Wie schwer ist es eine volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Die Höhe der Erwerbs­minderungs­rente – Wie viel zahlt dir der Staat?

Unfälle oder Krankheiten können dich dazu zwingen, deinen Job aufzugeben. Dein Einkommen fällt dann weg. Damit du in solchen Fällen deinen Lebensunterhalt trotzdem bestreiten kannst, springt die staatliche Erwerbsminderungs­rente ein. In diesem Artikel erklären wir dir, unter welchen Umständen du die Erwerbs­minderungs­rente vom Staat erhältst, wie viel Geld sie dir zahlt (nicht sehr viel!) und welche Zusatz­versicherungen dir helfen können.

Das musst du wissen:

  • Du bekommst eine staatliche Erwerbs­minderungs­rente, wenn du nicht mehr oder nur noch wenige Stunden am Tag arbeiten kannst.
  • Es gibt eine volle und eine halbe (teilweise) Erwerbs­minderungs­rente.
  • Auf die Erwerbsminderungsrente sind noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern zu zahlen.
  • Die Höhe der staatlichen Erwerbs­minderungs­rente ist meist sehr gering, so dass wir dir empfehlen, eine private Zusatz­versicherung abzuschließen.

Was ist eine Erwerbs­minderungs­rente?

Die Erwerbs­minderungs­rente (auch: EM-Renteist eine monatliche Zahlung (Rente), für die die gesetzliche Rentenversicherung aufkommt. Als erwerbsgemindert giltst du, wenn du nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Vor der Renten­reform 2001 bestand der staatliche Schutz aus einer gesetzlichen Berufs­unfähigkeits­rente und einer Erwerbs­unfähigkeits­rente. Dieses System wurde durch die heutige „zweistufige Rente“, die Erwerbs­minderungs­rente, ersetzt. Zweistufig meint, dass es eine teilweise und eine volle Erwerbsminderung gibt. Interessant: Der Staat nimmt also an, dass man nicht mehr berufs- oder erwerbsunfähig sein kann, sondern nur noch erwerbsgemindert.

Unterschiede vor und nach 1961 geboren

Zudem gibt es eine Unterscheidung zwischen Menschen, die vor 1961 und denen, die ab 1961 geboren wurden. Ist man vor 1961 zur Welt gekommen, hat man Anspruch auf eine staatliche Unter­stützung, wenn man seinen erlernten Beruf oder einen gleichwertigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Du bist höchst­wahr­scheinlich nach 1961 geboren. Da sieht die Sache schon anders aus: Du erhältst nur dann eine Erwerbs­minderungs­rente, wenn du aufgrund gesundheitlicher Probleme gar keiner Arbeit mehr als sechs Stunden nachgehen kannst. Ganz gleich, ob du einen anderen Beruf findest oder nicht: Kannst du als Handwerker nicht mehr körperlich arbeiten, aber noch im Büro Tätigkeiten ausführen, bekommst du keine Erwerbsminderungsrente.

Auch die Höhe der Rente wird von verschiedenen Faktoren bestimmt. Sie ist in erster Linie abhängig davon, ob du voll oder teilweise erwerbsgemindert bist. Bei der teilweisen Erwerbs­minderung bekommst du logischerweise auch nur die halbe Erwerbs­minderungs­rente, während du bei voller Erwerbsminderung die volle Erwerbs­minderungs­rente erhältst. Eine höhere Rente gibt es meist nur von einer Zusatzversicherung, wie z.B. einer Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung, die du privat abschließen musst. Um dann eine BU-Rente zu erhalten, muss eine Berufs­unfähigkeit bei dir festgestellt werden. Zudem hast du zuvor monatlich Beiträge an den Versicherer gezahlt und somit einen Anspruch auf eine Berufs­unfähigkeits­rente erworben.

Mehr Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung als Alternative zur Erwerbsminderungsrente erhältst du hier.

Volle oder halbe Erwerbs­minderungs­rente?

Wenn du einen Antrag auf Erwerbs­­minde­rungs­­rente stellst, musst du logischer­weise erwerbsgemindert sein. Der Grad deiner Erwerbs­fähigkeit wird anhand der Arbeitsstunden, die du täglich leisten kannst, festgestellt:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: Die erhältst du, wenn du nur noch weniger als 3 Stunden am Tag irgendeiner Beschäftigung nachgehen kannst.
  • Halbe Erwerbs­minderungs­rente: Wenn du noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kannst, bekommst du nur die Hälfte der Erwerbs­minderungs­rente.

Wonach richtet sich die Höhe der Erwerbs­minderungs­rente?

Theoretisch bekommt jeder, der einen Antrag auf Erwerbs­minderung­srente stellt und dieser bewilligt wird, eine Rente ausgezahlt. Eine Rente wegen Erwerbsminderung bekommst du jedoch nur in wenigen Fällen sofort. Damit du einen Anspruch auf Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung hast, müssen laut Deutscher Renten­versicherung zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Nachgewiesene medizinische Notwendigkeit: Du musst ärztliche Untersuchungen oder Gutachten vorlegen, die beweisen, dass du weder in deinem noch in einem anderen Beruf mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Das kann mitunter ein langwieriger Prozess ein.
  • Erfüllung der Mindestversicherungszeiten: Du musst mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert gewesen sein. Hinzu kommt: Stellst du einen Antrag auf Erwerbs­­minde­rungs­­rente, musst du in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflicht­beiträge gezahlt haben, wenn du die Rente tatsächlich erhalten willst. Berufs­anfänger, Azubis und Studenten haben also gar keinen Anspruch auf die Erwerbs­minderungs­rente! Sollten sie erwerbsunfähig werden, sehen sie keinen Cent vom Staat.

Die Wartezeit von fünf Jahren entfällt nur, wenn du aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Verletzung im Wehr- oder Zivildienst arbeitsunfähig wirst. Außerdem verzichtet dein Versicherungsträger auf die Wartezeit, wenn du eine Berufskrankheit erleidest, weil du beispielsweise jahrelang mit Asbest gearbeitet hast.

Beachte: Arbeitest du in der Selbstständigkeit, musst du dich freiwillig pflichtversichern und Beiträge zahlen, sonst erfüllst du eine der Erwerbs­minderungs­renten-Voraus­setzungen nicht!

Dein bisher erzieltes Bruttoeinkommen beeinflusst die Höhe der Erwerbs­unfähigkeits­rente. Das heißt, dass du geringfügig mehr Geld erhältst, wenn du bereits längere Zeiten Einkommenseinbußen aufgrund deiner Einschränkung hast. Damit ist gemeint, dass deine Rente vorerst etwas höher ausfällt, wenn du beispielsweise seit zwei Jahren nicht mehr richtig arbeiten konntest und aufgrund der geringeren Arbeitszeit weniger Einkommen hattest. Dieses System gilt seit 2014. Natürlich wird die Rentenhöhe auch von deinem monatlichen Einkommen und den noch kommenden Versicherungsjahren abhängig gemacht, in denen du in deine Rentenversicherung eingezahlt hättest. Grundsätzlich wird deine Rente so berechnet, als hättest du bis zum 62. Lebensjahr weiterhin gearbeitet (auch Zurechnungszeit genannt). Diese Zurechnungszeit wurde 2019 verlängert. So wird diese Zeit bis 2031 bis zum Regelrentenalter bis 67 erhöht.

Generell kannst du die Erwerbs­­­minde­­­rungs­­­­rente auf Zeit oder bis zum Beginn der Alters­­­rente beantragen, wenn du so lange eine Behinde­­rung hast oder ander­­­weitig einge­­­schränkt bist.

Wie hoch ist eine durch­schnittliche Erwerbs­minderungs­rente?

Die Erwerbs­minderungs­rente zu berechnen, ist gar nicht so einfach. Die Höhe der Rente ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Um deine Erwerbs­minderungs­rente zu berechnen, musst du beachten,

  • dass du rentenversichert bist
  • wie viele Jahre du in die Rentenversicherung eingezahlt hast (mind. 5)
  • wie hoch dein Nettoeinkommen ist
  • Überwiegender Arbeitsort (Ost / West)
  • wie stark deine verminderte Erwerbsfähigkeit ausgeprägt ist (voll/teilweise)

Um die Höhe der Erwerbs­minderungs­rente zu berechnen, kannst du ungefähr die Hälfte deines Nettoeinkommens als volle Erwerbs­minderungs­rente veranschlagen und ca. ein Viertel deines Einkommens als halbe Erwerbs­minderungs­rente. Beachten solltest du allerdings, dass von diesen Rentenbeiträgen noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie ggfs. Steuern gezahlt werden müssen.

In der folgenden Tabelle haben wir mal drei Beispiele aufgelistet. Wie du sehen kannst, ist die Höhe der staatlichen Erwerbs­minderungs­rente sehr niedrig. In den wenigsten Fällen kann man damit seinen Lebensunterhalt dauerhaft bestreiten.

Person Brutto-/Nettolohnteilweise Erwerbs­minderungs­rentevolle Erwerbs­minderungs­rente
Mann, 44 Jahre eingezahlt,  2 Kinder, veheiratet, Ost B: 2.500€
N: 1.967€
444,08€ 888,16€
Frau, 35 Jahre eingezahlt, 1 Kind, verheiratet, Ost B: 1.300€
N: 991€
220,15€ 440,30€
Mann, 23 Jahre eingezahlt, nicht verheiratet, kein Kind, West B: 3.500€
N: 2275€
590,68€ 1181,36€


Vereinfacht kann man also sagen:

Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung = ¼ Netto-Monatsgehalt
Rente wegen voller Erwerbsminderung = ½ Netto-Monatsgehalt

Aber beachte:
Wenn du krank oder eingeschränkt bist, aber trotzdem noch 3 oder mehr Stunden pro Tag arbeiten könntest, erhältst du nur die halbe Rente. Es ist gar nicht so einfach, eine „volle Erwerbsunfähigkeit“ bestätigt zu kommen. Daher rechne nicht automatisch mit der vollen Erwerbs­minderungs­rente.

Ist dir die staatliche Erwerbs­minde­rungs­rente zu niedrig? Dann kannst du dich mit der privaten Berufs­unfähig­keits­versiche­rung Getsurance Job absichern. Mit dieser erhältst du z.B. 1.000 Euro im Monat, wenn du deinem Beruf nicht mehr nachgehen kannst. In unserem Artikel haben wir zudem erklärt, warum eine private Berufs­unfähig­keits­versiche­rung sinnvoll ist.

Vier zusätzliche Versicherungen zur Erwerbs­minderungs­rente

Die staatliche Erwerbs­minderungs­rente ist also ziemlich gering; es wird auf alle Fälle eine sogenannte „Versorgungslücke“ auf dich zukommen. Damit ist die Differenz zwischen deinem jetzigen Einkommen und der staatlichen Rente, die du im Falle von Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeit erhältst, gemeint. Du wirst leider deutlich weniger Geld zur Verfügung haben, als wenn du arbeiten würdest. Statistiken zeigen, dass in Deutschland knapp jeder Vierte berufsunfähig wird. Deine Krankenkasse zahlt dir bei dauerhafter Krankheit kein Geld und auch eine Frührente mit 30 ist nicht das Wahre, weil in diesem Alter erhebliche Rentenabschläge abgezogen werden. Daher stellen wir dir im Folgenden vier Optionen von Zusatzversicherungen vor, die du in Betracht ziehen könntest.

  • Berufs­unfähigkeits­versicherung
  • Betriebsversicherung
  • Antrag auf Grundsicherung
  • Erwerbs­unfähigkeits­versicherung

1. Die Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU-Versicherung) zahlt dir eine monatliche Rente, wenn du in deinem letzten Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Deine BU-Renten-Höhe, welche du bei Versiche­rungs­abschluss selbst festlegen kannst, unterscheidet sie sich deutlich von der Höhe der Erwerbs­minderungs­rente.

Auch Experten wie die Stiftung Waren­test und Finanz­test empfehlen den Abschluss einer BU-Ver­siche­rung. Eine BU bieten eigentlich alle großen Ver­siche­rungs­­unter­nehmen an, z.B. Generali, HDI, Gothaer oder Hanse Merkur. Die Berufs­unfähig­keits­versiche­rung Getsurance Job ist besonders, weil sie auch für Menschen mit psychischen Vorerkrankungen ab 19,90 im Monat erhältlich ist.

2. Auch eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung (EU) kann dir helfen, die Versorgungslücke zu schließen. Wie die BU wird auch die EU von den meisten Versicherern angeboten. Meist ist die EU günstig im Vergleich zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung, die Kosten sind oft niedriger. Das Problem ist dabei jedoch: Die EU zahlt dir eine monatliche Rente (manchmal auch “Arbeits­unfähig­keits­rente” genannt) erst dann, wenn du so eingeschränkt bist, dass du in gar keinem Beruf mehr arbeiten kannst. Sie zahlt also nicht, wenn du nur deinen eigentlichen Beruf nicht mehr ausüben kannst, andere Jobs aber noch möglich sind. Möchtest du mehr Infos zur EU erhalten, lies dir doch einmal unseren Artikel zur Erwerbs­­unfähig­keits­­­versiche­rung durch.

3. Eine weitere Form, dich zusätzlich abzusichern, ist eine Betriebsversicherung, die manche Arbeitgeber anbieten. Hier kannst du eine Berufs­unfähigkeits­versicherung im Kollektiv mit deinen Kollegen erhalten. Dir wird dann monatlich ein minimaler Teil deines Gehalts abgezogen, der als Beitrag für die BU gilt. Dieses Angebot machen oft größere Unternehmen und Arbeitgeber im öffentlichen Dienst.

4. Wenn deine Erwerbs­minderungs­rente trotz Hinzuverdienst nicht zum Leben ausreicht, kannst du auch eine Grundsicherung beantragen. Wenn du pro Monat nicht mehr als 750 Euro zum Leben hast, unterstützt dich der Staat mit einer für dich errechneten Summe. Ob deine Erwerbs­minderungs­rente für dich ausreichend sein würde, kannst du mit Erwerbs­minderungs­renten-Rechnern feststellen und so deine Erwerbs­minderungs­renten-Höhe berechnen.

Wie du siehst, gibt es mehrere Möglich­keiten, eine Erwerbs­minderungs­rente aufzustocken. Natürlich kannst du auch selbst einen Hinzuverdienst, z.B. durch einen Nebenjob oder Arbeit von Zuhause, hinzusteuern. Für solche Hinzuverdienste gibt es jedoch finanzielle Grenzen, die du beachten musst, da sonst die Rentenzahlung unterbrochen wird.

Häufige Fragen

  • Wie hoch ist die Erwerbs­minderungs­rente?

    Wie hoch deine Erwerbs­minderungs­rente ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel von deinem Alter bei Rentenbeginn, deinen Beitragszahlungen, dementsprechend auch von deinem bisherigen Gehalt, davon ob du voll oder teilweise erwerbsgemindert bist usw. Pauschal kann man sagen, dass eine volle Erwerbs­minderungs­rente ca. 1/2 deines Nettogehalts, eine halbe Erwerbs­minderungs­rente 1/4 deines Nettogehalts entspricht. Davon müssen dann noch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Steuern abgezogen werden.
  • Ist die Erwerbs­minderungs­rente steuerlich absetzbar?

    Du kannst zumindest einen Teil deiner Rentenzahlungen für die Erwerbs­minderungs­rente von der Steuer absetzen. Um es einfacher zu sagen: Das, was du monatlich in deine Rentenversicherung einzahlst, gilt als Vorsorgeaufwendung. Du kannst eine bestimmte Menge der gezahlten Beiträge absetzen, z.B. von 30.000 Euro Rente knapp 4.500 Euro.
  • Wie kann ich Erwerbs­­minde­rungs­­rente die Höhe berechnen?

    Dafür gibt es spezielle Erwerbs­minderungs­renten-Rechner. Du kannst auch einfach eine Faustformel verwenden, wenn du es nicht bis auf den Cent genau wissen möchtest.
    ½ Nettogehalt entspricht der vollen Erwerbs­minderungs­rente, während ¼ deines Nettogehalts in etwa so viel wie die halbe Erwerbs­minderungs­rente ist.
  • Wo ist der Unterschied zu einer Berufs­unfähigkeits­versicherung?

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Zusatzversicherung, die du abschließen kannst. Eine BU zahlt dir eine Berufs­unfähigkeits­rente, wenn du in deinem bisher ausgeübten Beruf länger als sechs Monate nicht mehr arbeiten kannst.
    Die Berufs­unfähigkeits­versicherung greift bereits, wenn du deine Tätigkeit nur noch zu 50% ausüben kannst. Die Leistungen, inkl. der Rentenhöhe, sind hier deutlich umfangreicher als bei der staatlichen Erwerbs­minderungs­rente. Diese bekommst du nämlich nur, wenn du regelmäßig Rentenbeiträge gezahlt hast und dann erwerbsgemindert oder erwerbsunfähig wirst.

    Bei der BU kannst du im Vorfeld selbst festlegen, welche Rentenhöhe du im Fall der Berufsunfähigkeit erhalten möchtest. Die Erwerbsminderungsrente kannst du zusätzlich noch beantragen, wenn du die Voraussetzungen dafür erfüllst.

Wie hoch ist die Chance auf Erwerbsminderungsrente?

Die Hürden zum Erhalt einer Erwerbsminderungsrente sind in Deutschland sehr hoch. Laut Statistik werden über 40 Prozent der Anträge abgelehnt. Um eine EM -Rente zu erhalten, müssen zum einen versicherungsrechtliche, zum anderen medizinische Voraussetzungen erfüllt sein.

Warum ist es so schwer Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Die meisten EM-Anträge werden aber abgelehnt, weil die Voraussetzungen für die Erwerbsminderung nicht vorliegen. Der Betroffene nicht nachweisen kann, dass er aus medizinischen Gründen weniger als 3 Stunden für eine volle EM-Rente oder 3 bis unter 6 Stunden für eine teilweise Erwerbsminderungsrente arbeiten kann.

Bei welcher Krankheit volle Erwerbsminderungsrente?

Eine typische Einschränkung des Bewegungsapparates sind Rückenprobleme, besonders Bandscheibenvorfälle. Auch Osteoporose, Arthrose und Arthritis gehören zu den Krankheiten, welche die Voraussetzungen zur Erwerbsminderungsrente erfüllen können.

Welche Voraussetzung für volle Erwerbsminderungsrente?

Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an.