Was ist bei Rente mit 63 zu beachten?

Das Thema Rente bewegt die Gemüter vieler Menschen. Doch ab welchem Alter kann man in Rente gehen? Wir verraten Ihnen alles, was wichtig ist.

Frankfurt – Die „Rente mit 63“ ist in aller Munde, doch mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente zu gehen, wird für die meisten Menschen eher schwierig. Gemeint ist mit diesem Begriff das Modell namens „Altersrente für besonders langjährige Versicherte“: Wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung „grundsätzlich früher in Rente gehen“.

Alle Versicherten, die vor 1953 geboren sind, konnten seit dem 1. Juli 2014 ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen. Seitdem wird das Rentenalter schrittweise angehoben und das Renteneintrittsalter verschiebt sich mit dem Geburtsjahr. Die Deutsche Rentenversicherung hat auf ihrer Website einen Rentenbeginn-Rechner.

Renteneintrittsalter - Überblick nach Geburtsjahren

GeburtsjahrRenteneintrittsalterRenteneintritt ab195565 Jahre und 9 Monate2020195665 Jahre und 10 Monate2021195765 Jahre und 11 Monate2022195866 Jahre2024195966 Jahre und 2 Monate2025196066 Jahre und 4 Monate2026196166 Jahre und 6 Monate2027196266 Jahre und 8 Monate2028196366 Jahre und 10 Monate2029ab 196467 Jahre2031

Wer nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter warten möchte oder kann, kann einen der Wege nutzen, um früher in Rente zu gehen:

Rente für langjährige Versicherte - nach 35 Versicherungsjahren

Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, kann früher in Rente gehen. Die Jahrgänge 1949 bis 1963 können vor ihrem 67. Geburtstag in Rente gehen, das Rentenalter wird dabei schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, für den liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Versicherungsjahren bei 67.

Rente: Früher in den Ruhestand gehen - dafür Abschläge auf die Rente in Kauf nehmen

Allerdings kann man trotzdem früher in Rente gehen - wenn man Abschläge auf die Rente in Kauf nimmt. Die Abschläge liegen bei 0,3 Prozent für jeden Monat, den man früher in Rente geht. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen - also auch dann, wenn man das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat. Die reguläre Höhe der Rente lässt sich anhand einer Formel berechnen.

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Für die 35 Versicherungsjahre werden nicht nur Zeiten angerechnet, in denen man regulär gearbeitet und für die Altersvorsorge eingezahlt hat. Auch andere Zeiten werden eingerechnet, beispielsweise:

  • Zeiten, in denen man angestellt beschäftigt war
  • Unter bestimmten Voraussetzungen zählen auch Monate mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld
  • Zeiten, in denen man eine freiwillige Renten-Einzahlung getätigt hat
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten, in denen man einen Angehörigen gepflegt hat
  • Beiträge aus Minijobs

Rente für besonders langjährige Versicherte - nach 45 Versicherungsjahren

Ist man 45 Jahre rentenversichert, kann man nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung „grundsätzlich früher in Rente gehen“. Wenn von der „Rente mit 63“ die Rede ist, ist dieses Modell gemeint - alle vor 1953 Geborenen konnten ab dem 1. Juli 2014 ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen.

Spezielle Modelle zum vorzeitigen Ruhestand gibt es außer für langjährige Versicherte auch für schwerbehinderte Menschen und für Bergleute. (tab)

Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner fällt ab 2023 weg. Das soll Raum schaffen für eine neue Strategie bei der Planung im Ruhestand.

München – Arbeiten und gleichzeitig Rente beziehen, ohne dass diese wegen des Hinzuverdienstes gekürzt wird: Das können viele Arbeitnehmer mit 63 Jahren dank der Corona-Sonderregeln bereits seit zwei Jahren. Aber ab dem kommenden Jahr gelten noch großzügigere Regelungen – und zwar dauerhaft. Denn die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt ersatzlos. Die tz erklärt die Details.

Mit der Abschaffung will die Bundesregierung bei einem vorzeitigen Ruhestand den Übergang vom Arbeits- ins Rentenleben flexibilisieren. Das schafft in der Praxis den Raum für eine neue Strategie: Wer die Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt, kann künftig in vielen Fällen mit doppeltem Einkommen planen: Rente plus Arbeitseinkommen.

Neue Regeln für die Rente mit 63: Diese Regeln galten bisher

Derzeit steht im Rentengesetz noch: Frührentner, die in einem Kalenderjahr mehr als 6300 Euro brutto verdienen, müssen mit einer Kürzung ihrer Rente rechnen. Wegen Corona wurde diese Grenze auf 46.060 Euro erhöht. Ende des Jahres sollte diese Sondervereinbarung dann eigentlich auslaufen. Doch anders als zunächst geplant, fällt die Zuverdienstgrenze für Frührentner nun sogar ganz weg. Die Voraussetzungen gelten aber weiter: 35 Beitragsjahre (inklusive Anrechnungszeiten), Mindestalter 63 Jahre.

Was ist bei Rente mit 63 zu beachten?

Bei der Rente ab 63 gibt es neue Regeln. (Symbolfoto) © IMAGO/Cavan Images

Neue Regeln für die Rente mit 63: Wie kann man seine Ruhestandsplanung anpassen?

Wenn Gesundheit und Arbeitgeber mitspielen, kann man einige Jahre mit doppeltem Einkommen kalkulieren. Das kann sinnvoll sein, um zum Beispiel die letzten Schulden aufs Wohneigentum zu tilgen oder wenn man sich den Traum von einem Wohnmobil oder einer Reise erfüllen will.

Neue Regeln für die Rente mit 63: Wächst der Rentenanspruch 2023?

Da die Beschäftigung ja weiterhin rentenversicherungspflichtig ist, erwirbt man weitere Rentenpunkte. Bei einem Bruttolohn von 2000 Euro sind das pro Jahr gut 0,6 Entgeltpunkte. In vier Jahren käme so ein monatliches Rentenplus von etwa 100 Euro zusammen.

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Neue Regeln für die Rente mit 63: Was ist dabei steuerlich zu beachten?

Durch die Kombination von Rente und Arbeitseinkommen können zusätzliche Steuern anfallen, denn der größte Teil der Rente ist ja steuerpflichtig. Wichtig auch: Von Arbeitslohn gehen nach wie vor Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden von der Rente abgezogen. Steuern behält die Rentenversicherung nicht ein. Dafür muss man eine Steuererklärung abgeben. Durch die zusätzlich bezogene Rente wird eine Steuernachzahlung fällig!

Rechenbeispiel:

Bernd K. verdient 3000 Euro brutto im Monat, seine Monatsrente liegt bei 1500 Euro (Weitere Angaben: Zusatzbeitrag Krankenversicherung 1,3 Prozent, Pflegeversicherung mit Kind, keine Kirchensteuer). Netto bleiben Bernd K. vom Lohn 2025,17 Euro und von der Rente nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung 1335 Euro. Nimmt man das als Grundlage, muss er mit einer Steuernachzahlung von 2000 Euro rechnen. Dafür müsste er monatlich rund 165 Euro zurücklegen.

Neue Regeln für die Rente mit 63: Was man tun muss?

Einfach die Rente beantragen, eine Erlaubnis des Arbeitgebers ist nicht notwendig. Soll der Arbeitgeber nichts von der Rente erfahren, hat man die Möglichkeit, eine Teilrente (zum Beispiel 90 Prozent) zu beantragen.

Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen wenn ich 45 Arbeitsjahre voll habe?

Ihr Geburtsjahr bestimmt, wann dieser Zeitpunkt eintritt. Langjährig Versicherte mit einer Versicherungszeit von 45 Beitragsjahren, können mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn sie 1952 oder früher geboren wurden. Danach werden die Grenzen schrittweise bis zum Geburtsjahrgang 1964 angepasst.

Wann muss ich kündigen wenn ich mit 63 in Rente gehe?

Beschäftigte sind nicht gezwungen, bei Renteneintritt ihr Arbeitsverhältnis zu beenden. Laut § 41 Satz 2 SGB VI kann der Arbeitnehmer innerhalb von drei Jahren vor Renteneintritt selbst entscheiden, ob er der Beendigung des Arbeitsvertrages durch Renteneintritt zustimmt.

Wie beantrage ich meine Rente mit 63?

Wollen Sie die Rente mit 63 Jahren beantragen, so müssen Sie dies bei der Deutschen Rentenversicherung tun. Um Ihre Rente rechtzeitig zu erhalten, ist der Antrag spätestens drei Monate vor beabsichtigtem Beginn der Rentenzahlung einzureichen. Es ist übrigens auch möglich, den Antrag direkt online zu stellen.

Wie hoch ist der Hinzuverdienst bei Rente mit 63?

Für das Jahr 2022 bleibt es bei der erhöhten Verdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten bei 46.060 Euro. Rentnerinnen und Rentner können daher bis zu 46.060 Euro im Kalenderjahr zu ihrer Rente hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird.