Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung. Es wird gezahlt bei Arbeitsunfähigkeit, bei Aufenthalten im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung und bei Erkrankung eines Kindes, wenn keine andere Pflegeperson als der Versicherte für das Kind zur Verfügung steht. Show Krankengeld wird auch bei Krankheit während des Bezugs von Arbeitslosengeld I gezahlt. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
12.01.2009, 17:21 von Hallo Ihr Lieben, erstmals vielen Dank für die tollen Tips meiner vorherigen Frage (Zwangsverrentung). Nun habe ich folgende Frage zum Krankengeld. Am 1.8. läuft mein KG nach 78 Wochen wegen psychosomatischen Schmerzen ab. Frage: Wie berechnet sich das? Hintergrund: Danke für eure Hilfe! Sandra 12.01.2009, 17:59 Experten-Antwort Gem. § 48 Abs 2 SGB V: 1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und 2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen. 12.01.2009, 19:32 von Die Frage kann man so nicht beantworten. Man muss wissen, wie die Blockfristen verlaufen, d.h. bestand wegen der jetzigen Erkrankung damals schonmal Arbeitsunfähigkeit? 12.01.2009, 19:50 von Aus meiner Sicht haben Sie diese 2 von ihnen beschriebenen Möglichkeiten nicht ! Einen neuen Job werden Sie in ihrem Gesundheitszustand niemals packen.... Ich glaube, Sie sind sich - leider - ( noch ) nicht ueber ihren wahren Gesundheitszustand bewusst.... Aber gut und nun zum Krankengeld : Die Blockfrist der 78 Wochen Krankengeldzahlung beträgt 3 Jahre ! Die Blockfrist beginnt mit dem 1. Tag der Krankschreibung ( und nicht erst nach den 6 Wochen der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers wie viele fälschlicherweise meinen ! ) und endet genau auf den Tag dann 3 Jahre später. Das heisst als Beispiel , wenn Sie am 15.2.2006 erstmalig krankgeschrieben wurden, endet diese Blockfrist am 14.2.2009 Innerhalb dieser 3 Jahre bekommen Sie 78 Wochen Krankengeld. Dann beginnt die nächste 3 jährige Blockfrist ( im Beispiel also ab 15.2.2009 und ginge bis 14.2.2012 ) Ist ihr 78 Wochen Anspruch auf KK-Geld also schon VOR Ende der 3 jährigen Blockfrist bereits aufgebraucht , bekommen Sie kein KK-Geld mehr und zwar mindestens bis zum Ende der 3 Jahre. Auch durch einen neuen Job haben Sie dann - erstmal -keinen neuen KK-Geld Anspruch. Sie müssen dort mindestens 6 Monate durchgängig versicherungspflichtig beschäftigt sein , um einen neuen 78 wöchigen KK-Geld Anspruch zu erwerben ! Neuen KK-Geld Anspruch VOR Ende der 3 jährigen Blockfrist hätten Sie NUR dann, wenn Sie eine völlig andere - neue - Krankheit haben, die in keinsterweise mit ihren alten Erkrankungen auch nur in Verbindung steht. Hier können Sie alles zum Thema Krankengeld nachlesen : http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld . 13.01.2009, 07:24 Experten-Antwort Ich habe lediglich die Grundlage zitiert. 13.01.2009, 08:05 von Ich meinte doch den Ersteller des Beitrages ;) 13.01.2009, 08:12 Experten-Antwort Wie oft Krankengeld bei gleicher Krankheit?Für eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit mit derselben Diagnose erhalten Sie als Versicherte oder Versicherter maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von 3 Jahren.
Wie lange muss ich arbeiten um mit der gleichen Erkrankung erneut krankgeschrieben zu werden?Sechs-Monats-Frist
Liegen zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate, so besteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch, wenn innerhalb der sechs Monate Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung besteht.
Wann beginnt bei Krankengeld die 3 Jahresfrist wieder neu?Bei den 3 Jahren handelt es sich um die sog. Blockfrist. Eine Blockfrist beginnt mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit. Bei jeder Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung beginnt eine neue Blockfrist.
Wann beginnt neue Blockfrist Krankengeld?Die Bockfristen stehen im Zusammenhang mit der Zahlung von Krankengeld. Wenn Sie das erste Mal wegen einer Erkrankung arbeitsunfähig geschrieben werden, führt dies automatisch zum Beginn einer Blockfrist. Diese läuft nun drei Jahre. In diesem Zeitraum kann Ihnen maximal 78 Wochen lang Krankengeld gezahlt werden.
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