Wer ist vom fahrverbot betroffen

Es geht um die Abgase - dabei explizit um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. In vielen Städten sind die Werte zu hoch. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun beschlossen, dass Diesel-Fahrverbote in Städten zulässig sind.

So erkennt ihr, ob euer Diesel-Fahrzeug betroffen ist

Alle Diesel mit Abgasnorm Euro 5 und schlechter sollen ausgesperrt werden. Ihr findet die Angabe der Abgasnorm im Fahrzeugschein (bis 1.10.2005) im Feld „Schlüsselnummer zu 1“.

Die letzten beiden Ziffern stehen für die Abgasnorm, was sie bedeuten seht ihr in der Tabelle unten. So steht die „62“ etwa für Euro 4, dieser Diesel wäre vom Fahrverbot betroffen. Bei neueren Autos (ab 1.10.2005) steht die Abgasnorm in der „Zulassungsbescheinigung Teil I“ im Feld „14.1“.

Euro 3

  • 45

Euro 3, 5L

  • 46      

Euro 3, 5L

  • 47

Euro 3 I

  • 48

Euro 3 I, 5L

  • 49

Euro 3 II

  • 50

(93/59/EWG II), Euro 3 II, 5L

  • 51

(98/69/ EGIII; A), Euro 3 III

  • 52

(93/59/III, GKL: G1 OEST), Euro 3 III, 5L

  • 53

Euro 3 + D4

  • 54

Euro 3 + D4, 5L

  • 55

Euro 3 + D4, 3L

  • 56

Euro 3 I + D4 I

  • 57

Euro 3 I + D4 I, 5L

  • 58

Euro 3 II + D4 I

  • 59

Euro 3 II + D4 I, 5L

  • 60

(94/12/EG(W)) Euro 3 III + D4 I

  • 61

(94/12/EG (W), GKL: G1) Euro 3 III + D4 I, 5L

Euro 4

  • 63        

Euro 4, 5L

  • 64

Euro 4, 3L

  • 65

Euro 4 I

  • 66

Euro 4 I, 5L

  • 67

Euro 4 II

  • 68

Euro 4 II, 5L

  • 69

Euro 4 III

  • 70

Euro 4 III, 5L

  • 73

Euro 4

  • 74

Euro 4

  • 75

Euro 4

Euro 5

  • 35A0 bis 35 M0

       Euro 5

Euro 6: Ihr dürft weiter fahren

 

Euro 6

  • 36W0

Euro 6b

  • 36ZA     

Euro 6c

  • 36ZD

Euro 6c

  • 36BA

Euro 6b

  • 36AA

Euro 6c

  • 36AD

Euro 6c

  • 36AG

Euro 6d-TEMP

  • 36BG

Euro 6d-TEMPEVAP

  • 36AJ

Euro 6d

Fahrverbotszone

Für 2018 und 2019 wollten mehrere Städte in Deutschland Fahrverbote für Diesel- und Benzinfahrzeuge einführen. Grund dafür war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen mangelnder Luftqualität. Viele Städte haben nun andere Massnahmen gefunden und keine Fahrverbote umgesetzt. Bei einigen Städten sind die Verhandlungen noch offen. Nur in Hamburg, Stuttgart und Berlin gibt es bereits Dieselfahrverbote.

Hamburg

Seit dem 31. Mai 2018 sind zwei Teilstücke von viel befahrenen Strassen für Dieselfahrzeuge gesperrt: Max-Brauer-Allee und Stresemannstrasse. In der Max-Brauer-Allee gilt das Fahrverbot für ältere Diesel Fahrzeuge und Lastwagen die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Bei den Einschränkungen in der Stresemannstrasse sind nur Diesel-Lastwagen mit mehr als 3.5 Tonnen betroffen.

Für Anwohner, Rettungsdienste und Gewerbetreibende gibt es Ausnahmen.

Stuttgart

Ab 1. Januar 2019 dürfen Dieselfahrzeuge welche nicht mindestens der Abgasnorm Euro 4 entsprechen die bereits bestehende Umweltzone - welche praktisch das ganze Stadtgebiet umfasst- nicht mehr befahren. Ausserdem gibt es Einzelstreckenverbote:

  • B14 am Neckartor
  • B14 Hauptstätter Strasse
  • B27 Charlottenstraße, Hohenheimer Strasse, Neue Weinsteige, Obere Weinsteige
  • B27 Heilbronner Strasse

Frankfurt

Die Einschränkungen für Dieselfahrzeuge ab Euro 5, welche ab 1. Februar 2019 hätten eingeführt werden, sind vorerst nicht in Kraft.
Die Umweltzone erstreckt sich innerhalb des Autobahnrings um die Stadt. Sie ist im Westen von der A5, im Süden von der A3 und im Osten und Norden von der A661 begrenzt.

Berlin

Für Dieselfahrzeuge mit Euro 1 bis Euro 5 gibt es Fahrverbote auf 8 Teilabschnitten folgender Strassen: Leipziger Strasse, Brückenstrasse, Reinhardtstrasse, Alt-Moabit, Friedrichstrasse, Stromstrasse, Hermannstrasse, Silbersteinstrasse.

Für weitere 117 Strassenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 15 km muss überprüft werden, ob neue Verbote notwendig sind, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid einzuhalten.

Mainz

Für Oktober 2020 wurde ein Dieselfahrverbot angekündigt. Dieses wird jedoch bis auf weiteres nicht umgesetzt. Es werden andere Massnahmen getroffen um den Luftreinhalteplan umzusetzen.

Köln

Ab April 2019 sollte in der ganzen Umweltzone Fahrverbote zunächst für Dieselfahrzeuge mit Euro 4 gelten. Und dann ab September 2019  auch auf Euro-5-Fahrzeuge. Aufgrund einer Berufung wurde diese Einschränkung bis jetzt noch nicht umgesetzt.

Bonn

Ab April 2019 sollten zwei stark befahrene Strassen von älteren Dieselfahrzeugen nicht mehr befahren werden dürfen. Das Fahrverbot wurde jedoch nicht umgesetzt. 

Darmstadt

Seit dem 1. Juni 2019 dürfen nur noch Dieselfahrzeuge mit Euro 5 oder höher und Benzinfahrzeuge mit mindestens Euro 2 die Hügelstrasse über das City-Tunnel oder die Heinrichstrasse befahren.

Essen

In Essen sollte eine neue Umweltzone namens «Blaue Umweltzone» eingeführt werden. Das Fahrverbot wird jedoch nicht umgesetzt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird mit anderen Massnahmen sichergestellt.

Gelsenkirchen

Ab dem dem 1. Juli 2019 sollte die Kurt-Schumacher-Straße nur noch für Euro-6-Dieselfahrzeuge zugänglich sein. Das Fahrverbot wurde jedoch nicht umgesetzt.

Mehr zum Thema

Welche Fahrzeuge sind vom Fahrverbot betroffen?

Ein Fahrverbot gilt derzeit nur für Dieselfahrzeuge, die der Euro-5-, Euro-4-, Euro-3-, Euro-2- oder Euro-1-Norm entsprechen.

Welche Diesel sind vom Fahrverbot betroffen?

April 2019 gilt das Diesel‐Verkehrsverbot auch für sie. Das zonale Diesel‐Verkehrsverbot für Fahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 5/V und schlechter gilt seit dem 1. Juli 2020. Die Einführung des Verbots erfolgt unter Vorbehalt weiterer gerichtlicher Entscheidungen. Verstöße werden seit Oktober 2020 geahndet.

Sind Benziner auch vom Fahrverbot betroffen?

Gibt es auch ein Fahrverbot für Benziner? Ja, da vor allem ältere Benziner die gleiche Menge an Schadstoffen ausstoßen wie Diesel, können auch sie von Fahrverboten betroffen sein.

Wann kommt Fahrverbot für Benziner?

Ab 2040 sollen in dem Land keine Verbrennungsmotor-Fahrzeuge mehr verkauft werden und ab 2050 sollen dann solche Fahrzeuge gar nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren dürfen.