Schüler*innen, Studierende und Berufstätige gehen oft nebenbei einer Nebentätigkeit nach. Leider will der Fiskus auch daran oft noch mitverdienen. Wir zeigen, wann du deine Nebeneinkünfte versteuern musst und welche Nebeneinkünfte steuerfrei bleiben. Show
Lesezeit: berechne … #Anfänger*innen#Anleger*innen#Arbeitnehmende#Expats#Multi-Jobber#Profis#Rentner*innen#Studierende & Azubis InhaltEinführungNebenjob & SteuernSelbstst. TätigkeitVermietung & Co.Private VerkäufeEhrenamtRichtig einreichen Einkünfte durch eine NebentätigkeitDie Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass viele Studierende ihre Nebenjobs verloren haben. Solltest du dazu mehr Infos suchen, kannst du unseren Artikel “Überbrückungshilfe wegen Corona – So ist die steuerliche Lage für Student*innen”lesen. Ob Steuern fällig werden, hängt davon ab, welcher Nebentätigkeit du nachgehst und wie viel du dabei verdienst. Nebeneinkünfte stammen meist aus einem Zweitjob, einer selbständigen Tätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung beweglicher Gegenstände, privaten Veräußerungsgeschäften oder ehrenamtlichen Tätigkeiten. Für die unterschiedlichen Einkünfte gelten unterschiedliche Regeln: Money on my Mind – wir reden über Finanzen Wir brechen mit dem Tabu und sprechen jede Woche Dienstag mit spannenden Gäst*innen über Geld – ganz ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen Jetzt reinhören Nebenjob und SteuernWenn du einen Minijob ausübst und durchschnittlich nicht mehr als 520 Euro im Monat dazuverdienst, führt dein Arbeitgeber in aller Regel eine Pauschalsteuer ab. Du selbst musst den Minijob dann in deiner Steuererklärung nicht mehr berücksichtigen. Nebeneinkünfte aus selbständiger TätigkeitWenn du im Hauptberuf abhängig beschäftigt bist, darfst du nebenbei freiberuflich oder gewerblich Einkünfte bis zu 410 Euro pro Jahr erzielen, ohne dass Steuern fällig werden (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Unter Einkünften wird dabei der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten verstanden. Beispiel: Du gibst gelegentlich Nachhilfeunterricht, programmierst Webseiten oder trittst als DJ auf und verdienst damit 700 Euro pro Jahr. Dann darfst du alle damit verbundenen Aufwendungen gegenrechnen. Wenn du für Fahrtkosten 300 Euro im Jahr ausgegeben hast und zusätzlich 100 Euro für Fachliteratur, betragen deine Einkünfte nur noch 400 Euro. Du musst die Nebeneinkünfte dann nicht in der Steuererklärung angeben und darauf auch keine Steuern entrichten. Wird diese Freigrenze überschritten, musst du bei einer freiberuflichen Tätigkeit die Anlage S ausfüllen und bei gewerblichen Einkünften die Anlage G. Du bist dann auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Mehr zum Thema Nebenjob und Steuern im Artikel auf Taxfix.de Vermittlungsgeschäfte, Vermietung und Verpachtung beweglicher GegenständeWenn du gelegentlich dein Auto, deinen Wohnwagen oder deine mobile Diskothek vermietest, handelt es sich dabei grundsätzlich um steuerpflichtige Aktivitäten. Allerdings bleiben deine erzielten Einkünfte steuerfrei, wenn sie weniger als 256 Euro pro Jahr betragen (§ 22 Nr. 3 EStG). Private VerkäufeEin privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn du Immobilien oder andere Vermögensgegenstände innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Erwerb wieder verkaufst. Machst du dabei Gewinn, sind diese Einkünfte grundsätzlich zu versteuern. Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind hiervon ausgenommen (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG). Dazu zählt auch der privat genutzte Pkw, sofern es sich nicht gerade um einen Oldtimer handelt. Das gleiche gilt, wenn du gelegentlich alte Kleider, Bücher oder andere Gebrauchsgegenstände z.B. auf Ebay versteigerst. Von diesen Ausnahmen einmal abgesehen, musst du die Gewinne, die aus diesen privaten Veräußerungsgeschäften resultieren, versteuern, sofern sie einen Betrag von 600 Euro im Jahr übersteigen. Bei diesen Gewinnen handelt es sich gemäß § 22 Nr. 2 EStG um „sonstige Einkünfte“, die also auch in der Anlage SO zu deklarieren sind. Einen Verlust kannst du nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Ehrenamtliche TätigkeitenEhrenamtlichem Engagement kommt im deutschen Vereins- und Kulturleben eine große Bedeutung zu. Das erkennt mittlerweile auch die Legislative an, die den Freibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterpauschale) im Jahr 2013 mit dem „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ (BGBl I 2013, 556) auf 3.000 Euro pro Jahr angehoben hat. Die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EStG beträgt 840 Euro per anno. Abgabe deiner Steuererklärung: Elektronisch oder auf Papier?Solange du die oben angegebenen Freigrenzen und Freibeträge nicht überschreitest, haben die Nebeneinkünfte keinen Einfluss darauf, wie du deine Steuererklärung abgeben darfst. Wenn du allerdings Nebeneinkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb erzielst, die höher sind als 410 Euro pro Jahr, kann das Finanzamt eine in Papierform eingereichte Steuererklärung zurückweisen, sofern du nicht gleichzeitig einen Härtefallantrag stellst. Die Nebeneinkünfte versteuern geht aber auch einfacher. Zum Beispiel mit der Taxfix-App. Hier werden alle Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Steuererklärung starten DISCLAIMER Wir machen keine Steuerberatung. Wir ersetzen keine*n zertifizierte*n Steuerberater*in. Alle Angaben ohne Gewähr. Mehr Infos dazu findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wie viel darf man steuerfrei dazuverdienen 2022?Dafür gibt es bei der Einkommensteuer den Grundfreibetrag. Nach einer Erhöhung von 9.408 Euro auf 9.744 Euro im Jahr 2021 wird er zum Jahr 2022 erneut angehoben: auf 9.984 Euro. So berücksichtigt die Bundesregierung die gestiegenen Lebenshaltungskosten in Deutschland.
Wie viel darf ich steuerfrei dazu verdienen Schweiz?CHF 800 und höchstens 2'400 pro Jahr) vor, welcher im Ergebnis dazu führt, dass diese Einkünfte nicht besteuert werden; zu deklarieren sind sie dennoch. Anders bei der AHV: Hier gilt für den Nebenerwerb ein jährlicher Freibetrag von 2'300 Franken. Der Arbeitnehmende kann jedoch die Abrechnung mit der AHV verlangen.
Ist ein 450 Euro Job immer steuerfrei?Minijobs sind steuerpflichtig. Meistens zahlt der Arbeitgeber die Steuern. Der 520-Euro-Minijob (vor Oktober 2022: 450 Euro) kann mit 2,0 Prozent versteuert werden. Diese sogenannte Pauschsteuer fließt an die Minijob-Zentrale.
Wann steigt der Minijob auf 520 Euro?Die Verdienstgrenze für Minijobs ist am 1. Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro im Monat gestiegen. Dies ist gleichzeitig geschehen mit der Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro. Beide Vorhaben hatte die Ampel-Regierung schon in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt.
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