Wer ist mein netzbetreiber strom

Derzeit gibt es in Österreich 122 Strom-Verteilernetzbetreiber und 21 Gas-Verteilernetzbetreiber, die jeweils in ihrem Netzgebiet, also einem geografisch spezifizierten Teil Österreichs, für die Verteilung der elektrischen Energie und des Erdgases verantwortlich sind. 

Rund 7.000 km Stromleitungen des überregionalen Übertragungsnetzes der APG sowie rund 260.000 km Netz auf mehreren Netzebenen der Verteilnetzbetreiber sorgen dafür, dass bei Ihnen zuhause Strom fließen kann.

Haushalte, die Erdgas nutzen, tun dies über ein Fernleitungsnetz mit einer Länge von ungefähr 3.000 km und ein Verteilernetz von rund 43.000 km Länge.

Lesen Sie auf den folgenden Seiten mehr darüber, wie Strom und Gas zu Ihnen gelangen und welche Berührungspunkte Sie mit Ihrem Netzbetreiber haben. 
 

Der Stromanbieter liefert Ihren Strom, das ist klar. Aber was macht der Messstellenbetreiber und wann ist der Netzbetreiber für Sie wichtig? Wir erklären, mit wem Sie welche Verträge haben können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit einem Stromanbieter hat jeder Haushalt einen direkten Vertrag. Ein Wechsel des Anbieters ist möglich.
  • Der Netzbetreiber bleibt an einer Adresse immer derselbe, er ist in der Regel der Eigentümer der Leitungen – wechseln können Sie diesen also nicht.
  • Mit einem Messstellenbetreiber haben Sie nur dann einen direkten Vertrag, wenn Sie einen digitalen Stromzähler haben.

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Der Stromanbieter

Der Stromanbieter, auch Energieversorgungsunternehmen oder Stromlieferant genannt, ist für die Belieferung seiner Kund:innen mit Strom verantwortlich. Dabei kann es sich um das Stadtwerk vor Ort oder ein regional bis bundesweit agierendes Unternehmen handeln.

Egal ob Mieter:in oder Eigentümer:in: Jeder Haushalt kann einen eigenen Stromliefervertrag mit einem Anbieter seiner Wahl abschließen und beliebig häufig den Anbieter wechseln, um zum Beispiel günstigeren Strom zu beziehen.

Der Netzbetreiber

Netzbetreiber koordinieren Transport und Verteilung des Stroms von den Kraftwerken zu den Verbrauchern. Während sogenannte Übertragungsnetzbetreiber die großen Stromtrassen bedienen, ist für jeden einzelnen Haushalt jeweils der örtliche Verteilnetzbetreiber zuständig. Mit diesem Unternehmen schließt der Gebäudeeigentümer einmalig einen Netzanschlussvertrag.

Den Netzbetreiber können Sie nicht wechseln, da er ein zeitlich begrenztes, örtliches Monopol hat. Auch nach einem Stromanbieterwechsel bleibt er derselbe.

Welches Unternehmen Ihr Netzbetreiber ist, erfahren Sie auf Ihrer Stromrechnung. Dort muss die Codenummer des Netzbetreibers angegeben sein. Oftmals nennen Stromanbieter dort aber auch den Namen des Netzbetreibers.

Im Netzbetrieb sind Entgelte und Pflichten gesetzlich genau reguliert. So ist der jeweils zuständige Netzbetreiber verpflichtet, Sie zu transparenten, diskriminierungsfreien und angemessenen Bedingungen an das Stromnetz anzuschließen.

Die Entgelte für die Netznutzung sind immer in Ihrem Strompreis enthalten. Dies ist zwischen Stromanbieter und Netzbetreiber vertraglich geregelt. Direkte Rechnungen für den Netzbetrieb bekommen Sie also nicht. Allerdings ist der Netzbetreiber oft auch Messstellenbetreiber (mehr dazu lesen Sie unten) - und in dieser Funktion kann er Ihnen unter Umständen eine Rechnung stellen.

Darüber hinaus kann es Situationen geben, in denen der Netzbetreiber für Sie von Interesse oder direkter Ansprechpartner ist:

  1. Wenn Sie als Gebäudeeigentümer einen Netzanschlussvertrag schließen, ändern oder abmelden möchten.
  2. Wenn Sie mit einer Strom erzeugenden Anlage, zum Beispiel einer Photovoltaikanlage, Strom ins allgemeine Netz einspeisen möchten. Denn der Netzbetreiber ist zuständig für Ihre Einspeisevergütung.
  3. Wenn Sie eine Ladestation für ein Elektroauto, eine Wärmepumpe oder eine Elektrospeicherheizung installieren oder deinstallieren. In diesen Fällen sind immer Meldungen an den Netzbetreiber erforderlich.

Der Messstellenbetreiber

Der Messstellenbetreiber ist zuständig für Einbau, Betrieb, Ablesung und Wartung von Stromzählern sowie für die eigentliche Messung.

Bis Herbst 2016 hat der örtliche Verteilnetzbetreiber (mehr dazu lesen Sie oben) diese Aufgaben übernommen. Nach neuer Rechtslage gilt: Solange bei Ihnen ein analoger Zähler verbaut ist, ist der Netzbetreiber auch weiterhin bei allen Zählerfragen für Sie zuständig.

Wurde bei Ihnen bereits ein digitaler Zähler installiert, also eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem, ist der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber für ihre Messstelle verantwortlich. Auch bei diesem handelt es sich in der Regel um den Netzbetreiber, da dieser in fast allen Netzgebieten die Aufgaben des grundzuständigen Messstellenbetreibers übernommen hat.

Grundsätzlich können Sie auch am freien Markt einen Dritten als Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragen. Dies gilt uneingeschränkt bis 2021 auch dann, wenn Sie Mieter sind. Der Markt ist momentan jedoch noch sehr klein und es gibt bislang nur wenige Anbieter.

Die grundzuständigen Messstellenbetreiber sind an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden. Sobald Sie einen Vertrag mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber abschließen, sind die Preise jedoch frei verhandelbar.

Wenn die Messung Ihres Stromverbrauchs mit einer modernen Messeinrichtungen und einem intelligenten Messsystem durchgeführt wird, haben Sie neben dem Vertrag mit dem Stromanbieter grundsätzlich auch einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber.

In der Folge können Sie entweder eine gesonderte Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalten oder die Kosten für den Messstellenbetrieb werden weiterhin auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen. Das hängt davon ab, wie Ihr Stromanbieter verfährt. Sie selbst haben darauf keinen Einfluss.

Woher weiß ich wer mein Netzbetreiber ist?

Sie finden alle Netzbetreiber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Klicken Sie in der linken Navigation auf "Marktakteure" und filtern Sie nach "MaStR-Nr." und "startet mit": SNB (für Stromnetzbetreiber) oder GNB (Gasnetzbetreiber).

Welcher Stromanbieter ist für mich zuständig?

Verfügen Sie über einen Stromzähler? Dann ist Ihr Stromanbieter das Unternehmen, das Ihnen die letzte Stromrechnung geschickt hat. Wenn Sie noch keine Stromrechnung bekommen haben, beispielsweise bei einem Umzug, ist der Stromanbieter zunächst immer der örtliche Grundversorger.

Welche Stromnetzbetreiber gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es vier Übertragungsnetzbetreiber: Amprion, 50Hertz, Transnet BW und TenneT. Sie sind für die Infrastruktur der überregionalen Stromnetze verantwortlich.

Ist Eon jetzt Westnetz?

Die Westnetz gehörte zuerst zum RWE-Konzern und dann zu Innogy. Seit dem 1. Oktober 2020 ist die Westnetz eine 100-prozentige Tochter der Westenergie-Gruppe, die zu E. ON gehört.