Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis in Oldenburg?

Serviceinformationen:

  • Parkausweis für Schwerbehinderte

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Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung. Details zu dieser Dienstleistung finden sie unter folgendem Link:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Beschreibung


Zuständigkeit:

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge sind die Außenstellen des Nds. Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie – Landessozialamt.

Auch bei Fragen zur Antragstellung können Ihnen die Außenstellen behilflich sein.

Für die Gemeinde Ganderkesee wäre dies die Außenstelle in Oldenburg:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
(früher Versorgungsamt Oldenburg)
Moslestr. 1
26122 Oldenburg
Telefon: 0441 2229-0
Fax: 0441 2229-3272
E-Mail: poststellelsoldenburg[ at ]ls.niedersachsen.de


Hinweis:

Bei der Erstbeantragung ist dem Antrag ein aktuelles Passfoto beizufügen.

Der Antrag kann auch bei der Gemeinde Ganderkesee abgegeben werden, dieser wird dann von hier an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Oldenburg weitergeleitet.

Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.


Antragstellung online:

Sie können bei der Landessozialverwaltung Niedersachsen, seit dem 01. Februar 2007, Anträge auf Feststellung von Schwerbehinderteneigenschaften - Sozialgesetzbuch IX - im Webportal LS-Online (via Internet) online stellen.

Das Webportal LS-Online ist erreichbar unter: https://www.lsonline.niedersachsen.de

Seitenanfang

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16. August 2022

Schwerbehindertenausweise können in Niedersachsen nun auch online beantragt werden. Die Benutzung sei barrierefrei und auch auf Tablets und Smartphones möglich, hieß es von Sozialministerium.

Wo beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis in Oldenburg?

© Michael Gaida auf Pixabay

Damit sollen den Menschen Behördengänge erspart werden. In einer zweimonatigen Testphase wurden vorab bereits mehr als 2500 Anträge online abgegeben.

Das Online-Portal ist zu finden unter www.navo.niedersachsen.de. Eine vorherige Registrierung ist nötig. Auch Sozialverbände wie der VdK können das Online-Formular nutzen und die im Beratungsgespräch erfassten Daten ihrer Mitglieder direkt eintragen. Selbstverständlich kann der Antrag aber auch weiterhin in Papierform ausgefüllt werden. Dazu kann er beim Landesamt für Soziales als PDF-Dokument heruntergeladen oder telefonisch angefordert werden unter 05121 3040.

Christina Diekmann

Adresse Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Landessozialamt - LS), Außenstelle Oldenburg (Versorgungsamt Oldenburg)

Adresse / Kontaktdaten

Moslestr. 1
26122 Oldenburg
Niedersachsen
Deutschland
Adresse auf Google Maps anzeigen

Telefon: 0441 2229-0 Telefax: 0441 2229-7470 Homepage: https://soziales.niedersachsen.de/startseite/das_landesamt/standorte/oldenburg/oldenburg-182395.html

Beschreibung:

Zuständige Stelle für die Feststellung der Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Angaben zu Versorgungsämtern in Deutschland finden Sie auf der Seite https://www.bih.de/soziale-entschaedigung/kontakt/

Ähnliche Adressen

Adressgruppen:

  • Behörden, Organisationen, Anlaufstellen |
  • Rehabilitationsträger |
  • Rehabilitationsträger⁠/​Soziale Entschädigung |
  • Soziale Entschädigung |
  • Versorgungsamt⁠/​Niedersachsen |
  • Versorgungsamt⁠/​soziale Entschädigung regional |
  • Versorgungsämter⁠/​Schwerbehindertenausweis

Referenznummer:

R/AD19215

Informationsstand: 17.01.2022

Inhalt

Was erledige ich wo?

Nr. 99015007020000


Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundeseinheitlicher Nachweis �ber die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch. In ihm sind der Grad der Behinderung (GdB) und eventuelle Merkzeichen festgehalten. Au�erdem ist darin die Dauer der G�ltigkeit vermerkt.
Beachten Sie, dass der Schwerbehindertenausweis in der Regel befristet g�ltig ist. Beantragen Sie rechtzeitig eine neue Ausstellung, wenn die G�ltigkeitsdauer Ihres Ausweises ausl�uft.
Einen neuen Schwerbehindertenausweis k�nnen Sie beim Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zust�ndigen Beh�rde beantragen.
Sie ben�tigen einen Schwerbehindertenausweis, um bestimmte Rechte und Hilfen (Nachteilsausgleiche) in Anspruch nehmen, zum Beispiel:

  • besonderer arbeitsrechtlicher K�ndigungsschutz,
  • Anspruch auf Zusatzurlaub,
  • Verg�nstigungen bei der Einkommensbesteuerung,�
  • unentgeltliche Bef�rderung im �ffentlichen Personenverkehr
  • Benutzung von Behindertenparkpl�tzen, Parkerleichterungen,
  • Rundfunkgeb�hrenbefreiung,
  • Erm��igter Eintritt zu Veranstaltungen

Als eventuelle zus�tzliche gesundheitliche Merkmale/Merkzeichen kommen in Frage:�

  • aG - au�ergew�hnliche Gehbehinderung
  • H - Hilflos im Sinne des Einkommensteuergesetzes
  • Bl - Blind
  • Gl - Geh�rlos
  • RF - Erm��igung des Rundfunkbeitrags
  • B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • G - Erhebliche Beeintr�chtigung der Bewegungsf�higkeit im Stra�enverkehr
  • TBl - Taubblind

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist gr�n. Wurde eines der Merkzeichen "G", "aG", "H", "Bl" oder "Gl" festgestellt, hat der Ausweis einen orangefarbenen Fl�chenaufdruck. Der Ausweis mit dem orangefarbenem Fl�chenaufdruck erm�glicht die unentgeltliche Bef�rderung im Personenverkehr.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt f�r soziale Dienste (LAsD).

Welche Geb�hren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

Wo stelle ich den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis?

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt erfragen.

Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit Tabelle?

Schwerbehindertenausweis: Krankheiten-Tabelle.

Welche Krankheiten gelten als schwerbehindert?

Jede Krankheit kann einen GdB begründen Beispiel: Eine schwere Verlaufsform von Migräne mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen kann einen GdB von 50 bis 60 begründen - der Betroffene ist also schwerbehindert. Bei einer chronischen Harnblasenentzündung und einer Schrumpfblase liegt der GdB zwischen 50 und 70.

Was ändert sich 2022 für Schwerbehinderte?

Ab 01.01.2022 gibt es höhere Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2): Pflegegrad 2: bis zu 724 Euro. Pflegegrad 3: bis zu 1.363 Euro. Pflegegrad 4: 1.693 Euro.