Europäisches Visainformationssystem (VIS)Das Visa-Informationssystem (VIS) ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengen-Staaten. Die Umsetzung des VIS ist ein wesentlicher Bestandteil der gemeinsamen Visumpolitik, die der Europäischen Union zusammen mit anderen Strategien die Möglichkeit bietet, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu schaffen. Show
Quelle: EU-Kommission Die Hauptziele des VIS bestehen darin, die Verfahren der Visumbeantragung zu vereinfachen, Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern und die Sicherheit zu erhöhen. Das VIS erleichtert den Datenaustausch zwischen den Schengen-Staaten bei Visumanträgen, um Verfahren zu erleichtern, "Visa-Shopping" zu vermeiden und die Betrugsbekämpfung voranzutreiben. Die rechtlichen Grundlagen des Visa-Informationssystems bilden die Entscheidung des Rates 2004/512/EG vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des VIS und die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung). Quelle: EU-Kommission Das Bundesverwaltungsamt wurde vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als nationale Kopfstelle benannt und stellt als solche allen zugriffsberechtigten Behörden den Zugang zum VIS zentral zur Verfügung. Die nationale Kopfstelle ist Ansprechpartner für fachliche und technische Fragen der Behörden, sowie für Privatpersonen, die Auskünfte über die über sie im VIS gespeicherten Daten, beantragen möchten. AnsprechpartnerDiese SeiteSie möchten ein Schengen-Visum beantragen, um den Schengen-Raum zu bereisen? Aus diesem Grund haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt, damit Sie Ihren Schengen-Visum-Antrag problemlos vorbereiten und vollständig bei der Auslandsvertretung eines Schengen-Staates einreichen können. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie visumpflichtig sind, dann informieren Sie sich zuallererst über die
Schengen-Visum-Länder in unserem unten verlinkten Artikel "Wer braucht ein Schengen-Visum". Um Ihre Reise in den Schengen-Raum besser zu planen, fragen Sie sich sicherlich, wie lange ein Schengen-Visum gültig ist und wie lange Sie sich in der Schengen-Zone aufhalten dürfen. In diesem Artikel finden Sie Antworten auf Ihre Fragen! Für welche Länder ist das Schengen-Visum gültig?Die Schengen-Zone besteht aus 26 Ländern. 22 dieser Länder sind Mitglieder der
Europäischen Union und die anderen 4 Staaten gehören der EFTA an, der Europäischen Freihandelszone. Auch die drei Mikrostaaten, Vatikanstadt, Monaco und San Marino, können mit dem Schengen-Visum besucht werden. Für diese 22 Länder der Europäischen Union ist Ihr Schengen-Visum gültig:
Auch diese 4 EFTA-Länder gehören zum Schengen-Raum:
Nicht alle EU-Staaten sind Teil des Schengen-Raumes: Irland und Zypern (sowie Großbritannien) gehören nicht dazu. Außerdem wenden die jüngeren EU-Mitgliedsländer Bulgarien, Kroatien und Rumänien das Schengenrecht noch nicht in vollem Umfang an. Unterschied zwischen Aufenthaltsdauer und GültigkeitsdauerWenn Sie Ihr frisch beantragtes Schengen-Visum in den Händen halten, dann müssen Sie zwischen der Aufenthaltsdauer und der Gültigkeitsdauer Ihres Visums unterscheiden. Dies hat so manchem Reisenden schon Kopfzerbrechen bereitet. Dabei ist der feine Unterschied zwischen der Dauer Ihres Aufenthaltes und der Gültigkeit Ihres Visums an sich ganz logisch:
Beispiel: Ihr Schengen-Visum ist vom 01.01.2020 bis 31.02.2020 gültig. In diesem Gültigkeitszeitraum dürfen Sie sich mit einem C-Visum maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten (Aufenthaltsdauer). Gut zu wissen: Stellen Sie sicher, dass Sie während Ihres gesamten Aufenthalts im Schengen-Raum über eine Reisekrankenversicherung verfügen, ansonsten wird Ihr Schengen-Visum abgelehnt. Die Schengen-Visum-Reiseversicherung muss eine Mindestdeckung von 30.000 Euro im medizinischen Notfall bei Krankheit, Unfall sowie Rückführung im Todesfall umfassen. Entdecken Sie die AXA-Schengen-Krankenversicherung für genau diesen Zweck für eine Versicherung ab bereits 0,99 € pro Tag! Wie lange kann man in Schengen bleiben?Haben Sie ein einheitliches Schengen-Visum beantragt, dann wird die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis je nach Reisezweck von der Kategorie Ihres Visums bestimmt.
Schengen Visum Gültigkeit: Was bedeutet 90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen?Die 90/180-Tage-Regel betrifft alle, die mit einem C-Visum einreisen, aber auch visafreie Drittstaatsangehörigen, sowie Inhaber von D-Visa, die im Schengen-Raum reisen. Die 90-Tage-Frist beginnt mit dem Tag Ihrer Einreise in den Schengen-Raum. Ab dem Einreisetag können Sie sich im Zeitraum von 180 Tagen maximal 90 Tage in der Schengen-Zone aufhalten. Auch Ihr Abreisetag zählt als voller Tag! Rechenbeispiele für die 90/180-Tage-RegelEine wichtige Information vorab: die Anzahl der erlaubten Einreisen in die Schengen-Zone spielt eine wichtige Rolle für die Berechnung! Auf dem Visum-Sticker wird die Anzahl Ihrer
erlaubten Einreisen vermerkt. Es gibt ein-, zwei- oder mehrmalige Einreisen in die Schengen-Zone. Beispiel I: Schengen-Visum Gültigkeit bei einmaliger Einreise Nehmen wir an, Sie erhalten ein Schengen-Visum Typ C mit einmaliger Einreise und Sie reisen am 01. März in den Schengen-Raum ein. In diesem Fall zieht sich Ihre 90-Tage-Frist bis zum 29. Mai. Bis zu diesem Tag müssen Sie aus der Schengen-Region ausreisen. Wenn Sie bereits nach 21
Tagen zurück in Ihr Heimatland reisen, dann erlischt Ihr Visum automatisch, da Sie nur die Erlaubnis für ein Single Entry, einer einmaligen Einreise haben. Beispiel II: Schengen-Visum Gültigkeit bei zweifacher Einreise Sie haben ein Schengen-Visum Typ C mit zweimaliger Einreise und reisen ebenfalls am 01. März in den Schengen-Raum ein. Auch in diesem Fall können Sie mit dem Einreisetag 90 aufeinanderfolgende Tage bis zum 29. Mai in der
Schengen-Zone bleiben. Reisen Sie nach 14 Tagen zurück in Ihr Heimatland, so könnten Sie allerdings innerhalb der nächsten 166 Tage ein zweites Mal zurück in den Schengen-Raum kommen, um Ihre theoretisch verbleibenden 76 Tage im Schengen-Raum zu verbringen. Nach Ihrer zweiten Ausreise innerhalb der 180 Tage wäre keine Wiedereinreise in die Schengen-Zone möglich, selbst wenn Sie theoretisch noch weitere verbleibende Tage von Ihren 90-Tagen hätten! Beispiel III: Schengen-Visum Gültigkeit mit mehrfacher Einreise Dieses Beispiel ist identisch mit unserem Rechenbeispiel II. Der einzige Unterschied: Sie dürfen mehrfach innerhalb von 180 Tagen in die Schengen-Zone einreisen. Wichtig ist, dass Sie auch in diesem Fall die 90-Tage nicht überschreiten! Sollten Sie am 01. März einreisen und 90 aufeinanderfolgende Tage in der Schengen-Zone bleiben, so müssen Sie den Schengen-Raum auf jeden Fall am 29. Mai verlassen - ganz gleich ob
Ihnen eine ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise gewährt wurde. Gut zu wissen: Darüber hinaus ist eine erneute Einreise erst ab dem 27. August wieder möglich, da erst dann der 180-Tages-Zeitraum Ihrer ersten Einreise vom 01. März endet! Nutzen Sie den Schengen-Visum Aufenthaltsrechner von der Europäischen Kommission, um Ihren Aufenthalt in der Schengen-Zone genau zu tracken. Wie kann AXA helfen?Sie können Ihre Kranken- und Reiseversicherung für Reisen in Europa und für Ihr Schengen-Visum mit AXA online schon ab 0,99 € pro Tag abschließen. Eine Bescheinigung, mit der Sie Ihre Versicherung nachweisen können, wird Ihnen sofort ausgestellt, sodass Sie mit Ihrem Visumantrag nicht warten müssen. AXA-Reiseversicherungen werden in allen Botschaften und Konsulaten der Schengen-Länder akzeptiert. Diese Artikel könnten Sie auch interessierenWer braucht ein Schengen-Visum? Welche unterschiedlichen Schengen-Visa-Arten gibt es? Ist das Schengen-Visum ein Visum für die Europäische Union? Welche Dokumente brauche ich für den Schengen-Visum-Antrag? Welche Länder vergeben am einfachsten ein Schengen-Visum? Wie kann ich ein Schengen-Visum verlängern? Was passiert wenn das Schengen-Visum 90 Tage überschritten ist? Schengen-Visum abgelehnt: Was kann ich tun und wie kann ich vorbeugen? EU-Visa-Verordnung 2020: Was ist neu beim Schengen-Visum? ETIAS oder Schengen Visum? FAQ Schengen Visum GültigkeitWas beinhaltet das VIS?Das VIS ist ein System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengener Staaten. Die Hauptziele des VIS bestehen darin, die Verfahren der Visumbeantragung zu vereinfachen, Kontrollen an den Außengrenzen zu erleichtern und die Sicherheit - auch für den Antragsteller - zu erhöhen.
Was bedeutet das D auf dem Visum?Allgemeine Informationen zur Beantragung eines nationalen Visums „D“ Bei einem geplanten Aufenthalt von über 90 Tagen bzw. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland muss ein nationales Visum beantragt werden.
Was steht im Visum?Um ein Visum zu erhalten, sind zumeist der Zweck der Reise, die Finanzierung des Aufenthalts einschließlich eines Krankenversicherungsschutzes sowie die Bereitschaft und Möglichkeit zur Rückkehr in das Herkunftsland zu belegen.
Welche Visa Kategorien gibt es?L-1 Visum (Arbeitsvisum für internationale Konzerne) O-Visum (Visum für Wissenschaftler, Experten) P-Visum (Visum für Sportler, Künstler, Entertainer) R-Visum (Visum für religiöse Berufe)
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