Was braucht man wenn man sich ummeldet

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Nach dem Umzug muss die Adressänderung Behörden, Institutionen und Dienstleistern mitgeteilt werden. Was nach dem Umzug zu tun ist – ein Überblick.

Was braucht man wenn man sich ummeldet
Nach dem Umzug ummelden nicht vergessen, sonst kann es teuer werden. Foto: S. Engels / fotolia.com

Wer schon einmal umgezogen ist, der wird wissen, welche Strapazen dabei auf einen zukommen können. Über das Kistenpacken und Umzug organisieren sollten aber gerade die bürokratischen Aufgaben nicht vergessen werden. Denn: Nach dem Umzug muss man sich am neuen Wohnort anmelden. Und auch andere Behörden, Versicherungen und Co. sollten über die neue Adresse informiert werden.

Das Wichtigste in Kürze – Notwendige Ummeldung bei Umzug

  • Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt der Gemeinde an- und abmelden,
  • Auch andere Institutionen wie Versicherungen, Arbeitsamt, Familienkasse oder Bafög-Amt sollten zeitnah über die Adressänderung informiert werden.
  • Ein Nachsendeauftrag bei der Post kostet wenig und sorgt dafür, dass Briefe und Co. zuverlässig an die neue Adresse gehen.

Ummelden – Fristen beim Einwohnermeldeamt einhalten

Das Erste und Wichtigste, was nach dem Umzug veranlasst werden muss, ist die Ummeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt der Gemeinde. In Deutschland besteht laut Bundesmeldegesetz (BMG) eine allgemeine Meldepflicht des Wohnortes (§17 BMG). Dieser muss dem zuständigen Einwohnermeldeamt nach einem Umzug in der Regel innerhalb der ersten zwei Wochen mitgeteilt werden, Ausnahmen gibt es kaum.

Sollte diese Frist um ein paar Tage versäumt werden, sind die Behörden meist kulant, bei längerer Fristüberschreitung kann das Einwohnermeldeamt Ordnungsgelder von bis zu 1.000 Euro verhängen.

Normalerweise muss eine Ummeldung persönlich erfolgen. Nur in einigen Städten oder Bundesländern, hierzu zählen zum Beispiel Köln und Bayern, ist eine postalische Voranmeldung möglich. Wer umzieht, kann dort die Anmeldeformulare mitsamt Ausweiskopien per Post zur Meldebehörde schicken. Der Gang zum Bürgeramt bleibt einem aber trotzdem nicht erspart: Denn schließlich muss der neue Wohnsitz im Personalausweis eingetragen werden, sonst ist dieser ungültig.

Wer nach dem Umzug wirklich keine Zeit hat, selbst zur Meldebehörde zu gehen, kann sich vertreten lassen. Der Vertreter muss eine schriftliche und unterzeichnete Vollmacht vorlegen. In einigen Bundesländern muss diese Vollmacht sogar beglaubigt sein.

Achtung: Mieter, die ihren Wohnort ummelden möchten, müssen zusätzlich eine schriftliche Bescheinigung ihres Wohnungsgebers bei der Meldebehörde abgeben. Der Wohnungsgeber kann der Vermieter, aber auch eine Verwaltungsgesellschaft oder ein Verwandter, bei dem man kostenlos wohnt, sein. Bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter der Wohnungsgeber des Untermieters.

Eine Wohnungsgeberbescheinigung wird schriftlich oder elektronisch ausgestellt und muss folgendes enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen

Umzug ins Ausland

Bürger, die sich entschließen ins Ausland auszuwandern und ihren Erstwohnsitz in Deutschland aufgeben, müssen sich in Deutschland zwar nicht mehr anmelden, aber abmelden. Dies geschieht am alten Wohnort. 

Übrigens: Die Einwohnermeldeämter informieren automatisch die Kirchengemeinden über den Umzug. Hier muss also keine gesonderte Ummeldung erfolgen.

Ummeldung beim Einwohnermeldeamt – diese Unterlagen sind notwendig

  • Bei persönlicher Ummeldung: Es müssen alle vorhandenen Reisepässe und Personalausweise zur Adressänderung mitgebracht werden.
  • Bei Ummeldung durch Stellvertreter: der Stellvertreter benötigt eine schriftliche Vollmacht und seinen Personalausweis. Außerdem muss er den Personalausweis der umzumeldenden Person mitbringen. In Bayern und Hessen muss die Vollmacht beglaubigt sein.

Weitere Behörden und Meldestellen

Neben der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt gibt es noch einige weitere Institutionen und Behörden, denen die neue Adresse zeitnah mitgeteilt werden sollte.

Kraftfahrzeuge

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Bei einem Umzug muss man die Kfz-Haftpflichtversicherung informieren und die neue Wohnadresse in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Foto: Kittiphan / fotolia.com

Wer den Wohnort wechselt und ein Kraftfahrzeug besitzt, muss sich um die Ummeldung beziehungsweise die Aktualisierung von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief kümmern.

Bei einem Umzug innerhalb des Ortes reicht es, die Kfz-Haftpflichtversicherung über den Umzug zu informieren und bei der Kfz-Zulassungsstelle die neue Adresse in Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eintragen zu lassen.

Wer in eine andere Stadt zieht, benötigt für die Ummeldung des Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle zusätzlich den siebenstelligen Versicherungsbestätigungscode, der die alte Versicherungsbestätigungskarte, auch Doppelkarte genannt, abgelöst hat von der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Seit 1. Januar 2015 sparen sich Auto- und Motorradfahrer aber zumindest die Kosten für ein neues Nummernschild – seitdem ist es nämlich bundesweit möglich, bei einem Umzug das bisherige Kennzeichen zu behalten.

Versicherungen, Arbeitsamt oder Bafög-Amt

Bei Ämtern, wie dem Arbeitsamt oder dem Amt für Ausbildungsförderung, und Versicherungen empfiehlt es sich, noch vor dem Umzug die neue Adresse mitzuteilen, denn die Bearbeitung kann durchaus Zeit in Anspruch nehmen, um die sich die Auszahlung der Leistungen dann verzögert.

Aber auch Arbeitslose, die gar keine Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit beziehen, sollten ihren Umzug so früh wie möglich ankündigen, damit es bezüglich ihrer Rentenversicherung zu keinen Problemen oder Missverständnissen kommt. Das Arbeitsamt empfiehlt eine Meldefrist von einer Woche vor dem Umzug. Wird das Arbeitsamt nicht rechtzeitig informiert, geht vom Umzugstag bis zur Meldung des Umzugs der Anspruch auf Arbeitslosengeld verloren. Dementsprechend ist der Betroffene unter Umständen auch nicht krankenversichert.

Wer dem BAföG-Amt seine aktuelle Adresse nicht rechtzeitig mitteilt, kann sogar zur Kasse gebeten werden: Muss nämlich das Amt die Adresse ermitteln lassen, muss der Leistungsempfänger dafür die Kosten tragen.

Besonders dann, wenn sich der Versicherungsschutz in irgendeiner Form auf den Wohnort bezieht, muss die Versicherung zwingend vor dem Umzugstermin über den Adresswechsel informiert werden, ansonsten kann es passieren, dass der Versicherungsschutz nicht mehr gewährleistet ist. Das ist beispielsweise bei einer Hausratsversicherung der Fall.

Finanzamt

Beim Finanzamt kommt es darauf an, ob nach dem Umzug das gleiche Finanzamt zuständig ist oder ein Wechsel erfolgt. Erfolgt kein Wechsel, kann bei der nächsten Steuererklärung die neue Adresse mitgeteilt werden. Wird ein neues Finanzamt zuständig, ist es ratsam, dem neuen Finanzamt unter Nennung der Steuernummer die neue Anschrift mitzuteilen, um eine nahtlose Zusammenarbeit zwischen den Finanzämtern zu ermöglichen.

Tiere

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Die Hundesteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen. Foto: iStock / brunorbs

Wer bei seinem Umzug die Gemeinde wechselt, muss seinen Hund in der alten Gemeinde ab- und in der neuen anmelden. In den meisten Fällen ist dabei das Finanzamt der richtige Ansprechpartner, manchmal auch das Einwohnermeldeamt. Dabei kann sich der fällige Steuerbetrag verändern, da die anfallende Steuer in unterschiedlichen Gemeinden unterschiedlich bemessen wird. Ändert sich beim Umzug jedoch nur die Straße, nicht die Gemeinde, reicht es aus, den Hund umzumelden, indem der zuständigen Behörde die neue Adresse mitgeteilt wird.

Manch (exotische) Tiere sind meldepflichtig; das betrifft insbesondere gefährliche Tiere wie Giftschlangen. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Regelungen zur Meldepflicht. Das bedeutet, dass sich Tierhalter von meldepflichtigen Tieren schon lange vor dem Umzug informieren sollen.

Übrigens: Steht ein Umzug für die eigenen Vierbeiner an, sollte nicht vergessen werden, auch die bei Tasso hinterlegte Adresse zu aktualisieren, sofern die Haustiere gechipt sind. Andernfalls werden die Besitzer möglicherweise nicht mehr gefunden.

Rundfunkbeitrag

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Pro Haushalt wird einmal vierteljährlich der Rundfunkbeitrag fällig – unabhängig davon, ob man überhaupt ein Rundfunkgerät wie Radio oder Fernseher besitzt. Foto: migfoto / fotolia.com

Früher mussten GEZ-Gebühren gezahlt werden, heute heißt die Abgabe Rundfunkbeitrag, der an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zu zahlen ist: Pro Haushalt wird er einmal pro Monat fällig, unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen und ob überhaupt ein Rundfunkgerät vorhanden ist.

Wer in seiner vorherigen Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag gezahlt hat, muss sich bei einem Umzug lediglich ummelden. Wurden bisher noch keine Rundfunkgebühren entrichtet, da beispielsweise aus dem Haus der Eltern in die erste eigene Wohnung gezogen wird, muss der Betroffene sich anmelden, sofern in der neuen Wohnung vom Partner oder Mitbewohner noch kein Rundfunkbeitrag bezahlt wird. Eine An- oder Ummeldung geht schnell und einfach über ein entsprechendes Online-Formular auf www.rundfunkbeitrag.de.

Post-Nachsendeauftrag

Damit nach dem Umzug die Post im neuen Zuhause ankommt, ist die Einrichtung eines Nachsendeantrags sinnvoll. Dies ist über die Post mit einem Vorlauf von mindestens fünf Tagen problemlos möglich. Der Nachsendeservice kann über einen Zeitraum von 6, 12 oder 24 Monaten in einer PostfFiliale oder im Online-Shop beauftragt werden. Der Nachsendeauftrag kann auch verlängert werden.

Telefon, Internet und Kabelanschluss

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Damit die Leitung nach dem Einzug nicht tot bleibt, sollte man sich schon einige Wochen im Voraus um die Ummeldung kümmern. Foto: Alextype / fotolia.com

Damit nach dem Umzug die Leitung nicht tot ist, sollte sich der Umziehende rechtzeitig vor dem Wohnsitzwechsel überlegen, welche Anbieter beim Umzug mitgenommen werden sollen und wo ein Anbieterwechsel sinnvoll und möglich ist. Wichtig ist dabei, die möglichen Kündigungsfristen oder Vorlaufzeiten der Anbieter zu beachten, idealerweise kümmert man sich spätestens vier Wochen vor dem Umzug um eine Ummeldung. Informationen gibt es bei den jeweiligen Servicestellen.

Strom, Gas und Wasser

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Wer seinen Strom nicht rechtzeitig im neuen Zuhause anmeldet, sitzt zwar nicht im Dunkeln, zahlt aber beim örtlichen Grundversorger womöglich einen deutlich höheren Preis als bei anderen Anbietern. Foto: faceline / unsplash

Strom, Gas und Wasser sollten – sofern das nicht der Vermieter übernimmt – unbedingt rechtzeitig gekündigt werden, damit nicht nach dem Auszug für den Verbrauch der Nachmieter gezahlt werden muss.

Die Kündigungsfristen können dabei je nach Anbieter zwischen zwei Wochen und drei Monaten liegen. Da sich ein Wechsel von einem zum anderen Anbieter aber auch etwas in die Länge ziehen kann, sollte selbst bei sehr kurzen Kündigungsfristen die Suche nach einem neuen Anbieter rund acht Wochen im Voraus beginnen.

Wer mit seinem bisherigen Anbieter zufrieden ist und keinen Anbieterwechsel plant, kann seine Energieversorgung unkompliziert und schnell ummelden. Dann reicht es, am Tag des Umzugs die Zählerstände abzulesen und diese dem Anbieter in den kommenden Tagen samt neuer Adresse mitzuteilen.

Schulen und Kindergärten

Ist durch den Umzug ein Schulwechsel unvermeidlich, ist es sinnvoll sich frühzeitig mit dem Schulamt und der gewünschten, zukünftigen Schule in Verbindung zu setzen, um die jeweiligen Aufnahmekriterien zu erfahren – schließlich muss nicht jede Schule jeden Schüler nehmen. Steht dem Schulwechsel prinzipiell nichts mehr im Weg, muss ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Schulamt erfolgen. Sobald von der neuen Schule eine Zusage vorliegt, kann das Kind an seiner alten Schule abgemeldet werden.

Für Eltern mit Kleinkindern gilt: Es gibt oft mehr Kinder als Kindergartenplätze. Auch wenn es eine gesetzliche Garantie auf einen Kindergartenplatz gibt, sollten Eltern sich so früh wie möglich nach einer passenden Einrichtung umsehen, in der sich die Kinder sich auch wohlfühlen. Achtung: Auch für Kindergartenplätze gibt es Kündigungsfristen zu beachten.

Umzugswillige müssen an viele Fristen denken. Damit keine Behörde und kein wichtiger Dienstleister vergessen wird, lohnt es sich, alle erledigten To-Do‘s auf einer Liste abzuhaken.

FAQ

Warum muss man sich ummelden?

Es gibt eine Bundesmeldepflicht (§ 17 Bundesmeldegesetz). Es dient der schnelleren Ausgabe von Pass und Personalausweis oder ist beispielsweise auch Planungsgrundlage für die Anzahl der Kita- oder Schulplätze sowie Vorbereitungen für demokratischer Wahlen und Abstimmungen.

Wann muss man sich ummelden?

Sobald man die neue Wohnung bezogen hat, muss man sicher innerhalb von zwei Wochen beim jeweiligen Bürgeramt der Gemeinde anmelden. Eine Abmeldung beim alten Wohnort ist in der Regel nicht nötig, die Zuzugsgemeinde verständigt die Wegzugsgemeinde automatisch. Eine Abmeldung am alten Wohnort ist nur noch erforderlich, wenn keine neue Wohnung im Inland bezogen wird, also beispielsweise bei einem Wegzug ins Ausland.

Wo meldet man sich um?

Eine An- oder Abmeldung wird beim Einwohneramt oder bei dem Bürgeramt der jeweiligen Gemeinde vorgenommen.

Was wird für die Ummeldung benötigt?

Für die An- oder Abmeldung werden Pass oder Personalausweis, ein ausgefüllter Meldeschein und die Wohnungsgeberbestätigung, auch Vermieterbescheinigung genannt, benötigt.

Wo gibt es den Meldeschein?

Der Meldeschein wird kostenlos beim Einwohnermelde-, Bürgeramt oder Bürgerinformationszentrum ausgehändigt. Die meisten Gemeinden bieten ihn auch auf ihrer jeweiligen Internetseite zum Herunterladen an.

Wer händigt die Wohnungsgeberbestätigung beziehungsweise Vermieterbescheinigung aus?

Bei Mietern ist der neue Vermieter dafür zuständig. Er bestätigt mit der Vermieterbescheinigung, dass der Mieter in der Wohnung wohnt. Er wird das Dokument normalerweise beim Einzug aushändigen. Beim Umzug ins Eigenheim ist der Umziehende dagegen selbst Bewohner und Eigentümer zugleich. Er kann das auf dem Formular an der entsprechenden Stelle vermerken und das Dokument selbst ausfüllen.

Kann man sich auch postalisch anmelden?

Einige Meldeämter bieten diesen Service an. Für eine Anmeldung per Brief sind der ausgefüllte Meldeschein mit Unterschrift, die Wohnungsgeberbestätigung, sowie Kopien des Reisepasses oder Ausweises nötig. Fax oder E-Mail hingegen können aus gesetzlichen Gründen nicht bearbeitet werden. Details gibt es auf der jeweiligen Internetseite der Gemeinde.

Was passiert, wenn man sich nicht ummeldet?

Die Unterlassung der Meldepflicht, eine Fristversäumung oder fehlende Bestätigung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 54 Abs. 3 BMG). Ob zum Beispiel wegen einer verspäteten Anmeldung ein Bußgeld verhängt wird und wenn ja, in welcher Höhe, ist stark von der Kulanz der Behörden vor Ort abhängig.

Wie melde ich mich online um?

Wie melde ich mich online um? Für die online Ummeldung sind die Verfahren der Einwohnermeldeämter verschieden: So verlangen einige Behörden eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweisdokuments, andere fordern einen elektronischen Personalausweis mit PIN-Funktion. In der Regel ist die online Ummeldung kostenlos.

Was braucht man alles um sich anzumelden?

Um sich erfolgreich anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen zum Bürgeramt mitbringen:.
Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass oder Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige,.
ein Anmeldeformular,.
den Mietvertrag,.
eine Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers..

Wo muss ich meine neue Adresse angeben?

Checkliste: Wichtige Adressänderungen beim Umzug.
Auto (Kfz-Zulassungsstelle).
Banken und Bausparkassen..
Behörden..
Rente..
Haustiere..
Kirche..
Kredit- und Kundenkarten..
Post/DHL..

Was braucht man zum Ummelden Solingen?

benötigte Unterlagen.
Personalausweis (auch ungültig) oder Reisepass oder Kinderausweis bzw. ... .
Wohnungsgeberbescheinigung..
Nachweise zum Familienstand (ausser bei Ledigkeit).
wenn Kinder mit angemeldet werden sollen: Ausweisdokumente und Geburtsurkunden..