Wie viel zahlt Jobcenter für Wohnung 2022 nrw

Wie viel zahlt Jobcenter für Wohnung 2022 nrw

Hartz IV Leistungen sehen neben dem Regelsatz auch einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizkosten (KdU) nach § 22 SGB II vor.

Aktuelles vom 23.02.2022: Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung – der seit März 2020 gilt – bis zum 31.12.2022 verlängert. Damit gilt weiterhin, dass für Neu- und Weiterbewilligungsanträge in der Corona-Krise keine Prüfung der Angemessenheit der Wohnverhältnisse erfolgen soll. Für Anträge, deren Bewilligungszeitraum spätestens am 31.12.2021 beginnt, werden die tatsächlichen Aufwendungen der Kosten der Unterkunft anerkannt.

  • Übernahme der Mietkosten
  • Größe der Wohnung / Unterkunft
  • Höhe der Miete bei Hartz IV
  • Nebenkosten/ Betriebskosten
  • Warmwasserkosten als Mehrbedarf bei Hartz IV Bezug
  • Einrichtung und Ausstattung der Wohnung / Unterkunft
  • U25 – Auszug aus dem Elternhaus in eigene Wohnung
  • Mietkaution beim Bezug einer neuen Wohnung
  • Kurz und Knapp: Hartz 4 Unterkunft und Heizung

Übernahme der Mietkosten

Die Mietkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen übernommen und richten sich nach den örtlichen Richtlinien der Städte und Gemeinden (es gibt keine bundeseinheitliche Regelung!). Im Rahmen des Hartz IV Antrags wird hierzu die Anlage KDU ausgefüllt, bei der man Angaben zur Wohnungsgröße sowie der Kosten macht.

Zahlung auch direkt an den Vermieter möglich

Die Miete für die Wohnung kann einerseits an den Leistungsbezieher ausbezahlt werden, mit der Auflage diesen Betrag zweckentsprechend zu verwenden. Kann dies nicht gewährleistet werden, kann das Jobcenter diese Zahlungen direkt an den Vermieter der Wohnung leisten – dies stellt aber nur einen Ausnahmefall dar.

Überprüfung der Angemessenheit

Vor Bewilligung der Leistungen wird eine Überprüfung der Angemessenheit dieser Wohnkosten vorgenommen nach Maßgabe der individuellen Verhältnisse, der Wohnfläche und des ortsüblichen Mietspiegels. Aber auch im laufenden Bezug kann das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren einleiten, falls sich die Kosten der Wohnung über die Grenzen der Angemessenheit erhöhen sollten.

Kostensenkungsverfahren: Sollten die Wohnkosten nicht angemessen sein, sind Sie verpflichtet diese Kosten zu senken, ggf. auch durch einen Umzug in eine kleinere oder günstigere Unterkunft oder – sofern möglich – durch Untervermietung. Hierzu wird das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren einleiten und die Bedarfsgemeinschaft schriftlich zur Senkung der Unterkunftskosten innerhalb der nächsten sechs Monate auffordern.

Hier entsteht in aller Regel ein großes Problem für Hartz IV Bedürftige, da die Städte und Gemeinden häufig mit veralteten Mietspiegeln arbeiten, so dass die vorgeschriebenen Kosten für eine Wohnung schon lange durch die Mietpreissteigerungen realitätsfremd sind.

Einher geht damit, dass zunehmend sozial verträgliche Wohnungen rar werden und damit auch, besonders in Großstädten sog. „soziale Brennpunkte“ entstehen.

Was als angemessen in Bezug auf die Wohnkosten gilt kann unter Angemessene Wohnkosten bei Hartz IV Bezug und Unangemessene Wohnkosten nachgelesen werden.

Größe der Wohnung / Unterkunft

Als eine angemessen große Wohnung (Mietwohnung) betrachtet das Jobcenter i. d. R. für eine Person mit 50 m². Diese erhöht sich um jede weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person um 15 m², wobei Säuglinge nicht als „Person“ gelten.

Wohneigentum

Für den Fall, dass Sie angemessenes Wohneigentum bewohnen und es nicht bei der Vermögensanrechnung als „schädlich“ betrachtet wird, übernimmt auch das Jobcenter die Kosten für Zinsen, Grundsteuer und etwaige Gebäudeversicherungen. Hierbei werden noch zusätzlich die Heizkosten mit übernommen. So ist gewährleistet, dass Eigenheimbesitzer in einer Notsituation nicht unbedingt ihr Haus oder Wohnung verlieren müssen.

Hinweis: Tilgungsraten selbst werden nicht übernommen, da Sozialleistungen des Staates nicht dafür vorgesehen sind, privates Vermögen (in diesem Fall Wohneigentum) aufzubauen.

Was als ein angemessenes Wohneigentum gilt, lässt sich dem Gesetz nicht klar entnehmen. Als Richtwert könnte man ein Eigenheim mit maximal 130 m² für eine vier-köpfige Familie betrachten, jedoch ist dieses in jedem Antragsverfahren individuell zu betrachten.

Weiterhin liegen Grundstücke, je nach dem ob städtischer oder ländlicher Region, zwischen 500 m² und 800 m² wohl in der Angemessenheit.

Höhe der Miete bei Hartz IV

Die Kosten für eine angemessene Unterkunft sind im Gesetz nicht klar definiert und richten sich nach den örtlichen Gegebenheiten. Natürlich kann man nicht den Quadratmeterpreis einer ländlichen Region mit einem Quadratmeterpreis einer städtischen Region gleichsetzen.

Als Anhaltspunkte könnte man bei einer ländlichen Region von ca. 4,00 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter und bei einer städtischen Region (Großstadt!) z.B. 9,00 Euro nehmen.

Welcher Quadratmeterpreis angemessen ist, lässt sich bei der zuständigen Stadtverwaltung oder Kommune erfragen. Diese Ämter richten sich oftmals nach den örtlichen Richtlinien für angemessene Wohnkosten. Mieten im unteren Bereich werden vom Jobcenter in der Regel übernommen, diese müssen aber nicht zwingend im untersten Mietbereich liegen

Örtliche Richtlinien sind auf https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html zu finden.

So gelten beispielsweise nach aktuellem Stand für eine Wohnung in Berlin für einen Single mit 50 m² etwa 440,00 Euro als angemessen. In München dagegen gelten bei 50 m² aufgrund des höheren Quadratmeterpreises etwa 640,00 Euro als angemessen.

Nebenkosten/ Betriebskosten

Wurde die Wohnung vom zuständigen Jobcenter als angemessen angesehen, so gelten auch in der Regel die Nebenkosten ebenso als angemessen und werden in voller Höhe vom Leistungsträger übernommen. Wie sich die Nebenkosten zusammensetzen, können Sie in den folgenden Artikeln nachlesen:

  • Nebenkosten bei Hartz 4
    • Nebenkostenerstattung
    • Nebenkostennachzahlung
  • Heizkosten
    • Brennstoffbeihilfe (bei selbst beschafften Brennstoffen)

Stromkosten

Wichtig: Stromkosten gehören nicht zu den übernahmefähigen Nebenkosten, die durch das Jobcenter bezahlt werden. Hier müssen Leistungsempfänger diesen Betrag aus dem Hartz IV Regelsatz bestreiten. Das  Jobcenter beteiligt sich nur an den Kosten für Strom, wenn es den Allgemeinstrom über die Nebenkostenabrechnung betrifft. Auch bei dezentraler Warmwasseraufbereitung (siehe weiter unten) sowie, wenn die angemessene Wohnung des Hartz IV Betroffenen mit Strom beheizt wird.

Warmwasserkosten als Mehrbedarf bei Hartz IV Bezug

Sofern die Heißwasseraufbereitung lokal in der Wohnung des Leistungsbeziehers erfolgt, also die sog. dezentrale Warmwassererzeugung mit einem Heißwasserboiler, Durchlauferhitzer etc. werden diese Kosten nicht über die Leistungen der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB abgedeckt.

Diese Warmwasserkosten werden in Form einer Pauschale als Mehrbedarf zusätzlich zum Regelbedarf gezahlt. Die Höhe der Pauschale ergibt sich aus dem maßgeblichen Regelbedarf nach § 20 SGB II (ab 2022: 449 € – bis 2021: 446 €) sowie den dazugehörigen Prozentsätzen aus § 21 Abs. 7 SGB II.

Demnach kann ein Mehrbedarf für Warmwasser als Pauschale ab 01.01.2022 in folgender Höhe beantragt werden:

RegelbedarfWer?ProzentsatzPauschale
449 € Volljährige/ Alleinerziehende 2,30% 10,33 €
404 € volljährige Partner der Bedarfsgemeinschaft 2,30% 9,29 €
360 € Volljährige unter 25 Jahren 2,30% 8,28 €
376 € Kinder 15 – 18 Jahre 1,40% 5,26 €
311 € Kinder 7 – 14 Jahre 1,20% 3,73 €
285 € Kinder 0 – 6 Jahre 0,80% 2,28 €

Einrichtung und Ausstattung der Wohnung / Unterkunft

Wie auch zur Miethöhe gibt es im Sozialgesetzbuch II (SGB II) keine konkreten Angaben, über welche Ausstattungsmerkmale eine Wohnung oder sonstige Unterkunft verfügen muss.

Sichergestellt ist jedoch, dass zumutbare sanitäre Anlagen vorhanden sein müssen. Für die Ausstattung der Wohnung können Leistungsbezieher auch die Leistungen im Rahmen der Erstausstattung beantragen.

Wohnungswechsel

Vor einem etwaigen Wohnungswechsel ist zu beachten, dass unbedingt eine Zusicherung seitens des für den bisherigen Wohnort zuständigen Jobcenters eingeholt werden muss (§ 22 Abs. 4 SGB II), damit ein Umzug keine unnötigen Probleme sowie etwaige Leistungsverweigerungen nach sich zieht.

Hartz IV Urteil: Jobcenter muss Umzug nicht zustimmen

Wird keine Zusage des Jobcenters eingeholt und findet dennoch ein Umzug bei Hartz IV Bezug statt, sollte die neue Wohnung nicht teurer sein als die alte. Gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 zahlt das Amt nur den bisherigen Bedarf der alten Wohnung. Eine darüber hinaus gehende Miete muss aus dem Regelsatz bezahlt werden.

Zuschuss für Auszubildende

Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach SGB III oder BAföG Leistungen erhalten, können auf Antrag einen Zuschuss zu ihren ungedeckten Unterkunftskosten erhalten können.

U25 – Auszug aus dem Elternhaus in eigene Wohnung

Bei Auszug aus dem elterlichen Haushalt sind zusätzliche Besonderheiten zu beachten, wenn man Hartz 4 bezieht: Eine Kostenübernahme für Miete und Heizkosten für die neue Unterkunft wird für Unverheiratete vor Vollendung des 25. Lebensjahres ausschließlich nur für den Fall übernommen, dass vor dem Umzug eine entsprechende Kostenzusage seitens des Jobcenters eingeholt worden ist.

Kostenzusage für KdU bei Umzug

Diese Zusage wird grundsätzlich nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen erteilt, z.B. wenn nachweislich schwerwiegende soziale Gründe gegen das Verbleiben in der elterlichen Wohnung sprechen oder der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt geboten erscheint etc.

Eine vorherige Kostenzusage ist nur für den Fall entbehrlich, dass Ihnen die Einholung aus einem wichtigen Grund nicht zumutbar war. Ohne Kostenzusage drohen Ihnen erhebliche Hartz IV Leistungskürzungen.

Mietkaution beim Bezug einer neuen Wohnung

Die Übernahme der Mietkaution bzw. Mietsicherheit durch das Jobcenter sorgt regelmäßig für Diskussionen zwischen Leistungsträger und dem Hartz IV Bedürftigen, da Jobcenter schon mal darauf verweisen, dass sich Betroffene an anderer Stelle leihen sollen.

Dem ist aber nicht so, wenn Obdachlosigkeit droht – was leider sehr schnell passieren kann – muss das Jobcenter die Mietsicherheit an den neuen Vermieter vorschießen, sofern die Wohnung als angemessen eingestuft wurde.

Kurz und Knapp: Hartz 4 Unterkunft und Heizung

Wie viel darf eine Hartz 4 Wohnung kosten?

Die Höhe der angemessenen Wohnkosten bei Hartz 4 ist nicht allgemeingültig definiert, sondern richtet sich nach den örtlichen Richtlinien und dem Mietspiegel der Städte und Gemeinden.

Wie groß darf eine Hartz 4 Wohnung sein?

Die angemessene Größe für eine Wohnung bei Hartz 4 richtet sich danach, wie viele Menschen in der Bedarfsgemeinschaft leben. Für eine Person gelten 50 m² als angemessen, für jede weitere Person im Haushalt werden 15 m² dazugerechnet.

Wer zahlt Mietkaution bei Hartz 4?

Wird die Wohnung als angemessen eingestuft und der Umzug genehmigt, muss das Jobcenter die Mietkaution im Rahmen eines Darlehens vorschießen.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Letzte Aktualisierung: 05.05.2022

Wie viel darf eine Wohnung Kosten Hartz 4 2022?

Daraus ergibt sich für einen alleinstehenden Leistungsberechtigten mit Hartz IV, dass die Wohnung für die Kaltmiete Kosten in Höhe von 364,50 Euro im Monat verursachen darf. Bei einer Bedarfsgemeinschaft mit drei Personen wären es 518,25 Euro.

Wie viel zahlt Jobcenter für Wohnung NRW?

Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wann wird Hartz 4 auf 600 Euro erhöht 2022?

Die Regelsätze in der Grundsicherung erhöhen sich zum 01. Januar 2022. Diese werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet.

Wie viel Geld bekommt man vom Jobcenter 2022?

Wie hoch ist der Hartz-IV-Regelsatz 2022? 449 Euro im Monat für Alleinstehende und Alleinerziehende (2021: 446 Euro). 404 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind (2021: 401 Euro). 360 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben.