Wer zahlt wenn paket nicht ankommt

Wer zahlt wenn paket nicht ankommt

Wer zahlt wenn paket nicht ankommt

Ware muss im Online-Handel von A nach B verschickt werden. Aber wer haftet, wenn die Ware auf dem Versandwege verloren geht? Die BGH-Entscheidung zum PayPal-Käuferschutz sorgte bei manchen Händlern für Unsicherheit, deswegen wollen wir noch einmal über die verschiedenen Regeln aufklären.

In einem Fall beim BGH zum PayPal-Käuferschutz ging es um folgenden Sachverhalt:

Ein Kunde kaufte etwas bei eBay, bezahlte, sah die Ware aber nie. Diese wurde aber durch den Verkäufer unstreitig abgeschickt. PayPal erstattete dem Kunden das Geld. Der Verkäufer verklagte den Kunden auf (erneute) Kaufpreiszahlung und bekam Recht.

Der Kunde muss erneut bezahlen, entschied der BGH. Denn die Gefahr des Transportverlustes trägt der Kunde.

Das war der Ausgangsfall und das Ergebnis erstaunte viele Händler, wie man an zahlreichen Kommentaren und Fragen in den sozialen Medien feststellen konnte. Was war da los?

Grundsatz: Käufer trägt die Gefahr

Der gesetzliche Grundsatz beim Versendungskauf ist, dass die Gefahr mit Abgabe der Sache an den Transporteur auf den Kunden übergeht. So heißt es in § 446 BGB.

Das bedeutet: Geht die Ware unterwegs verloren, muss der Kunde trotzdem bezahlen. Denn der Verkäufer hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.

Ausnahme: Verbrauchsgüterkauf

Etwas anderes gilt jedoch, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, also wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und der Käufer ein Verbraucher.

Geht die Gefahr nur dann auf den Käufer mit der Absendung der Ware über, wenn der Verbraucher den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt hat und der Unternehmer dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.

Das wäre z.B. der Fall, wenn Unternehmer und Verbraucher Selbstabholung vereinbaren und der Verbraucher schickt einen selbst ausgesuchten und beauftragten Spediteur vorbei, der die Ware abholt.

Sobald es sich aber um einen Kauf in einem “normalen” Online-Shop handelt, geht die Gefahr des Transportverlustes nicht auf den Käufer über, sondern verbleibt beim Händler.

Das hat zur Folge, dass der Händler die Ware zwar nicht noch einmal liefern muss, wenn diese unterwegs verloren geht, aber er muss dem Verbraucher den Kaufpreis erstatten.

Fazit

Es ist also ein wesentlicher Unterschied, ob jemand bei einem Unternehmer einkauft oder bei einem privaten Verkäufer. Dieser Unterschied hat nicht nur Auswirkungen auf das Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechtes, sondern eben auch auf Dinge wie die Transportgefahr. (mr)

Bildnachweis: Sebastian Duda/shutterstock.com

Über Martin Rätze

Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts an der Universität Siegen, Abschluss als Diplom-Wirtschaftsjurist, einschließlich einjährigem Auslandsstudium an der National & Kapodistrian University, Athen. Von Oktober 2008 Mitarbeiter der Trusted Shops GmbH. Autor zahlreicher Fachbeiträge und Referent zum Thema E-Commerce Recht.

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Händler sind dazu verpflichtet ihre Kunden über den Liefertermin zu informieren. Kann der vereinbarte Termin jedoch nicht eingehalten werden und Ihnen entsteht dadurch ein Schaden, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Wird die bestellte Ware beim Versand beschädigt oder geht diese verloren, haftet der Händler. Erfahren Sie mehr über Ihre Rechte in unserem FAQ-Bereich.

Der Händler trägt das Versandrisiko und muss somit für mögliche Schäden aufkommen, falls die bestellte Ware beschädigt ankommt oder verloren geht.

Ausnahme: Sie haben auf eigenen Wunsch einen anderen Zustelldienst beauftragt. Dann ist dieser Ihr Ansprechpartner.

Ja. Wenn Sie das Paket bereits an der Haustür kontrollieren und Schäden feststellen, können Sie die Annahme verweigern. Vermerken Sie Defekte auf dem Paket und informieren Sie umgehend den Händler, damit dieser erneut liefern kann. Der Händler ist übrigens verpflichtet, die Ware sicher zu verpacken.

Leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass die Paketlieferung vor der Haustür abgelegt wird. Dies ist eigentlich nicht erlaubt. Macht der Zusteller es trotzdem und das Paket kommt abhanden, haftet der Händler.

Ausnahme: Sie haben mit dem Zustelldienst vereinbart, dass das Paket vor der Haustür oder auf der Terrasse abgestellt werden darf. Dann gilt das Paket als zugestellt, sobald es dort abgestellt wurde. Wird das Paket gestohlen, liegt die Haftung bei Ihnen als Kunde. 

Ja. Insbesondere wichtige Pakete sollten Sie sich in die nächste Postfiliale liefern lassen. Das hat zum Vorteil, dass Sie das Paket in Ruhe auf Schäden überprüfen können.

Gut zu wissen: Wenn die Ware zur Abholung an eine Packstation geliefert wird, gilt das Paket mit Öffnung der Klappe als zugestellt.

Der Händler muss den Liefertermin nennen, bis zu dem die Ware geliefert wird. Sollte der Händler diesenTermin nicht einhalten und Ihnen entsteht dadurch ein Schaden, können Sie Schadensersatz geltend machen.

Ja. Da Sie die Ware beim Kauf nicht ausprobieren können, haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ausgenommen sind unter anderem verderbliche Produkte, Sonderanfertigungen, zum Beispiel Fußballtrikot mit individueller Beflockung, oder Reiseleistungen.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten EU-weit zwei Jahre. Zusätzlich kann es sein, dass Hersteller oder Verkäufer freiwillig eine Garantie anbieten. Was im Falle einer beschädigten Ware für Sie besser ist, müssen Sie anhand der Garantiebedingungen entscheiden. Diese können Hersteller oder Verkäufer frei festlegen. Lesen Sie hier mehr zum Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung.

In vielen EU-Staaten sind Verbraucher vom Gesetz besser geschützt als in Deutschland. Informationen zu den Gewährleistungsrechten in anderen Ländern finden Sie in unserer App „Mit Erfolg reklamieren“.

Paketzusteller geben in ihren Geschäftsbedingungen meist an, dass Pakete auch an Hausnachbarn übergeben werden dürfen. Diese Klauseln sind gemäß der Rechtsprechung unwirksam, wenn der Zusteller bei der Übergabe an den Nachbarn nicht verpflichtet ist, den Empfänger zu benachrichtigen.

Wenn Sie eine Zustellung an den Nachbarn nicht möchten, sollten Sie den Zusteller oder am besten schon den Händler darüber in Kenntnis setzen.

Nein. Grundsätzlich müssen Sie keine Pakete für Ihre Nachbarn annehmen. Falls Sie es dennoch tun, müssen Sie diese sorgfältig aufbewahren. Sie dürfen die Pakete weder öffnen, den Inhalt verwenden oder dem Nachbarn einfach vor die Tür stellen.

Für die Rücksendekosten muss der Kunde aufkommen, sofern der Händler ihn korrekt darüber informiert hat. Am besten werfen Sie einen Blick in die Widerrufsbelehrung. Oftmals übernimmt der Online-Händler aber diese Kosten. Lassen Sie sich in diesem Fall ein Retourenlabel zukommen.

Der Händler trägt das Transportrisiko. Sie müssen nur nachweisen können, dass Sie das Paket ordentlich verpackt und adressiert abgeschickt haben.

Ausnahme: Sie haben einen anderen Transportdienst, als den vom Verkäufer vorgeschlagenen gewählt. Zudem müssen Sie nachweisen können, dass Sie die Ware zurückgeschickt haben. Bewahren Sie daher den Einlieferungsbeleg des Zustelldienstes gut auf. So kann die Sendung zurückverfolgt werden.

Es kommt häufig vor, dass Verbraucher Ware erhalten, die sie überhaupt nicht bestellt haben. In solch einem Fall müssen Sie die Ware weder bezahlen noch aufbewahren.

Dies gilt auch dann, wenn Sie ein bestimmtes Produkt bestellt haben, aber stattdessen einen anderen Artikel erhalten.

Lange Zeit wurden Verbraucher mittels Ländersperren (Geoblocking) daran gehindert, in Online-Shops außerhalb Deutschlands einzukaufen. Seit Dezember 2018 ist dank der Geoblocking-Verordnung weitgehend Schluss damit. Liefert ein Händler seine Ware nur innerhalb einer bestimmten Region oder innerhalb bestimmter Staaten, muss dieser den Kunden vor der Bestellung darauf hinweisen und das Diskriminierungsverbot beachten.

Wer zahlt wenn paket nicht ankommt

Die neu gekaufte Ware ist defekt oder funktioniert nicht richtig? Unsere Web-App bietet rechtliche Infos rund um das Thema Gewährleistung.

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Wer ist haftbar wenn Paket nicht ankommt?

Hat der private Verkäufer hierzu nichts geregelt bzw. haben die Parteien nichts vereinbart, so trägt der Verkäufer die Beweislast für den Versand UND das Versandrisiko. Andernfalls ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, ob das Versandrisiko rechtskonform auf den Käufer übertragen wurde.

Wer muss sich kümmern Wenn ein Paket nicht ankommt?

Paket verloren: Beleg aufbewahren Ist der Paketversand versichert, haften Unternehmen wie DHL oder Hermes im Verlustfall in der Regel bis zu einer bestimmten Summe: Die Standard DHL-Versicherung etwa bis zu einem Betrag von 500 Euro. Kommt die Sendung nicht an, muss der Absender einen Nachforschungsauftrag stellen.

Was soll ich tun wenn ich ein Paket nicht ankommt?

Sollte ein Paket nicht ankommen, kann man beim Paketdienst nachhaken. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt jedoch, sich im Zweifelsfall direkt an den Absender zu wenden. Der kann bei allen Lieferdiensten einen Nachforschungsauftrag stellen. Bei den meisten Anbietern kann das aber auch der Empfänger machen.