Wer ist a14 eingestuft

Besoldung der Beamten und Beamtenanwärter

Dem Beamten steht aus dem Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation ein Anspruch auf einen angemessenen Lebensunterhalt zu. Dieser richtet sich nach der mit dem Dienstrang sowie der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit.

Er ist entsprechend der Entwicklung der allgemeinen und wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse regelmäßig anzupassen. Dem Beamten muss von dem Dienstherrn immer ein Nettoeinkommen zur Verfügung gestellt werden, das seine rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit und Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Befriedigung der Grundbedürfnisse hinaus einen seinem Amt angemessenen Lebenskomfort ermöglicht.

Diesen verfassungsrechtlichen Anspruch hat der Gesetzgeber ausdrücklich für die aktiven Beamten im Besoldungsrecht und für Versorgungsempfänger im Beamtenversorgungsgesetz geregelt.

Die Beamtenbesoldung besteht aus Grundgehalt (je nach Besoldungsordnung, Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe), Familienzuschlag, Stellenzulage und Ausgleichszulagen,  Sonderzulagen, Urlaubsgeld und vermögenswirksamen Leistungen.

Die Grundgehälter der Beamten sind in Besoldungsgruppen festgelegt.

Wie hoch ist die Besoldung eines Beamten 2022?

Die Besoldung Beamten/innen und Beamtenanwärter/innen wird gemäß der Besoldungsverordnung des Bundes und der Länder bestimmt. Die nachfolgenden Besoldungstabellen geben Auskunft über die Besoldungshöhe.

Die Besoldungstabellen haben auch für Beamte auf Probe (BAP), Beamte auf Widerruf (BAW), Beamte auf Lebenszeit (BAL) und Referendare Gültigkeit.

Die Besoldungstabellen für Beamtenanwärter finden Sie unter: Besoldung Anwärter und Referendare.

Die auf dieser Seite angebotenen Dokumente werden vom dbb Beamtenbund und Tarifunion zur Verfügung gestellt.

Gewünschte Besoldungstabelle einfach anklicken:

Bund (gültig ab 01.04.2022)

Baden-Württemberg (gültig ab 01.01.2021)

Bayern (gültig ab 01.01.2021)

Berlin (gültig ab 01.01.2021)

Brandenburg (gültig ab 01.01.2021)

Bremen (gültig ab 01.01.2021)

Hamburg (gültig ab 01.01.2021) (Überleitung)

Hamburg (gültig ab 01.01.2021) (Neuverbeamtung)

Hessen (gültig ab 01.01.2021) (Überleitung)

Hessen (gültig ab 01.01.2021) (Neuverbeamtung)

Mecklenburg-Vorpommern (gültig ab 01.06.2021)

Niedersachsen (gültig ab 01.03.2021)

Nordrhein-Westfalen (gültig ab 01.01.2021; inkl. Änderung Familienzuschlag)

Rheinland-Pfalz (gültig ab 01.01.2021)

Saarland (gültig ab 01.04.2021)

Sachsen (gültig ab 01.01.2021)

Sachsen-Anhalt (gültig ab 01.01.2021)

Schleswig-Holstein (gültig ab 01.06.2022)

Thüringen (gültig ab 01.01.2021)

[Stand: 19.06.2022]

In welche Besoldungsgruppe werden Lehrer üblicherweise eingestuft?

A 12 Lehrer in der Primarstufe oder Sekundarstufe I (an Grundschulen und Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen und Gymnasien) = gehobener Dienst
A 12Z Konrektor an einer Grundschule oder kleinen Hauptschule mit einer Zulage von 155,09 €)
A 13 Realschullehrer, Sonderschullehrer oder Lehrer an der Sek. I im 1. Beförderungsamt.
Rektor an einer Grundschule oder Konrektor an einer Hauptschule
A 13Z Lehrer in der Sekundarstufe II ( an Gymnasien, Gesamtschulen oder Berufskollegs), Studienrat ( = höherer Dienst mit einer Zulage von 83,50 €), Konrektor an einer größeren Hauptschule oder Rektor an einer kleinen Hauptschule (in dem Fall mit höherer Zulage von 186,04 €)
A 14 Rektor an einer großen Grundschule oder Hauptschule, Konrektor an einer Realschule oder Sonderschule, Oberstudienrat, Sekundarschulrektor, Abteilungsleiter an einer Gesamtschule = 1. Beförderungsamt im höheren Dienst
A 14Z Funktionsstelle mit einer Zulage von 186,04 €
A 15 Rektor an einer Realschule oder Sonderschule, Direktor an einer Sekundarschule , Studiendirektor,  didaktischer Leiter an einer Gesamtschule.
A 15Z Stellvertretender Schulleiter an Gymnasien, Berufskollegs oder Gesamtschulen mit einer Zulage von 186,04 €
A 16

Oberstudiendirektor, Schulleiter an Gymnasien, Berufskollegs oder Gesamtschulen

Was versteht man unter Besoldungsgruppen?

Unter Besoldungsgruppen versteht man die Gehaltsgruppen der Beamten und Richter. Das Gehalt, das Beamte und Richter bekommen wird in Besoldungsgruppen eingestuft. Im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sind die Leistungsbezüge für Beamte, Richter und Soldaten festgelegt.

Besoldungsgruppen A, B, C, W und  R.
Bestehen keine weiteren Vorgaben, kommen die allgemeingültigen Regelungen des Bundes zur Anwendung.

Besoldungsgruppe A
Die Besoldungsgruppe A bestimmt das Gehalt für Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst.
Besoldungsgruppe B
Die Besoldungsgruppe B bestimmt das Gehalt für Spitzenbeamte und Soldaten in besonderen Positionen.

Besoldungsgruppe C und W
Die Besoldungsgruppe C und W bestimmt das Gehalt für wissenschaftliche Beamte wie Professoren, Dozenten und leitende Mitarbeiter an Universitäten und Fachhochschulen.

Besoldungsgruppe R
Die Besoldungsgruppe R bestimmt das Gehalt für Richter und Staatsanwälte.

Alimentationsprinzip
Die Einstufung in Berufsgruppen folgt dem Alimentationsprinzip, das die Grundrechte von Beamten definiert und in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankert ist.
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Besoldungsgruppen A2 bis A16 mit aufsteigenden Dienstbezügen

  • A2 bis A6: einfacher Dienst
  • A6 bis A9: technischer und nicht technischer mittlerer Dienst
  • A9 bis A13: gehobener Dienst mit Diplom oder Bachelor
  • A13 bis A16: höherer Dienst mit Master-Abschluss oder gleichwertigem Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule

Besoldungsgruppen B1 bis B11 mit Festgehalt

In der B-Besoldungsgruppe finden sich nur wenige Beamte. In den Besoldungsgruppen B1 bis B11 finden sich Spitzenbeamte und Soldaten des höheren Dienstes. Die Besoldungsgruppe B9 bis B11 gilt für hochrangige Posten wie Präsidenten, Oberbürgermeister, Botschafter, Vizeadmiräle und Staatssekretäre.

Besoldungsgruppen C1 bis C4 und W1 bis W3

2002 wurde die Besoldungsordnung C mit dem Professorenreformgesetz durch die Besoldungsstufe W ersetzt, das in diesem Zusammenhang für Wissenschaft steht.

Besoldungsgruppen R1 bis R10

Richter und Staatsanwälte erhalten Leistungsbezüge nach der Besoldungsordnung R, diese untergliedert sich in die Besoldungsgruppen R1 bis R10. Im Zuge der Föderalismusreform wurde das Besoldungsrecht vom Bund auf die Länder übertragen. Deshalb ist  die Richterbesoldung  je nach Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. Es kommt somit zu teils gravierenden Einkommens – Unterschieden in den einzelnen Bundesländern. Die Vergütung für Bundesrichter am Bundesverfassungsgericht ist die einzige Vergütung, die im Bundesbesoldungsgesetz festgelegt ist.

R2-Besoldungsgruppe
Die Bezüge von Staatsanwälten beim Bundesgerichtshof oder Richter am Bundespatentamt sind in der Besoldungsgruppe R2 festgelegt.

Besoldungsgruppe R4
Die Bezüge von von Vizepräsidenten am Bundespatentgericht festgelegt. Der Generalbundesanwalt erhält ein Gehalt nach R9, Präsidenten des Bundesfinanzhofs oder des Bundesgerichtshofs werden nach R10 besoldet.

Wann erreicht man die nächste Besoldungsstufe?

Nach dem Bundesbesoldungsgesetz (§ 27 BBesG) erfolgt der Aufstieg in die nächsthöhere Stufe bei entsprechender Leistung in Stufe 1 nach einer Erfahrungszeit von zwei Jahren, in den Stufen 2 bis 4 nach jeweils drei Jahren und in den Stufen 5 bis 7 nach vier Jahren.

Was ist die höchste Beamtenstufe?

Mit rund 7.000 Euro maximalem Brutto-Lohn und weniger als 2.000 Euro minimalem Lohn ist die Spanne zwischen den Einkommensstufen für Beamte enorm. In der höchsten Besoldungsklasse A 16 ist das Gehalt von Anfang an fast drei Mal so hoch wie in A 2. Dort sind die Möglichkeiten, sich zu verbessern, nur sehr gering.

Wann kommt man in die nächste Stufe Beamte?

Das Grundgehalt steigt bis zur fünften Stufe im Abstand von zwei Jahren, bis zur neunten Stufe im Abstand von drei Jahren und darüber hinaus im Abstand von vier Jahren. Das Besoldungsdienstalter beginnt am Ersten des Monats, in dem die Beamtin oder der Beamte das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Was ist die höchste Besoldungsgruppe?

In der Bundesbesoldungsordnung B entspricht das Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 1 dem Endgrundgehalt (Stufe 8) der Besoldungsgruppe A 15. Das Grundgehalt der Besoldungsgruppe B 2 liegt in der Bundesbesoldungsordnung B über dem Endgrundgehalt der höchsten Besoldungsgruppe A 16 der Bundesbesoldungsordnung A.

Wer bekommt A6?

A2 bis A6: einfacher Dienst. A6 bis A9: technischer und nicht technischer mittlerer Dienst. A9 bis A13: gehobener Dienst mit Diplom oder Bachelor. A13 bis A16: höherer Dienst mit Master-Abschluss oder gleichwertigem Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule.