Wie komme ich aus der Krankenversicherungspflicht raus?

Die gesetzliche Krankenversicherung: eine für fast alle

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine solidarische Versicherung. Das bedeutet, dass jedes Mitglied grundsätzlich dieselben Leistungsansprüche hat, seine Beiträge aber immer nach dem Einkommen, also der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen werden. Ein Vorteil, der ganz besonders im Alter bei sinkendem (Renten-)Einkommen eine wichtige Rolle spielt. Das System funktioniert aber nur, wenn sich nicht jeder „die Rosinen herauspicken“ kann.

Grundsätzlich ist jeder Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt gesetzlich krankenversichert – also pflichtversichert. Davon gibt es aber einige Ausnahmen, etwa bei Beamten oder bei Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb der Krankenversicherungspflichtgrenze (2022 = 64.350 Euro jährlich).

Die private Krankenversicherung: auf den ersten Blick günstig

Besteht keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, kann man sich auch für eine Absicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden. Diese Entscheidung will allerdings gut überlegt sein, weil eine Rückkehr in die GKV nicht immer ohne Weiteres möglich ist.

Oftmals ist eine private Absicherung für junge Menschen ohne Familie und mit hohem Einkommen auf den ersten Blick günstiger, als wenn sie in der GKV den Höchstbeitrag entrichten müssen. Betrachtet man allerdings die Beitragsentwicklung über das ganze Leben hinweg, sieht die Rechnung oft schon anders aus, beispielsweise durch die kostenfreie Familienversicherung in der GKV und sinkenden Beiträge, wenn sich das Einkommen verringert.

Rückkehr in die GKV: nur bedingt möglich

Der Gesetzgeber hat für die Rückkehr in die GKV eine Altersgrenze von 55 Jahren eingeführt. Wer älter ist und längere Zeit in der PKV versichert war, dem ist eine Rückkehr verwehrt. Das gilt selbst dann, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind und eigentlich Krankenversicherungspflicht eintreten würde.

So bleiben Personen ab 55 Jahren, die dem Grunde nach versicherungspflichtig werden (z. B. durch eine Senkung des Arbeitsentgelts), weiterhin versicherungsfrei, wenn sie

  • in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
  • mindestens in der Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.

Der Ausschluss von der Versicherungspflicht gilt also auch, wenn der Betroffene zuvor beispielsweise selbstständig tätig und privat krankenversichert war und dann eine – eigentlich – krankenversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bei einer solchen Konstellation der Betroffene zu wenig für die Solidargemeinschaft GKV getan (bezahlt) hat, um im Alter von den dann meist günstigeren Bedingungen in der GKV zu profitieren.  So soll verhindert werden, dass die Solidargemeinschaft der GKV ausgenutzt wird.

Deshalb sollte sich jeder, der einen Wechsel der Versicherung überlegt, vor der Entscheidung ausführlich beraten lassen.

Übrigens: Die anderen Sozialversicherungszweige (Renten- und Arbeitslosenversicherung) sind durch diese Regelung nicht betroffen. Hier besteht dann trotzdem Versicherungspflicht.

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Die Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Kranken­versicherung (GKV) ist oftmals nicht möglich. Angestellte müssen ihr Einkommen so reduzieren, dass sie unter die Versicherungs­pflichtgrenze fallen. Ab 55 Jahren ist der Wechsel von der PKV zurück in die GKV schwierig bis unmöglich.

Themen dieser Seite im Überblick

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Wer darf zurück in die GKV?

Infografik: Unter welchen Umständen ist die Rückkehr in die GKV möglich?

Wie komme ich aus der Krankenversicherungspflicht raus?
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Voraussetzungen im Detail

Unter welchen Voraus­setzungen kann man in die GKV zurückkehren?

Wer einmal aus der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung gewechselt ist, kann nicht ohne Weiteres zurück. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigen Beitragssätzen der PKV profitieren und später – mit steigendem Alter – auf die womöglich preiswertere GKV ausweichen. Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Rückkehr in die gesetzliche Absicherung. Diese sind jedoch davon abhängig, ob der Versicherter bisher Angestellter oder Selbstständiger ist beziehungsweise war, von der Versicherungspflicht befreit oder die Altersgrenze von 55 Jahren überschritten wurde.

Voraussetzungen für Angestellte / Arbeitnehmer

Für Angestellte führt der Weg zurück in die GKV über ein Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze. Das heißt ein regelmäßiges Bruttoeinkommen unter 64.350 Euro (Stand 2022), variable Gehaltsbestandteile zählen hier nicht (insbesondere variable Provisionen).

Sollte der Arbeitgeber die Stunden verringern, das Weihnachtsgeld oder 13. Gehalt streichen beziehungsweise das Einkommen auf Festgehalt plus Provisionen verändern, so kann es zu oben genanntem Fall kommen. Der Arbeitnehmer wird dann ab dem Änderungszeitpunkt des Arbeitsvertrages versicherungspflichtig (gem. SGB 5 §5) und kann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Teil des Verdienstes durch die sogenannte Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge zu stecken. 2022 dürfen allerdings nur maximal 3.384 Euro umgewandelt werden.

Voraussetzungen für Selbstständige

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige nur möglich, wenn sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen. Dabei muss das Einkommen jedoch unter der Versicherungspflichtgrenze liegen.

Für Selbstständige über 55 Jahren, die ihr Gewerbe aufgeben müssen, gibt es die Möglichkeit, in die Familienversicherung des Ehe beziehungsweise eingetragenen Lebenspartners zu wechseln (vgl. SGB 5 §10 Abs. 1 Punkt 5.). Voraussetzung ist, dass sie ihr Gewerbe aufgegeben haben und kein Gesamteinkommen über 415 Euro monatlich haben (hierzu zählen auch Mieteinnahmen und so weiter).

Voraussetzungen für Personen über 55 Jahren

Für Personen über 55 Jahren ist ein Wechsel fast ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht jedoch bei der Aufnahme in die Familienversicherung des Partners, sofern das eigene Einkommen unter 425 Euro liegt, beziehungsweise bei einem Minijob unter 450 Euro im Monat. Eingeführt wurde diese Altersgrenze im Zuge der Gesundheitsreform im Jahre 2000 von der damaligen Gesundheitsministerin Andrea Fischer.

Bis zu diesem Zeitpunkt wurde in jungen Jahren häufig in die private Krankenversicherung gewechselt – obwohl eventuell eine freiwillige Versicherung in der GKV in Betracht gekommen wäre – und im Alter ging es wieder zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse. Da der Kostenaufwand für die Kassen für junge Versicherte deutlich geringer als für ältere Menschen ist, führte dies zu einer starken Mehrbelastung der Solidargemeinschaft. Hier entlastete der Gesetzgeber die Kassen erheblich mit der Einführung dieser Altersgrenze.

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Ist die Rückkehr in die GKV aus Kostengründen möglich?

Wollen Sie aus Kostengründen in die GKV zurückkehren, müssen Sie generell abwägen, ob es sich für Sie lohnt, Ihr Einkommen so zu reduzieren, dass Sie unter die Entgeltgrenze fallen. Übersteigt es die Grenze deutlich, rechtfertigen die eingesparten Krankenkassenbeiträge durch den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung die Reduzierung des Einkommens wahrscheinlich nicht.

GKV vergleichen

Zurück in die GKV

Von der PKV zurück in die GKV: Welche Aspekte sind wichtig?

Privatpatienten befassen sich mit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung oft erst dann, wenn ihre private Absicherung zu teuer wird. Ein weiterer Grund kann sein, dass die GKV aufgrund mitzuversichernder Kinder durch die kostenlose Familienversicherung günstiger ist, auch wenn die Leistungen dort nicht so umfassend wie in der PKV sind. Darüber hinaus können sich auch einfach die Einkommensverhältnisse oder der Verdienst geändert haben, sodass die private Krankenversicherung dazu nicht mehr passt.

Zurück in die GKV oder die Anpassung der Leistungen in der PKV?

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Rückkehr aus der PKV

In jedem Fall sollten Privatversicherte genau überlegen, ob sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gehen wollen. Der von der PKV gebotene Versicherungsschutz ist gegenüber den Möglichkeiten der GKV in der Regel besser. Auch kann der Schutz preiswerter sein, wenn beispielsweise gutverdienende Angestellte nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung den Höchstbetrag zahlen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich der Krankenkassenbeitrag am Einkommen orientiert. Bei der privaten Krankenversicherung erfolgt die Beitragsberechnung gehaltsunabhängig.

Anpassung der Leistungen als Alternative zur Rückkehr in die GKV

Wer weiter privat versichert bleiben will oder muss, da ihm die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verwehrt bleibt, kann mit bestimmten Maßnahmen versuchen, den PKV-Beitrag zu senken. So besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt zu erhöhen oder in einen Tarif zu wechseln, der die gleichen Leistungen günstiger anbietet. Als letzter Schritt bleibt der Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Diese dürfen maximal so teuer sein wie der Höchstbeitrag zur GKV und bieten der gesetzlichen Absicherung gleichwertige Leistungen.

Der PKV Basistarif darf 2019 maximal 703,32 Euro im Monat kosten. Wenn der Versicherte gemäß dem Sozialgesetzbuch hilfebedürftig ist und einen hohen PKV Beitrag zahlen muss, kann dieser vom zuständigen Sozialversicherungsträger voll übernommen werden.

Letzter Ausweg

Gibt es Tricks für die Rückkehr in die GKV?

Sollten alle regulären Wege scheitern, um in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukommen, haben Sie noch mindestens zwei Möglichkeiten.

Arbeitslos melden

Solange Selbstständige oder Angestellte die Altersgrenze nicht erreicht haben, können sie durch zwei besonders rabiate Schritte in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Sie melden sich entweder arbeitslos. Bei Bezug des Arbeitslosengeldes I können sie sich gesetzlich krankenversichern.

Auslandsaufenthalt

Sie ziehen in ein europäisches Ausland mit Krankenversicherungspflicht um, wie die Niederlande, beziehungsweise nehmen dort einen Job an. Kündigen Sie zu diesem Zeitpunkt unter Bewahrung der Kündigungsfrist den Vertrag mit der PKV und versichern sich in der dortigen Krankenversicherung. Nach mindestens 12 Monate können sie bei der Rückkehr nach Deutschland innerhalb von drei Monaten in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln (freiwillige Mitgliedschaft).

Expertenhilfe

Prinzipiell sieht der Gesetzgeber einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nicht vor. Bei vielen Versicherten ist es daher schwierig zu ermitteln, ob eine Rückkehr möglich ist oder nicht. Daher sollten sich Privatversicherte in jedem Fall an einen Versicherungsexperten wenden, um ihre persönliche Situation zu klären.

Achtung: Eine späte Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist mit einem großen Nachteil verbunden. Waren Privatversicherte in der zweiten Hälfte Ihres Erwerbslebens weniger als 90 Prozent gesetzlich versichert, besteht kein Recht auf die Krankenversicherung für Rentner (KVdR). Diese ist im Vergleich zu einer dann fälligen freiwilligen Versicherung günstiger, da der Kassenbeitrag nicht auf private Einkünfte wie Mieteinnahmen zu zahlen ist.

Fragen und Antworten zur Rückkehr in die GKV

Was müssen Angestellte bei der Rückkehr in die GKV beachten?

Angestellte können in die GKV zurückkehren, wenn ihr Bruttoeinkommen mindestens ein Jahr lang unter die Versicherungspflichtgrenze sinkt. Genau wie in 2021 liegt diese auch im Jahr 2022 bei 64.350 Euro pro Jahr.

Wann können Selbstständige zurück in die GKV?

Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Selbstständige möglich, sobald sie ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis eingehen und das neue Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Wie funktioniert die Rückkehr für Studenten?

Studenten, die sich für die Zeit Ihres Studiums für eine private Krankenversicherung entschieden haben, wechseln nach ihrem Studium in der Regel wieder in die GKV. Eine Ausnahme für diese Regel besteht beispielsweise, wenn nach dem Studium ein Beamtenverhältnis eingegangen wird oder das Angestellten-Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Ist eine Rückkehr für Personen über 55 Jahren möglich?

Für Personen über 55 Jahren ist eine Rückkehr fast unmöglich. Eine Ausnahme besteht durch die Aufnahme in die Familienversicherung des Ehepartners, möglich ist das allerdings nur wenn das eigene Einkommen unter 425€/Monat liegt.

Wann ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Wann eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist, hängt von Ihrem Beruf und Ihrem Alter ab. Sind Sie selbstständig tätig, müssen Sie ins Angestelltenverhältnis wechseln und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Als Angestellter müssen Sie Ihr Einkommen ebenfalls unter diese Grenze drücken. Ab 55 Jahren ist die Rückkehr nahezu ausgeschlossen.

Zurück in die GKV oder Wechsel des PKV-Tarifs?

Ob es besser ist, zurück in die GKV oder einfach Ihren PKV-Tarif zu wechseln, hängt vom Wechselgrund ab. Wollen Sie Kosten sparen, kann sowohl die GKV als auch ein anderer PKV-Tarif eine günstige Alternative zur aktuellen Absicherung darstellen. Sind Ihnen Gesundheitsleistungen wichtig, ist es besser, in der PKV zu bleiben.

Lohnt sich ein Wechsel zurück in die GKV eigentlich immer?

Aus Kostensicht lohnt sich ein Wechsel zurück in die GKV eigentlich immer – sofern Versicherte keine Beihilfe bekommen. Gerade im Alter können die PKV-Beiträge steigen. Aus Leistungssicht stellt die gesetzliche Krankenkasse dagegen in der Regel einen Rückschritt im Vergleich zur privaten Krankenversicherung dar.

Warum ist die Rückkehr in die GKV oft schwierig?

Der Gesetzgeber hat mit 55 Jahren eine Altersgrenze eingeführt, um ein Hin- und Herspringen zwischen den beiden Gesundheitssystemen zu verhindern. Denn Privatversicherte zahlen keine GKV-Beiträge, die der Versichertengemeinschaft zugutekommen. Wer im Alter wechselt, muss daher nachweisen, dass er eine gewisse Zeit gesetzlich versichert war. Das schaffen nur die wenigsten Personen.

Gibt es Tricks bei der Rückkehr in die GKV?

Bei der Rückkehr in die GKV gibt es einige Tricks: Um als Angestellter das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze zu drücken, müssen Sie nicht zwangsläufig Ihre Stunden reduzieren. Stecken Sie einen Teil Ihres Bruttoeinkommens in die betriebliche Altersvorsorge, bis Ihr Einkommen niedrig genug ist.

Kann ich kurz vor der Rente zurück in die GKV wechseln?

Sie können eigentlich nur dann kurz vor der Rente zurück in die GKV wechseln, wenn Sie in die Familienversicherung Ihres Ehepartners können. Dazu muss Ihr Partner gesetzlich krankenversichert sein und Ihr Einkommen darf nicht rund 530 Euro im Monat übersteigen - für Minijobber liegt die Grenze bei 450 Euro.

Was müssen Angestellte bei der Rückkehr in die GKV beachten?

Angestellte, die in die GKV zurückkehren wollen, müssen ihr Einkommen reduzieren, sodass sie unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze fallen. Dann greift für sie wieder die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Angestellte können ihr Einkommen senken, indem sie unter anderem in Teilzeit gehen oder ein Sabbatical machen.

Welche Rückkehrmöglichkeiten in die GKV haben Arbeitnehmer?

Arbeitnehmer können dann in die GKV zurückkehren, wenn sie wieder versicherungspflichtig werden. Dazu muss ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen. Dies können sie beispielsweise durch einen Jobwechsel erreichen oder wenn sie ihre Stunden reduzieren. Diese Rückkehrmöglichkeit ist bis zum Alter von 55 Jahren möglich.

Wann und wie können Selbstständige wieder in die GKV zurückwechseln?

Selbstständige können nur dann in die GKV zurückwechseln, wenn sie ihre Selbstständigkeit aufgeben und diese maximal als Nebentätigkeit weiterführen. Stattdessen müssen sie sich einen sozialversicherungspflichtigen Job suchen, bei dem das Einkommen nicht höher als die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze ist. Ansonsten bleiben sie privat versichert.

Was müssen Studenten bei der Rückkehr in die GKV beachten?

Haben sich Studierende einmal für die private Krankenversicherung entschieden, bleiben sie dort für die gesamte Dauer ihres Studiums. Sie kehren erst dann zurück in die GKV, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Anstellung aufnehmen. Das Einkommen im Angestelltenverhältnis muss allerdings unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sein. Diese liegt 2022 bei 64.350 Euro/Jahr.

Kann ich während des Studiums zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Nein, während des Studiums ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht möglich. Denn haben sich Studierende erst einmal von der Versicherungspflicht befreit – in der Regel zu Beginn des Studiums –, sind sie an diese Entscheidung gebunden.

Können Beamte zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Beamte können nur dann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn sie ihren Beamtenstatus aufgeben. Sie müssen also eine versicherungspflichtige Anstellung aufnehmen. Diese Option ist allerdings nur bis zum Alter von 55 Jahren möglich. Mit dem Wechsel verlieren Staatsdiener ihren Beihilfeanspruch.

Zurück in die GKV mit über 55 Jahren, ist das möglich?

Die Rückkehr in die GKV mit über 55 Jahren ist möglich. Erste Option: Wechsel in die Familienversicherung des Ehepartners. Dazu darf das eigene Einkommen nur auf Minijob-Niveau liegen. Zweite Option: In den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen. Dritte Option: Ins Ausland gehen und dort krankenversichern.

Wann bleibt die Rückkehr in die GKV verwehrt?

Die GKV-Rückkehr bleibt den meisten Personen ab 55 Jahren verwehrt. Denn die Hürden für den Wechsel sind hoch. Gibt es beispielsweise keinen Ehepartner und somit die Option der Familienversicherung, müssen Versicherte für die Rückkehr nachweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag lang gesetzlich versichert waren.

Kurzarbeit – muss ich bei geringerem Einkommen zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

Verringert sich durch Kurzarbeit das Einkommen, müssen Sie nicht zurück in die gesetzliche Krankenkasse. Sie bleiben privat krankenversichert. Das gilt auch, wenn Sie sich den Wechsel eigentlich wünschen. Kurzarbeit stellt daher keine Möglichkeit zur Rückkehr in die GKV dar.

Wie kann man sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse. Die Befreiung können Sie in der Regel nicht rückgängig machen. Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist zum Beispiel nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wer kann sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen?

Wer muss nicht Pflichtmitglied in der GKV sein? Grundsätzlich nicht pflichtversichert in der GKV sind Beamte sowie Freiberufler und Selbständige (Ausnahme selbständige Künstler und Publizisten). Dennoch besteht auch für sie die Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung.

Kann man aus der gesetzlichen Krankenkasse austreten?

Das Wichtigste in Kürze. Jeder gesetzlich Krankenversicherte darf seine Krankenkasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Wenn Deine Kasse den Zusatzbeitrag erhöht, kannst Du außerordentlich kündigen.

Wann muss man keine Krankenversicherung zahlen?

Nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Menschen, die hauptberuflich selbstständig beziehungsweise freiberuflich erwerbstätig sind sowie Beamte, Richter und Zeitsoldaten.