Auskünfte in deutschen Rentenangelegenheiten können ausschließlich die jeweils zuständigen Rentenbehörden in Deutschland erteilen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Rententräger (Rentenkasse). Denken Sie daran, stets den Namen des Rentenempfängers und die Versicherungsnummer mit anzugeben. Show
Die Botschaft hat weder Einsicht noch Einfluss auf die Bearbeitung oder Auszahlung einer deutschen Rente. Anträge in Zusammenhang mit einer deutschen Rente können ausschließlich bei den jeweils zuständigen Rentenbehörden gestellt werden. Die Botschaft ist nur beteiligt, wenn das Formular ausdrücklich eine Bestätigung durch die Botschaft vorsieht. Bitte buchen Sie hierfür einen Termin (gilt nicht für Lebensbescheinigungen). Informationen zu
Lebensbescheinigungen finden Sie in einem separaten Beitrag. Detaillierte Informationen über das Thema Rente erhalten Sie in mehreren Sprachen auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Die Informationen sind auch in spanischer Sprache verfügbar. Auszahlung der monatlichen RentenbeiträgeDer Renten Service der Deutschen Post ist im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung für die Auszahlung der Renten zuständig. Auszahlungen von Rentenbeiträge laufen nicht über die Botschaft. Der Rentenservice Deutsche Post empfiehlt Rentenzahlungen durch Überweisung auf ein Konto. Der Renten Service weist darauf hin, dass der Rentenempfänger selbst Inhaber oder Mitinhaber des Kontos sein muss. Sollten Sie Fragen zum Thema haben bitten wir Sie den Renten Service unmittelbar zu kontaktieren. Deutsche Post AG Ausbleiben von Rentenzahlungen der gesetzlichen RentenversicherungenFalls Sie eine oder mehrere monatliche Rentenzahlungen nicht erhalten, liegt das in der Regel daran, dass dem für Sie zuständigen Rententräger keine aktuelle Lebensbescheinigung vorliegt. Die Botschaft hat keine Berechtigung den Grund für die Einstellung
der Zahlung beim Rententräger zu erfragen. Zuständig für die Auszahlung der Renten ist der Rentenservice Deutsche Post Änderung der Bankverbindung / AdressänderungenInformationen über Änderungen der Bankverbindung sowie Adressänderungen in Bezug auf eine gesetzliche Rente finden Sie auf der Internetseite Renten Service der Deutschen
Post. Witwenrente / WitwerrenteOb im Einzelfall dem hinterbliebenen Ehegatten eine Witwen- bzw. Witwerrente zusteht, wird nur auf Antrag durch die Rentenbehörde geprüft. Weitere Informationen sowie die notwendigen Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung. Informationen zur RentenbesteuerungRenten
müssen in Deutschland seit 2005 versteuert werden. Dies gilt auch für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland. Steuerpflichtig sind sowohl Rentenansprüche der gesetzlichen Rentenversicherung aus eigener Erwerbstätigkeit als auch Witwen- und Waisenrenten sowie Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, betrieblichen Altersversorgungen und privaten Altersvorsorgeverträgen. Zuständig für die Besteuerung der Rentenempfänger im Ausland, die keine sonstigen Einnahmen, z.B. durch Mieteinkünfte in Deutschland erzielen, ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg. Das Finanzamt hat eine Internetseite eingerichtet die ausführlich zu Fragen der Rentenbesteuerung im Ausland in mehreren Sprachen informiert. Diese Seite ist auch in spanischer Sprache verfügbar. Insbesondere wird der Unterschied zwischen „beschränkter“ und „unbeschränkter Steuerpflicht“ und die für die Wahl nötigen Voraussetzungen
erklärt. Weitere Fragen zum Thema bitten wir unmittelbar an das Finanzamt Neubrandenburg zu stellen. Finanzamt Neubrandenburg (RiA) Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Chile über die RentenversicherungZwischen Chile und Deutschland besteht ein Rentenversicherungsabkommen, das zum 01. Januar 1994 in Kraft getreten ist. Detaillierte Informationen zu dem Abkommen erhalten Sie in der Broschüre „
Arbeiten in Deutschland und in Chile“. Zuständig für alle Fragen zum Abkommen auf chilenischer Seite, vor allem, wenn Sie ihren Rentenantrag einreichen, ist: Superintendencia de Pensiones (SP) Ihre Ansprechpartner in Deutschland im Verhältnis zu Chile sind: Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Deutsche Rentenversicherung Rheinland Rückerstattungen von Beiträgen zur chilenischen Rentenversicherung (AFP)Die Botschaft kann eine konsularische Bescheinigung ausstellen, zur Vorlage beim chilenischen Rentenversicherungsträger (AFP), die im Verfahren auf Rückerstattung benötigt wird. Diese Bescheinigung bestätigt, dass gegenüber der Botschaft die untern aufgeführten Voraussetzungen nachgewiesen wurden. Neben der Vorlage von anderen Dokumenten, die durch den Antragsteller für die jeweilige AFP beizubringen sind, ist diese Bescheinigung Voraussetzung für
die Rückerstattung von chilenischen Rentenbeitragszahlungen laut chilenischem Gesetz Nr. 18156/18726. Der Wortlaut der Bescheinigung ist mit der Superintendencia de Jubilaciones in Chile sowie der Deutschen Rentenversicherung abgestimmt und kann von der Botschaft nicht geändert werden. Zur Ausstellung der konsularischen Bescheinigung sind folgende Dokumente zwingend vorzulegen:
Wenn Sie alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben können Sie einen Termin zur Ausstellung der gebührenpflichtigen konsularischen Bescheinigung über unser Terminsystem buchen. Die Botschaft übernimmt keine Haftung dafür, dass chilenische Rententräger im Einzelfall die Auszahlung der geleisteten Rentenbeiträge vornehmen. Rückerstattungen von Beiträgen zur Deutschen RentenversicherungDie Beitragsrückerstattung von in Deutschland geleisteten Rentenbeiträgen fällt nicht unter das Deutsch-Chilenische Sozialversicherungsabkommen sondern unter die deutsche Rentengesetzgebung. Auskünfte in Rentenangelegenheiten können ausschließlich die jeweils zuständigen Rentenbehörden in Deutschland erteilen. Eine Beteiligung der Botschaft ist nicht vorgesehen. Wer gehört zur Deutschen Rentenversicherung Bund?Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der deutschen Rentenversicherung mit Hauptsitz in Berlin und Standorten in Brandenburg, Gera, Stralsund und Würzburg. Fast 25.000 Mitarbeitende kümmern sich um rund 23 Millionen Versicherte und fast 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner im Inland und Ausland.
Was macht die Deutsche Rentenversicherung Rheinland?Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Sitz in Düsseldorf betreut rund mehrere Millionen Kunden der gesetzlichen Rentenversicherung in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln. Sie ist der regionale Ansprechpartner rund um Rente und Rehabilitation.
Was ist der Unterschied zwischen BfA und LVA?2005 wurden die Landesversicherungsanstalten (LVA) und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) unter der neuen Bezeichnung Deutsche Rentenversicherung Bund zusammengeführt, die LVA als deren Regionalträger organisiert (z. B. Deutsche Rentenversicherung Nord).
Welche Rentenversicherung ist für NRW zuständig?Startseite | Deutsche Rentenversicherung Westfalen.
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