Die Begriffe Gewerbetreibender, Kleingewerbetreibender und Kleinunternehmer werden oft verwechselt oder sogar gleichgesetzt. Da sie jedoch gänzlich unterschiedliche Sachverhalte beschreiben, ist ihre Unterscheidung insbesondere für Selbstständige von großer Relevanz. Im Folgenden erhältst Du die wichtigsten Fakten und Informationen auf einen Blick. Show
Erfahre, wo der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmertum besteht, welche Vor- und Nachteile diese Klassifizierungen für Dich haben, was es mit der Kleinunternehmerregelung auf sich hat, welche Rechnungsvorschriften Du beachten musst und welche Steuer- und Buchführungspflichten damit verbunden sind. Inhalt
Wichtig für dich vorab: Die Informationen in diesem Artikel haben wir sorgfältig für Dich zusammengestellt. Trotzdem können wir für Richtigkeit und Vollständigkeit kein Gewähr übernehmen und ersetzen auch keine steuerliche Beratung. Mit Fragen zum Einzelfall wende Dich bitte an Dein zuständiges Finanzamt oder Deinen Steuerberater. Suchst Du eine Pflegekraft, Alltagshilfe oder bist Du pflegender Angehöriger? Jetzt Hilfe finden Was ist überhaupt ein Gewerbe?Wie in unserem Artikel “Selbstständig arbeiten in der Pflege - so geht’s mit Pflegix” bereits erläutert, beschreibt der Gewerbebegriff in erster Linie eine eigenverantwortlich betriebene, unternehmerische Tätigkeit oder auch eine Selbstständigkeit. Selbstständigkeit ist in diesem beruflichen Kontext wiederum definiert als eine nicht weisungsgebundene, auftraggeber-unabhängige Tätigkeit und stellt somit das Gegenteil eines Angestelltenverhältnisses dar. Die Frage nach einer Definition des Gewerbebegriffs beantworten das bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Gewerbeordnung (GewO) sowie die Steuer- und Sozialgesetzbücher wie folgt: Ein Gewerbe ist grundsätzlich…
Folglich kann zunächst jede selbstständig ausgeübte Tätigkeit als Gewerbe bezeichnet werden. Der Paragraph § 6 der GewO schließt dann eine Reihe von Freiberuflern und Selbstständigen aus dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung aus. Dazu gehören beispielsweise die klassischen freiberuflichen und selbstständigen Tätigkeiten, die eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Absicht verfolgen (§ 18 EStG). Kurzgesagt die sogenannten “Katalogberufe”. Sie unterliegen gesonderten Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und weiterer Gesetzestexte, auf die im Folgenden aber nicht weiter eingegangen wird. Zusammenfassend, kannst Du dir also merken:
Suchst Du eine Pflegekraft, Alltagshilfe oder bist Du pflegender Angehöriger? Jetzt Hilfe finden Und was ist dann ein Kleingewerbe?Die Definition eines Gewerbes ist nun etwas klarer. Wo aber besteht der Unterschied zu einem sogenannten "Kleingewerbe"? Ein Kleingewerbe ist vereinfacht gesagt eine ganz “normale” gewerbliche Unternehmung, die sich aufgrund ihrer Größe aber nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und anderen kaufmännischen Spezialvorschriften halten muss. Sie begründet sich in der Regel durch Einzelunternehmungen und unterliegt den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Der Unterschied zwischen einem Gewerbe und einem Kleingewerbe bestimmt sich durch die Frage, ob die Unternehmung nach “Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt” (§ 1 Abs. 2 HGB) und demnach in das Handelsregister eingetragen werden muss. “Art” beschreibt in diesem Zusammenhang die Komplexität der Geschäftsvorgänge und die gewählte Rechtsform, mit “Umfang” sind die Unternehmensgröße bzw. das Umsatzvolumen, die Anzahl der Beschäftigten und die Höhe des Betriebsvermögens gemeint. Die Größenschwellen (Grenzen für Umsatz und Gewinn) für ein Kleingewerbe sind pro Geschäftsjahr:
Wichtig: An dieser Stelle sollten sich Gründer und sich selbstständig machende Einzelunternehmer nicht verrückt machen! Als Faustregel gilt, dass Gründungen einer einzelnen Person, die nicht mehrere Hunderttausend Euro Umsatz im Jahr erwirtschaften, generell als Kleingewerbe anzusehen sind. Vorteile eines KleingewerbesSich als Kleingewerbetreibender selbstständig zu machen, bringt einige Vorteile mit sich. Zunächst handelt es sich um eine formlose, schnelle und kostengünstige Gründung, die kein Startkapital benötigt. Außerdem sparen sich Kleingewerbetreibende die doppelte kaufmännische Buchführungspflicht und müssen
Trotz all dieser Vorteile, sollten Kleingewerbetreibende die Rechte und Pflichten, die sie als Selbstständige innehaben, sorgfältig prüfen. Steuerrechtlich können Kleingewerbetreibende nämlich trotz ihrer geringeren Unternehmensgröße sehr wohl unter die Regelungen der Umsatzsteuer fallen. Unsicherheiten in diesem Zusammenhang entstehen häufig durch die Verwechslung von Kleingewerbe und (umsatzsteuerlichen) Kleinunternehmern (siehe Artikel weiter unten). Anmeldung eines (Klein-)gewerbesDie Anmeldung eines Kleingewerbes erfolgt identisch zu der eines normalen Gewerbes, da das Kleingewerbe wie oben beschrieben lediglich durch die geringeren Umsatzgrenzen des Gewerbetreibenden bestimmt wird und es daher gar kein “offizielles” Kleingewerbe gibt. Die Anmeldung eines Gewerbes erfolgt über das lokale Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt. Dieses befindet sich in der Regel im Rathaus der Stadt oder Gemeinde. Wenn Du Deine Gewerbeanmeldung ausfüllst, wirst Du folglich keinen Abschnitt zum Thema Kleingewerbe finden. Du füllst dort lediglich ein paar Felder weniger aus. Zusammenfassend, kannst Du dir merken: Meldest Du Dein Gewerbe an und erwartest keine übermäßigen Umsätze oder Gewinne, hast Du automatisch ein Kleingewerbe und profitierst von einigen Vorteilen. Suchst Du eine Pflegekraft, Alltagshilfe oder bist Du pflegender Angehöriger? Jetzt Hilfe finden Kleingewerbe und/oder Kleinunternehmer?Häufig werden die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmer gleichgesetzt oder synonym verwendet. Das ist allerdings nicht ganz korrekt. Die Kleinunternehmerschaft begründet sich im Gegenteil zu den Regelungen der Gewerbeordnung durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) und entstammt folglich dem Steuerrecht. Kleinunternehmer können folglich sowohl Gewerbetreibende als auch sonstige Selbstständige und Freiberufler sein. Die KleinunternehmerregelungDie Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung des Umsatzsteuergesetzes für Gründer und Unternehmer mit geringen Jahresumsätzen. Ziel ist die Befreiung dieser Kleinunternehmer von der Zahlung der Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) an das Finanzamt. Gut zu wissen: Paragraph 2 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes besagt: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig zur Erzielung von Einnahmen ausübt. Unabhängig davon, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Kleinunternehmer bist Du, wenn Dein Umsatz die folgenden Grenzen nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Ist dem so, kannst Du dich aktiv für die Kleinunternehmerregelung entscheiden:
Hinweis: Das hervorgehobene “und” zeigt an, dass beide Bedingungen erfüllt sein müssen. Ist kein vorangegangenes Geschäftsjahr vorhanden, gelten Sonderregelungen. In diesem Fall kann der Jahresumsatz für das erste Geschäftsjahr geschätzt werden und darf voraussichtlich nicht höher als 22.000 Euro (bis 2019: 17.500 Euro) sein. Vorteile der KleinunternehmerregelungWieso lohnt es sich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen zu nehmen und die Anwendung zu beantragen? Wie oben bereits erwähnt, soll die Regelung kleine Unternehmungen mit niedrigen Umsätzen von der Zahlung der Umsatzsteuer befreien. Ein weiterer wichtiger Vorteil der Regelung ist, dass ein großer Teil der Verwaltungsarbeit wegfällt. Unternehmer, die nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen, unterliegen einer Reihe von Verpflichtungen und müssen beispielsweise die Umsatzsteuer auf all ihren Rechnungen an ihre Kunden ausweisen oder die Vorsteuer anmelden. Als Kleinunternehmer entfallen diese Verpflichtungen. Kleine Unternehmensgründer, nebenberuflich Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende profitieren also davon, dass:
Die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen?Um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, hast Du mehrere Möglichkeiten. Zunächst wirst Du beim Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogen (den Du u.a. nach Anmeldung Deines Gewerbescheins vom Finanzamt erhältst) in Abschnitt 7 "Angaben zur Anmeldung und Abführug der Umsatzsteuer" auf die Kleinunternehmerregelung aufmerksam gemacht und musst die folgende Auswahl treffen:
Außerdem zeigst Du durch das Nicht-Ausweisen von Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen und dem Zusatz: “Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird die Umsatzsteuer nicht berechnet” an, dass Du von der Regelung Gebrauch machst. Auf die Kleinunternehmerregelung bewusst verzichten?Die Kleinunternehmerregelung soll Gründern bürokratischen Aufwand ersparen, sie von der Ausweisung der Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen an Kunden und somit der Abführung von Umsatzsteuer an das Finanzamt befreien. Für manche Gründer kann der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung jedoch Vorteile haben. So ermöglicht eine Normal-Besteuerung beispielsweise, die auf Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer von Lieferanten und anderen Dienstleistern als Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern zu können. Hier ein Beispiel: Angenommen, Du gehst einer Tätigkeit nach, die einen hohen Wareneinsatz fordert (beispielsweise als Einzelhändler). Deine Lieferanten stellen Dir ihre Ware in Rechnung und berechnen Dir zusätzlich (i.d.R. 19%) Mehrwertsteuer. Folgst Du der Kleinunternehmerregelung darfst Du Deinen eigenen Kunden diese Mehrwertsteuer allerdings nicht in Rechnung stellen. Du bleibst also auf der Differenz sitzen und stellst Dich unter Umständen finanziell schlechter. Um auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, musst Du Dich im steuerlichen Erfassungsbogen für die oben erläuterte Zeile 134 entscheiden, die Umsatzsteuer auf Deinen Rechnungen ausweisen und Dich an die sonstigen Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes halten. Tipp: Eine Hilfestellung zum Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens haben wir in unserem Magazin-Artikel “Steuerliche Erfassung: Ausfüllhilfe fürs Kleingewerbe” für Dich zusammengestellt. Die Grenze der Kleinunternehmerregelung überschritten?Solltest Du Dich bei Deinen Schätzungen Deiner tatsächlichen oder geplanten Umsatzgrenze verschätzt haben und die Grenze von 22.000 Euro bzw. 50.000 Euro überschreiten, musst Du dir keine Sorgen machen. Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, unterliegst Du im Folgejahr automatisch der Regelbesteuerung, hast aber keine Nachzahlungen zu befürchten! Suchst Du eine Pflegekraft, Alltagshilfe oder bist Du pflegender Angehöriger? Jetzt Hilfe finden Gewerbe, Kleingewerbe und Kleinunternehmer - auf einen Blick!Die begrifflichen und inhaltlichen Unterschiede zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmung zu verstehen ist gar nicht so einfach. Wir haben uns große Mühe gegeben, die Details für Dich herauszuarbeiten. Nun noch einmal die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Kleinunternehmer sein bei PflegixDamit wir die Rechnungsstellung für Dich übernehmen und gewährleisten können, dass alle Informationen korrekt sind, ist es wichtig, dass Du die folgenden Angaben in Deinem Pflegix Konto für uns hinterlegst: 1. Angabe zur Kleinunternehmerregelung Da sich durch die Anwendung der Kleinunternehmerregelung einige Unterschiede in der Rechnungsstellung ergeben, erfragen wir vor Deiner ersten Stundendokumentation, ob wir die Umsatzsteuer für Dich auszeichnen sollen. Du musst in Deinem Konto zwischen den folgenden Optionen wählen:
Bist du Kleinunternehmer (Auswahl 1), weisen wir keine Umsatzsteuer für Dich aus und unterscheiden folglich nicht zwischen Brutto- und Nettobeträgen. Deine Rechnung erhält außerdem den Zusatz: “Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.” Verzichtest Du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (Auswahl 2), oder fällst sowieso nicht in die entsprechenden Umsatzgrenzen (Auswahl 3), weisen wir die Umsatzsteuer für Dich aus. 2. Angabe Deiner Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Je nachdem ob Du die Anwendung der Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht, hast Du die Möglichkeit entweder Deine Steuernummer oder alternativ deine Umsatzsteuer-ID als steuerliche Referenz anzugeben (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG). Dazu eine kurze Erklärung zum Unterschied der beiden Nummern: Steuernummer Eine Steuernummer ist eine 13-stellige Zuordnungsnummer (Beispiel: 079/123/12347), die Dir von Deinem lokalen Finanzamt erteilt wird. Mit ihr werden alle steuerlichen Daten einer natürlichen oder juristischen Person innerhalb von Deutschland verwaltet und aufbewahrt. Bist Du Kleinunternehmer und ausschließlich in Deutschland tätig, hinterlegst Du diese Nummer als gültige Steuernummer für Deine Rechnungen. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Die USt-ID ist eine 9-stellige Identifikationsnummer mit Länderkennzeichnung (Beispie.: DE398517849) zur klaren Zuordnung von Unternehmen innerhalb von Deutschland und Europa. Sie muss aktiv über den steuerlichen Erfassungsbogen oder nachträglich beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden und ist für Unternehmen verpflichtend, die einen Austausch über die deutschen Grenzen anstreben. Als Kleinunternehmer kannst Du Deine Umsatzsteuer-ID anstelle Deiner persönlichen Steuernummer angeben, bist aber nicht dazu verpflichtet (§ 14 abs. 4 Nr. 2 UStG) . Suchst Du eine Pflegekraft, Alltagshilfe oder bist Du pflegender Angehöriger? Jetzt Hilfe finden Fazit zur Kleinunternehmerregelung und Co.Die begrifflichen und inhaltlichen Unterschiede zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmertum können im Zusammenhang einer Selbstständigkeit auf den ersten Blick verwirrend wirken. Hast Du einmal verstanden worum es geht, ist alles gar nicht mehr so kompliziert und bringt große Vorteile für Dich mit. Insbesondere durch die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung im steuerlichen Erfassungsbogen, den Du nach Anmeldung Deines Gewerbes erhältst, wirst Du von viel bürokratischem und finanziellem Aufwand in Bezug auf die Umsatzsteuer befreit. Durch Deine selbstständige Tätigkeit über Pflegix sparst Du Dir außerdem die monatliche Rechnungsstellung an Deine Kunden. Diese übernehmen wir für Dich! Hast Du noch kein Konto bei Pflegix, möchtest aber auch von diesem und noch weiteren Vorteilen unserer Plattform profitieren, so erstelle Dir noch heute ein kostenloses Helfer-Profil bei Pflegix! Disclaimer: Die Informationen dieses Artikels wurden sorgfältig aus offiziellen Quellen zusammengetragen, u.a. Existenzgründungsportal des BMWi und Für-Gründer Portal. Dennoch können wir die Richtigkeit und Vollständigkeit nicht gewährleisten und empfehlen bei Fragen zum Einzelfall das zuständige Finanzamt oder einen Steuerberater aufzusuchen. Wie viel darf ich mit einem Kleingewerbe verdienen?Kleinunternehmer dürfen im vorherigen Geschäftsjahr max. 22.000 € Umsatz erwirtschaftet haben und im laufenden Geschäftsjahr max. 50.000 € erwarten. Es gibt viele Sonderregelungen zur Kleinunternehmerregelung, die zu beachten sind.
Was zählt alles als Kleingewerbe?Ein Kleingewerbe ist ein gewerbliches Unternehmen, dessen Betreiber sich nicht an die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und andere kaufmännische Vorschriften halten müssen, da es „keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb erfordert”.
Bis wann gilt man als Kleinunternehmen?Allgemein ausgedrückt: Solange Sie im vorangegangenen Jahr weniger als 22.000 Euro eingenommen haben und im neuen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten, bleibt Ihnen der Kleinunternehmer-Status erhalten.
Was zahlt man an Steuern als Kleingewerbe?Welche Steuern fallen beim Kleingewerbe an? Ein Kleingewerbe ist nicht steuerfrei. Die wichtigsten Steuern sind Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer.
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