Berechnung des Pflichtteils und Bestimmung der Höhe - PflichtteilsrechnerWie hoch ist der Pflichtteil? ➤ Der Pflichtteilsrechner von Erbrecht MünchenEntscheiden sich Erblasser dazu, gesetzliche Erben per Testament oder Erbvertrag vom Erbe auszuschließen, bedeutet das nicht, dass sie gänzlich leer ausgehen. Einem bestimmten Personenkreis (dem Ehegatten, den Kindern und, falls keine Kinder vorhanden sind auch den Eltern des Erblassers) steht nämlich trotz Enterbung ein Teil des Erbes, der sogenannte Pflichtteil, zu. Show
Der Pflichtteil beträgt dabei immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wie hoch er jedoch genau ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier können Sie nachlesen, wie genau der Pflichtteil berechnet wird, was es mit dem Pflichtteilergänzungsanspruch auf sich hat und wie Sie einen Pflichtteilsanspruch geltend machen können. Pflichtteil Höhe & Berechnung - Das Wichtigste in 30 Sekunden
Häufig gestellte Fragen
1. Wie wird der Pflichtteil berechnet?Zur Berechnung des Pflichtteils muss zunächst die sogenannte Pflichtteilsquote ermittelt werden:
➝ Sehen Sie sich hier das Video zur Berechnung der Pflichtteilsquote an! Um anschließend den Pflichtteilsanspruch beziffern zu können, wird der Wert des sogenannten Nettonachlasses mit der Pflichtteilsquote multipliziert:
Lesen Sie auch: Wer ist pflichtteilsberechtigt? 2. PflichtteilsrechnerNachfolgend finden Sie einen Pflichtteilsrechner mit dem Sie die Pflichtteilsquote und die Höhe des Pflichtteilanspruchs berechnen können. Wählen Sie dazu die zutreffenden Felder aus:
3. Berechnung der Pflichtteilsquote im ÜberblickEs muss also immer erst festgestellt werden, wie hoch der gesetzliche Erbteil einer Person wäre, die ihren Pflichtteil verlangt, und das wiederum ist abhängig davon, wie viele Erbberechtigte es neben den Erb- und Pflichtteilsberechtigten gibt und in welcher Konstellation sie zueinander stehen (Ehepartner/Kinder des Verstorbenen). Besonderheiten bestehen für Eheleute mit Zugewinngemeinschaft. Für die Höhe des Pflichtteils des überlebenden Ehegatten kommt es darauf an, in welchem Güterstand die Eheleute beim Tod des Erblassers oder der Erblasserin gelebt haben. Lebten die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so erhöht sich der gesetzliche Erbteil des Überlebenden durch den pauschalierten erbrechtlichen Zugewinnausgleich um ein Viertel. Die nachfolgende Tabelle erläutert die Abhängigkeit der Pflichtteilsquote vom ehelichen Güterstand: Die nachfolgende Tabelle erläutert die Abhängigkeit der Pflichtteilsquote vom ehelichen Güterstand und der Zahl der Kinder.
Lesen Sie auch: Das Erbrecht des Ehegatten Wenn Sie als Erblasser kein gutes Verhältnis zu ihren pflichtteilsberechtigten Erben haben, gibt es die Möglichkeit, die Pflichtteilsquoten bereits zu Lebzeiten auf legalem Weg zu schmälern. Wenn Sie wissen möchten, wie Sie hier am besten vorgehen, nehmen Sie jetzt Kontakt zur uns auf. Als Fachanwälte für Erbrecht können wir Sie ausführlich beraten und all Ihre Fragen zum Thema beantworten. Jetzt Kontakt aufnehmen! 4. Die Bewertung des Nachlasses & vorhandenen VermögensDie Höhe des Pflichtteilsanspruchs ist abhängig vom Wert des Nachlasses. Es müssen daher zunächst alle Vermögenswerte, die zum Nachlass gehören, bewertet werden; danach werden alle Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, abgezogen. Immobilien & Grundstücke: Grundstücke werden grundsätzlich mit dem Verkehrswert angesetzt (also mit dem auf dem freien Markt erzielbaren Geldwert). Für das selbst genutzte Einfamilienhaus oder die selbst genutzte Eigentumswohnung wird nach dem Sachwertverfahren vorgegangen, das sich an den Herstellungskosten orientiert. Es muss also gefragt werden, was es heute kosten würde, dieses Haus oder diese Wohnung zu bauen. Anschließend ist dann das Alter des Hauses oder der Eigentumswohnung wertmindernd zu berücksichtigen. Ein Mietshaus, das als Vermögensanlage zum Nachlass gehört, wird nach dem Ertragswertverfahren bewertet, das auf die erzielte Rendite (die eingehenden Mieten) abstellt. Bei unbebauten Grundstücken wird der Wert durch den Vergleich der Kaufpreise für benachbarte Grundstücke ermittelt (Bodenrichtwert). TippHäufig ist es notwendig, den Wert durch Schätzung zu ermitteln; dafür werden in aller Regel Sachverständigengutachten eingeholt, die in ihren Ergebnissen durchaus unterschiedlich ausfallen können: Wertpapiere: Wertpapiere werden mit dem Kurswert am Todestag des Erblassers angesetzt. Gesellschaftsanteile: Diese Anteile sind grundsätzlich, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes vorsieht, mit ihrem vollen tatsächlichen Wert zu berücksichtigen, mit dem Wert also, den ein Außenstehender normalerweise als Kaufpreis zahlen würde. Handelsgeschäft oder Praxis: Gehört ein Handelsgeschäft oder eine Praxis zum Nachlass, so ist der sogenannte innere Wert – der „good-will“ – maßgebend.
5. Was ist vom Nachlass abzuziehen?
6. Was wird nicht vom Nachlass abgezogen?
7. Wertermittlung durch SachverständigeBei größeren Vermögen und schwer einschätzbaren Vermögensteilen hat der Pflichtteilsberechtigte einen Wertermittlungsanspruch. Dies geschieht in aller Regel durch Gutachten von Sachverständigen; die Kosten für die Wertermittlung trägt der Nachlass. Da die Tätigkeit eines Sachverständigen im Einzelfall sehr viel Geld verschlingen kann, lohnt es sich für Erben und Pflichtteilsberechtigte jedoch insbesondere bei kleinen Nachlässen, eine einvernehmliche Lösung zu suchen und so die Kosten für den Sachverständigen zu vermeiden. 8. Auskunftspflicht des ErbenWer pflichtteilsberechtigt ist, kann seinen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben oder gegen die Erbengemeinschaftnur berechnen, wenn er oder sie darüber informiert ist, was zum Nachlass gehört und welchen Wert er hat. Das Gesetz gibt Pflichtteilsberechtigten einen Auskunftsanspruch (§ 2314 BGB). Die Erben müssen deshalb die Pflichtteilsberechtigten darüber unterrichten, welche Gegenstände und Werte im Nachlass vorhanden sind; dafür genügt ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände und Nachlassschulden. Auch Schenkungen des Verstorbenen während der letzten zehn Jahre und alle Schenkungen an den Ehegatten des Verstorbenen sind aufzulisten, ebenso Zuwendungen an andere Pflichtteilsberechtigte während der letzten zehn Jahre. Näheres zum Auskunftsanspruch & Wertermittlungsanspruch Tipp von Benno von Braunbehrens, Fachanwalt für ErbrechtDer Pflichtteilsberechtigte kann verlangen, dass er an der Aufstellung des Verzeichnisses beteiligt wird, damit er sich selbst davon überzeugen kann, was alles vorhanden ist. Er oder sie kann auch fordern, dass eine Amtsperson – meist ein Notar – hinzugezogen wird, die darüber wacht, dass das Verzeichnis ordnungsgemäß erstellt wird. 9. Schenkungen können einen Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösenAls Pflichtteilsberechtigter sollte man in Erfahrung bringen, ob der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod Schenkungen an Dritte vorgenommen hat. Diese lösen nämlich einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch aus. Wie hoch dieser Pflichtteilsergänzungsanspruch ist, hängt von dem Wert der jeweiligen Schenkung und davon, wann sie erfolgt ist, ab. Schenkungen, die im Jahr vor dem Erbfall erfolgt sind, werden zu 100 % angerechnet. Mit jedem Jahr, das die Schenkung weiter zurückliegt, werden 10 % abgezogen. Eine Schenkung, die fünf Jahre her ist, wird also nur noch 60 % berücksichtigt. Liegt eine Schenkung elf Jahre zurück, ist sie für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch nicht mehr relevant. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch & Auswirkung von Schenkungen auf den Pflichtteil Ihre Erbrechtsexperten helfen bei der Durchsetzung von PflichtteilsansprüchenPflichtteilsberechtigten passiert es immer wieder, dass sich die Erben weigern, den Pflichtteil auszubezahlen. In diesem Fall sollten Pflichtteilsberechtigte ihre Ansprüche einklagen und dabei auf die Unterstützung eines erfahrenen Fachanwalts für Erbrecht vertrauen. Als solche sind wir die richtigen Ansprechpartner für Sie. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lassen sich von uns bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche unterstützen. Jetzt Kontakt aufnehmen! Auszeichnungen:Fachbuchautor:Wie hoch ist der Pflichtteil bei 200.000 €?Der Nachlasswert beträgt 200.000 Euro. Per Testament hat er seine Frau und Tochter als Erben eingesetzt, seinen Sohn hat er enterbt. Der gesetzliche Erbanspruch des Sohnes würde in diesem Fall 1/4 betragen. Als Pflichtteil steht ihm demnach 1/8 des Erbes zu, also 25.000 Euro.
Wie hoch ist der gesetzliche erbanteil?Wie hoch ist der gesetzliche Pflichtteil? Der Pflichtteil beträgt immer 50 % des gesetzlichen Erbteils. Der gesetzliche Erbteil ist der Anteil am Nachlass, den ein Familienangehöriger nach der gesetzlichen Erbfolge bekommt. Die Erbfolge richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erbe und Erblasser.
Wie hoch ist der Erbteil für Kinder?Demzufolge hat das Kind einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 50 % des Nachlasses. Bei zwei Kindern und einem unverheirateten Erblasser, erhält jedes Kind einen Pflichtteil von 25 %, da die gesetzliche Erbquote für jedes Kind bei 50 % des Nachlasses liegt.
Wie hoch ist der Pflichtteil wenn ein Elternteil stirbt?Ohne das Testament hat die Ehefrau Anspruch auf 1/2 des väterlichen Vermögens und die Kinder jeweils auf 1/4. Der Pflichtteil beträgt gem. § 2303 BGB jedoch lediglich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, d. h. Ihnen stünde 1/8 des Vermögens des Vaters zu, wenn Sie Ihren Pflichtteil geltend machen.
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