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© Maridav InhaltsnavigationEinleitungWer arbeitet, benötigt Zeit, um sich zu erholen. Die meisten Angestellten erbringen ihre Arbeitsleistung an 5 Tagen pro Woche, danach folgt das Wochenende mit 2 Tagen zur Erholung. Zusätzlich sieht der Gesetzgeber 4 Wochen Erholungsurlaub für abhängig beschäftigte Mitarbeiter vor. Grundsätzlich steht jedem Mitarbeiter mindestens die im Bundesurlaubsgesetz vorgegebene Anzahl an Urlaubstagen zu. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können im Arbeitsvertrag einen höheren Urlaubsanspruch vereinbaren, und auch aus den Regelungen eines anwendbaren Tarifvertrages können sich mehr Urlaubstage ergeben. Unterschreiten darf der Arbeitgeber die Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes dagegen nicht. Die auf den ersten Blick einfachen Regeln werfen in der Praxis viele Fragen auf. Denn z. B. Urlaub in der Probezeit oder eine Erkrankung während der Urlaubszeit sind keine seltenen Einzelfälle. Mindesturlaub laut BundesurlaubsgesetzIm Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt der Gesetzgeber den Mindestanspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, der jedem Arbeitnehmer pro Jahr zusteht. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1963. Da in Deutschland bis heute der Samstag als Werktag gilt, sieht das Gesetz mindestens 24 Werktage pro Jahr als bezahlten Urlaubsanspruch vor, sodass generell gilt: Ein Mitarbeiter hat das Recht auf mindestens 4 Wochen bezahlten Urlaub. Der tatsächliche Mindesturlaubsanspruch richtet sich nach der Länge der Arbeitswoche:
Der volle Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub entsteht erstmals nach einer sechsmonatigen Zugehörigkeit zum Unternehmen. Das Bundesurlaubsgesetz regelt weiterhin, unter welchen Voraussetzungen nicht in Anspruch genommene Urlaubstage in das Folgejahr übertragen werden oder wie Urlaubsansprüche beim Ausscheiden aus dem Betrieb zu behandeln sind. Wo sind Regeln für den Urlaubsanspruch festgehalten?Das Bundesurlaubsgesetz regelt lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanspruch für Arbeitnehmer. Zusätzliche Regelungen können den Urlaubsanspruch erweitern und auch Vorgaben für den im Bundesurlaubsgesetz nicht geregelten Sonderurlaub (z. B. bei eigener Hochzeit, Tod eines nahen Angehörigen usw.) enthalten. Solche Regelungen können sich ergeben aus:
Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit oder geringfügiger Beschäftigung?Bei einer Teilzeitbeschäftigung stehen Arbeitgeber regelmäßig vor der Frage, ob die reduzierte Arbeitszeit auch den Urlaubsanspruch vermindert. Wie viele Urlaubstage einem in Teilzeit arbeitenden Mitarbeiter oder Minijobber zustehen, hängt maßgeblich von der Verteilung der Arbeitszeit ab. Grundsätzlich haben auch Mitarbeiter, die weniger Stunden leisten, einen gesetzlichen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Mindesturlaub. Gewährt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern mehr Erholungsurlaub, stehen den Kollegen mit geringerer Wochenarbeitszeit ebenso viele Tage zu.
Denn trotz Teilzeitarbeit oder Minijob benötigt der Mitarbeiter ebenso wie seine voll beschäftigten Kollegen 6 oder 5 Tage, um eine ganze Woche Urlaub zu nehmen. Anders sieht es aus, wenn der Beschäftigte seine Arbeitsstunden z. B. an nur 3 Tagen pro Woche ableistet. In diesem Fall genügen auch 3 Urlaubstage für eine ganze Urlaubswoche. Der gesetzlich vorgegebene Mindesturlaubsanspruch reduziert sich dann auf 12 Tage, die zusammen einen Jahresurlaub von 4 Wochen ergeben. Die Urlaubstage von Teilzeitmitarbeitern und geringfügig Beschäftigten berechnen sich nach folgender Formel: (Urlaubsanspruch Vollzeit x Arbeitstage des Teilzeitmitarbeiters pro Woche) / übliche Arbeitstage pro Woche in Vollzeit Zur Verdeutlichung: Ein Vollzeitmitarbeiter erhält 30 Tage bezahlten Urlaub. Der Teilzeitmitarbeiter arbeitet an 4 Tagen pro Woche, im Unternehmen gilt die Fünftagewoche. Es ergibt sich folgende Rechnung: (30 x 4) / 5 = 24 Urlaubstage für den Teilzeitbeschäftigten. Welche Pflichten haben Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung?In § 7 des Bundesurlaubsgesetzes sind die Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Urlaub genau geregelt:
Weitere Einschränkungen für Arbeitgeber ergeben sich aus Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 203/88/EG vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung. Diese Richtlinie verpflichtet jeden Arbeitgeber in der EU sicherzustellen, dass jeder Arbeitnehmer seinen Mindestanspruch auf 4 Wochen Erholungsurlaub erhält. Daraus können sich ähnliche Fürsorgepflichten für den Arbeitgeber ergeben wie bei der Arbeitszeit. Manches Landesarbeitsgericht hat bereits entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Mitarbeiter, die ihren Urlaub nicht beantragen, zwangsweise in die Erholungspause zu schicken. Welche Regelung gilt bei Schichtarbeit?Bei vollkontinuierlicher Schichtarbeit zählen auch die Sonn- und Feiertage als Werktage. In Schichten beschäftigte Arbeitnehmer müssen für einen freien Tag an Sonn- oder Feiertagen ebenso einen Urlaubstag einsetzen wie an einem normalen Wochentag. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.07.2015 bringt Klarheit in der Frage, wie Arbeitstage mit Nachtschicht zu bewerten sind, deren Arbeitszeit sich über 2 Kalendertage erstreckt. Das Gericht stellt klar, dass sich Urlaubstage immer auf Kalendertage beziehen. Beginnt eine Schicht an einem Tag und endet erst am Folgetag, sind 2 Urlaubstage anzusetzen. Da Arbeitnehmer, die an mehr als 5 Tagen pro Woche arbeiten und im Schichtdienst tätig sind, mehr Urlaubstage einsetzen müssen als Arbeitnehmer mit einer regulären Fünftagewoche, müssen sie einen höheren Urlaubsanspruch erhalten. Nur so kommen sie auf den nötigen gesetzlichen oder einen dem der regulär Beschäftigten gleichwertigen Urlaubsanspruch. Als Berechnungsgrundlage ist eine Fünftagewoche anzusetzen; die Berechnungsformel lautet: Urlaubstage x Arbeitstage mit abweichender Verteilung pro Jahr / Arbeitstage pro Jahr mit einer Fünftagewoche Gelten Heiligabend und Silvester als halbe Urlaubstage?Das Bundesurlaubsgesetz kennt nur ganze Urlaubstage, zudem gelten Heiligabend und Silvester rein rechtlich als normale Werktage. Arbeitnehmer, die an diesem Tag freihaben möchten, müssen einen ganzen Tag Urlaub investieren. Andere Regeln gelten nur, wenn vertraglich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende Regelungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:
Geben Arbeitgeber ihren Mitarbeitern in 3 aufeinanderfolgenden Jahren an Heiligabend und/oder Silvester ganz oder teilweise frei, ohne einen Vorbehalt zu erklären, dürfen die Angestellten von einer sogenannten „betrieblichen Übung“ ausgehen. Dann müssen diese freien Tage grundsätzlich weiterhin gewährt werden. Urlaubstage bei halben freien Tagen und Urlaub zwischen den FeiertagenGewähren Unternehmen den Mitarbeitern an Heiligabend oder Silvester einen halben freien Tag, dürfen Arbeitnehmer, die für diesen Tag Urlaub einreichen, nicht benachteiligt werden. In diesem Fall fällt nur ein halber Urlaubstag an. Soll ein Betrieb zwischen den Feiertagen geschlossen bleiben und die Belegschaft in den Betriebsurlaub geschickt werden, sollten Arbeitgeber unbedingt die Regelungen zum Betriebsurlaub beachten. Was ist bei Krankheit im Urlaub zu beachten?Niemand kann eine Erkrankung voraussehen. Entsprechend erkranken Mitarbeiter nicht nur während der Arbeitszeit, auch im Urlaub kann es zu einem Krankheitsfall kommen. Tritt im Urlaub ein Krankheitsfall ein, werden die durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage nicht als Urlaubstage gezählt. Sie stehen dem Mitarbeiter dann später im Jahr als nicht verbrauchter Anspruch zu. Urlaub soll der Erholung dienen und wer krank ist, erholt sich nicht. Das Gesetz sieht keine Meldefristen für eine Erkrankung während des Urlaubs vor. Der Arbeitnehmer kann daher das ärztliche Attest über die Erkrankung auch erst nach seiner Urlaubsrückkehr vorlegen. Alle durch ärztliches Attest nachgewiesenen Krankheitstage zählen dann nicht als Urlaubstage. Der Nachweis durch ein ärztliches Attest muss aber – im Gegensatz zur Erkrankung außerhalb des Urlaubs – bereits für den ersten Krankheitstag erfolgen. Urlaubsanspruch langfristig erkrankter MitarbeiterArbeitgeber sind oft unsicher, ob einem Arbeitnehmer, der das gesamte Jahr arbeitsunfähig gewesen ist, Urlaub zusteht. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Rechtsprechung in diesem Bereich langfristig verändert hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Auffassung zu diesem Thema immer wieder geändert:
Die aktuelle Rechtslage bei Urlaubsansprüchen langfristig erkrankter ArbeitnehmerArbeitgeber sind bei lang erkrankten Mitarbeitern von den Hauptpflichten des Arbeitsvertrags befreit. Die Lohnfortzahlung endet nach 6 Wochen und langzeiterkrankte Mitarbeiter erhalten Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Trotzdem entstehen weiter reguläre Urlaubsansprüche. Das Bundesarbeitsgericht urteilte im Jahr 2012, dass Arbeitnehmer ihren krankheitsbedingt nicht genutzten Urlaub bis zu 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Urlaubsanspruch entstanden ist, einfordern müssen; nach der Übertragungsfrist verfällt der Anspruch (BAG, Az. 9 AZR 353/10). Konkret bedeutet das, dass ein Mitarbeiter, der das gesamte Jahr 2018 erkrankt gewesen ist, seinen Urlaubsanspruch aus 2018 bis spätestens zum 31. März 2020 verbrauchen muss. Diese Regelungen gelten für folgende Urlaubstage:
Wann gibt es Urlaub in der Probezeit?Gemäß Bundesurlaubsgesetz steht Arbeitnehmern der volle Urlaubsanspruch erst nach einer Betriebszugehörigkeit von 6 Monaten zu. Deshalb erwerben neue Mitarbeiter im ersten halben Jahr nach Arbeitsantritt nur die anteiligen Urlaubsansprüche, die sie sich „erarbeiten“. Für jeden Monat im Betrieb erhält ein neu eingestellter Arbeitnehmer 1/12 seines vertraglich vereinbarten Jahresurlaubs. So stehen einem neuen Arbeitnehmer mit Anspruch auf 24 Urlaubstage pro Jahr in den ersten 6 Monaten 2 Urlaubstage pro Monat zu. Es besteht die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag für das erste halbe Jahr eine Urlaubssperre zu vereinbaren. Dann steht dem Arbeitnehmer in dieser Zeit gar kein Urlaub zu. Am Ende der Wartezeit darf ein Mitarbeiter seinen gesamten Jahresurlaub verbrauchen. Den Resturlaub in das neue Jahr übertragenLaut Bundesurlaubsgesetz dient der Urlaub der Erholung und soll die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig erhalten. Daher sollen die Urlaubstage bis zum Jahresende von den Arbeitnehmern genommen und von den Arbeitgebern gewährt werden. Sprechen ausnahmsweise dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe (z. B. Krankheit) dagegen, wird der Resturlaub in das Folgejahr übertragen. Im neuen Jahr muss der Resturlaub bis zum 31. März verbraucht sein. Ansonsten verfällt der Anspruch. Wann verfällt der Urlaub?Das Europarecht und das Bundesarbeitsgericht lassen Urlaub nicht mehr einfach verfallen.
IHK-Tipp:Um sicherzustellen, dass der Urlaub entweder noch rechtzeitig in Anspruch genommen wird oder im Falle der Untätigkeit des Arbeitnehmers ein Berufen auf den Verfall möglich ist, sollten Arbeitgeber folgenden Maßnahmen treffen:
Den Urlaub an den Arbeitnehmer auszahlen?Grundsätzlich haben Arbeitnehmer nicht die Wahl, sich ihren Urlaubsanspruch lieber auszahlen zu lassen. Allerdings gibt es auch für diese Regel eine Ausnahme: Endet das Arbeitsverhältnis und kann der Mitarbeiter seinen Resturlaub nicht bis zum letzten Arbeitstag verbrauchen, muss der Arbeitgeber die verbleibenden Urlaubstage vergüten. Das ist häufig der Fall, wenn ein Mitarbeiter kündigt. Das Bundesurlaubsgesetz legt fest, wie die Höhe des sogenannten Urlaubsentgeltes zu berechnen ist. Für jeden Urlaubstag erhält der Arbeitnehmer den Betrag, den er innerhalb der letzten 13 Wochen durchschnittlich an einem Arbeitstag verdient hat. Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält 3.000 Euro brutto pro Monat, in den letzten 13 Wochen gab es 65 Arbeitstage. Insgesamt hat er in dieser Zeit 9.000 Euro verdient. 9.000 Euro / 65 Arbeitstage = 138,46 Euro durchschnittliches Tagesarbeitsentgelt. Für jeden Tag Resturlaub erhält der Arbeitnehmer diesen Betrag. Sonstige Themen rund um den UrlaubsanspruchSabbatical – Auszeit für ArbeitnehmerEin Sabbatical oder Sabbatjahr ist eine längere bezahlte Auszeit eines Arbeitnehmers. Die verschiedenen Modelle sehen vor, dass der Arbeitnehmer so viel Gehalt anspart, dass der Arbeitgeber während der Auszeit weiterzahlt. Der Arbeitnehmer „arbeitet vor“, um beispielsweise ein Jahr für Reisen, Fortbildungen oder die Familie freinehmen zu können. Folgende Modelle sind möglich:
In Deutschland gibt es kein Recht auf ein Sabbatjahr. Diese Möglichkeit besteht nur durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber oder durch Regelungen in einem Tarifvertrag. Freistellung aus persönlichen GründenUnter bestimmten Umständen hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Gemäß § 616 BGB muss der Verhinderungsgrund in der Person des Arbeitnehmers liegen, die Dauer darf nicht erheblich sein und den Arbeitnehmer darf kein Verschulden treffen. Das ist z. B. in folgenden Situationen der Fall:
Die Regelungen im Arbeits- oder Tarifvertrag sind hier besonders wichtig. Arbeitgeber können den § 616 wirksam ausschließen und sind dann nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Ebenso besteht die Möglichkeit, vertraglich festzulegen, unter welchen Voraussetzungen und für wie viele Tage bezahlter Sonderurlaub gewährt werden soll. Neben den oben genannten Ereignissen wird auch oft Sonderurlaub bei bestimmten Dienstjubiläen vereinbart. Welche Sonderregeln bestehen für Minderjährige und Schwerbehinderte?Minderjährige Arbeitnehmer wie Auszubildende sieht der Gesetzgeber als besonders schutzwürdig an. Daher erhöht sich der Mindesturlaubsanspruch entsprechend der Regeln aus § 19 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) je nach Alter folgendermaßen:
Auch hier legt der Gesetzgeber Werktage und eine Sechstagewoche als Maßstab zugrunde. Gemäß § 208 SGB IX haben schwerbehinderte Arbeitnehmer, also Arbeitnehmer mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %, einen zusätzlichen Anspruch auf bezahlte Urlaubstage. Ihnen stehen laut Sozialgesetzbuch eine weitere Woche Urlaub zu. Damit ergibt sich je nach Anzahl der Arbeitstage folgender zusätzlicher Urlaubsanspruch:
Was müssen Selbstständige und Kleinunternehmer beim Urlaubsrecht beachten?Grundsätzlich erwirbt jeder Arbeitnehmer Urlaubsansprüche. Das gilt auch für Aushilfen, Saisonkräfte, geringfügig Beschäftigte (Minijobber) oder Werkstudenten. Anspruch auf den vollen Jahresurlaub haben Arbeitnehmer erst nach 6 Monaten. Vorher erwerben sie mit jedem Arbeitsmonat 1/12 des Anspruchs. Hier wird nicht in Kalendermonaten gerechnet. Tritt ein Mitarbeiter am 10.03. seine Stelle an, steht ihm der anteilige Urlaub für den ersten Monat ab dem 11.04. zu. Mehrurlaub gewähren und Urlaubsregeln gestaltenViele Arbeitgeber gewähren Arbeitnehmern mehr als den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen bei einer Sechstagewoche oder von 20 Tagen bei einer Fünftagewoche. Für den Arbeitgeber sind dann im Arbeitsvertrag Formulierungen vorteilhaft, die zwischen dem gesetzlichen und dem zusätzlichen Urlaub unterscheiden. Damit besteht die Möglichkeit, für den Zusatzurlaub eigene Regeln zu formulieren. So ist es denkbar, den Zusatzurlaub am Ende des Jahres verfallen zu lassen oder die Anzahl der Urlaubstage, die den gesetzlichen Mindestanspruch übersteigen, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit zu erhöhen. Mehrurlaub für ältere Mitarbeiter ist nicht empfehlenswert, da eine Einteilung nach Alter diskriminierend sein könnte. Sonderregeln für Schwerbehinderte und Jugendliche beachtenAuch wenn Arbeitnehmer nur in Teilzeit, als Minijobber oder als Aushilfen beschäftigt werden, haben einige Gruppen einen erhöhten Urlaubsanspruch. Mitarbeitern mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 % steht eine Woche zusätzlicher Urlaub zu. Minderjährige erhalten durch das Jugendarbeitsschutzgesetz einen höheren Mindestjahresurlaub, da sie noch nicht so belastbar sind. Den Urlaubsanspruch richtig berechnenArbeitgeber beschäftigen oft Aushilfen und setzen diese Mitarbeiter nur wenige Stunden ein. Um den Urlaubsanspruch korrekt zu berechnen, ist es empfehlenswert, die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden und die Anzahl der Arbeitstage vertraglich zu vereinbaren. Verändert sich bei einem Mitarbeiter die Zahl der Arbeitsstunden und/oder der Arbeitstage, wird der Urlaubsanspruch entsprechend neu berechnet. Den Urlaub gerecht verteilenGrundsätzlich dürfen Mitarbeiter den Urlaub zusammenhängend beantragen, denn das entspricht dem Erholungszweck. Möchten mehrere Mitarbeiter gleichzeitig in Urlaub gehen, kann der Arbeitgeber den Wunsch ablehnen, sofern dringende betriebliche Belange dagegensprechen. Welcher Arbeitnehmer den gewünschten Urlaub erhält, ist nach Sozialauswahl zu entscheiden. Für eine gute Planung ist es sinnvoll, direkt zu Jahresbeginn einen Urlaubsplan zu erstellen. FAQ zum UrlaubsanspruchWas ist bei Streit über den Urlaubszeitpunkt zu tun? Grundsätzlich entscheidet der Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Urlaubs, wobei er die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen muss. Kommt keine Einigung zustande und hält der Arbeitnehmer die Ablehnung seines Urlaubsbegehrens für nicht gerechtfertigt, kann der Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Verurteilung zur Urlaubserteilung einklagen. In Eilfällen kommt auch eine einstweilige Verfügung in Betracht. Darf ein Arbeitgeber nach der Kündigung Urlaub verweigern? Wie während des gesamten Arbeitsverhältnisses gilt auch während der Kündigungsfrist, dass der Arbeitgeber Urlaubswünsche nur aufgrund entgegenstehender dringender betrieblicher Belange oder Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, ablehnen darf. Dringende betriebliche Belange können auch vorliegen, wenn der Nachfolger eingearbeitet werden muss. Es ist allerdings im Interesse beider Seiten, dass der Resturlaub rechtzeitig vor dem Ausscheiden abgebaut wird. Kann der Urlaub nicht bis zum Ausscheiden abgebaut werden, sind die noch übrigen Urlaubstage abzugelten. Darf ein Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen? Betriebsferien sind unter sehr engen Voraussetzungen erlaubt. Es müssen wichtige betriebliche Gründe vorliegen und die Ankündigung muss rechtzeitig erfolgen. In Betrieben mit Betriebsrat ist dieser zu beteiligen. Zudem muss den Mitarbeitern genug Urlaub zur freien Planung übrig bleiben. ZusammenfassungDas Urlaubsrecht ist ein komplexes Thema, das einem stetigen Wandel unterworfen ist. Arbeitgeber tun gut daran, den Urlaub im Arbeitsvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung genau zu regeln, um Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem ist es empfehlenswert, das Wissen rund um das Thema Urlaub immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
Wann hat man 30 Tage Urlaubsanspruch?Das Bundesurlaubsgesetz gibt lediglich vor, wie viel Urlaub im Jahr Arbeitnehmern mindestens gewährt werden muss. Legt der Arbeitsvertrag einen höheren Urlaubsanspruch fest, haben die Arbeitnehmer ein Recht auf die zusätzlichen Urlaubstage. nach Vollendung des 40. Lebensjahres 30 Urlaubstage im Jahr zu.
Wie viel Urlaub bei einer 5 Tage Woche?Der tatsächliche Mindesturlaubsanspruch richtet sich nach der Länge der Arbeitswoche: Sechstagewoche: mindestens 24 Urlaubstage. Fünftagewoche: mindestens 20 Urlaubstage.
Wie viel Tage Urlaub stehen mir zu?Der gesetzliche Urlaubsanspruch umfasst jährlich 24 bezahlte Werktage im Jahr. Dabei legt das Bundesurlaubsgesetz aber eine Sechs-Tage-Woche zugrunde, die heute eher unüblich ist (§ 3 BUrlG). Arbeitest Du als Arbeitnehmer wie üblich nur fünf Tage in der Woche, stehen Dir mindestens 20 bezahlte Urlaubstage im Jahr zu.
Wie viel Urlaub habe ich bei einer 4 Tage Woche?Für einen Arbeitnehmer, dessen Arbeitszeit sich regelmäßig auf 4 Tage verteilt, sind es 16 Urlaubstage: (24 Werktage/6) × 4 Arbeitstage je Woche = 16 Arbeitstage Urlaub. In der Praxis werden die Urlaubstage zumindest im Arbeitsvertrag meist als Arbeitstage ausgewiesen; dann entfällt die Umrechnung regelmäßig.
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