Wann verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld

Wann verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld

Bild: Haufe Online Redaktion Der Bezug von ALG I wurde nur für Personen verlängert, deren Anspruch in der Zeit vom 1.5. - 31.12.2020 endete.

Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets II wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) verlängert - und zwar um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1.5. und 31.12.2020 endete. Diese Begrenzung verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, wie das Hessische Landessozialgericht (LSG) nun entschieden hat. 

Einem Versicherten war Arbeitslosengeld vom 30.1.2020 bis zum 28.1.2021 gewährt worden. Im Januar 2021 beantragte er gegenüber der Bundesagentur für Arbeit wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld noch bis Ende April. Nachdem die Bundesagentur seinen Antrag abgelehnt hatte, beantragte der arbeitslose Mann eine einstweilige gerichtliche Anordnung.

LSG lehnt einstweilige Anordnung ab

Die Richter beider Instanzen lehnten es ab, die Bundesagentur durch einstweilige Anordnung zur Zahlung von Arbeitslosengeld für weitere drei Monate zu verpflichten. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richte sich grundsätzlich nach der Dauer der Vorversicherungszeit und dem Lebensalter. Die tatsächlichen individuellen Vermittlungschancen blieben dagegen ebenso unberücksichtigt wie die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt. Auf die mit der Corona-Pandemie einhergehende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse komme es daher nicht an.

Drei Monate mehr Arbeitslosengeld nur bei Anspruchsende noch im Jahr 2020

Da der Arbeitslosengeldanspruch des Versicherten erst nach dem 31. Dezember 2020 ausgelaufen sei, resultiere auch aus der vorübergehenden Sonderregelung kein Leistungsanspruch über weitere drei Monate. Diese Vorschrift sei auf Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erst im Jahr 2021 ausgelaufen sei, nicht analog anzuwenden.

Gestaltungsfreiraum des Gesetzgebers nicht überschritten

Die Sonderregelung verstoße nicht gegen Verfassungsrecht. Der Gesetzgeber habe den ihm zustehenden Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Er sei nicht verpflichtet, stets die optimale Lösung zu finden. Die Befristung der Leistungsverlängerung sei insbesondere nicht willkürlich, da für sie Sachgründe von hinreichendem Gewicht vorlägen. So sei es ein anerkanntes öffentliches Interesse, die Finanzierung der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu sichern. Die geschätzten 2 Mrd. EUR an zusätzlichen Kosten aufgrund der Sonderregelung wirkten sich bereits potentiell auf den Beitragssatz aus. Auch sei zu berücksichtigen, dass sich die Pandemie zu Beginn am stärksten auf die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit der Bundesagentur ausgewirkt habe.

Pandemiebedingte Verlängerung ist keine Gegenleistung für Beitragszahlungen

Schließlich könne sich der Versicherte nicht erfolgreich darauf berufen, dass die Anwartschaften aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung - als Äquivalent eigener Leistung der Berechtigten - verfassungsrechtlich geschützt seien. Denn die pandemiebedingte Verlängerung des Arbeitslosengeldanspruchs um drei Monate sei gerade keine „Gegenleistung“ für eine bestimmte Leistung der Beitragszahler.

Hinweis: Hessisches LSG, Beschluss v. 29.4.2021, L 7 AL 42/21 B ER 
 

Hessisches LSG

Wann verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld

Bild: Haufe Online Redaktion ALG I: Der Bezug wird für Personen verlängert, deren Anspruch in der Zeit vom 1.5. - 31.12.2020 endet.

Das Arbeitslosengeld ist die Kernleistung der Arbeitslosenversicherung. Nach dem Bundeskabinett hat auch der Bundestag und am 15.5.2020 der Bundesrat dem Gesetzentwurf zum Sozialschutz-Paket II zugestimmt. Darin enthalten ist auch die Verlängerung der Bezugsdauer für das Arbeitslosengeld I (ALG I).  

Mit neuen milliardenschweren Hilfen für Arbeitnehmer, Gastronomiebetriebe, Unternehmen und Schulen will die große Koalition die massiven Folgen der Corona-Krise abmildern. Auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds ist nun verlängert worden. 

Darauf verständigten sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition in Berlin. Die Bundesregierung müsse weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen, heißt es in einem Beschlusspapier. Deutschland habe die Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies habe erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen.

Verlängerung der Bezugsdauer für ALG I 

Das Wirtschaftsleben ist wegen der Beschränkungen in weiten Teilen zum Erliegen gekommen, bei vielen Unternehmen sind Aufträge und Umsätze eingebrochen. Das hat Folgen auch für den Arbeitsmarkt, in dem derzeit kaum in neue Jobs vermittelt wird. Deswegen wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert - und zwar um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1.5. und 31.12.2020 endet.

Arbeitslosengeld I: Dauer und Höhe 

Wer arbeitslos wird, bekommt 12 Monate lang Arbeitslosengeld, das gilt für Arbeitnehmer bis 50 Jahre - vorausgesetzt, sie waren zuvor 24 Monate oder länger versicherungspflichtig. Für Arbeitslose ab 50 Jahren steigt die Bezugsdauer in mehreren Schritten auf bis zu 24 Monate an. Voraussetzung: Sie waren 48 Monate oder länger versicherungspflichtig. Die Höhe des Arbeitslosengelds liegt bei 60 Prozent des letzten Netto-Entgelts, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent.

Sozialschutz-Paket II: Formulierungshilfe und Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat die Regelungen zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I und der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes am 29.4.2020 beschlossen. Am 14.5.2020 hat der Bundestag das Sozialschutz-Paket II verabschiedet und der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 15.5.2020 zugestimmt. Am 28.5.2020 wurde das Sozialschutz-Paket II im Bundesgesetzblatt verkündet und ist damit am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.

dpa

Was ist ein Arbeitslosengeld 1?

1 SGB III besteht ein Arbeitslosengeld-1-Anspruch für eine Person, die arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat.

Was muss ich bei einem Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 beachten?

Damit ein Anspruch auf ALG I besteht, müssen drei Bedingungen erfüllt sein. Der Betroffene muss arbeitslos sein und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Außerdem erhalten Personen nur dann Arbeitslosengeld 1, wenn die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt wurde.

Wann entfällt Arbeitslosengeld?

Erfüllen der Anwartschaftszeit Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt komplett, wenn die arbeitslose Person sich nicht persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos meldet, solange sie die sog. Anwartschaftszeit noch erfüllt.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Wer arbeitslos wird, hat meist Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Bezugsdauer liegt zwischen drei und 24 Monaten. Bezugsdauer von Arbeitslosengeld Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld? Wer in die Arbeitslosenversicherung einzahlt und seinen Job verliert wird, bekommt Arbeitslosengeld.

Wird das Arbeitslosengeld nochmal verlängert?

Im Rahmen des Sozialschutz-Pakets II wurde die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I (ALG I) verlängert - und zwar um drei Monate für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1.5. und 31.12.2020 endete.

Wer bekommt 3 Monate länger Arbeitslosengeld?

"ALG I" genannt) zahlt die Agentur für Arbeit vor dem 50. Geburtstag zwischen 6 und 12 Monaten lang, abhängig davon, wie lange vorher Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Danach ist eine längere Bezugsdauer möglich, bis hin zu 24 Monaten ab dem 58. Geburtstag.

Was passiert wenn das Arbeitslosengeld ausläuft?

Während das Arbeitslosengeld grundsätzlich nach einem Jahr endet (Ausnahmen gibt es für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) erhalten Sie Arbeitslosengeld II so lange, wie Sie finanzielle Unterstützung benötigen. In der Regel wird das Arbeitslosengeld II für 12 Monate bewilligt.

Wird das Arbeitslosengeld verlängert wenn man krank ist?

Wenn Sie krank sind, können Sie maximal 6 Wochen weiterhin Arbeitslosengeld beziehen. Sind Sie länger als 6 Wochen krank, haben Sie vorerst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, bekommen Sie in der Regel ab der siebten Woche Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.