Behörden verlangen oft ein erweitertes Führungszeugnis, doch was ist das und was steht im erweiterten Führungszeugnis drin? Und wie lange bleibt ein Eintrag überhaupt bestehen? In unserem Artikel erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen. Wir erklären beispielsweise auch, wie sich ein gewöhnliches Führungszeugnis von einem erweiterten Führungszeugnis unterscheidet. Show
Was ist ein „erweitertes Führungszeugnis“?Ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ ist eine besondere Art des Führungszeugnisses, das mehr Informationen über Verurteilungen enthält als ein gewöhnliches Führungszeugnis. Es handelt sich also sozusagen um ein „Führungszeugnis Plus“. Das erweiterte Führungszeugnis kann nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden (vgl. § 30a BZRG). Was ist der Unterschied zwischen einem Führungszeugnis und einem erweiterten Führungszeugnis?Ein erweitertes Führungszeugnis unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Führungszeugnis durch seinen (erweiterten) Inhalt. In das erweiterte Führungszeugnis werden nämlich auch bestimmte Verurteilungen aufgenommen, die ein gewöhnliches Führungszeugnis – aus Gründen der Resozialisierung des Täters – nicht oder nicht mehr mehr beinhalten darf. Konkret geht es dabei vor allem um Sexualdelikte und weitere Delikte in Bezug auf Kinder- und Jugendschutz. Dabei werden auch geringfügige Verurteilungen aufgeführt, die im gewöhnlichen Führungszeugnis beispielsweise nicht enthalten sind, weil sie „nur“ 90 Tagessätze oder weniger betragen. Erweitertes Führungszeugnis – was steht drin?Was im erweiterten Führungszeugnis drin steht, regelt das Gesetz insbesondere in § 32 Abs. 5 BRZG. Danach werden sogar Jugendstrafen und Verurteilungen mit einem Strafmaß von 90 Tagessätzen und weniger in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen, sofern es sich um Straftaten handelt, die in § 32 Abs. 5 BZRG genannt sind. Hierzu gehören unter anderem die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gem. § 171 StGB, die Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger gemäß § 181 StGB oder auch Zuhälterei nach § 181a StGB. Bei der Beantwortung der Frage, welche Straftaten konkret für einen Eintrag im erweiterten Führungszeugnis in Betracht kommen, lohnt sich ein genauer Blick in § 32 Abs. 5 BZRG. Dort sind alle Straftatbestände anhand ihrer Paragrafen abschließend aufgeführt. Wie lange bleibt ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis?Wie lange ein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis verbleibt, ergibt sich aus § 34 BZRG. Die Länge der dort aufgeführten Fristen beträgt im Regelfall drei, fünf oder zehn Jahre. Bei einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr wegen einer in § 24 Abs. 2 BZRG aufgeführten Straftat (z.B. Zuhälterei, sexuelle Misshandlung Minderjähriger), beträgt die Tilgungsfrist im erweiterten Führungszeugnis beispielsweise 10 Jahre. Nach § 36 BZRG beginnt die Frist mit dem Tag des ersten Urteils zu laufen. Tipp: Wenn Sie sich auch für die Frage interessieren, ob Mundraub erlaubt oder strafbar ist, dann klicken Sie sich auch dort gerne mal rein. Welche Vorstrafen stehen im erweiterten Führungszeugnis?In einem erweiterten Führungszeugnis stehen teilweise auch solche Vorstrafen, die in einem gewöhnlichen Führungszeugnis nicht aufgeführt werden dürfen. Im Einzelnen regelt § 32 Abs. 5 i.V.m. § 32 Abs. 2 Nr. 3-9 BZRG, welche Vorstrafen im erweiterten Führungszeugnis stehen dürfen. ZusammenfassungIm erweiterten Führungszeugnis stehen auch Verurteilungen, die in einem gewöhnlichen Führungszeugnis nicht aufgeführt werden dürfen. Ein erweitertes Führungszeugnis unterscheidet sich also von einem gewöhnlichen Führungszeugnis anhand seines (erweiterten) Inhalts. Ein wichtiges Kriterium, warum weitere Verurteilungen in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen werden, ist der Kinder- und Jugendschutz. Welche Verurteilungen konkret aufgeführt werden dürfen und für wie lange, regelt detailliert das Bundeszentralregistergesetz (BZRG). In etlichen Berufen, aber auch manchen ehrenamtlichen Tätigkeiten benötigt Mitarbeiter ein polizeiliches Führungszeugnis. Wir zeigen Ihnen, wo und wie Sie den Antrag stellen und welche Gebühren Sie erwarten. Wofür braucht es ein polizeiliches Führungszeugnis?Wer mit Kindern oder in einer sicherheitssensiblen Branche arbeiten möchte, muss es vorlegen: das polizeiliche Führungszeugnis. Es gibt Auskunft darüber, ob Sie ein Sicherheitsrisiko darstellen. Kurz: Ob Sie vorbestraft sind, und wenn ja, weswegen. Grundlage für das Führungszeugnis ist das Bundeszentralregister, in dem die Verurteilungen aller Bundesbürger registriert sind. Das Führungszeugnis ist ein Auszug aus diesem Register. Früher wurde das Führungszeugnis auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt – und so ist es auch heute noch im Volksmund bekannt. Schon vor einigen Jahren wurde das Zeugnis allerdings umbenannt. Ganz offiziell heißt das „polizeiliche Führungszeugnis" seitdem nur noch Führungszeugnis. Wer darf ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen?Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht auf Antrag eines Führungszeugnisses beim Bundesamt für Justiz. So steht es im § 30 des Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Hat die Person das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht, muss ein gesetzlicher Vertreter bestellt werden, der den Antrag stellt. Das Gleiche gilt für Menschen, die nicht geschäftsfähig sind. Auch hier stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag. Wie bekomme ich ein polizeiliches Führungszeugnis?Bis vor ein paar Jahren musste jeder Bürger zur Behörde gehen und sein Führungszeugnis persönlich vor Ort beantragen. Seit 2016 gibt es die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen – im Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ). Die Bestellung ist in wenigen Minuten abgeschlossen und Sie erhalten eine Bestellbestätigung per E-Mail. Es gibt aber auch die Möglichkeit, das Führungszeugnis persönlich zu beantragen. Dazu müssen Sie Ihren Personalausweis vorlegen. Unter besonderen Umständen funktioniert die Antragstellung mit Hilfe des elektronischem Aufenthaltstitels (eAT). Was kostet ein Führungszeugnis?Die Gebühr für das Führungszeugnis liegt für alle Bundesländer bei 13,00 EUR. Einzig das europäisches Führungszeugnis kostet 17,00 EUR. Die Gebühr ist direkt bei der Antragstellung zu begleichen. Informieren Sie sich im Vorfeld, welches Zahlungsmittel bei der Behörde zulässig ist, damit es vor Ort keine Probleme gibt. Wie lange dauert die Bearbeitung?In der Regel dauert es zwei bis drei Wochen bis das Führungszeugnis fertig gestellt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Antrag online oder persönlich gestellt haben. Die Bearbeitungsdauer hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge ab, sodass es in Ausnahmefällen bis zu fünf Wochen dauern kann. Beantragen Sie Ihr Zeugnis mit ausreichend Vorlauf beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Vor allem wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten. Hier kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Pflicht sein. Welche Straftaten sind vermerkt?Das hängt davon ab, welche Art von Zeugnis Sie beantragen: das einfache (private), das erweiterte, behördliche oder europäische Führungszeugnis. Einfaches Führungszeugnis: nur Strafen ab einer gewissen SchwereIn einem einfachen Führungszeugnis sind keine Verurteilungen zu geringfügigen Strafen eingetragen. „Ist eine Person nicht vorbestraft, erscheint eine Verurteilung erst in ihrem Führungszeugnis, wenn sie zu einer Geldstrafe von mindestens 90 Tagessätzen oder drei Monaten Haft verurteilt wird“, informiert Rechtsanwalt Uwe Freyschmidt, Anwalt für Strafrecht und Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins. Um die Interessen des Bewerbers zu schützen, darf er nur das einfache Führungszeugnis einsehen. In diesem Zusammenhang ist wichtig: Solange nichts im einfachen Führungszeugnis steht, sind Sie offiziell nicht vorbestraft. Erweitertes Führungszeugnis: Auch geringere Vergehen enthaltenAnders sieht es aus, wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten möchten, sei es hauptberuflich oder ehrenamtlich. „In diesem Fall kann der Arbeitgeber oder Leiter einer ehrenamtlichen Einrichtung gemäß SGB VIII ein erweitertes Führungszeugnis verlangen“, sagt Rechtsanwalt Freyschmidt. Das erweiterte Führungszeugnis enthält alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen – auch geringfügige. Ein Beispiel: Wurde eine Person wegen sexueller Nötigung eines Jugendlichen zu 70 Tagessätzen verurteilt und war sie nicht vorbestraft, taucht die Verurteilung im einfachen Führungszeugnis nicht auf. Wer entscheiden muss, ob die Person mit jungen Menschen arbeiten darf, benötigt diese Information allerdings unbedingt. Das erweiterte Führungszeugnis gehört nach SGB VIII vor allem für Erzieher in der Jugendhilfe oder bei ehrenamtlichen Tätigkeiten zu einer der erforderlichen Unterlagen, die vor Jobbeginn vorgelegt werden müssen. Selbst wenn es sich nur um ehrenamtliche Beaufsichtigung handelt. Erweitertes behördliches Führungszeugnis: alles inklusiveIm behördlichen Führungszeugnis steht alles, was ein Bundesbürger sich strafrechtlich hat zu Schulden kommen lassen – inklusive Sicherungsverwahrung. Diese Auszüge aus dem Bundeszentralregister bekommen nur ausgewählte Personen zu sehen – etwa Richter und Staatsanwälte in einem Strafverfahren. Stehen Sie vor Gericht, ist es wichtig zu wissen, ob Sie schon einmal verurteilt wurden, oder aus einem bestimmten Grund nicht verurteilt werden konnten. Das behördliche Führungszeugnis ist ein Zeugnis von Behörden für Behörden und wird nicht für private Zwecke ausgestellt. Europäisches Führungszeugnis: Informationen aus dem HerkunftslandSie ziehen für die Arbeit aus dem EU-Ausland nach Deutschland – oder andersherum? Dann kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber Sie darum bittet, ein europäisches Führungszeugnis vorzulegen. Das europäische Führungszeugnis gibt ihm Auskunft darüber, was im Bundes und Strafregister Ihres Herkunftslandes über Sie steht. Welche Informationen das Herkunftsland an das Bundesamts für Justiz (BfJ) übermittelt, hängt vom Herkunftsland ab. Dafür gibt es europaweit keine einheitliche Regel. Die Beantragung eines europäischen Führungszeugnises funktioniert wie bei den anderen Zeugnissen auch. Sie können es online, unter Angabe persönlicher Daten, wie Name und Anschrift oder vor Ort unter Vorlage des Personalausweises bei der zuständigen Meldebehörde beantragen. Kann man eine Eintragung aus dem polizeilichen Führungszeugnis löschen?Nein. Ist eine Verurteilung erstmal im Führungszeugnis eingetragen, kann man dagegen wenig unternehmen. Aktiv löschen lässt sich aus dem polizeilichen Führungszeugnis nichts. Es bleibt nur abzuwarten, bis der Eintrag verjährt. Das passiert, je nach Schwere der Straftat, nach Ablauf von drei, fünf oder zehn Jahren und auch nur, wenn bis zur Verjährung keine neue Verurteilung hinzu kommt. „Wird man für ein Vergehen verurteilt, das im Führungszeugnis erscheint, bleiben auch alte Eintragungen bestehen. Und zwar so lange, bis die neue Eintragung verjährt“, warnt der Rechtsanwalt aus Berlin. Ein Beispiel: Ein verurteilter Straftäter hat in seinem Führungszeugnis eine Eintragung, die in einem halben Jahr verjährt. Zu diesem Zeitpunkt wird er erneut wegen eines kleineren Vergehens verurteilt. Unter den Umständen bleibt der erste Eintrag ebenfalls bestehen – und das so lange, bis auch der zweite Eintrag verjährt ist. Die Verjährungsfrist ist nicht mit dem Strafmaß verknüpft. Wird ein Straftäter vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen, erlischt nicht automatisch der Eintrag im Führungszeugnis. Kann ich verhindern, dass ältere Straftaten durch neue Verurteilung verlängert werden?„Wer erneut straffällig wird, kurz bevor ein alter Eintrag verjährt ist, kann versuchen, die Verurteilung hinauszuzögern“, so Freyschmidt. Fällt der Richterspruch nach Ende der Verjährungsfrist des alten Eintrags, wird dieser gelöscht. Denn entscheidend für den Eintrag in ein polizeiliches Führungszeugnis ist der Tag der Verurteilung. Ob das Urteil rechtskräftig ist, spielt dabei keine Rolle. Verurteilung wegen Straftat im Führungszeugnis: Keine Einstellung als LehrerWenn ein Bewerber auf eine Lehramtsstelle sich charakterlich nicht für den Beruf des Lehrers eignet, kann ihm das Lehramt versagt werden. Auch ein zunächst ausgewählter Bewerber hat keinen rechtlichen Anspruch auf eine Einstellung. Dies musste ein Bewerber erfahren, der wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein und Vorzeigens eines verfälschten Fahrscheins und daher wegen versuchten Betrugs verurteilt worden war. Das Land Berlin hatte dem Bewerber eine Einstellung als Lehrer in Aussicht gestellt. Wie üblich holte es ein erweitertes Führungszeugnis ein. Darin war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten aufgeführt. Demnach wurde der Mann wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt. Die Gerichte entschieden in zwei Instanzen, dass er wegen der Verurteiltung nicht als Lehrer eingestellt werden könne (Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. März 2017, AZ: 2 Sa 122/17). Was wird aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht?Nach 3 Jahren: Nach Ablauf einer Frist von drei Jahren werden Geldstrafen, Freiheitsstrafen von bis zu drei Monaten sowie Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr gelöscht, wenn keine weitere Freiheitsstrafe vorliegt. In allen übrigen Fällen gilt eine Frist von 5 Jahren.
Was steht in einem erweitertem polizeilichen Führungszeugnis?Das erweiterte Führungszeugnis enthält alle kinder- und jugendschutzrelevanten Verurteilungen – auch geringfügige. Ein Beispiel: Wurde eine Person wegen sexueller Nötigung eines Jugendlichen zu 70 Tagessätzen verurteilt und war sie nicht vorbestraft, taucht die Verurteilung im einfachen Führungszeugnis nicht auf.
Was ist der Unterschied zwischen Führungszeugnis und erweiterten Führungszeugnis?Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (Aufzählung in § 32 Absatz 5 BZRG, z. B.
Wie lange gilt man als vorbestraft?Wann wird die Vorstrafe gelöscht? Die meisten Eintragungen im Vorstrafenregister können verjähren. Die Fristen liegen dabei üblicherweise zwischen 5 und 20 Jahren.
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