Wie lange habe ich als Witwe Steuerklasse 3

Wie lange habe ich als Witwe Steuerklasse 3
Welche Steuerklasse als Witwe?

Ist der oft langjährige Lebenspartner verstorben, kommt zu der Trauer noch der Einkommensverlust.

Denn der Partner hat oft entweder Lohn, Gehalt, Sozialleistungen oder Rente bezogen, die nun wegfallen.

Die Härtefallregelung tritt bei einem Todesfall in Kraft

Damit für den Hinterbliebenen, egal ob Witwer oder Witwe, die finanzielle Belastung nicht so abrupt steigt, hat der Gesetzgeber eine Härtefallregelung für hinterbliebene Menschen eingeführt.

Nach dem Versterben gilt Steuerklasse 3 für die Witwe

Ganz egal, in welcher Steuerklasse der übrigbleibende Partner vorher eingeordnet war, mit dem Moment des Versterbens des Partners erhält er die Steuerklasse 3.

Das ist die Steuerklasse im Todesfall. Das gilt bei Ehepaaren ebenso wie bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Die Steuerklasse 3 für Witwen gilt auch im Folgejahr

Diese Steuerklasse 3 erhält er auch noch im folgenden Jahr. Dadurch wird es dem Hinterbliebenen möglich, sich längere Zeit darauf einzustellen, dass er weniger Geld zur Verfügung haben wird.

Der Staat gewährt hier sozusagen einen steuerlichen Vorteil als sozialen Ausgleich. Abgesehen natürlich vom Wegfall des zweiten Einkommens.

Voraussetzung für die Regelung: der Verstorben hatte ein Erwerbseinkommen

Diese Regelung trifft natürlich vor allem auf Personen zu, die ein Erwerbseinkommen haben.

Denn Rentner oder Empfänger von Sozialhilfe werden kaum von steuerlichen Vergünstigungen profitieren können, da sie meist keine oder sehr wenig Steuern zahlen müssen.

Der Nachteil dieser Sonderregelung der Steuerklasse für Witwen

Wo ein Vorteil ist, ist immer auch ein Nachteil. Dieser ist bei dieser sogenannten Witwenregelung, dass in Steuerklasse 3 grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung im Folgejahr abgegeben werden muss.

Außerdem muss der oder die Hinterbliebene die Steuerklassenänderung dem Arbeitgeber mitteilen.

Diese Abgabe einer Einkommensteuererklärung überfordert viele, gerade in einer Trauersituation.

Es macht Sinn, die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins oder Steuerberaters zu beanspruchen

Deshalb ist es immer zu empfehlen, dafür einen Fachmann, beispielsweise einen Lohnsteuerhilfeverein, in Anspruch zu nehmen. -> Hier finden Sie einen Lohnsteuerhilfeverein an Ihrem Wohnort

Dieser Fachmann wird auch die Fristen einhalten, die der Gesetzgeber für die Abgabe der Einkommensteuererklärung erlassen hat. So muss sich der Hinterbliebene nicht auch noch darum kümmern.

Nach Ablauf der Zeit fällt die Witwe in Steuerklasse 1 oder Steuerklasse 2

Nach dem Ende der Zeit, in der die Steuerklasse 3 gilt, wird der oder die Hinterbliebene grundsätzlich in Steuerklasse 1 eingestuft. Und wieder muss das dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Unter Umständen ist auch eine Einstufung in Steuerklasse 2 möglich, wenn unterhaltsberechtigte Kinder im Haushalt wohnen.

Steuerzahler in Steuerklasse 1 oder 2 müssen nicht unbedingt eine Einkommensteuererklärung abgeben. Gerade für sie ist dies aber zweckmäßig, da oft in diesen Steuerklassen zu viel vom Lohn, übers Jahr gerechnet, abgezogen wurde.

Das wird am Jahresende mit der Erklärung des Einkommens im Rahmen der Einkommenssteuererklärung korrigiert.

Steuerklasse Witwe – Häufig gestellte Fragen

Meine „Gnadenfrist“ ist abgelaufen. Führt das Finanzamt automatisch einen Wechsel der Steuerklasse Witwe, also Steuerklasse 3 in Steuerklasse 1, durch?

Das Finanzamt führt den Steuerklassenwechsel von Steuerklasse Witwe in Steuerklasse 1 bzw. Steuerklasse 2, wenn man alleinerziehend ist, nicht selbständig durch.

Der Steuerklassenwechsel muss beantragt werden. Um die Steuerklasse zu wechseln, müssen Sie das Formular „Antrag zum Wechsel der Steuerklasse“ downloaden und ausfüllen. Dann muss das Formular an das Finanzamt geschickt werden.

In welchem Formular der Steuererklärung 2014 muss ich das Gnadensplitting beantragen?

Ist Ihr Ehegatte im Jahr 2013 verstorben, dann können Sie, so makaber das auch ist, bei der Einkommensteuererklärung 2014 den Steuervorteil aus der Splittingtabelle nutzen.

Das Gnadensplitting zu nutzen hat den Vorteil, dass man als Witwe auch im Jahr nach dem Versterben des Ehepartners so veranlagt werden kann, als ob man noch verheiratet wäre.

Dieses sogenannte Gnadensplitting bewirkt, dass die Witwe (oder natürlich auch der Witwer) auch im Jahr nach dem Tod des Ehegatten bei der Berechnung des Einkommensteuertarifs so gestellt wird, als ob man noch verheiratet wäre.

Damit das Gnadensplitting Anwendung findet, müssen Sie im Mantelbogen und dem Punkt „allgemeine Angaben“ in dem Feld „verwitwet seit dem“ den Todestag Ihres Ehepartner s eintragen. Sollten Sie jedoch im Jahr 2013 bereits erneut geheiratet haben, entfällt die Möglichkeit des Gnadensplittings.

Online Steuerberatung Steuerklasse Witwe

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Was hat man als Witwe für eine Steuerklasse?

Welche Steuerklasse habe ich als Witwe? Als Witwe gilt für Sie genauso wie als Witwer zunächst Steuerklasse 3. Diese ist besonders günstig, weil Sie dort den doppelten Grundfreibetrag erhalten. Im Jahr 2022 sind das also 20.694 Euro.

Warum muss ich als Witwe Steuern nachzahlen?

Der Hauptgrund: Hinterbliebene zählen steuerlich als Alleinstehende. Werden die eigene Rente und die Witwenrente zusammengezählt. Liegt das zu versteuernde Einkommen oftmals über dem nun geringeren Grundfreibetrag – und es werden Steuern fällig. So lag der Fall auch bei Brigitte S.

Welche Steuerklasse Wenn der Ehepartner stirbt?

Ihre Steuerklasse wird ab dem ersten des auf den Todestag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners (im Folgenden für beides: Partnerin oder Partner) folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt.

Welche Steuerklasse nach Tod?

Verstirbt Ihr Ehegatte oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner, wird Ihre Steuerklasse ab dem ersten des auf den Todestag folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt. Im darauffolgenden Jahr bleiben Sie ebenfalls in der Steuerklasse III eingereiht.