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zurück Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung. Details zu dieser Dienstleistung finden sie unter folgendem Link: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie BeschreibungZuständigkeit:Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die Außenstellen des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie – Landessozialamt. Auch bei Fragen zur Antragstellung können Ihnen die Außenstellen behilflich sein. Für die Gemeinde Ganderkesee wäre dies die Außenstelle in Oldenburg: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Hinweis:Bei der Erstbeantragung ist dem Antrag ein aktuelles Passfoto beizufügen. Der Antrag kann auch bei der Gemeinde Ganderkesee abgegeben werden, dieser wird dann von hier an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg weitergeleitet. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier. Antragstellung online:Sie können bei der Landessozialverwaltung Niedersachsen, seit dem 01. Februar 2007, Anträge auf Feststellung von Schwerbehinderteneigenschaften - Sozialgesetzbuch IX - im Webportal LS-Online (via Internet) online stellen. Das Webportal LS-Online ist erreichbar unter: https://www.lsonline.niedersachsen.de Seitenanfang Gemeinde Ganderkesee / Der BürgermeisterHinweis auf das Widerspruchsrecht bei der Weitergabe von Daten aus dem Melderegister... weiter Letzter Werkstatt-Tag des Jahres im Repair-CaféGroße Resonanz: Fast 300 Kundenaufträge in 2022... weiter Weihnachten nicht „fairnachlässigen“Die Fairtrade-Steuerungsgruppe der Gemeinde Ganderkesee blickt nach langer Pandemie zufrieden auf... weiter 16. August 2022 Schwerbehindertenausweise können in Niedersachsen nun auch online beantragt werden. Die Benutzung sei barrierefrei und auch auf Tablets und Smartphones möglich, hieß es von Sozialministerium. © Michael Gaida auf Pixabay Damit sollen den Menschen Behördengänge erspart werden. In einer zweimonatigen Testphase wurden vorab bereits mehr als 2500 Anträge online abgegeben. Das Online-Portal ist zu finden unter www.navo.niedersachsen.de. Eine vorherige Registrierung ist nötig. Auch Sozialverbände wie der VdK können das Online-Formular nutzen und die im Beratungsgespräch erfassten Daten ihrer Mitglieder direkt eintragen. Selbstverständlich kann der Antrag aber auch weiterhin in Papierform ausgefüllt werden. Dazu kann er beim Landesamt für Soziales als PDF-Dokument heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden unter 05121 3040. Christina Diekmann Adresse Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt - LS), Außenstelle Oldenburg (Versorgungsamt Oldenburg)Adresse / Kontaktdaten Moslestr. 1 Telefon: 0441 2229-0 Telefax: 0441 2229-7470 Homepage: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/das_landesamt/standorte/oldenburg/oldenburg-182395.html Beschreibung: Zuständige Stelle für die Feststellung der Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises. Weiterführende InformationenHinweis: Angaben zu Versorgungsämtern in Deutschland finden Sie auf der Seite https://www.bih.de/soziale-entschaedigung/kontakt/ Ähnliche AdressenAdressgruppen:
Referenznummer:R/AD19215 Informationsstand: 17.01.2022 Inhalt Was erledige ich wo?Nr. 99015007020000 Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis �ber die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen
festgehalten. Au�erdem ist darin die Dauer der G�ltigkeit vermerkt.
Als eventuelle zus�tzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage:�
Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist gr�n. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der
Ausweis einen orangefarbenen Fl�chenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Fl�chenaufdruck erm�glicht die unentgeltliche Bef�rderung im Personenverkehr. An wen muss ich mich wenden?An das Landesamt f�r soziale Dienste (LAsD). Welche Geb�hren fallen an?Keine RechtsgrundlageWo stelle ich den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis?Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt erfragen.
Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit Tabelle?Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle. Welche Krankheiten gelten als schwerbehindert?Jede Krankheit kann einen GdB begründen
Beispiel: Eine schwere Verlaufsform von Migräne mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen kann einen GdB von 50 bis 60 begründen - der Betroffene ist also schwerbehindert. Bei einer chronischen Harnblasenentzündung und einer Schrumpfblase liegt der GdB zwischen 50 und 70.
Was ändert sich 2022 für Schwerbehinderte?Ab 01.01.2022 gibt es höhere Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2): Pflegegrad 2: bis zu 724 Euro. Pflegegrad 3: bis zu 1.363 Euro. Pflegegrad 4: 1.693 Euro.
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