Wie viele leute dürfen sich an ostern treffen

Unter Basisschutzmaßnahmen versteht man unter anderem eine Maskenpflicht an Orten mit besonders vielen vulnerablen Menschen wie in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen können erhalten bleiben. Für das Osterfest bedeutet das beispielsweise, dass Sie bei einer Bahnfahrt zur Familie weiterhin eine Maske tragen müssen.

Gleiches gilt, falls Sie Angehörige zum Fest im Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen möchten. Der Ostereinkauf hingegen kann mittlerweile größtenteils wieder vollständig ohne Einschränkungen stattfinden. Und auch Restaurantbesuche und der Besuch vieler Freizeiteinrichtungen sind wieder ohne Einschränkungen wie 2G-Regelungen möglich.

Anders sieht es in den Hotspots aus: Dort, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind, kann das Landesparlament strengere, lokal begrenzte Regelungen beschließen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben daher je das gesamte Bundesland zum Hotspot erklärt, dort gelten weiterhin strengere Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in Geschäften.

Und: Auch die Quarantäne-Pflicht für Infizierte oder enge Kontaktpersonen bleibt weiterhin bestehen. Wer sich also vor Ostern noch infiziert, muss sich über die Feiertage isolieren.

Was bedeuten die Regeln für Osterfeuer, Gottesdienste und andere Veranstaltungen?

An den meisten Orten dürfen dank des Endes der Corona-Maßnahmen auch wieder größere Veranstaltungen ohne Einschränkungen stattfinden. Dazu zählen auch Osterfeuer, Ostermärkte und Gottesdienste. Je nach Veranstaltungsort oder Veranstalter können jedoch Zugangsregelungen gelten.

Sie sollten sich daher vorab informieren, ob bei Ihrem Osterfeuer beispielsweise eine Maskenpflicht gilt oder ob Impf- oder Genesenennachweise oder Testnachweise notwendig sind. Anders als in den vergangenen zwei Jahren ist die Wahrscheinlichkeit für Osterveranstaltungen aber wieder recht hoch.

Nicht teilnehmen dürfen daran allerdings in allen Fällen Infizierte oder enge Kontaktpersonen. Für sie gilt auch über die Feiertage weiterhin eine Quarantäne-Pflicht.

Wie dürfen private Osterfeste aussehen?

Während viele die vergangenen zwei Osterfeste allein zu Hause verbracht haben, ist in diesem Jahr auch die Osterfeier im Kreise der Familie oder auch mit Nachbarn, Freunden oder Kollegen wieder möglich.

Es gibt größtenteils keine Kontaktbeschränkungen mehr, sodass Sie sich im Prinzip mit so vielen Menschen treffen dürfen, wie Ihnen lieb ist. Sie sollten wegen der anhaltend hohen Inzidenzen dennoch darauf achten, dass Sie niemanden unnötig gefährden.

Einzige Ausnahme: Gibt es in Ihrer Familie oder im Freundeskreis Corona-Infizierte oder Kontaktpersonen, müssen diese sich isolieren und dürfen auch nicht zu Familienfesten kommen oder selbst zu sich einladen.

Wie können Sie sich und Ihre Liebsten vor einer Ansteckung schützen?

Auch, wenn die meisten Corona-Maßnahmen aufgehoben wurden, ist die Pandemie nicht vorbei. Die Inzidenzen sind weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und auch die milderen Omikron-Verläufe können für Ungeimpfte, Vorerkrankte oder Ältere gefährlich werden. Deshalb sollten Sie bei der Planung Ihres Osterfests auch ohne strenge Maßnahmen einiges beachten.

Sind beispielsweise Großeltern oder andere Corona-Risikopatienten zum Osterbrunch oder zum Feiertagskaffee eingeladen, ist besondere Vorsicht geboten. Es ist in allen Fällen ratsam, von Gästen einen tagesaktuellen Corona-Test zu verlangen, um mehr Sicherheit zu schaffen. Je nach Veranstaltung kann auch das Tragen von FFP2-Masken sinnvoll sein.

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Zusätzlich sollten Sie den Raum der Feier regelmäßig lüften, dafür sorgen, dass niemand zu eng beieinander sitzt, und das Fest eventuell je nach Wetterlage sogar ganz nach draußen verlegen. So können Sie das Risiko einer Ansteckung zumindest verringern.

Was ist erlaubt und was nicht?

29.03.2021 | Stand 29.03.2021, 14:31 Uhr

Ostern 2021 wird ganz im Zeichen der Pandemie stehen. Aber was ist denn überhaupt noch erlaubt? Wen darf man treffen? Und darf man eigentlich verreisen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen. −Foto: dpa

Ostern steht an. Wer gehofft hatte, dass dieses Fest entspannter gefeiert werden kann als noch das Weihnachtsfest 2020, wird enttäuscht. Aber was ist in Bayern in der Pandemie noch erlaubt?

Wer darf sich an Ostern treffen?

Das hängt von der Inzidenz des Ortes ab, an dem das Treffen stattfinden soll. Liegt diese schon länger unter 100, sind Treffen von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt - Kinder unter 14 werden nicht mitgezählt. Liegt die Inzidenz aber mehrere Tage in Folge über 100, ist nur ein Treffen von einer Person mit einem anderen Haushalt erlaubt. Die Inzidenz muss dabei drei Tage in Folge den Wert unterschreiten, damit die lockereren Regeln gelten.

Spielt es eine Rolle, wo das Treffen stattfindet?

Ja. Wenn Personen aus einem Landkreis oder einer Stadt in einen anderen Landkreis oder eine andere Stadt zu Besuch kommen wollen, zählt immer die Regelung am Zielort - also an dem Ort, an dem man sich trifft. Derzeit (an diesem Montag) sind übrigens 69 Städte und Landkreise in Bayern bei einer Inzidenz von über 100, das entspricht einem Anteil von zwei Dritteln.

Darf man Ausflüge machen oder Motorradfahren?

Ja, Ausflüge sind grundsätzlich erlaubt, auch mit dem Motorrad. Man sollte aber beachten, dass in Regionen mit einer Inzidenz über 100 die nächtliche Ausgangssperre gilt. Wer sich dort aufhält, muss zwischen 22 und 5 Uhr wieder zuhause sein. Zudem gibt es da noch die Bitte von Bundeskanzlerin Angela Merkel: Sie hat die Bevölkerung angehalten, soweit möglich an den Ostertagen zuhause zu bleiben.

Darf man in den Urlaub fahren?

Grundsätzlich sind Reisen nicht verboten. Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder Campingplätze in Deutschland haben aber geschlossen. Bund und Länder appellieren zudem an alle Bürger, zuhause zu bleiben. Auch Reisen ins Ausland sind grundsätzlich möglich. Wer in ein Risikogebiet reist, muss bei seiner Rückkehr aber zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen kann ein negativer PCR-Test diese Quarantäne verkürzen. Bei Ländern, die als Virusvariantengebiet eingestuft werden, gilt die Quarantänezeit sogar für 14 Tage.

Finden an Ostern Gottesdienste statt?

Gottesdienste sind in Deutschland an Ostern nicht verboten. Zwar empfehle die Staatsregierung den Gemeinden, digitale Formate anzubieten und auszuweiten. Aber: "Wir wollen da überhaupt keinen Druck ausüben", so Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Das freut den Passauer Bischof Stefan Oster. Er sei "sehr dankbar", dass Präsenzgottesdienste in der Pandemie stattfinden könnten, ließ er sich kürzlich zitieren.

Alle aktuellen Entwicklungen in der Region lesen Sie in unserem Corona-Ticker. Die neuesten Corona-Daten aus den einzelnen Landkreisen sowie Statistiken zur Lage in den Kliniken finden Sie in unserer großen Datenübersicht.

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