Wie lange kann man ein Arbeitszeugnis beanstanden?

Zuletzt lief es nicht mehr gut auf der Arbeit. Da waren der Streit mit dem Vorgesetzten und das gescheiterte Projekt. Die Kündigung war der letzte Schritt. Bei einer neuen Stelle könnte alles besser werden, aber als man das Arbeitszeugnis liest, ist die Vorfreude getrübt. Es klingt nicht gut. Ist das wirklich so gemeint? Was kann man jetzt tun?

Fehler muss man nicht hinnehmen, ebenso wenig wie Spitzen oder Sticheleien, denn das Zeugnis muss sowohl wahr als auch wohlwollend sein. Die meisten Arbeitgeber halten sich daran. „Die Mehrheit der Arbeitszeugnisse ist gut oder sehr gut“, sagt der Jurist Christian Götz aus der Rechtsabteilung der Gewerkschaft Ver.di.

„Bei Streitigkeiten geht es meist um einzelne Formulierungen“, sagt Nathalie Oberthür,Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht und Leiterin der Gruppe Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Die Zeugnisse sind lieblos formuliert, der Arbeitgeber hat sich keine Mühe gegeben oder wusste es nicht besser.

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Arbeitszeugnisse werden grundsätzlich nach einem Standard verfasst, der es positiv klingen lässt, auch wenn es nicht so gemeint ist. Wer sich damit nicht auskennt, irrt sich leicht. „Die Zeugnissprache ist begrenzt“, sagt Oberthür. Es könne vorkommen, dass ein Arbeitgeber aus Versehen ein Wort verwendet, das noch eine zweite, schlechte Bedeutung hat.

Vielleicht war eine Mitarbeiterin wirklich fleißig – und nicht unfähig oder erfolglos, wie das Wort im Zeugnis nahelegt. Oder der Arbeitgeber hat nur ein sehr kurzes Zeugnis ausgestellt, weil er nicht wusste, welche Punkte es enthalten muss.

Arbeitszeugnis entschlüsseln: Ratgeber helfen

Um diese Sprache aufzuschlüsseln, helfen Ratgeber, eine Onlinesuche, aber auch die Beratung von Anwälten, Arbeitnehmerkammern oder Gewerkschaften. Wenn es tatsächlich schlecht ist, sollte man den Arbeitgeber zuerst schriftlich darauf hinweisen.

Man muss ihm nicht vorwerfen, dass er es nicht besser wusste, sondern kann schreiben, dass das Zeugnis nicht den Ansprüchen genügt und ihn bitten, es noch einmal neu zu formulieren. Am besten schickt man für die entsprechenden Stellen direkt einen Vorschlag mit. Ob er diesen übernimmt, bleibt allerdings seine Sache. „Man hat keinen Anspruch auf ganz konkrete Formulierungen“, sagt Götz.

Die schriftliche Form ist wichtig, denn wenn man klagen sollte, kann man später nachweisen, dass man es zuerst im Guten versucht hat. „Gerichte erwarten, dass man immer erst kommuniziert. Wenn man diesen Schritt überspringt, kann es schlecht aussehen“, sagt Götz.

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Auch Anwältin Oberthür schickt für ihre Klienten immer zuerst einen neuen Formulierungsvorschlag an den Arbeitgeber. Oft einigt man sich dann. Nach ihrer Erfahrung wollen es die wenigsten auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen. Das hat einen guten Grund. „Die Erfolgsaussichten sind für den Arbeitgeber nicht besonders gut“, sagt Oberthür.

Da er wohlwollend schreiben muss, kommt ein Arbeitgeber mit bewusst gehässigen Formulierungen nicht durch. Normalerweise wissen Vorgesetzte das und würden es für eine solche Formulierung nicht auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen – auch wenn der Arbeitnehmer tatsächlich schlecht gearbeitet hat.

„Das Problem ist die Beweislast“, sagt Oberthür. Die Schulnote Drei ist der Scheidepunkt. Wenn ein Arbeitgeber ein Zeugnis ausstellt, das schlechter ist als die Note Drei, muss er beweisen, dass sein Angestellter tatsächlich schlechter gearbeitet hat. „Das gelingt nie“, sagt Oberthür.

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Allerdings fällt die Beweislast auf der anderen Seite des Notenspektrums auf den Arbeitnehmer: Er muss nachweisen, dass er eine Eins oder Zwei verdient hat. Auch das ist schwierig. Manchmal ist der Streit mit dem Arbeitgeber bereits eskaliert und das Zeugnis ist nur ein Ausdruck davon.

„Ein arbeitsgerichtliches Verfahren dauert in der ersten Instanz etwa sechs bis zwölf Monate“ sagt die Anwältin. „Die Kosten hängen vom Gehalt des Arbeitnehmers ab, aus dem sich der Streitwert berechnet, nach dem sich wiederum die Anwaltsgebühren richten.“ Ein Beispiel: „Bei einem Bruttogehalt von 2500 Euro fallen im erstinstanzlichen Verfahren, wenn man sich einigt, 860 Euro Anwaltsgebühren an.“

Zwar gibt es keine gesetzlichen Fristen, innerhalb derer man sein Zeugnis anfechten muss, aber es gilt der „Grundsatz der Verwirkung“, erklärt Oberthür. Das heißt für den Arbeitnehmer, dass er sich innerhalb von sechs bis neun Monaten bei seinem ehemaligen Arbeitgeber beschweren sollte. Danach hat man kaum noch Chancen, mit einer Klage erfolgreich zu sein. Manchmal enthält auch der Arbeitsvertrag eine Formulierung dazu, nach welchem Zeitraum alle Verpflichtungen abgegolten sind. Wer also den Eindruck hat, er sei schlecht beurteilt worden, sollte sich schnell Hilfe suchen.

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Dieser Artikel wurde erstmals im August 2019 veröffentlicht.

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Die Berichtigung eines Zeugnisses muss innerhalb einer angemessenen Zeit (bis etwa zu einem halben Jahr nach der Zeugnisausstellung) verlangt werden. Wird die Frist versäumt, ist der Anspruch verwirkt und Ihr Zeugnis bleibt unverändert.

Was kann ich tun wenn ich mit meinem Arbeitszeugnis nicht zufrieden bin?

Wenn Sie also mit Ihrem Zeugnis nicht zufrieden sind, lohnt es sich meist zunächst Ihren Arbeitgeber um eine Änderung Ihres Zeugnisses zu bitten. Vor einem solchen Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie in einer Kanzlei für Arbeitsrecht mit einem kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht sprechen.

Wie reklamiere ich ein Arbeitszeugnis?

Arbeitszeugnis reklamieren - Muster Wenn Sie Mängel in Ihrem Arbeitszeugnis bemerken, sollten Sie diese beim Aussteller umgehend reklamieren. Versuchen Sie es immer zuerst in einem persönlichen Gespräch - viele Fehler sind unwissentlich entstanden und werden gerne bereinigt.

Kann man ein besseres Arbeitszeugnis verlangen?

Es kommt auf den jeweiligen Anspruch eines Mitarbeiters an. Wenn ein Arbeitszeugnis nicht vollständig ist, falsch ausgestellt wurde oder Rechtschreibfehler enthält, kann der Beschäftigte die Änderung des Arbeitszeugnisses verlangen.