Wie lange muss man gearbeitet haben um mit 63 in Rente zu gehen?

Wie lange muss man gearbeitet haben um mit 63 in Rente zu gehen?
Viele können den Ruhestand kaum erwarten. Aber: Eine Rente mit 63 ist oft mit Abschlägen verbunden.

Zukünftige Rentner stellen sich einige Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze die Frage, ob es auch möglich ist, vorzeitig in Rente zu gehen. Die Antwort auf diese Frage zur Altersvorsorge lautet zunächst einmal: „Ja!“ Trotzdem muss dabei oft mit Nachteilen gerechnet werden.

Denn: Die Rente mit 63 ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen, ist unter anderem nur für Menschen, die 45 Beitragsjahre vorweisen können und die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden, möglich.

Auch in anderen Situationen kann eine vorzeitige Rente beansprucht werden. Aber wann ist das der Fall? Der folgende Ratgeber soll Sie über die Abzüge bei der Rente mit 63 Jahren aufklären.

➥ Literatur zum Thema Rente mit 63

Inhalt

  • Wie hoch ist der Rentenabschlag? Jetzt berechnen!
  • FAQ: Rente mit 63 mit Abschlägen
  • Volle Rente mit 63: Wie geht das?
  • Altersrente für Frauen: Rente mit 63 nur durch Abschläge
    • Rente ab 60 Jahren für schwerbehinderte Menschen
  • Weiterführende Literatur zum Thema
    • Weiterführende Suchanfragen

Wie hoch ist der Rentenabschlag? Jetzt berechnen!

Gibt es bei einer Rente mit 63 automatisch Abschläge?

In aller Regel müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen, wenn Sie mit 63 in Rente gehen. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen.

Wie kann ich die volle Rente mit 63 erhalten?

Um eine volle Rente mit 63 erhalten zu können, müssen Sie mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Hier lesen Sie, welche weiteren Voraussetzungen gelten.

Volle Rente mit 63: Wie geht das?

Beachten Sie vorab: Eine herkömmliche Regelaltersrente kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Eine Rente ohne Abschläge ist deshalb beispielsweise nur dann möglich, wenn Sie bereits 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt haben und vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Dann erhalten Sie eine Rente mit 63 ohne Abschlag, die für besonders langjährig Versicherte im Ruhestand gezahlt wird.

Eine Rente für langjährig Versicherte können Sie dann in Anspruch nehmen, wenn Sie bereits 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Wurden Sie vor 1949 geboren, ist das Renteneintrittsalter, in dem Sie keine Abzüge zu erwarten haben, 65 Jahre. Allerdings können Sie die Rente als Arbeitnehmer auch vorzeitig beanspruchen. In Rente mit 63 oder 64? Abzüge gibt es leider immer. Denn dann ist die Rente ab 63 allerdings nur mit gewissen Abschlägen zu beziehen.

Diese betragen je Monat, den Arbeitnehmer früher in Rente gehen, 0,3 Prozent. Die Abschläge bei der Rente mit 63 betragen dann also 7,2 % bei Menschen, die vor 1949 geboren wurden – und das ein Leben lang.

Je nachdem, wann der Rentner geboren wurde, steigt das Renteneintrittsalter – und somit auch der Abschlag für die Rente mit 63 Jahren oder früher. Ein Abschlag von maximal 14,4 % sind möglich.

Altersrente für Frauen: Rente mit 63 nur durch Abschläge

Wie lange muss man gearbeitet haben um mit 63 in Rente zu gehen?
Rente mit 63 Jahren? Abzüge sind dabei oft die Folge.

Eine Rente mit 63, bei der Abzüge ebenfalls in Kauf genommen werden müssen, ist auch bei der Altersrente für Frauen möglich.

Diese erhalten jedoch nur Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1951, wenn sie mindestens 15 Jahre Versicherungszeit vorweisen können und mindestens zehn Jahre nach ihrem 40. Lebensjahr Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben.

Das Renteneintrittsalter beträgt normalerweise 65 Jahre. Gehen Frauen in Rente mit 63 Jahren, sind Abschläge bei der Altersvorsorge die Folge: Wie bei der Rente für langjährig Versicherte betragen diese 0,3 % pro Monat, also für ein glattes Alter von 63 insgesamt 7,2 %.

Wollen sie die Rente vor 63 beanspruchen, muss mit weiteren Abschlägen gerechnet werden.

➥ Literatur zum Thema Rente mit 63

Rente ab 60 Jahren für schwerbehinderte Menschen

Schwerbehinderte Menschen, die bei Renteneintritt einen Grad der Behinderung von mindestens 50 aufweisen und bereits 35 Jahre versichert sind, können auch mit 60 Jahren in den Ruhestand gehen, müssen aber Abschläge hinnehmen. Das ist auch nur dann möglich, wenn sie vor 1952 geboren sind. Ohne Abschläge können Sie mit 63 in Rente gehen.

Für ältere Jahrgänge wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Wollen Schwerbehinderte, die nach 1952 geboren sind, mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen sie pro Monat wie bei anderen Renten auch – einen Abschlag von 0,3 Prozent monatlich in Kauf nehmen. Maximal möglich ist ein Renteneintritt mit frühestens 60 Jahren – und somit einem Abschlag von 10,8 %.

Beachten Sie: Abzüge bei einer Rente mit 63 müssen auch bei einer Arbeitslosen- bzw. Altersteilzeitarbeitsrente hingenommen werden. Denn das Renteneintrittsalter liegt hier bei 65 Jahren, allerdings kann sie auch früher mit einem monatlichen Abschlag von 0,3 Prozent in Anspruch genommen werden. Eine Rente mit 63 Jahren mit Abschlägen zu erhalten, ist somit der Regelfall.

Weiterführende Literatur zum Thema

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:

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Kann ich mit 63 in Rente gehen wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe?

Altersrente nach 45 Jahren. Nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren können Sie grundsätzlich früher in Rente gehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte wird oft noch „Rente mit 63“ genannt, weil alle vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten.

Kann ich nach 48 Arbeitsjahren mit 63 in Rente gehen?

Mit genug Beitragsjahren können viele schon ab 63 in Frührente gehen. Abschläge. Mit mindestens 45 Beitragsjahren können Sie abschlagsfrei – also ohne Rentenminderung – früher in Rente gehen. Wer nur mindestens 35 Jahre aufweist, muss mit Einbußen rechnen.

Welcher Jahrgang muss bis 63 arbeiten?

Wer nach dem 31.12.1952 geboren wurde, muss länger arbeiten: Das Renteneintrittsalter wird schrittweise um 2 Monate pro Lebensjahr angehoben. Langfristig wird aus der Rente mit 63 so die Rente mit 65. Diese gilt für alle Jahrgänge ab 1964.

Kann ich mit 64 in Rente gehen wenn ich 45 Jahre gearbeitet habe?

Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen. Für Versicherte des Geburtsjahrgangs 1957 gilt für diese besondere Altersrente aktuell eine Altersgrenze von 63 Jahren und zehn Monaten.