Ab wann kann ich in mecklenburg-vorpommern urlaub machen

Ein Urlaubsland – unendliche Möglichkeiten

Rund 2.000 Kilometer Ostseeküste, genauso viele funkelnd blaue Seen und ein Drittel der Landesfläche geschützte Natur. Die unverkennbar weißen Villen der Bäderarchitektur, stolze hanseatische Backsteinbauten und hinter jedem Hügel eins von 2.000 Schlössern und Gutshäusern, die darauf warten von Euch entdeckt zu werden.

Die spektakuläre Rast der Kraniche, jahrhundertealte Buchenwälder und die imposanten Kreidefelsen, die schon Casper David Friedrich inspirierten. Kunst- und Kulturhighlights, wie die Störtebeker Festspiele oder der Schlösserherbst. Spannende Angebote für kleine Entdecker und Unterkünfte, in denen sich Familien zu Hause fühlen.

Landestypische Köstlichkeiten aus Sanddorn oder Fisch, die direkt vor Ort produziert werden. Regionale Brauereien und liebevoll geführte Hofläden und Hofcafés, die zum Verweilen einladen. Handwerkskunst aus Keramik, Bernstein, Treibholz oder Segeltuch, die als Mitbringsel die schönsten Urlaubserinnerungen lebendig halten. All das wartet in Mecklenburg-Vorpommern auf Euch. Worauf wartet Ihr?

In­for­ma­tio­nen zur Corona-Lage auf einen Blick: Zahlen, Videos, Meldungen und Dokumente finden sich auch auf dem Corona-Portal.

MV Pandemieplan zur Vorbereitung auf den Herbst und Winter 2022/23

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In einem 8-Punkte-Plan legt die Landesregierung ihre Strategie und ihre Ziele zur Bewältigung der Pandemie im Herbst und Winter vor.

  • Zum Download (PDF, 0,14 MB)

Impfen gegen Corona

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Alle Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, können sich seit dem 07.06.2021 laut bundesweit gültiger Impfverordnung durch Impfung vor einer Coronavirus-Infektion schützen. Auch die Zulassung für Kinder von 5 bis 11 Jahren (U12) ist erfolgt.

  • Informationen zur Impfung

Informationen zur Testverordnung

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© Pascal Skwara / Canva

Seit 1. Juli 2022 gilt die aktualisierte Coronovirus-Testverordnung des Bundes bundesweit, und somit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Danach ist die kostenlose Bürgertestung auf das Coronavirus ab sofort an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Weitere Informationen

Wichtige Informationen zu Corona-Virus-Testangeboten

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Die hier zur Verfügung stehende Karte mit den Standorten zur Testung wird regelmäßig aktualisiert. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die Apotheken sowie zahlreiche Hilfsorganisationen und viele weitere Unterstützer beteiligen sich intensiv am Aufbau eines flächendeckenden Netzes.

  • Zur Landkarte Schnelltesteinrichtungen MV

Merkblätter für Infizierte und Kontaktpersonen - Quarantäne-Maßnahmen

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Informationen für enge Kontaktpersonen zu einer Corona-positiv getesteten Person: Das Landesamt für Gesundheit und Soziales informiert mit Merkblättern.

  • Zu den Merkblättern

Informationen in verschiedenen Sprachen

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Über Infografiken in verschiedenen Sprachen zu wichtigen Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern, Downloads und Zusammenfassungen der Bundesintegrationsbeauftragten finden Sie hier zudem Hinweise in Leichter Sprache.

  • Zum Bereich Integration - Corona-Virus: Verschiedene Sprachen

Informationen für Pflege- und Sozialeinrichtungen

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Besucherverkehr unter Pandemiebedingungen ist in stationären Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen und Unterkünften für vergleichbar schutzbedürftige Menschen möglich. Es gelten die aktuellen Regelungen in der jeweiligen Ampel-Stufe.

  • Weitere Informationen zum Bereich Pflege und Soziales

Informationen zu Maßnahmen der Jugendarbeit und Familienförderung

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Jugendreisen in MV

© Canva

Am 01.04.2022 ist die neue Corona-Jugend-Verordnung in Kraft getreten. Mit ihr werden - mit Blick auf die weiter hohen Inzidenzen in M-V - die Basis-Schutzmaßnahmen für Angebote und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und Familienförderung bis zum 28.04.2022 fortgeschrieben.

  • Weitere Informationen finden Sie hier

Sozialfonds zur Sicherstellung sozialer Angebote

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Fonds - Übersicht

Das Kabinett hat am 21.04.2020 die Einrichtung eines Sozialfonds in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beschlossen und damit eine Entschließung des Landtags umgesetzt. Mit den Landeshilfen sollen Vereine, gemeinnützige Organisationen, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Familien, Frauenhäuser und soziale Einrichtungen der Daseinsvorsorge deren Bestand durch die Auswirkungen der Corona-Krise gefährdet sind, unterstützt werden.

  • Zur Übersicht des Sozialfonds