Leistungsberechtige, die Hartz IV Leistungen beziehen, dürfen auch etwas Geld dazuverdienen. Minijobs auf 450-Euro-Basis bieten die Möglichkeit, mit wenig Zeitaufwand, das geringe Einkommen etwas aufzubessern. Allerdings müssen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Beziehende einiges beachten, damit der Zuverdienst nicht zur Falle wird. Show
Unterschiede bei MinijobsInhaltsverzeichnis
Zunächst muss unterschieden werden: Ein Minijob ist nicht gleich Minijob. Es müssen hier zwei Arten der Geringfügigen Beschägtigung unterschieden werden.
Diese Unterscheidung ist wichtg: Bei einem regelmäßig ausgeübten Minijob ist die Einkommensgrenze bei 450 Euro im Monat beschränkt. Bei einer zeitlich begrenzten Tätigkeit gilt keine Einkommensgrenze. Arbeitnehmer/innen sollten diesen Unterschied der Beschäftigung vor Beschäftigungsaufnahme mit ihrem Arbeitgeber klären. Dürfen mehrere Minijobs zur gleichen Zeit genommen werden?Wer mehrere Minijobs annimmt, muss dabei beachten, dass die Nebeneinkünfte zusammen nicht mehr als 450 Euro ergeben dürfen. Wer einen Hauptjob ausübt, darf nur einen Minijobs haben. Auf einen Arbeitsvertrag pochenHäufig ist es üblich, dass Minijobs vertraglich nur mündlich vereinbart werden. Das Arbeitsrecht gilt allerdings auch bei Minijobs. So ist es zum Beispiel möglich, auch nach einer Kündigung unter Umständen eine Abfindung zu erwirken. Daher sollten auch bei Minijobs immer schriftlich Arbeitsverträge geschlossen werden! In dem Vertrag sollten auch die Rahmenbedingungen festgehalten sein. Dazu gehören u.a. die Dauer der Beschäftigung, Arbeitszeiten, Aufgabenbereich(e) und Vergütung. Einkommensgrenzen bei Hartz IVWer Hartz IV bezieht, sollte beachten, dass hier Einkommensgrenzen gelten. Monatliche Vergütungen bis 100 Euro sind anrechnungsfrei. Diese 100 Euro dürfen vom Jobcenter nicht an den laufenden Hartz IV Bezug angerechnet werden. Wenn das Einkommen die anrechnungsfreien 100 Euro übersteigt, können Minijober geradeeinmal 20 Prozent des Einkommens behalten. Die restlichen 80 Prozent werden angerechnet, so dass entsprechend seitens des Jobcenters weniger Leistungen gezahlt werden. Beispielrechnung: Max Mustermann bezieht Arbeitslosengeld II Leistungen. Zusätzlich übt er einen 450 Euro Job in einer Bäckerei aus. Max behält 100 Euro plus der 20 Prozent von den restlichen 350 Euro. Insgesamt behält Max lediglich 170 Euro. Anrechnung von Einkommen aus ErwerbstätigkeitVom Nettoeinkommen werden Freibeträge, die vom Bruttoeinkommen ermittelt werden, abgezogen. Bei Einkommen aus Selbständigkeit stellt der Gewinn das Bruttoeinkommen dar. Das Ergebnis ist das auf das ALG II anrechenbare Einkommen. Die Freibeträge werden dabei wie folgt ermittelt (§§ 11 bis 11b SGB II):
Darüber hinaus können bestimmte Beträge zusätzlich zum Grundfreibetrag abgesetzt werden, das sind:
Lohnt sich dennoch ein Minijob?Weil sich dann faktisch der Minijob nicht mehr lohnt, verschweigen einige die Arbeitsaufnahme. Das Jobcenter erfährt allerdings in aller Regel durch zentrale Abfragen oder Hinweise von der Tätigkeit. Betroffene verstoßen dann gegen die Mitwirkungspflichten nach §60 Abs. 1 SGB I. Zusätzlich wird die Behörde ein Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetrug stellen und die bisher zu viel gezahlten Leistungen zurück verlangen. Ein Minijob könnte auch eine Chance bieten, in dem Betrieb Fuß zu fassen, um später eine reguläre Beschäftigung zu erreichen. Ob solche Chancen bestehen, kann zuvor auch mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Auch Hartz-IV-Empfänger dürfen sich Geld dazuverdienen. Sie müssen dies jedoch dem Jobcenter mitteilen. So hoch ist der Freibetrag.Berlin.
Auch Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger können einer Arbeit nachgehen und sich etwas dazuverdienen. Wichtig ist, dass sie ihre Einnahmen beim Jobcenter angeben müssen. Dadurch kann jedoch Geld vom Einkommen abgezogen werden. Wir erklären, wie das Amt Zuverdienste auf Hartz IV anrechnet. Hartz IV wurde zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt. Alle Infos zum Bürgergeld finden Sie hier. Morgenpost von Christine RichterBestellen Sie hier kostenlos den täglichen Newsletter der Chefredakteurin E-Mail* Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der Werbevereinbarung zu. Jetzt anmelden Mit * markierte Felder sind Pflichtfelder. Eine Abmeldung ist jederzeit über einen Link im Newsletter möglich. Hartz-IV und arbeiten: 100 Euro FreibetragWenn Hartz-IV-Empfänger arbeiten, also erwerbstätig sind, können sie in einem Monat 100 Euro brutto dazuverdienen, ohne dass dies auf ihren Regelsatz angerechnet wird. Das erklärt die Bundesagentur für Arbeit in einem Merkblatt. Die Summe gilt als Freibetrag und wird nicht als Einkommen berücksichtigt. Hartz-IV und Minijob: Ab 100 Euro 20 Prozent freiWenn Hartz-IV-Beziehende über 100 aber nicht mehr als 1000 Euro im Monat dazuverdienen, greift der Freibetrag von 100 Euro. Zusätzlich bleiben 20 Prozent des über 100 Euro liegenden Bruttoeinkommens anrechnungsfrei. Beispielrechnung:
HartzIV: Diese Zusatzleistungen zahlt das Jobcenter HartzIV: Diese Zusatzleistungen zahlt das Jobcenter Hartz IV und mehr als 1000 Euro: 10 Prozent anrechnungsfreiWenn Hartz-IV-Empfänger ein Bruttoeinkommen von über 1000 Euro haben, bleiben die ersten 100 Euro frei. Dazu kommen die anrechnungsfreien 20 Prozent bis einschließlich 1000 Euro. Weitere 10 Prozent sind anrechnungsfrei für das Einkommen ab 1000 Euro bis zur Verdienstobergrenze von 1200 Euro für kinderlose Sozialleistungsempfänger und 1500 Euro für Empfänger mit einem Kind. Beispielrechnung:
Hartz IV: Auch andere Einnahmen werden angerechnetDie Freibeträge gelten allerdings nur für Einnahmen, die Hartz-IV-Empfänger durch selbstständige und nichtselbstständige Tätigkeiten machen. Damit will der Gesetzgeber erreichen, dass sich Arbeitssuchende wieder möglichst schnell in den Arbeitsmarkt integrieren. Lesen Sie auch: Hartz IV: Heizkosten – So viel übernimmt das Jobcenter Andere Einnahmen - worunter das Amt grundsätzlich Geld versteht, das den Sozialleistungsempfängern nach Anstragstellung zufließt - sind laut Arbeitsagentur:
Auch diese Einnahmen müssen bei den Jobcentern angegeben werden. Hiervon ziehen die Behörden zwar keine Freibeträge, aber Steuern, Sozialversicherungsbeiträge oder Werbungskosten ab, bevor die Einnahme auf die Hartz-IV-Leistungen angerechnet wird. Was zieht Jobcenter ab bei 450 Euro Job?Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten und einen 450 Euro Minijob annehmen, reduziert sich Ihr ALG II im Regelfall um 280 Euro. Von den 450 Euro sind zunächst 100 Euro pauschal anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 350 Euro sind nur 20 Prozent, also 70 Euro, anrechnungsfrei.
Wie viel wird von 450 abgezogen?Üben Sie nur einen einzigen 450-Euro-Job aus – mit oder ohne zusätzlichen Hauptberuf –, hat der Arbeitgeber an Sozialabgaben einen Pauschalbeitrag in Höhe von 28 % des Arbeitslohns zu entrichten, und zwar 15 % an die gesetzliche Rentenversicherung und 13 % an die gesetzliche Krankenversicherung (bei geringfügiger ...
Wie viel darf ich von 450 Euro behalten?Du kannst als Minijobber also 100 Euro im Monat von deinem Einkommen aus dem Minijob behalten. Einkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 80 Prozent auf die Hartz IV-Leistungen angerechnet. Dir bleiben als Hartz IV-Bezieher also weitere 20 Prozent von dem Geld aus dem Minijob übrig.
Wie viel darf ich bei einem 520 € Job behalten?Bei einem 520-Euro-Minijob bedeutet das also für Sie: 80 % von den übrigen 420 EUR werden angerechnet – lediglich 20 % bleiben für Sie anrechnungsfrei. Ihnen stehen zusätzlich zu Ihrem Regelsatz 184 EUR zur Verfügung – oder andersherum: 336 EUR wurden Ihnen auf Ihren Regelsatz angerechnet.
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