Wie viel verdient ein Landtagsabgeordneter in NRW?

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Vergütung

Nach § 5 Abgeordnetengesetz NRW erhalte ich als Mitglied des Landtages monatliche Abgeordnetenbezüge in Höhe von derzeit 8.765 €, sowie 2.152 € zur Finanzierung der Alters- und Hinterbliebenenversorgung, die sofort an das Versorgungswerk der Mitglieder des Landtags Nordrhein-Westfalen abgeführt werden (die ich also nicht ausgezahlt erhalte). Der Gesamtbetrag von rund 10.917 € monatlich (entspricht 131.004 € jährlich) ist zu versteuern. Es gibt keine weiteren Bezüge für das Mandat, insbesondere keine Fahrtkosten, kein Sitzungsgeld, keine Aufwandsentschädigungen, steuerfreie Pauschalen, Zuschüsse zu Hardware, Tagesgeld oder Vergleichbares.

Ich erhalte also in einem Kalenderjahr nach derzeitigem Stand rund 105.072 € ausgezahlt, weitere 25.824 € wandern in die Altersversorgung. Dieses Gehalt ist etwa vergleichbar mit dem eines angestellten Chefarztes in Nordrhein-Westfalen.

Nach Steuerklasse I und unter der Annahme der Pauschalbeträge ohne Freibeträge fällt darauf Einkommensteuer in Höhe von rund 44.232 € und ein Solidarbeitrag von rund 2.433 € jährlich an, das sind zusammen umgerechnet rund 3.889,00 € monatlich. (1)

In die Rentenversicherung muss ich nicht zusätzlich einzahlen, daher erwerbe ich auch keine Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rente. Ebenso gibt es keinen Alterssold oder ähnliches nach dem Ausscheiden aus dem Mandat – das Versorgungswerk ist die einzige Altersversorgung, die man im Rahmen seines Mandates im Landtag NRW bekommt. Alle weiteren Altersversorgungen sind privat abzuschließen.

Ich bin gesetzlich krankenversichert. Monatlich wende ich für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung 370,22 € Eigenanteil auf. Eine Arbeitslosenversicherung gibt es für Abgeordnete nicht.

Obige Annahmen voraussetzend, errechnet sich also für den Abgeordneten ein dem Nettobezug vergleichbarer Betrag in Höhe von ungefähr 4.506 € monatlich, oder 54.072 € jährlich. Das tatsächlich frei verfügbare Einkommen ist geringer, da ich mandatsbezogene Ausgaben davon bestreiten muss, dazu weiter unten mehr.

Seitens des Landtages bekomme ich ein Büro mit Möbeln gestellt, darin ein Festnetz-Telefon und PC-Ausstattung (Leasinggeräte aus einer festen Auswahl). Büromaterial, Porto, Mobiltelefon, Mobiltelefonate und weiteren Bedarf bezahlt man hingegen selbst. Auch Fahrtkosten werden nicht erstattet, auch nicht für den ÖPNV, allerdings bekommt man ein kostenloses Bahnticket zur Nutzung in NRW und nach Berlin.

Man erhält kein Budget für ein Wahlkreisbüro oder einen Arbeitsplatz im Wahlkreis. Wenn und soweit man ein Büro vor Ort einrichten will, zahlt man dies aus dem zu versteuernden Einkommen selbst.

Ich kann über ein Budget von monatlich 4.330,00 € verfügen für die Beschäftigung von Mitarbeitern. Hinzu kommen die üblichen Arbeitgeberleistungen wie Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung, Beiträge zur Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft, vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen, Pauschalsteuer im Rahmen der Abwicklung von Entgelten. Es wird von der Landtagsverwaltung direkt an meine Mitarbeiter ausgezahlt, ich darf es nicht anderweitig verwenden. Nicht genutztes Budget verfällt. Ich habe für dieses Budget zwei Angestellte beschäftigt, die mir in Voll- und Teilzeit bei meiner parlamentarischen Arbeit helfen. Was diese Mitarbeiter an Büromaterialien etc. benötigen, zahle ich selbst von meinem zu versteuernden Einkommen.

Seit dem 27. Februar 2015 gehöre ich der Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW an. Für diese Mitgliedschaft erhalte ich eine Aufwandsentschädigung nach §99 LMG NRW: 350 Euro im Monat, 200 Euro pro Sitzung (jeweils die erste Sitzung im Monat, die Medienkommission tagt rund 10x im Jahr) und Reisekostenersatz.

Für das Aufsichtratsmandat bei der nrw.invest, das ich bis Oktober 2015 aufgrund meines Mandates innehatte, wärend ich noch Fraktionsmitglied war, habe ich keine Vergütung erhalten.

Alle Zahlen sind nach bestem Wissen recherchiert, wenn ich mich irgendwo vertan habe, bitte ich um Nachsicht und Nachricht. Stand 2016.

Nebeneinnahmen

Ich war vor meinem Mandat freiberuflich tätig als Informatiker im Consulting, und selbstständig im Bereich Online-Marketing, sowie Handel mit Elektronik, Hard- und Software. Meine Selbstständigkeit habe ich im Wesentlichen aufgegeben, da sich das zeitlich mit dem Mandat m.E. nicht vereinbaren lässt. Nichts desto trotz läuft sie formal weiter.

Aus dem Online-Marketing generieren Internetprojekte noch Einnahmen aus Online-Werbung (da diese vollständig automatisisert ablaufen), die starken Schwankungen unterliegen, mit rückläufiger Tendenz (mangels Pflege). Einstellen kann ich sie allerdings nicht, weil ich eine Basis benötige, in die ich nach einer Mandatszeit ggf. zurückkehren kann. Per saldo werden keine Gewinne mehr erzielt.

Mit Rücksicht auf die Privatsphäre meiner Kunden veröffentliche ich keine Namen. In keinem Fall besteht eine Vermischung zwischen Kunden einerseits und politischen Inhalten andererseits. Alle diese Tätigkeiten habe ich schon lange vor meinem Mandat ausgeführt.

Ausgaben

Sämtliche mandatsbezogenen Ausgaben trage ich selbst. Angeschafft habe ich unter anderem mehrere Monitore und PC-Zubehör, Aufbewahrungsmaterialien und Büromaterial, Smartphone etc. Büromaterialien, Porto und Bewirtung unserer Gäste sind regelmäßig zu bezahlen. Ein signifikanter Posten sind Fahrtkosten, und zwar sowohl zwischen Köln und Düsseldorf als auch zu Terminen in NRW, an denen ich aufgrund des Mandats teilnehme (Stammtische, Vorträge, Arbeitsgemeinschaften, Kreisverbände etc.). Weiter gibt es Fahrten zu Konferenzen, Messen, Veranstaltungen und Fraktionskonferenzen im ganzen Bundesgebiet. Dabei fallen dann regelmässig auch Übernachtungskosten an.

Erstattungen erhalte ich hierzu generell keine, auch diese sind sämtlich mit meinem Gehalt abgegolten. Allerdings kann ich alle berufsbezogenen Aufwendungen von meinem Gehalt absetzen, bzw abschreiben. Den Steuerhöchstsatz vorausgesetzt bedeutet das, dass ich rund die Hälfte dieser Aufwendungen steuerlich erstattet bekomme – die andere Hälfte geht aber unmittelbar zu Lasten meines verfügbaren Einkommens. Es sei angemerkt, dass bei einem geringeren als dem Höchststeuersatz auch eine geringere Erstattung stattfindet – also mehr vom Netto zu zahlen ist.

Im Jahr 2015 hatte ich mandatsbezogene Ausgaben in Höhe von insgesamt 31.077 Euro. Darin Reisekosten 25.074 Euro (neben reinen Fahrtkosten sind das also auch Kosten für Unterkunft und Verpflegungsmehraufwendungen), geringwertige Wirtschaftsgüter 1.552 Euro, Porto/Telefon/Büromaterial 1.335 Euro. Das entspricht etwa 2.590 Euro mandatsbezogene Ausgaben pro Monat. In den Vorjahren waren die Ausgaben vergleichbar.

Auf die Veranschlagungen bezogen wären das unter Annahme des Höchststeuersatzes rund 1.442 Euro im Monat, so dass sich mein netto privat verfügbares Einkommen auf rund 3.064 Euro stellt, von denen in meinem Fall noch die Verluste aus der Nebentätigkeit abgehen, während Steuerfreibeträge für meine Kinder hinzukommen. Ich weise darauf hin, dass Mandatsträgerabgaben und/oder Spenden hier noch nicht berücksichtigt sind, diese also von dem verfügbaren Einkommen noch abzuziehen sind. Zu Spenden weiter unten mehr.

Ich leiste monatliche Mandatsträgerabgaben an DIE LINKE NRW in Höhe von 1.000 Euro, sowie einen monatlichen Mitgliedsbeitrag an den Bundesverband in Höhe von 120 Euro. Das reduziert mein verfügbares Einkommen auf rund 1.944 Euro. Damit liege ich netto unterhalb dem, was ein persönlicher Mitarbeiter nach Gehaltstarifvertrag von DIE LiNKE erhält.

Meine privaten Ausgaben möchte ich hier nicht im Einzelnen auflisten. Nur soviel, ich bin – wie der allgemeinen Lebenserfahrung nach zu erwarten – privat einige Verpflichtungen eingegangen. Ich bin alleinerziehend, habe zwei schulpflichtige Kinder. Ich fahre, wenn es sich einrichten lässt, zu den Schulferien mit den Kindern in Urlaub. Mein Lebensumstände sind sicherlich privilegiert, aber gewiss nicht luxuriös oder verschwenderisch.

Spenden

Ich spendete an Parteigliederungen und an diverse gemeinnützige Vereine in vierstelliger Höhe jährlich. Spenden an eine Partei sind bei Alleinveranlagten in Höhe von 1.650 € jährlich steuerlich abzugsfähig. Weitere 1.650 € können jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass jede Spende darüber hinaus nicht mehr abzugsfähig ist, und vollständig aus dem eigenen, versteuertem Nettoekinkommen geleistet werden muss. Auch Parteienfinanzierung wird auf Spenden über diese Grenze hinaus nicht geleistet, dies bestimmt § 18 Abs. 3 Nr. 3 PartG.

Die ersten 1650 Euro wirken sich zu 50% auf die Steuerschuld aus, man erhält also eine Steuergutschrift von 825 Euro unabhängig vom eigenen Steuersatz. Die Spenden, die als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wirken sich gemäß dem individuellen Steuersatz aus – unter Annahme des Höchststeuersatzes also ebenfalls zu rund der Hälfte. In beiden Fällen heißt das, dass die andere Hälfte vom Nettoeinkommen des Abgeordneten abgeht. Jede Spende über die 2 mal 1650 Euro pro Person hinaus ist in voller Höhe aus dem verfügbaren Nettoeinkommen zu leisten.

Ich selbst habe weder Spenden erhalten, noch werde ich welche annehmen.

Eine persönliche Bemerkung

Ein Abgeordneter verdient sicherlich nicht schlecht. Punkt. Es sei mir aber die Bemerkung erlaubt, dass ich auch schon früher, sowohl als Angestellter als auch als Selbstständiger, gut verdient habe. Die Abgeordnetendiät stellt für mich finanziell eine Verschlechterung zu den Einnahmen der Vorjahre dar. Dennoch fühle ich mich selbstverständlich sozial und gesellschaftlich verantwortlich, wie ich das auch schon vorher getan habe, und bin dankbar für meine Aufgabe und das Gehalt, welches ich vom Steuerzahler für meine Arbeit erhalte. Ich hoffe, ich mache meine Arbeit gut und rechtfertige das Vertrauen.

(1) Errechnet mit Abgabenrechner.de, betrieben vom Bundesministerium der Finanzen.

Wer ist Landtagsabgeordneter in NRW?

Präsidium.

Was ist ein Abgeordneter im Landtag?

Mitglied des Landtages (MdL) ist die amtliche Bezeichnung für einen Abgeordneten im Parlament eines der Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch des Deutschen Reichs (siehe Landtage der Weimarer Republik). Landtagsabgeordneter ist eine weitere Bezeichnung.

Was verdient ein Landtagsabgeordneter in OÖ?

Nationalratsabgeordnete (Ausgangsbetrag).