Ein A-Verstoß ist eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit, welche von einem Fahranfänger in der Probezeit begangen wird. Show
Welche Ordnungswidrigkeiten stellen einen A-Verstoß dar? Hier erhalten Sie einen Überblick, welche Ordnungswidrigkeiten bei Führerscheinneulingen als A-Verstoß gewertet werden. Welche Konsequenzen hat ein A-Verstoß? Lesen Sie hier, welche Konsequenzen ein A-Verstoß in der Probezeit nach sich zieht. Video: A- und B-Verstoß – Konsequenzen für FahranfängerDie wichtigsten Informationen zu A- und B-Verstößen in der Probezeit erfahren Sie hier im Video.Ein A-Verstoß zieht drastische Konsequenzen nach sichInhalte
Wer A sagt, muss auch B sagen, heißt es im Volksmund. Genauso gibt es neben dem A-Verstoß auch den B-Verstoß. Letzterer gehört zu der Kategorie der weniger schweren Verkehrsordnungswidrigkeiten. Ein A-Verstoß dagegen gilt als schwerwiegend. Zu dieser Kategorie gehören Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Fahranfänger müssen sich nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis erst im Straßenverkehr bewähren. Kommt es zu einem A-Verstoß in der Probezeit, kann sich diese z. B. verlängern. Welche weiteren Konsequenzen drohen, wenn sich ein Fahranfänger einen A-Verstoß zuschulden kommen lässt? Wir erklären Ihnen, was als A-Verstoß zu werten ist und welche negativen Auswirkungen diese auf den Führerschein und die Probezeit haben. Was ist als A-Verstoß zu werten?Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten erst ab mehr als 20 km/h als A-Verstöße.Welche Verkehrsordnungswidrigkeiten als A-Verstoß einzustufen sind, ist keineswegs Einzelfallentscheidungen überlassen. § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) verweist auf Anlage 12. Die Liste der Verkehrsordnungswidrigkeiten, die als A-Verstoß gelten, ist relativ lang. Die wichtigsten A-Verstöße möchten wir Ihnen vorstellen. Folgendes gilt beim Führerschein auf Probe als A-Verstoß:
Haben Sie durch Ihre Fahrweise andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kam es sogar zum Unfall während der Probezeit, können die Bußgelder durchaus höher ausfallen. Weitere A-Verstöße sind im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nachzulesen. Grundsätzlich sind auch Bußgelder und Punkte in der Probezeit möglich. Verkehrsstraftaten gelten auch als A-VerstoßTrunkenheit am Steuer ist auch ein A-Verstoß in der Probezeit.Neben den als A-Verstoß einzuordnenden Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es noch eine Reihe von Verkehrsstraftaten, die in der Probezeit als A-Verstoß gewertet und entsprechend geahndet werden. Nachfolgende A-Verstöße können – weil es sich um Straftaten handelt – auch direkt den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben:
Wissen Sie, was eine Probezeithemmung ist? Sollte der Führerschein während der Probezeit vorläufig entzogen, beschlagnahmt oder sichergestellt werden, dürfen Sie in dieser Zeit nicht Auto fahren und können sich deshalb im Straßenverkehr nicht erproben oder bewähren. Daher hemmen solche Maßnahmen die zweijährige Probezeit. Kurz gesagt: Die Zeit, in der Sie den Führerschein nicht haben, wird der Probezeit nicht zugerechnet. Diese Auswirkungen haben A-Verstöße auf den Führerschein und die ProbezeitWer in der Probezeit einen A-Verstoß begeht, muss mit einer Probezeitverlängerung rechnen.Nach dem ersten A-Verstoß wird die Probezeit verlängert und in der Regel schriftlich ein Aufbauseminar angeordnet. Beachten Sie dabei, dass Sie diese schriftliche Anordnung dem Kursleiter vorlegen müssen, damit dieser beurteilen kann, welches Aufbauseminar geeignet ist. Das liegt daran, dass z. B. bei Alkohol am Steuer ein besonderes Aufbauseminar erforderlich ist. Zwei A-Verstöße in der Probezeit ziehen zusätzlich eine schriftliche Verwarnung nach sich. Das Gleiche gilt, wenn auf den ersten A-Verstoß zwei weitere B-Verstöße folgen. Dem Fahranfänger wird dann die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Wenn sich der Betroffene innerhalb von zwei Monaten einen weiteren A-Verstoß zuschulden kommen lässt, wird der Führerschein entzogen. VergehenMaßnahmen1. A-VerstoßProbezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre & AufbauseminarA-Verstoß in der ProbezeitverlängerungVerwarnung & Empfehlung eines verkehrspsychologischen BeratungsgesprächesWeiterer A-Verstoß in der ProbezeitverlängerungFührerscheinentzugBildnachweise: fotolia.com/ ©fotofabrika, fotolia.com/ ©matteo, fotolia.com/ ©nemanjanovakovic, iStock.com/ ©val_th. Wo gibt es A und B Verstoss?A- und B-Verstöße in der Probezeit – Wichtigste Infos im Video. Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h.. Überfahren einer roten Ampel.. Überholen im Überholverbot.. Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines Anderen.. Fahrerflucht.. Benutzung des Seitenstreifens zum Zweck des schnelleren Vorankommens.. Was ist schlimmer A oder B Verstoß?Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden außerdem in zwei Gruppen aufgeteilt: A-Verstöße (schwerwiegende Vergehen) B-Verstöße (weniger schwerwiegende Vergehen)
Was gehört zu B Verstoß?Diese Vergehen gelten als B-Verstöße. Fahren mit abgefahrenen Reifen (Profiltiefe nicht ausreichend). Kennzeichenmissbrauch.. Unbefugte Benutzung eines Kfz.. Verbotswidriges Parken auf der Autobahn und anderen Kraftstraßen.. Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeug.. Was sind B Verstösse?Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit ist nur ein B-Verstoß, wenn die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit um weniger als 21 km/h überschritten wurde. Dann müssen Fahranfänger lediglich mit den üblichen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen. Hier handelt es sich um Geldbußen.
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