Wer ist besitzer auto bafög

  1. 25. September 2013

    Abend,

    habe folgendes Problem.

    Habe mir letztes Jahr ein Auto zugelegt (7000€)
    Bezahlt hat das mein Vater und er ist auch im Fahrzeugschein als Eigentümer aufgeführt. Er bezahlt auch Steuern usw, die ich ihm dann auf sein Konto überweiße.

    Mitte diesen Jahres habe ich meinem Vater den Kaufbetrag des Autos überwießen.

    Im BAföG-Antrag muss ich das Auto ja nicht aufführen, da ich nicht Eigentümer bin.

    Jetzt jedoch zu meinem Anliegen:
    Durch Zinsen usw. kann das BAföG-Amt doch per Datenabgleich und Nachforschungen herausfinden, dass vor der Antragstellung noch ein größere Betrag auf dem Konto war (nämlich die 7000€).

    Wie kann ich dem Amt -falls dieses nachforscht und Beweise will- belegen und beweisen, dass ich das Geld für einen Autokauf benötigt habe?!
    Hier werden sie doch sicher argumentieren, dass mein Vater mir das Auto evtl. geschenkt hat und ich das Geld zur Seite schaffen wollte.....habe ja keinen Kaufvertrag oder Schein mit meiner Unterschrift.

    Danke schonmal im Vorraus.

    Sib

  2. 25. September 2013

    AW: BAföG Auto bezahlt aber nicht Eigentümer Hä? Seit wann gibts denn sowas? Eigentümer ist der, der das Eigentum erworben hat. Und da du den Kaufpreis bezahlt und Besitzer des Autos bist, bist du auch der Eigentümer.
    Falsch ist auch die Mär vom Besitzer der Zulassungsbescheinigung (ehemals Fahrzeugbrief), bei der dann der Eingetragene oder Besitzer auch der Eigentümer des Autos sein soll. Eigentum kann geschenkt oder gekauft worden sein, nicht durch Eintragung in einen Papierlappen.
    Eine Bank, die als Sicherheit bei einem kreditfinanzierten Kfz den Fahrzeugbrief einbehält, tut dies, weil der Eigentümer das Auto dann nicht eigenmächtig verkaufen kann.Weil er der Halter ist. Halter ist aber nicht gleich Eigentümer.Doch - eben weil du der Eigentümer bist. Im Übrigen sehe ich da einen Widerspruch. Einerseits willst du nicht Eigentümer auftreten, andererseits willst du aber die 7 Riesen gebraucht haben, um dir ein Auto zu kaufen? Passt nicht ganz zusammen.

    Was dein Anliegen angeht, hätte ich jetzt ganz spontan keine Idee. Und da ich dir auch nicht im Mindesten dabei helfen will, "Vater Staat" - unter anderem auf meine Kosten - zu be

    n, denke ich auch gar nicht weiter darüber nach.


  3. Videos zum Thema

Alles über das BAföG-Vermögen!

Definition BAföG Vermögen

Möchtest du BAföG erhalten, musst du eine Vielzahl an BAföG Formblätter und Formulare beachten und ausfüllen. Dazu gehört das korrekte Angeben deines eigenen Einkommens und das deiner Eltern, wenn keine Berechtigung für elternunabhängiges BAföG vorliegt.

Dein zuständiges BAföG Amt möchte anhand dieser Angaben prüfen, ob du die BAföG Voraussetzungen erfüllst und somit ein tatsächlicher Bedarf vorliegt.

Deine Einkünfte werden nämlich auf Einhaltung der BAföG Einkommensgrenze kontrolliert. Dein z. B. Studenten BAföG könnte bei Überschreitung der BAföG Einkommensgrenze gekürzt werden – im schlimmsten Fall droht dir die Ablehnung deines BAföG-Antrags.

Weitere Wertanlagen und Wertgegenstände müssen im Sinne des BAföG-Vermögens angegeben werden! Auch hierbei möchte das BAföG Amt deinen Bedarf an finanzieller Unterstützung prüfen.

Was unter dem BAföG-Vermögen verstanden wird und wie du einen Vermögensnachweis korrekt bei deinem zuständigen BAföG Amt abgibst, findest du in diesem Beitrag.

Errechnung des Vermögens

Dein ganz persönliches BAföG-Vermögen muss in Relation zum BAföG-Bedarf gestellt werden. Im Prinzip wird der Vermögensbetrag, der nach dem BAföG als dein Vermögen geltend gemacht wird, durch die Anzahl der Kalendermonate des BAföG Bewilligungszeitraums geteilt.

Der BAföG Bewilligungszeitraum hat eine Dauer von einem Jahr bzw. 12 Monaten. Diese monatliche Summe wird als anzurechnendes Vermögen verstanden und mit deinem BAföG-Bedarf abgeglichen. Übersteigt dein BAföG-Vermögen den BAföG-Bedarf, kann der monatliche BAföG Höchstsatz gekürzt werden.

Wer ist besitzer auto bafög

Eine der BAföG Voraussetzungen ist grundsätzlich die Notwendigkeit nach Unterstützung durch BAföG! Übersteigt dein BAföG-Vermögen den Freibetrag von 7.500 Euro, müsstest du mit Kürzungen des BAföG Höchstsatzes rechnen. Ist dein Vermögen nach BAföG deutlich zu hoch, kann dein BAföG-Antrag abgelehnt werden.

Berücksichtige, dass bei der Errechnung deines Bedarfs auch die BAföG Einkommensgrenze gewahrt werden muss. D. h. übersteigt dein BAföG-Vermögen zwar nicht den Freibetrag, deine reguläres Einkommen jedoch die BAföG Einkommensgrenze, musst du auch hier mit Kürzungen des Höchstsatzes rechnen.

Suchst du mehr Informationen zu der BAföG Einkommensgrenze? Zur BAföG Einkommensgrenze

Das Studenten BAföG gestattet dir 7.500 Euro als Freibetrag bei deinem BAföG Vermögen – die Einkünfte deiner Eltern werden nicht berücksichtigt!

Das zählt als Vermögen

Nicht alles was allgemein hin als Vermögen gilt, zählt auch im Sinne des BAföGs als Vermögen. Für folgende Dinge musst du unbedingt einen Vermögensnachweis beim Stellen deines BAföG-Antrags einreichen und somit Mitteilung an das BAföG-Amt leisten, weil sie als BAföG-Vermögen definiert werden.

Was gilt als anrechenbares BAföG-Vermögen? Beispiele für BAföG-Vermögen
Bewegliche Sachen • Fahrzeuge (PKW, Motorräder)
Unbewegliche Sachen • gekaufte Immobilien (Ausnahmefälle können gestattet werden, in Abhängigkeit der qm² und Anzahl der im Haushalt lebenden Personen)
• bebaute und unbebaute Grundstücke
Forderungen gegen Dritte • Girokonten
• Sparbücher
• Wertpapiere
• Darlehensverträge
Vermögenswerte Rechte • Anteile an Unternehmen
• Einnahmen aus Urheberrechten

Das BAföG-Vermögen berücksichtigt: 

gilt anrechenbares Vermögen zwar als dein Eigentum, kannst du es aber aus rechtlichen Gründen nicht nutzen (z. B. wegen Pfändung bei Girokonto, PKW etc.), so wird der Wert nicht im BAföG-Vermögen verrechnet.

Was zählt nicht zum BAföG-Vermögen?

Das BAföG-Gesetz (vgl. § 27 Vermögensbegriff) regelt auch deutlich, was nicht als Vermögen beim BAföG definiert wird. Bist du der offizielle Eigentümer einer Rentenversicherung etc. musst du diese Information nicht an dein zuständiges BAföG Amt kommunizieren – Es ist kein BAföG-Vermögen!

Was zählt nicht als BAföG-Vermögen? Beispiel für kein BAföG-Vermögen
Haushaltsgegenstände • Geräte (Mixer,
Kühlschrank, TV, Musikanlage)
• Möbel
• Smartphones
Renten und Rentenversicherungen,
Rechte auf Versorgungsbezüge
• Waisenrente, Witwenrente
• Kindergeld
• Riester-Rente
• Renten die einen Bezug auf ein früheres Arbeits- oder Dienstverhältnis haben
• Ansprüche auf Krankenversicherungen, Unfallversicherungen etc.
Übergangsbeihilfe • z. B. bei ausgeschiedenen Soldaten
Nießbrauchsrechte • Wohnrecht bei Immobilien

BAföG-Antrag online stellen

Wie du den BAföG-Vermögen richtig angibst, ist nicht immer so leicht. Besonders, wenn du nicht regelmäßig mit Formularen im wunderbaren Amtsdeutsch zu tun hast. Hilfreich dabei ist ein Antragsassistent der dich Schritt-für-Schritt durch die BAföG-Formulare führt und Erläuterungen gibt, was du so angeben musst.

Neben den hilfreichen Erklärungen sparst du auch einiges an Zeit, wenn du den Online-Antragsassistenten nutzt. Die Bearbeitungsdauer eines BAföG-Antrag schrumpft dadurch von mehreren Stunden auf nur 30 Minuten. Da der Antragsassistent bereits bei der Eingabe deine Angaben prüft, besteht auch keine Gefahr, dass das BAföG-Amt wegen fehlenden Angaben die Bearbeitung deines BAföG-Antrags verzögert.

Wer ist besitzer auto bafög

Aufpassen beim Auto

Vielleicht hast du bereits vor dem Studium ein Auto selbst gekauft, oder geschenkt bekommen. Möchtest du deinen BAföG-Antrag bewilligt bekommen, darfst du den Besitz deines PKWs dem BAföG-Amt nicht verschweigen. Denn dein Auto zählt zu den Wertgegenständen die in der Regelung zum BAföG-Vermögen berücksichtigt werden müssen!

Der gesamte Wert deines Autos – der Wert zum Zeitpunkt der Stellung deines BAföG-Antrags – gilt nach BAföG als Vermögen. Es gibt also keine Freibeträge, die Besitzern von PKWs entgegenkommen.

Wichtig: Der ermittelte Wert deines PKWs wird zu 100 % als BAföG-Vermögen angerechnet.

BAföG-Vermögen: Besitzverhältnisse eines PKWs

Nicht immer ist „dein“ Auto tatsächlich dein Auto! Möglicherweise darfst du langfristig einen PKW nutzen, dessen offizieller Halter du nicht bist.

Für das BAföG Amt ist ein PKW nur interessant, wenn dessen offizieller Eigentümer auch der BAföG-Antragsteller ist. Deine Eltern könnten ein Auto für dich gekauft haben, die Eigentümer bleiben jedoch sie. Du wirst als Besitzer mit Nutzungsanspruch verstanden.

Da deine Eltern die Eigentümer sind, wird der PKW als ihr Vermögen verstanden und dieses hat keine negative Auswirkung auf dein BAföG-Vermögen.

Möchtest du als Eigentümer eines PKWs kurz vor deinem BAföG-Antrag dein Auto auf jemand anders umschreiben lassen, könnte das als missbräuchliche Vermögensübertragung angezeigt werden! Dies gilt bei allen kurzfristigen Änderungen die dein BAföG-Vermögen betreffen, z. B. Übertragung und Schenkung von größeren Summen.

Aufpassen beim BAföG-Vermögen:

Kurzfristige Schenkungen & Übertragungen
von BAföG-Vermögen kann
als
 missbräuchliche Vermögensübertragung
angezeigt werden!

Beim BAföG Amt muss ein PKW nur angegeben werden, wenn du der Eigentümer bist! Dann zählt dein Auto mit vollem Wert als BAföG-Vermögen.

Wertermittlung eines PKWs als BAföG-Vermögen

Der BAföG-Antrag beinhaltet BAföG Formblätter und Formulare in denen du explizit Angaben zu deinem Auto machen musst. Anhand dessen wird dein BAföG-Vermögen ermittelt und eine mögliche Überschreitung des Freibetrags von 7.500 Euro kontrolliert. Anhand verschiedener Angaben, wie das Baujahr und Informationen zum Zustand (ggf. Unfälle), wird der Vermögenswert geschätzt.

Wer ist besitzer auto bafög

Eigene Immobilien

Wenn du Besitzer einer Immobilie bist, oder sogar mehrerer Wohnungen und Häuser, muss dieses Eigentum in deinem BAföG-Antrag vermerkt werden. Immobilien gelten zu jenen Dingen, die als BAföG-Vermögen zählen.

Es gibt allerdings die Möglichkeit, dass der Wert der Immobilie nicht mit dem Freibetrag von 7.500 Euro (im Falle eines Alleinstehenden) verrechnet wird. Das ist immer dann der Fall, wenn ein Härtefall vorliegt und du nicht nur Besitzer der Immobile bist, sondern auch Bewohner.

Die anrechnungsfreie Größe deiner Immobilie ist im BAföG-Gesetz vorgegeben und richtet sich nach der Größe deines Haushalts – bedenke, dass bei Kindern zusätzliche Freibeträge (je 2.100 Euro) für dein BAföG-Vermögen gestattet werden – und Größe deines Hauses bzw. Eigentumswohnung.

Freibeträge für: BAföG-Vermögen: Eigentumswohnung BAföG-Vermögen: Ein- oder Zweifamilienhaus
Single 70 m² 60 m²
Haushalt mit 2 Familienmitgliedern 90 m² 80 m²
Haushalt mit 3 Familienmitgliedern 110 m² 100 m²
für jedes weitere Haushaltsmitlieder + 20 m² + 20 m²

Sparbücher und Bausparverträge 

Sparbücher und Bausparverträge werden nach dem BAföG-Gesetz als Vermögen verstanden. Dabei muss die jeweilige Sparmöglichkeit gar nicht von dir selbst angelegt worden sein! Oftmals sind Sparbücher typische Geschenke zu der Geburt oder zum Geburtstag. Für das BAföG Amt zählt dabei allein der eigentliche Besitzer, der offiziell namentlich vermerkt ist, und die Höhe der Summe.

Spart ein Familienmitglied in deinem Namen an, ist es trotz dessen dein BAföG-Vermögen. Es werden weder auf Sparbücher, noch auf Bausparverträge zusätzliche Freibeträge gestattet. Du darfst sie besitzen, musst jedoch den allgemein Freibetrag beim BAföG-Vermögen von 7.500 Euro beachten.

Achtung: Bekommst du ohne vorherige Kenntnis ein Sparbuch auf deinen Namen geschenkt – z. B. zu deinem Schulabschluss – bist du der Besitzer! Die gesamte Summe wird als dein BAföG-Vermögen definiert.

Möchtest du mehr zum Studenten BAföG erfahren? Du findest  in unserem Beitrag viele nützliche Informationen. Zum Studenten BAföG

Die Riester-Rente gilt nicht als BAföG-Vermögen!

Wenn du für deine Zukunft vorsorgen möchtest, hast du möglicherweise Verträge zur Altersvorsorge abgeschlossen. Diese sind prinzipiell eine Wertanlage, können aber unter gewissen Voraussetzungen unangetastet für die Berechnung deines BAföG-Vermögens bleiben. Über alle Altersvorsorgeverträge muss Auskunft bei deinem Zuständigen BAföG-Amt gegeben werden!

Damit eine Altersvorsorge nicht zum BAföG-Vermögen gezählt wird, muss es eine bestimmte Zertifizierung (§ 5 – Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) vorweisen: Die Riester Rente.

Übersteigt dein jährlicher Höchstbetrag nicht die Grenze von 2.100 Euro (pro Jahr) gilt dein Vertrag über die Riester-Rente nicht als BAföG-Vermögen!

Möchtest du deinen Riestervertrag kündigen, musst du damit rechnen, dass der erzielte Betrag gänzlich als BAföG-Vermögen gezählt wird.

Berücksichtigung von Krediten und Schulden

Das BAföG Amt versucht durch deine Angaben im BAföG-Antrag deine finanzielle Lage im Ganzen nachvollziehen zu können. Dazu gehört auch die Nennung von Schulden, Krediten und Lasten. Erst durch die Offenlegung kann geprüft werden ob und wie du dich im Rahmen des BAföG-Vermögens befindest. Lasten und Schulden meint nichts Anders als offene, finanzielle Verpflichtungen an Dritte.

Hast du dir vor deinem Studium und somit vor deinem BAföG-Antrag z. B. ein Auto gekauft, welches du per Kredit finanziert hast, findet auch dieses im Sinne des BAföG-Vermögens Berücksichtigung und das zu deinen Gunsten!

Bist du Eigentümer eines PKWs im Wert von 5.000 Euro und wurde dieses Auto mit einem Kredit von 2.000 Euro finanziert, liegt dein Vermögen nach BAföG bei 3.000 Euro.

Sehr wichtig: Bei einem PKW der kreditfinanziert ist, wird die Höhe des Kredits vom Wert des PKWs subtrahiert. Der Restbetrag gilt als dein BAföG-Vermögen.

Bestimmungszeitpunkt 

Der Wert eines bestimmten Gegenstands, Wertpapiers, oder einer Wertanlage ist in den meisten Fällen nicht konstant gleich, sondern kann fallen oder steigen. Ein Neuwagen beispielsweise verliert mit der Zeit seinen ursprünglichen Wert. Ein Bausparvertrag hingegen gewinnt mit der Zeit an Wert durch eine konstante Einzahlung. Dies wird auch bei deinem BAföG-Vermögen berücksichtigt.

Wenn du deinen BAföG-Antrag stellst, prüft dein zuständiges BAföG Amt den Wert deines BAföG-Vermögens nur zum Zeitpunkt der Antragsstellung!

Der übliche Bewilligungszeitraum deines BAföGs liegt bei 12 Monaten, innerhalb dieser Zeit können Wertschwankungen bei deinem BAföG-Vermögen entstehen. Die meisten davon sind abzusehen, so wie die Steigung des Wertes deines Bausparvertrags. Andere, wie schwankende Aktienwerte hingegen nicht. Du musst das BAföG Amt im Laufe des Bewilligungszeitraums nicht über diese Änderungen informieren!

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Auch im Master besteht die Möglichkeit BAföG zu erhalten. Selbstverständlich hast du auch hier gewisse BAföG Voraussetzungen. Eine entscheidende Voraussetzung ist die Unterschreitung der Altersgrenze von 35 Jahren. Aber auch hier gibt es Ausnahmefälle! Diese und weitere Informationen findest du in dem dazugehörigen Beitrag: Zum Master-BAföG

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Deinem bisherigen Einkommen und ggf. das deiner Eltern ist eine Grenze gesetzt. Diese findest du beim BAföG Gesetz als BAföG Einkommensgrenze! Dabei geht es lediglich darum, dass du ein bestimmtes Einkommen, unter Berücksichtigungen von Freibeträgen, nicht überschreiten solltest. Anderenfalls wird der BAföG Höchstsatz nicht bewilligt! Zur BAföG Einkommensgrenze

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Wer ist der Besitzer eines Autos?

Ein Auto hat zunächst einen Halter. Das ist derjenige, auf den der Wagen zugelassen ist und der in den Fahrzeugpapieren steht. Häufig ist der Halter auch der Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentümer ist die Person, die das Fahrzeug gekauft hat und an den der Händler es übergeben hat.

Wird Auto bei BAföG angerechnet?

a) Wird ein Auto als Vermögen beim BAföG angerechnet? Ja, Autos und Motorräder sind keine Haushaltsgegenstände und werden als Vermögen berücksichtigt, sofern du Eigentümer des Fahrzeuges bist.

Ist ein Auto ein Vermögen?

Als Vermögen gelten nicht nur Sparbücher und Bargeld, sondern auch unter anderem Wertgegenstände, Wohneigentum und Fahrzeuge.

Was wird beim BAföG als Vermögen angerechnet?

Allerdings gibt es Freibeträge, sodass ein Teil unangetastet bleibt. 15.000 Euro Vermögen bleiben bei der BAföG-Förderung unberücksichtigt - für Auszubildende ab 30 Jahre sind das sogar 45.000 Euro - der Rest ist voll zur Finanzierung der Ausbildung einzusetzen.