Welche bedeutung hat eine ausbildungsveroerdnung für den auszubildenden

Ausbildungsordnung – den Begriff hat jeder Ausbilder bereits gehört. Während der eigenen Ausbildungszeit, während des Vorbereitungskurses für die Prüfung zum Ausbilder, oder auch während der täglichen Arbeit im Betrieb. Aber, was war die Ausbildungsordnung noch gleich? Welche Punkte regelt sie? Und: Ist die Ausbildungsordnung für einen Ausbilder überhaupt von Bedeutung oder nur für den Azubi? 

Sachliche und zeitliche Gliederung

Eine Ausbildungsordnung gibt es für jedes Berufsbild bzw. jeden Ausbildungsberuf. In einer solchen Ausbildungsordnung wird für den Bereich der dualen Ausbildungen die betriebliche Ausbildung sachlich und zeitlich festgelegt. Die Basis hierfür bildet das Berufsbildungsgesetz.

Wie kommt eine Ausbildungsordnung zustande?

An der Ausarbeitung einer Ausbildungsordnung sind verschiedene Gruppen beteiligt:

  • Fachverbände
  • Arbeitgeberorganisationen
  • Gewerkschaften
  • Bundesinstitut für Berufsbildung
  • Bundesministerium (in Abstimmung mit den Bundesländern)

Ist die Ausbildungsordnung denn für mich als Ausbilder relevant?

Definitiv, ja! Sie als Ausbilder sollten natürlich wissen, was in der Ausbildungsordnung für Inhalte enthalten sind. Letztlich finden sich hier nämlich auch Informationen dazu, welche Bereiche Sie in dem jeweiligen Berufsbild ausbilden bzw. dem Azubi vermitteln müssen. Außerdem finden sich hier Informationen zur Dauer der Berufsausbildung, zum Ausbildungsrahmenplan, zur Durchführung des Ausbildung selbst sowie zu Prüfungen und anderen wichtigen Punkten.

Inhalte einer Ausbildungsordnung

  • Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  • Dauer der Berufsausbildung
  • Ausbildungsrahmenplan
  • Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
  • Durchführung der Berufsausbildung
  • Zwischen- und Abschlussprüfung
  • Gewichtungen und Informationen zum Bestehen
  • Inkrafttreten/Außerkrafttreten der jeweiligen Verordnung

Gewusst, wie!

Keine Sorge, Sie müssen natürlich nicht die gesamte Ausbildungsordnung für sämtliche Ausbildungsberufe in Ihrem Betrieb auswendig kennen. Viele Details wissen Sie sowieso aus der laufenden Ausbildung. Wichtig ist jedoch, dass Sie bei Fragen auf die Ausbildungsordnung für den entsprechenden Beruf zurückgreifen können und dass Sie wissen, welche Informationen Sie darin nachlesen können und wo Sie diese finden – entweder ausgedruckt und abgelegt im Betrieb oder aber z.B. im Internet.

Empfehlenswert ist auch, dass Sie Ihrem Azubi die Ausbildungsordnung ebenfalls zur Verfügung stellen und dies möglichst zu Beginn der Ausbildung – so verfügen Sie beide über alle wichtigen Informationen zum Ausbildungsberuf.

Welche Stelle verfasst die Ausbildungsordnung?

Für anerkannte Ausbildungsberufe werden vom zuständigen Fachminis terium, in der Regel das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Ausbildungsordnungen erlassen.

Welches sind die wesentlichen Pflichten des Ausbildenden?

Die Hauptaufgabe des Ausbildenden ist die Vermittlung der beruflichen Handlungskompetenz, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. Zudem muss er die benötigten Ausbildungsmittel bereitstellen, sowie die Vergütung, die Arbeitszeiten und Freistellungen regeln.

Welche Pflichten habe ich als Azubi?

Auszubildende sind insbesondere verpflichtet, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausbildung aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen (§ 13 Satz 2, 1 BBiG). Die Sorgfaltspflicht soll dem Zweck dienen, unnötige Risiken zu meiden. Ein Verstoß gegen diese bezeichnet man als Fahrlässigkeit.