Wie steigt der Beitrag zur PKV im Alter?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Kranken­versicherung gilt im Alter als teuer – die Kosten lassen sich jedoch eindämmen.

  • Neben dem Beitragsentlastungstarif haben PKV-Versicherte die Möglichkeit, mit Hilfe von Altersrückstellungen ihre Kosten zu senken.

  • Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, im Alter Beiträge zu reduzieren.

  • Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist im Alter jedoch oft schwierig und nicht immer möglich.

Ist die private Kranken­versicherung im Alter nicht mehr bezahlbar?

Die private Kranken­versicherung hat den Ruf, im Alter teuer zu werden. Gerade für PKV-Versicherte in Rente steigen die Kosten mit Beginn des Ruhestandes an. Grund dafür ist für Angestellte unter anderem der wegfallende Arbeitgeber­anteil (Selbständige und Freiberufler mussten ihre Versicherung bereits vorher vollständig selbst tragen). Wer im Rentenalter in die PKV wechseln möchte, muss ebenfalls mit höheren Beitragskosten rechnen. Vor allem Risikofaktoren oder Vor­erkrankungen beeinflussen die Höhe der monatlichen PKV-Kosten. Dennoch muss eine private Kranken­versicherung im Alter nicht immer zur Bürde werden.

Alter und Gesundheit beeinflussen die Beiträge

Die private Kranken­versicherung kalkuliert ihre Versicherungsprämien aufgrund des Alters und des Gesundheitszustands eines Versicherten. Das Eintrittsalter hat deshalb einen maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Beiträge. Ist der Versicherte mit Risikofaktoren oder Vor­erkrankungen belastet, muss er außerdem mit einem Risikozuschlag rechnen.

Mit dieser Beitragskalkulation will sich der Versicherer frühzeitig vor enormen Kostenerstattungen im Alter schützen. Letztlich verlagert der Versicherer damit das Kostenrisiko teilweise auf den Versicherten.

Kosten der privaten Kranken­versicherung im Alter

Die Kosten einer privaten Kranken­versicherung sind im Alter vor allem dann hoch, wenn ein Neuvertrag abgeschlossen wird. Das heißt, gesetzlich Versicherte, die erst mit 50 Jahren in die PKV wechseln und bereits Vor­erkrankungen haben, müssen mit vergleichsweise hohen Beiträgen rechnen. Wer jedoch bereits seit vielen Jahren privat versichert ist, muss sich – mit einem guten Vertrag – keine Sorgen wegen hoher Versicherungskosten im Alter machen. Mit einem guten Beitragsentlastungstarif und den angesparten Altersrückstellungen können die Beiträge im Alter sogar sinken.

Mehr zu den Kosten der Privaten Kranken­versicherung

Rechenbeispiel: Kosten im Alter

Die Beitragskosten für PKV-Neukunden ab 50 Jahren können je nach Anbieter und Tarif stark variieren. Um zu verdeutlichen mit welchen monatlichen Kosten Sie rechnen müssen, haben wir verschiedene Angebote anhand eines Modellkunden erstellt.

Modellkunde – Neuvertrag:

Geschlecht: weiblich
Geburtsdatum: 15.03.1968
Beruf: Arbeitnehmerin
Jahreseinkommen: 66.000 Euro
Selbstbeteiligung: 600 Euro
Vor­erkrankungen: Keine

Beitragskosten
(insgesamt)Eigen­anteil
(abzgl. Arbeitgeberzuschuss)
Anbieter 1 ab 758,85 Euro ab 379,42 Euro
Anbieter 2 ab 793,56 Euro ab 396,78 Euro
Anbieter 3 ab 803,07 Euro ab 401,53 Euro

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Diese Beitragsentlastungen bietet die private Kranken­versicherung im Alter

Die privaten Kranken­versicherer haben freiwillig und aufgrund gesetzlicher Vorgaben verschiedene Stellschrauben eingeführt, die dafür sorgen sollen, dass die PKV im Alter nicht zu teuer wird. Ab einem Alter von 60 Jahren fallen verschiedene Zusatzkosten weg und langfristige Vorsorge­maßnahmen wie die Beitragsentlastung beginnt zu greifen, sodass die Beiträge im Alter bei geschickter Planung sogar sinken können. Dies gilt allerdings vor allem für Bestandskunden.

Zeitpunkt Änderung
Alter: 60 Der gesetzlich festgelegte 10-Prozent-Zuschlag entfällt.
Alter: 65 Die Mittel aus den Alterungsrückstellungen führen zu einer Stabilisierung der Beiträge.
Rentenbeginn Beitrag für ein versichertes Krankentagegeld entfällt.
Rentenbeginn Bezieher einer gesetzlichen Rente, erhalten auf Antrag einen Kostenzuschuss in Höhe von 7,95 Prozent ihres Rentenanspruchs.
Rentenbeginn Versicherungsbeiträge reduzieren sich, wenn ein Beitragsentlastungstarif abgeschlossen wurde, der mit Rentenbeginn greift.

Was sind Altersrückstellungen?

Um frühzeitig gegen zu hohe Beiträge im Alter vorzusorgen, bilden die Anbieter von privaten Kranken­versicherungen sog. Alterungsrückstellungen. Dafür werden die individuellen Kosten der privaten Kranken­versicherung so kalkuliert, dass die Versicherten in jungen Jahren etwas mehr bezahlen als notwendig wäre, um die durchschnittlich zu erwartenden Ausgaben im Alter decken zu können. Denn diese steigen in der Regel zunehmend an, da Versicherte im Alter verstärkt Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.

Was passiert mit den Altersrückstellungen bei einem PKV-Wechsel?

Wer seine PKV-Tarif wechseln möchte, sollte sich dies gut überlegen. Denn die Altersrückstellungen gehen dabei häufig verloren. Ob und wie viel der Altersrückstellungen verloren gehen, hängt vom Zeitraum des Vertragsabschlusses ab. Wer seine private Kranken­versicherung vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hat, verliert sämtliche Altersrückstellungen. Kunden, die nach dem 1. Januar 2009 einen PKV-Vertrag abgeschlossen haben, können einen Teil ihrer Rückstellungen mitnehmen. Dieser entspricht der Höhe der Rückstellungen, die der Versicherungsnehmer angesammelt hätte, wäre er die ganze Zeit im Basistarif versichert gewesen.

Häufige Fragen zum Thema Beitragsentlastung im Alter

Für den Beitragsentlastungstarif zahlt der Versicherte einen zusätzlichen Beitrag, der verzinslich angelegt wird. Das so angesparte Guthaben wird im Alter für eine garantierte Senkung der Beiträge verwendet. Die Beitragsentlastungstarife unterscheiden sich je nach Anbieter.

Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantwortet. Grundsätzlich kommt der Beitragsentlastungstarif einem Sparvertrag gleich, der dazu dient die Beitragskosten im Alter gering zu halten. Leider fällt die damit verbundene Verzinsung häufig sehr niedrig aus. Sinnvoll ist der Beitragsentlastungstarif vor allem für privatversicherte Angestellte. Hier können Arbeitgeber einen Teil der Kosten übernehmen. Zudem ist der Beitragsentlastungstarif steuerlich absetzbar.

Grundsätzlich gilt für einen Beitragsentlastungstarif folgendes:

Je früher ein solcher Tarif abgeschlossen wird, desto günstiger sind die Beiträge. Die garantierte Beitragssenkung erfolgt i. d. R. mit Rentenbeginn. Der Zeitpunkt kann aber auch vorverlegt oder nach hinten verschoben werden. Je nach Anbieter liegt die Ermäßigung zwischen 60 und 100 Prozent der Versicherungsbeiträge. Die Höhe des Zusatzbeitrags kann nachträglich angepasst werden. Die Kosten für den Beitragsentlastungtarif müssen für die gesamte Laufzeit der Versicherung gezahlt werden. Also auch, wenn die Beitragsentlastung aktiv ist. Der Beitrag kann vom Arbeitgeber bezuschusst werden und ist im Rahmen der Krankenkassenbeiträge steuerlich absetzbar. Die Beitragsreduzierung in der Rente ist steuerfrei.

Um zusätzlich eine Beitragsentlastung für die private Kranken­versicherung im Alter zu garantieren, führte der Gesetzgeber den 10-Prozent-Zuschlag ein. Der Zuschlag muss i. d. R. zwischen dem 22. und 60. Lebensjahr gezahlt werden und ist für alle Neuversicherten seit 1. Januar 2000 verbindlich. Wer bereits vorher privat versichert war, konnte der Anwendung des 10-Prozent-Zuschlags widersprechen. Anderenfalls erfolgte eine schrittweise Einführung.

PKV Beiträge senken – 5 Tipps

Neben den allgemeinen Entlastungsmöglichkeiten der PKV, haben private Versicherte noch weitere Optionen, um ihre Beitragskosten im Alter zu senken. Wir haben die wichtigsten 5 Tipps einmal für Sie zusammengefasst:

Durch die Erhöhung der Selbstbeteiligung lassen sich zum Teil erhebliche Beitragsreduzierungen erreichen. Allerdings sollten Versicherte beachten, dass sie dann einen größeren Anteil an den Behandlungskosten selbst zahlen müssen. Hinzu kommt, dass eine spätere Reduzierung des Selbstbehalts schwierig werden kann, wenn der Versicherer beispielsweise eine erneute Gesundheitsprüfung fordert.

Die Versicherungsbeiträge können auch reduziert werden, indem man auf bestimmte Leistungen verzichtet. Dafür bieten sich beispielsweise Leistungen wie die Unterbringung im Einzelzimmer und Chefarztbehandlung an. Inwiefern solche freiwilligen Leistungsausschlüsse in Ihrem konkreten Tarif möglich sind, können Sie mit Ihrem Versicherungsmakler oder direkt mit ihrem Anbieter besprechen.

Mehr zu den Leistungen der privaten Kranken­versicherung

Der Wechsel in den Basis- bzw. Standardtarif ist für Versicherte jederzeit möglich. Basis- und Standardtarif bieten ein ähnliches Leistungsniveau, welches dem der gesetzlichen Kranken­versicherung entspricht. Sie unterscheiden sich allerdings in den Zugangsvoraussetzungen und den Kosten.

Mehr zum Basistarif der privaten Kranken­versicherung

Laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes haben Versicherte das Recht innerhalb der Versicherungsunternehmens in einen günstigeren Tarif mit gleichartigen Leistungen zu wechseln – wenn ein solcher Tarif zur Verfügung steht. Der Versicherer ist verpflichtet den Kunden dahingehend zu beraten. Er darf bei einem solchen internen Wechsel auch keine neue Gesundheitsprüfung verlangen oder neue Wartezeiten festlegen.

Mehr zu private Kranken­versicherung wechseln

Handelt es sich um einen Tarif mit Beitragsrückerstattung, erhalten Sie einen Teil Ihrer Versicherungsbeiträge zurück, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Werden mehrere Jahre hintereinander keine Leistungen in Anspruch genommen, steigt die Höhe der Beitragsrückerstattung. So können bis zu sechs Monatsbeiträge zurückerstattet werden, was einer Einsparung von 50 Prozent der Kosten bedeutet. Allerdings ist diese Variante der Kostenreduzierung i. d. R. eher für junge Versicherte realisierbar.

Mehr zur Beitragsrückerstattung in der privaten Kranken­versicherung

Wichtig: Jede Beitragsanhebung berechtigt zum Wechsel

Sobald der Anbieter der privaten Kranken­versicherung im Alter eine Beitragsanhebung geltend macht, steht dem Versicherten ein Wechselrecht nach § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes zu. Der Versicherer muss den Versicherten auf dieses Recht hinweisen. Bei Versicherten über 60 Jahren muss außerdem ein Angebot für einen Wechsel in einen gleichwertigen Tarif mit günstigeren Beiträgen angeboten werden. Dieser Tarif kann auch höhere Leistungen enthalten. Dann ist es dem Versicherer auch gestattet dafür eine Gesundheitsprüfung zu verlangen. Alternativ kann der Versicherte den Ausschluss dieser Leistungen vom Versicherungsschutz fordern.

PKV im Alter nicht mehr bezahlbar – Ist ein Wechsel in die GKV sinnvoll?

Um steigenden Beitragskosten in der private Kranken­versicherung zu entgehen, möchte viele Privatversicherte zurück in GKV wechseln. Dies ist allerdings nur bedingt möglich und kommt für viele Versicherungsnehmer ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in Frage. Es ist daher viel mehr eine Frage der Machbarkeit als eine Frage der Sinnhaftigkeit.

Grundsätzlich können Sie nur in die gesetzliche Krankenkasse zurück wechseln, wenn Sie mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens in der GKV pflichtversichert waren. In dem Fall werden die Krankenkassen-Beiträge abzüglich eines Zuschusses aus der Rente berechnet. Ansonsten ist eine Rückkehr in die GKV ab dem 55. Lebensjahr ausgeschlossen.

PKV-Versicherten bleibt häufig nur der Wechsel innerhalb der eigenen privaten Kranken­versicherung. Ermöglicht wird diese durch das sogenannte Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Mehr zum Thema GKV Wechsel im Alter erfahren Sie hier:

Mehr zur privaten Kranken­versicherung für Rentner

Fazit

Für die private Kranken­versicherung im Alter lässt sich folgendes festhalten: Ja, die Beiträge steigen, das muss die PKV allerdings nicht unbezahlbar machen. Privatversicherte haben verschiedene Möglichkeiten ihre Beiträge im Alter zu senken. Die wichtigsten Tipps haben wir hier noch einmal kurz zusammen gefasst:

  • Wechsel in gleichwertigen, aber günstigeren Tarif

  • Wechsel in den Standard-/Basistarif

  • Beitragsrückerstattung nutzen

  • Altersrückstellungen ansammeln

  • Beitragsentlastungstarif wählen

  • Selbstbeteiligung erhöhen

  • Leistungsumfang reduzieren

Grundsätzlich lohnt es sich, sich frühzeitig zu überlegen, wie Sie die Beiträge für die PKV im Alter finanzieren wollen. Setzen Sie sich dafür unbedingt mit Ihren Tarifbedingungen auseinander und ziehen Sie ggf. einen Tarifvergleich zu Rate. Dieser gibt Ihnen einen guten Überblick über die Leistungen und Kosten eines PKV-Tarifs sowie die Entlastungsmöglichkeiten im Alter. Nutzen Sie dafür gern unser kostenfreies Formular:

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Wie viel steigt die PKV im Alter?

Jeder privat Versicherte trifft mit seinem Beitrag automatisch Vorsorge gegen steigende Beiträge im Alter. Denn von jedem Euro, den die privaten Krankenversicherer erhalten, fließen im Schnitt mehr als ein Drittel in die Vorsorge für das Alter.

Wie steigt PKV im Alter?

Wer mit 35 Jahren für einen Monatsbeitrag von 550 Euro in eine PKV wechselt, zahlt bis zum 65. Lebensjahr 109.000 Euro weniger Beitrag für die private Krankenversicherung. Mit dieser Ersparnis kann man im Rentenalter knapp 16 Jahre (198 Monate) und somit bis zum 81.

Wie viel kostet die private Krankenversicherung für Rentner?

Wie teuer die private Krankenversicherung im Alter ist, hängt vom jeweiligen Tarif und Versicherer ab. Ebenfalls eine Rolle spielt die Vertragsdauer. Neukunden müssen mit deutlich höheren Kosten rechnen als Bestandskunden. Im Durchschnitt liegen die Kosten zwischen 450-800 Euro.

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