Wo bekomme ich die Steueridentifikationsnummer für mein Kind her

Wo finde ich die steuer id meines kindes?

Wo finde ich die steuer id meiner tochter ? Sie ist 2014 geboren und da habe ich nicht mehr gearbeitet, falls jmd melnt das ich die auf der lohnabrechnung finden könnte. Was muss ich nun tun?

...komplette Frage anzeigen

7 Antworten

Wo bekomme ich die Steueridentifikationsnummer für mein Kind her

Kirschkerze

30.12.2015, 23:40

Bei deinen Unterlagen solltest du was vom Finanzamt bekommen haben. Wenn du die Information nicht mehr hast muss die dort neu angefordert werden

Wo bekomme ich die Steueridentifikationsnummer für mein Kind her

NickgF

Topnutzer im Thema Steuern

31.12.2015, 05:22

Wenn du die damalige Benachrichtigung des BZSt nicht mehr findest, kann du dort online schriftlichen Ersatz anfordern (die Finanzämter sind für diesen 'Verbummel-Service' nicht zuständig).

https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html 

Wo bekomme ich die Steueridentifikationsnummer für mein Kind her

Lenargi

30.12.2015, 23:40

Habt Ihr schriftlich vom Finanzamt bekommen, falls der Brief verloren ist, noch mal nachfragen beim FA

Wo bekomme ich die Steueridentifikationsnummer für mein Kind her

kevin1905

31.12.2015, 00:45

Als dein Kind geboren wurde hast du unmittelbar einen Brief vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten, da steht die Steuer-ID drin.

Wo bekomme ich die Steueridentifikationsnummer für mein Kind her

Volkerfant

Community-Experte

Kinder

31.12.2015, 11:43

Die hast du mal zugeschickt bekommen. Auf dem Rathaus kannst du sie gegen ein Eintgelt in Erfahrung bringen.

Ähnliche Fragen

Steuer ID des Kindes für steuerklärung?

Hallo

Ich habe folgende Situation, mein Ex, der Vatter meiner Tochter (Tochter ist 10) Verlangt von mir auf einmal die Steuer ID Nummer des Kindes. Angeblich für die Steuererklärung. Wir sind seit 9 Jahren getrennt und bis jetzt brauchte er sie nie….. Er zahlt seit einiger zeit unterhalt, hat aber kein Kontakt. Braucht er die Steuer ID wirklich? wenn ja für was genau. Danke

...zur Frage

Steuer ID Nummer wo und was?

Ich mache einen ferienjob für eine Woche, doch die benötigen eine steuer id nummer? Ich habe aber keine gefunden, wo finde ich die? Woher hab ich die? Bin 17, BAWÜ, falls das wichtig ist

...zur Frage

Muss man die Steuer-ID des Kindes in der Anlage Kind angeben?

Der Vater meines Kindes will gerade die Steuererklärung für 2011 abgeben. Er behauptet nun, ich bin daran schuld, dass er seine Steuer nicht erklären kann, weil ich ihm nicht die Steuer-ID unseres Kindes für die Anlage Kind gegeben habe. Es ist ihm jetzt angeblich unmöglich, die Steuer für 2011 zu erklären. (Vermutlich wird er dem Finanzamt jetzt auch erklären, er wird den Rest seines Lebens wegen mir leider keine Steuer mehr erklären können?)

Ich habe tatsächlich diese Steuer-ID nie erhalten, habe alles danach abgesucht. Es ist anzunehmen, dass er mir die Steuer-ID aus dem Briefkasten gestohlen hat. Daher weiß er wohl auch, dass er mich damit jetzt gängeln kann. Ich kann ihm jedenfalls die Nummer jetzt nicht geben, soll sie ihm aber spätestens Montag geben. Für ihn hat das im Unterhalt Vorteile, er kann ja dann "leider" keine Auskunft erteilen, damit wir den Unterhalt nach vier Jahren erstmals berechnen lassen können.

Die Frage ist jetzt: Wenn er keine Steuer-ID vom Kind angeben kann, was passiert beim Finanzamt? Tragen sie die Nummer nicht einfach selbst ein? Ist es überhaupt eine Pflichtangabe im Formular?

Aufgrund von Umstellungsarbeiten im IT-Verfahren kommt es bei der Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummern, sofern diese für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt veranlasst wurde, sowie bei dem Versand von Mitteilungsschreiben derzeit noch teilweise zu Verzögerungen.

Hinweise zur Vergabe der IdNr für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Hinweise zum Verfahren der Vergabe der IdNr für Geflüchtete aus der Ukraine können Sie in deutscher und ukrainischer Sprache abrufen.

Wie komme ich an meine IdNr

Sie haben Ihre IdNr nicht erhalten oder finden diese nicht?

Sie finden in der Regel Ihre IdNr in den folgenden Dokumenten:

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung

Finden Sie Ihre IdNr in den genannten Unterlagen nicht, dann können Sie diese über das Eingabeformular des Bundeszentralamts für Steuern oder per Brief erneut anfordern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die IdNr aus datenschutzrechtlichen Gründen nur per Brief mitgeteilt werden kann. Der Versand der IdNr an eine Anschrift, die nicht Ihrer Meldeanschrift entspricht, kann nur mit Ihrer schriftlichen Vollmacht (per Brief und mit einer Kopie Ihres Personaldokuments) erfolgen.

Ihre Einkommensteuererklärung können Sie auch ohne IdNr bei Ihrem Finanzamt einreichen. Diese ist Ihrem Finanzamt bekannt oder kann ermittelt werden.

Erneute Mitteilung der IdNr

Die IdNr wird einer Person dauerhaft zugeteilt. Das BZSt kann Ihnen die Ihnen zugeordnete IdNr mitteilen.

Mehr erfahren

Allgemeines

Ziel der Einführung

Durch die IdNr werden erst Serviceleistungen der Steuerverwaltung - wie etwa das elektronisch bereitgestellte, vorausgefüllte Steuererklärungsformular oder die automationsgestützte Verarbeitung elektronischer Belege - möglich. Ziel der Bundesregierung ist es, das Besteuerungsverfahren bürgerfreundlicher zu gestalten und kostensparend zu modernisieren.

Dazu müssen neue elektronische Kommunikations- und Verarbeitungsverfahren geschaffen oder bestehende verbessert werden. Die IdNr bleibt dauerhaft gültig. Unabhängig von Umzügen, Namensänderungen oder auch Umstrukturierungen in den Finanzämtern können steuerliche Daten immer der richtigen Person zugeordnet werden.

Mit den derzeitigen Steuernummernsystemen sind Steuerpflichtige im Bundesgebiet bisher nicht eindeutig identifizierbar. Heute kann beispielsweise eine minimale Abweichung bei der Schreibweise eines Namens ("Ullrich" statt "Ulrich") eine eindeutige Identifikation unmöglich machen.

Mit der IdNr ist es auch über Bundeslandgrenzen hinweg möglich, einer betroffenen Person Daten der Besteuerungsgrundlagen korrekt zuzuordnen. Eine irrtümliche Verwendung dieser Daten für eine andere Person ist nicht mehr möglich.

Es ist beabsichtigt, dass die IdNr nach einer längeren Übergangszeit die derzeitige Steuernummer für die Einkommensteuer ersetzen soll.

Zuteilung der IdNr

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 18. Januar 2012 - II R 49/10 - (Bundesteuerblatt 2012 Teil II Seite 168) entschieden, dass die Zuteilung der IdNr und die dazu erfolgte Datenspeicherung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sonstigem Verfassungsrecht vereinbar ist.

Eine IdNr wird jeder Person, die mit der Hauptwohnung oder der alleinigen Wohnung in einem Melderegister in Deutschland erfasst ist, zugeteilt. Personen, die nicht melderechtlich erfasst, aber in Deutschland steuerpflichtig sind, erhalten ebenfalls eine IdNr. Wer steuerpflichtig ist, regeln die einzelnen Steuergesetze.

Nach dem Einkommensteuergesetz sind natürliche Personen, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, bereits mit der Geburt einkommensteuerpflichtig.

Zwar werden diese Steuerpflichtigen im Regelfall noch keine Einkommensteuer schulden, dennoch kommen derartige Konstellationen vor (z. B. bei Kapitalerträgen, die Kinder aus ererbten Vermögen erzielen). Ohne die IdNr wären solche Fälle nur schwer feststellbar, da die Finanzämter auf Grund der fehlenden steuerlichen Erfassung keine Informationen über den Steuerschuldner hätten.

Zudem wird die IdNr von Kindern zu deren Identifizierung in steuerlichen Verfahren, wie für die Zahlung von Kindergeld, bei Freistellungsaufträgen oder für die Zahlung von Leistungen aus der Rentenversicherung (Waisengeld), benötigt.

Die IdNr ist somit ein bereichsspezifisches Ordnungsmerkmal, das für die Erfüllung der Aufgaben der Finanzbehörden eingeführt wurde. Sie ist keine Personenkennzahl.

Dateninhalt

Beim BZSt werden die für die Identifikation eines Steuerpflichtigen erforderlichen Daten und die jeweils zuständige Finanzbehörde gespeichert.

Die Daten, die das BZSt zu einer natürlichen Person speichert, sind in § 139b Abs. 3 Abgabenordnung (AO) abschließend aufgeführt:

  1. Steuerliche Identifikationsnummer
  2. Familienname
  3. frühere Namen
  4. Vornamen
  5. Doktorgrad
  6. Tag und Ort der Geburt
  7. Geschlecht
  8. gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift
  9. zuständige Finanzbehörden
  10. Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz
  11. Sterbetag
  12. Tag des Ein- und Auszugs

Zum Zweck der Bereitstellung automatisiert abrufbarer Lohnsteuerabzugsmerkmale für den Arbeitgeber speichert das BZSt gemäß § 39e Abs. 2 EStG weitere Meldedaten für jeden Steuerpflichtigen, hinzu. Dabei handelt es sich um Meldedaten

  • zur Religionszugehörigkeit
  • zum melderechtlichen Familienstand; bei verheirateten oder verpartnerten Steuerpflichtigen wird die IdNr des Ehegatten / Lebenspartners hinzugespeichert
  • zu den IdNrn minderjähriger Kinder, soweit diese in derselben Gemeinde wie der Steuerpflichtige gemeldet sind.

Datenzugriff

Die Verwendung der IdNr ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt. Daher dürfen nur Finanzbehörden die persönlichen Daten erheben und verwenden (§ 139b Abs. 2 AO).

Benötigt eine Stelle Ihre IdNr, um eine steuerliche Bescheinigung abzusenden, wird diese Sie um die Mitteilung der IdNr bitten. Das entspricht dem Grundsatz der Direkterhebung. Teilen Sie die IdNr nicht mit, kann die mitteilungspflichtige andere Stelle die IdNr beim BZSt erfragen.

Anderen Stellen, wie zum Beispiel Krankenversicherungsträgern, die gesetzlich dazu verpflichtet sind, Daten zu steuerlichen Zwecken an die Finanzverwaltung zu übermitteln, wird nur die IdNr mitgeteilt. Weitere Daten zu einer Person erhalten diese Stellen nicht.

Die beim BZSt gespeicherten Daten unterliegen nach dem Gesetz (§ 139b Abs. 4 und 5AO) einer strikten Zweckbindung, die eine anderweitige Verwendung der Daten nicht zulässt.

Die zweckwidrige Verwendung des Identifikationsmerkmals nach § 139a AO ist eine Ordnungswidrigkeit, bei der eine Geldbuße verhängt werden kann.

Bestandsdauer

Die Daten bleiben solange in der Datenbank gespeichert, bis sie zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich sind. Die Daten werden jedoch spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist, gelöscht.

Bei den beim BZSt gespeicherten Daten handelt es sich um Stammdaten, die nicht nur für einen Besteuerungszeitraum oder Besteuerungszeitpunkt von Bedeutung sind. Eine eindeutige Identifizierung eines Steuerpflichtigen ist so lange erforderlich, wie die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis noch nicht erloschen sind (§ 47 AO).

Die Löschung der Daten zu einem bestimmten Stichtag nach Beendigung der Steuerpflicht ist nicht möglich, da sich die Verjährungsfristen der Abgabenordnung in jedem einzelnen Steuerfall und von Steuerart zu Steuerart unterscheiden.

Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, dass die im Regelfall vierjährige Festsetzungsfrist beim Vorliegen einer leichtfertigen Steuerverkürzung fünf und im Falle einer Steuerhinterziehung zehn Jahre beträgt (§ 169 Abs. 2 AO).

Zudem kann das Fristende durch verschiedene An- und Ablaufhemmungen hinausgeschoben werden (§§ 170, 171 AO). Auch noch Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen können die Daten zur Erfüllung der den Finanzbehörden obliegenden Aufgaben erforderlich sein, da das Besteuerungsverfahren gegenüber den Erben oder Gesamtrechtsnachfolgern fortzusetzen und abzuschließen ist.

Identifikationsmerkmale in anderen EU-Mitgliedstaaten

Die Verwendung eines einheitlichen Identifikationsmerkmals für steuerliche Zwecke ist in den Mitgliedstaaten der EU weit verbreitet und entspricht darüber hinaus den Empfehlungen der OECD zur Taxpayer Identification Number (TIN).

Beim internationalen Informationsaustausch in Steuersachen bewirkt die steuerliche IdNr eine erhebliche Verbesserung des Verwaltungsvollzugs.

Ohne Nutzung einer TIN ist die Identifikation von Personen zwar grundsätzlich möglich, aber mit erheblichem Mehraufwand verbunden, da Namen, Adresse, Geburtsdatum und -ort zu übermitteln sind.

Sofern die IdNr Verwendung findet kann in Zukunft auch Deutschland auf die Übermittlung dieser Angaben verzichten, die bisher stets in internationalen Übereinkommen vereinbart werden musste.

Chatbot ViOlA

ViOlA (Virtuelle Online Auskunft) beantwortet Ihnen die häufigsten Fragen zu fachlichen Themen, unter anderem zur Zusammenfassenden Meldung, zur Vergabe/Bestätigung der USt-IdNr. oder zur persönlichen St-IdNr.

Sie finden ViOlA als Sprechblasen-Icon am unteren rechten Rand der Internetseite.

Telefonische Anfragen

Fragen zur IdNr nach § 139b AO beantwortet Ihnen unser Service-Team.

Allerdings erreichen uns zurzeit sehr viele Anrufe. Daher ist eine längere Wartezeit möglich.

Telefonisch darf aus rechtlichen Gründen die steuerliche Identifikationsnummer nicht mitgeteilt werden.

Tel.: +49 228 406-1240
Fax: +49 228 406-3200

Mo-Fr von 9:00-14:00 Uhr

BOP

Die erneute Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer steht Ihnen als Leistung ebenfalls auf dem BZSt Online Portal zur Verfügung.

Wo bekomme ich die Steuer

Sie finden die Steuer-ID Ihres Kindes auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Das erhalten Sie nach Geburt Ihres Kindes automatisch zugeschickt. Sie sollten es daher gut aufbewahren und Ihrem Kind übergeben, wenn es volljährig geworden ist.

Wann bekomme ich die steuerliche Identifikationsnummer für mein Kind?

die Steueridentifikationsnummer jedem Bundesbürger in Deutschland automatisch mit, bei Neugeborenen schon bei der Geburt. Sie bleibt ein Leben lang gleich. Auch bei einem Umzug oder einer Heirat ändert sich die Steuer-ID nicht.

Kann man die Steuer

Wenn Sie Ihre Steuernummer oder Steuer-Identifikationsnummer nicht mehr finden, können Sie diese beim zuständigen Finanzamt (Steuernummer) bzw. Bundeszentralamt für Steuern (Steuer-ID) erfragen.

Wie kann ich meine Steuer

Die Steuer-Identifikationsnummer erfährst du nicht beim Finanzamt. Sie kannst über das Online Formular beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anfragen. Du erhältst die elfstellige Nummer mit der Post an deine Meldeadresse. Für alle weiteren Fragen gibt es beim BZSt telefonischen Support unter +49 228 406-1240.