1. Das Wichtigste in KürzeEinen Parkausweis können schwerbehinderte Menschen unter bestimmten Voraussetzungen erhalten, um z.B. auf Behindertenparkplätzen oder im eingeschränkten Halteverbot parken zu können. Der Parkausweis ist personenbezogen, d.h. er kann eingesetzt werden, wenn der Mensch mit Behinderung das Auto selbst fährt oder gefahren wird. Es gibt verschiedene Arten von Parkausweisen und individuelle Parkerleichterungen. Show
2. Parkausweis Deutschland: orangeDer orangefarbene Parkausweis der Bundesrepublik ist eine Ausnahmegenehmigung, die bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden muss. Er gilt in allen Bundesländern und ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Er berechtigt
In zumutbarer Entfernung darf keine andere Parkmöglichkeit bestehen und es darf max. 24 Stunden geparkt werden. 2.1. VoraussetzungenSchwerbehinderte Menschen können den orangen Parkausweis mit folgenden Merkzeichen bzw. Erkrankungen bekommen:
Achtung: Es kommt hier auf den Einzel-GdB für die jeweils genannte Funktionsstörung an und nicht auf den Gesamt-GdB. Näheres zum Unterschied zwischen Einzel-GdB und Gesamt-GdB unter Grad der Behinderung. 3. EU-Parkausweis: blauDer blaue EU-Parkausweis gilt in allen EU-Ländern. Zu diesem sog. blauen Ausweis gehört eine Broschüre, die über die jeweiligen Parksonderrechte aufklärt. Im Ausland muss der Text in der Landessprache aufgeklappt und sichtbar neben den Ausweis gelegt werden. Im Inland genügt es, nur den Ausweis hinter die Windschutzscheibe zu legen. Nur der blaue EU-Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen mit Rollstuhl-Symbol. Wer einen blauen Parkausweis hat, kann alle oben beschriebenen "orangen" Parkerleichterungen in Anspruch nehmen. 3.1. VoraussetzungenSchwerbehinderte Menschen bekommen den blauen Parkausweis mit folgenden Merkzeichen bzw. Erkrankungen:
4. Regionale Besonderheiten4.1. Parkerleichterungen in einzelnen BundesländernEinige Bundesländer geben eigene Parkausweise aus:
In den übrigen Bundesländern gibt es nur die bundeseinheitlichen orangen und die blauen EU-Parkausweise. Die einzelnen Bundesländer können zusätzliche landesspezifische Sonderrechte für Menschen mit einem orangen oder einem blauen Parkausweis vergeben. Es kann sich daher lohnen, bei der Stadt oder Gemeinde danach zu fragen. 4.2. Parkerleichterungen in einzelnen Städten, Gemeinden oder LandkreisenAußerdem gewähren manche Städte, Gemeinden oder Landkreise nur dort geltende pauschale Parkerleichterungen. Informationen darüber geben die Verwaltungen der Städte, Gemeinden und Landkreise. 5. Individuelle ParkerleichterungenEine individuelle Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Parkerleichterungen kann unabhängig vom Wohnort gewährt werden. Ein Antrag ist immer dann sinnvoll, wenn ein Mensch
6. Praxistipps
7. Wer hilft weiter?Die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde. 8. Verwandte LinksBehinderung > Öffentliche Verkehrsmittel Führerschein Behinderung Behinderung > Leistungen zur Mobilität Kraftfahrzeughilfe Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung Fahrdienste CED > Reisen und Autofahren Rechtsgrundlagen: §§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 und 46 Abs. 1 Nr.11, Abs.2, Anlage 3 Abschn. 3 Zeichen 314 Nr. 2d StVO - VwV-StVO zu § 45 zu Abs. 1 bis 1e IX., zu § 46 3. zu Nr.1 Was braucht man um auf einem Behindertenparkplatz zu parken?Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht, um auf einem Behindertenparkplatz oder anderen Stellen bevorzugt parken zu können. Also ist es immer notwendig, einen blauen oder orangenen Parkausweis zu besitzen.
Wo stelle ich den Antrag auf Parkerleichterung?Der Antrag auf den orangen Parksausweis, die Sonderregelung zu Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter (Gleichstellung), wird bei der für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbehörde gestellt.
Was bedeutet das Merkzeichen G?G - erhebliche Gehbehinderung
Das Merkzeichen G bedeutet, dass die Bewegungsfähigkeit der behinderten Person im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.
Wie nennt man einen Behindertenparkplatz?Ein Behindertenparkplatz (in Österreich auch Versehrtenparkplatz) ist eine spezielle, oft barrierefreie, Parkmöglichkeit für Menschen mit besonderen Anforderungen. Er ist eine Maßnahme zum Ausgleich von Nachteilen.
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