Wertpapiere können nach unterschiedlichen Gesichtspunkten kategorisiert werden. Man unterscheidet im Hinblick auf die wirtschaftliche Funktion zwischen Wertpapieren des Geldverkehrs (Wechsel, Scheck, Sparbuch), des Warenverkehrs (Ladeschein, Lieferschein) und des Kapitalverkehrs (Inhaberschuldverschreibung, Aktie, Investmentzertifikate; den sog. Effekten). Ferner können Wertpapiere nach dem zugrunde liegenden Recht differenziert werden. Hierbei lassen sich schuldrechtliche Wertpapiere (Inhaberschuldverschreibung, Scheck, Ladeschein), sachenrechtliche Wertpapiere, Hypothekenbrief, Grundschuldbrief) und die Mitgliedspapiere (Aktie, Zwischenschein) unterschieden.[1] Show
Hinweis Praktiker reden bei Wertpapieren von EffektenIn der Praxis werden unter dem Oberbegriff der "Wertpapiere" häufig die "Effekten" verstanden. [1] Vgl. Schödel, in Dauner-Lieb/Langen, NK-BGB Schuldrecht, 3. Aufl. 2016, § 793 BGB Rz. 3. 1.2 Unterscheidung nach Bezeichnung des Berechtigten/Begünstigten: Wer Anspruch auf Leistung hatDie am häufigsten verwendete Unterscheidung erfolgt danach, wie die Person des Berechtigten ermittelt wird. Hierbei wird zwischen Inhaberpapieren, Orderpapieren und Rekta- oder Namenspapieren differenziert. 1.2.1 Inhaberpapiere – Vorleger als BerechtigterInhaberpapiere sind Wertpapiere, bei denen Berechtigter der Vorleger ist. Die Übertragung erfolgt durch Einigung und Übergabe der Urkunde. Beispiele sind:
Ferner die technischen Inhaberpapiere, nämlich:
[1] Schödel, in Dauner-Lieb/Langen, NK-BGB Schuldrecht, 3. Aufl. 2016, § 793 BGB Rz. 6. 1.2.2 Orderpapiere – Genannter als BerechtigterEin Orderpapier liegt vor, wenn "der Aussteller die Leistung einer bestimmten Person oder derjenigen anderen Person verspricht, die durch die „Order“ der namentlich genannten Person als Rechtsinhaber ausgewiesen wird."[1] Orderpapiere sind folglich Wertpapiere, bei denen Berechtigter der darauf Genannte oder derjenige ist, den dieser als neuen Berechtigten (= Indossataren) bezeichnet. Die Übertragung erfolgt durch Einigung, Indossament (= Übertragungsvermerk meist auf der Rückseite des Orderpapiers) und Übergabe. Beispiele sind:
Enthalten die geborenen oder gekorenen Orderpapiere ein Rektaindossament, handelt es sich um technische Rektapapiere. [1] Schödel, in Dauner-Lieb/Langen, NK-BGB Schuldrecht, 3. Aufl. 2016, § 793 BGB Rz. 5. 1.2.3 Rektapapiere oder Namenspapiere – Rechte können übertragen werdenRektapapiere (Namenspapiere) sind Wertpapiere, deren Rechte durch Einigung, Zession und Übergabe der Urkunde übertragen werden können. Berechtigter ist ausschließlich der darauf Genannte. Beispiele sind:
Werden diese Wertpapiere mit einer Blankozession versehen, handelt es sich um technische Inhaberpapiere. Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen Okay - Professional Okay - kein Professional (z.B. Student) Mindmap "Namenspapier"Hilfe zu diesem Feature
Mindmap NamenspapierQuelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/namenspapier-40412node40412Namenspapiernode41781Namensaktienode40412->node41781node42538Schecknode40412->node42538node48640Wertpapiernode40412->node48640node47636Wechselnode40412->node47636node35302Forderungsabtretungnode40412->node35302node31763Aktienode41781->node31763node41781->node35302node39033Indossamentnode41781->node39033node42538->node35302node42538->node39033node54161Blockchainnode54161->node48640node28518Anleihenode31239Derivatenode31239->node48640node48640->node42538node48640->node28518node48640->node47636node48979vinkulierteAktienode48979->node41781node47545Veräußerungnode47545->node35302node47636->node39033node49603Umsatzsteuernode47636->node49603node41748Kommissionsgeschäftnode41748->node35302node29906Abstraktionsprinzipnode35302->node29906node48890Verjährungnode48890->node47636node43168Obligonode43168->node47636node29408CADnode29408->node42538 Download Mindmap Mindmap NamenspapierQuelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/namenspapier-40412node40412Namenspapiernode47636Wechselnode40412->node47636node35302Forderungsabtretungnode40412->node35302node41781Namensaktienode40412->node41781node48640Wertpapiernode40412->node48640node42538Schecknode40412->node42538 Download Mindmap News SpringerProfessional.deAutoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ WeblinksDr. Cordula Heldt Deutsches Aktieninstitut e.V. Referentin und Rechtsanwältin Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar. Interesse melden Literaturhinweise SpringerProfessional.deBücher auf springer.comSachgebieteNamenspapieris assigned to the following subject groups in the lexicon: BWLInstitutionelle BWL > Bankwirtschaft > Finanzmärkte, Bankenstruktur, Bankprodukte, Bankvertrieb > WertpapiergeschäftWeiterführende SchwerpunktbeiträgeCredit RatingRating ist eine Methode zur Einstufung von Sachverhalten, Gegenständen oder Personen. Meist wird unter Rating das Ergebnis des Beurteilungsverfahrens verstanden. Ratings werden u.a. im Bereich des Finanz- und Bankwesens, der Soziologie und Psychologie sowie im Marketing eingesetzt. Im Bereich des... mehr > Venture-CapitalUnter dem Begriff Venture-Capital fasst man einen Teilbereich des Private-Equity-Geschäfts. Während Letzteres generell den Handel mit Eigenkapitalanteilen an nicht börsennotierten Unternehmen bezeichnet, handelt es sich beim Venture-Capital um zeitlich begrenzte Mittelüberlassungen in Form von Eigenkapital an das Spezialsegment der jungen Wachstumsunternehmen.... Was ist der Unterschied zwischen Inhaberscheck und Namensscheck?Scheckarten: Ein Barscheck wird in bar ausgezahlt, ein Verrechnungsscheck einem Konto zugeschrieben. Einen Inhaberscheck kann jeder einlösen, einen Orderscheck nur der Empfänger, der auf dem Scheck genannt ist.
Welche 4 Scheckarten gibt es?Scheckarten. nach Art der Einlösung. Barscheck. Verrechnungsscheck.. nach Art der Übertragung. Orderscheck. Inhaberscheck. Rektascheck.. nach der Einlösungsgarantie. nicht garantierte Schecks. bestätigte LZB-Schecks.. Was für Arten von Schecks gibt es?Gebräuchliche Scheckarten sind:. Verrechnungsscheck.. Barscheck.. Inhaberscheck.. Orderscheck.. Namensscheck.. Ist ein Verrechnungsscheck personengebunden?Ist der Verrechnungsscheck nicht auf einen bestimmten Namen ausgeschrieben, kann ihn jeder einlösen. Ist ein Name vermerkt, handelt es sich um einen Orderscheck. Dieser kann nur von der Person eingelöst werden, die auf dem Scheck benannt wurde.
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