Wann muss ich mich nicht arbeitssuchend melden?

04. In vier Schritten arbeitslos melden

1. Kündigen

Das ist natürlich auch der coolste Schritt von allen innerhalb der Weltreise Planung. Sobald du das erledigt und dich selbst gefeiert hast kannst du überlegen, ob du den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchtest. Falls ja, solltest du dich umgehend beim Arbeitsamt melden.

2. Arbeitssuchend melden

Sich arbeitssuchend melden und sich arbeitslos melden sind zwei Paar Schuhe. Wenn man gekündigt hat oder gekündigt wurde, meldet man sich umgehend arbeitssuchend, damit das Arbeitsamt so viel Zeit wie möglich hat, einen weiterzuvermitteln. Im besten Fall wird man auf diese Weise direkt im Anschluss an den alten Job vermittelt, ohne eine Überbrückungszeit, in der man als arbeitslos gilt. Deswegen heißt es ständig, dass man sich melden muss, sobald man weiß, ab wann man keine Arbeit mehr hat.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie mit einer frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung der Agentur für Arbeit anzeigen, dass Sie aus Ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden und wegen drohender Arbeitslosigkeit nach Arbeit suchen. Damit kann die Agentur für Arbeit für Sie vermittelnd tätig werden und unter Umständen Ihre Arbeitslosigkeit vermeiden oder verkürzen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung eingeführt.

Doch nicht immer erfahren Sie drei Monate vorher, dass Sie von einem bestimmten Tag an arbeitslos sind. Dann sind Sie verpflichtet, binnen drei Tagen nach dem Datum, an dem Sie vom baldigen Verlust Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, diese Meldung abzugeben. 

Versäumen Sie dieses Fristen, dann tritt eine Sperrzeit von einer Woche, der ersten Woche Ihrer Arbeitslosigkeit ein. Was bedeutet „Sperrzeit“? Es ist eine Sperrzeit für den Leistungsbezug. Alle andere Leistungen – zum Beispiel Beratung, aber auch Krankenversicherung – erhalten Sie uneingeschränkt. Andererseits verkürzt sich die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um diese Woche.“

Man meldet sich telefonisch, persönlich oder online arbeitssuchend.

Anmerkung der Agentur für Arbeit:
„Auch hier wird in der Regel mit Ihnen ein persönlicher Termin vereinbart. Davon gibt es nach Absprache Ausnahmen. Zum Beispiel: Sie haben in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub genommen – oder auch zum Beispiel sechs Monate bezahlten Urlaub. Nun aber wird Ihnen bei Abwesenheit (Sie sind irgendwo in Asien) gekündigt: Sie können Ihre Agentur für Arbeit per E-Mail oder Telefon – jeweils an das Servicecenter – darüber informieren, dass Sie überraschenderweise während Ihrer Abwesenheit gekündigt werden und es Ihnen nicht möglich ist, sich persönlich arbeitssuchend zu melden. Die Meldung wird akzeptiert werden. Ihr Vertragsverhältnis ist zu einem Stichtag z.B. in sechs Monaten gekündigt worden. Sie haben aber noch Resturlaub. Wenn Sie in einem Vertragsverhältnis stehen und in Urlaub fahren wollen, empfiehlt es sich, dass Sie sich vor dem Urlaub melden, wenn Sie sich nicht drei Monate vorher, also während Ihrer Weltreise, persönlich melden wollen. Ihre Auskunft lautet, dass Sie voraussichtlich zu dem Stichtag arbeitslos werden – also Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben wollen.“

Ich hatte mich damals online arbeitssuchend gemeldet.

▸ Unter diesem Link erfolgt die Registrierung

▸ Anschließend erhältst du per Post eine PIN-Nummer, mit der du dein Konto bestätigst.

▸ Nachdem du dein Konto paar Tage später bestätigt hast, gehst du auf die Startseite und unter „Meine persönliche Daten“ kannst du den Punkt „Arbeitssuchendmeldung“ anwählen.

▸ Und ab hier heißt es Hosen runterlassen. Gnadenlos wird alles abgefragt: Schulausbildung, Berufsausbildung, Berufserfahrung, wie lange man wo was gemacht und getan hat, was die Kenntnisse und Fähigkeiten sind, eine Selbsteinschätzung der Kenntnisse – sogar, welche Note man in Deutsch und Englisch hatte. Liebes Arbeitsamt, damit habt ihr mich echt verwirrt, ob ihr das ernst meint. 😀 Aber gut. Eingetragen. Dann gibt es noch ein Textfeld mit „Themen, die man im Beratungsgespräch besprechen möchte“. Habe da reingeschrieben, dass ich gekündigt habe wegen einer Langzeitreise.

3. Arbeitslos melden

Dann, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (bei mir der 1.1.2016) muss ich noch einmal persönlich zum Arbeitsamt – ohne Termin, wurde mir gesagt. Einfach reinspazieren und sagen: „So, ich hatte mich vor XY Monaten arbeitssuchend gemeldet, habe ‚immer noch‘ keinen Job und das ist jetzt mein erster offizieller Tag ohne Arbeit. Ich bin also hochoffiziell arbeitslos.“

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Ja und Nein: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man persönlich zum Arbeitsamt – das geht auch ohne Termin. Warum Nein: Insbesondere wenn Sie selbst gekündigt haben, müssen Sie sich nicht am ersten Tag sich arbeitslos melden. Sie müssen DIES NUR DANN TUN, wenn Sie sofort Leistungen erhalten wollen. Diese erhalten Sie aber nach einer selbst vorgenommenen Kündigung nicht sofort, da Sie einer Sperrzeitregelung unterliegen.“ 

Beim Termin wird die Dauer sowie die Höhe der Arbeitslosengeld-Zahlung werden errechnet. Und die Sperrfrist beginnt.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Beim Termin wird die Dauer sowie die Höhe der Arbeitslosengeld-Zahlung errechnet. Und die Sperrfrist (wenn denn ein Grund dafür vorliegt) beginnt – wenn man nicht vorher beschäftigungslos war. Waren Sie vorher schon beschäftigungslos, geht diese Zeit auch in die Sperrzeit-Regelung ein.“

4. Von der Arbeitslosigkeit abmelden

Bevor wir die Weltreise antreten, also spätestens am 30.1., muss ich dann noch einmal zum Arbeitsamt (korrekt: Bundesagentur für Arbeit) und mich aus der Arbeitslosigkeit abmelden, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. „So, bin weg, sucht nicht für mich, ich suche selbst auch nicht, bin nämlich nicht da!“ Ich erhalte dann kein Arbeitslosengeld in der Zeit, habe aber sichergestellt, dass wenn ich zurückkomme und mich wieder anmelde („So, bin wieder da!“), ich innerhalb von 4 Jahren meinen Anspruch geltend machen kann.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Man muss sich nur dann persönlich abmelden, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten: Sonst natürlich nicht!“

Ist arbeitssuchend melden Pflicht?

Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsver hältnisses sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend zu melden. Erfahren Sie von der Beendigung weniger als drei Monate vor her, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen mel den.

Wie melde ich mich nicht mehr arbeitssuchend?

Sie füllen die Veränderungsmitteilung, welche Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit finden, aus und schicken diese an das Arbeitsamt. Sie erledigen diesen Schritt online. Im Bereich „Meine E-Services“ können Sie sich unter dem Punkt „Online-Mitteilungen“ schnell und unkompliziert vom ALG-1-Bezug abmelden.

Ist es strafbar wenn man sich nicht arbeitslos meldet?

Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsverhältnis müssen sich drei Monate vor Auslaufen des Vertrags arbeitslos melden. Andernfalls kann die Arbeitsagentur beim Arbeitslosengeld eine einwöchige Sperrzeit festsetzen, bekräftigte das Bundessozialgericht.

Bin arbeitssuchend ohne Leistungsbezug?

Was sind meine Rechte und Pflichten, wenn ich arbeitslos ohne Leistungsbezug bin? Wenn Sie arbeitslos ohne Leistungsbezug sind, sollten Sie sich dennoch arbeitslos melden und mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten, um leichter einen Job zu finden oder sich gegebenenfalls weiterzubilden.