie ADAC?

Wen aus meiner Familie kann ich mit der Reiserücktrittsversicherung auf Reisen absichern?.
der Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft..
der nichteheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft..
die Kinder vom Versicherungsnehmer bis zum 23. ... .
die Kinder vom Ehe- oder Lebenspartner bis zum 23..

Wie funktioniert die ADAC Reiserücktrittsversicherung?

Bei einem Versicherungsfall vor Reiseantritt leistet die Reiserücktritts-Versicherung. Im Tarif Basis sind die Kosten gedeckt, die entstehen, wenn Sie die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. Bei einem Versicherungsfall nach Reiseantritt, wird die Reise abgebrochen oder verlängert.