Steuererklärung pflicht wenn einmal gemacht

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, oder muss ich nicht? Eine Frage, die viele Menschen beschäftigt. Wir klären Sie rund um das Thema „Pflichtveranlagung“ auf.

Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Im Steuerjahr 2021 liegt dieser Grundfreibetrag bei 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.

Arbeitnehmer und die Steuererklärung

Sie sind Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und haben nur Einnahmen aus Ihrer Arbeitnehmertätigkeit? Dann müssen Sie keine Steuererklärung abgeben. Denn generell behält Ihr Arbeitgeber bereits Lohnsteuer ein und führt sie mit der monatlichen Gehaltsabrechnung ans Finanzamt ab.

Eigentlich ist die Lohnsteuer eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Der Arbeitgeber berücksichtigt beim monatlichen Lohnsteuerabzug

  • ihm bekannte Steuermerkmale seines Arbeitnehmers, wie Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit und Kinderfreibeträge sowie
  • anteilig den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (derzeit 1.200 Euro pro Jahr).

Hat nun ein Arbeitnehmer höhere Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, dann hat er zu viel an Steuern gezahlt – und sollte unbedingt freiwillig eine Steuererklärung abgeben! Mit der Steuererklärung erfolgt dann die genaue Abrechnung über alle steuerrelevanten Einnahmen und Ausgaben des gesamten Jahres – dabei werden auch jene Lebenssachverhalte erfasst, die außerhalb des Arbeitsverhältnisses liegen.

Steuererklärung: Abgabepflicht für Arbeitnehmer

Andererseits kann das Finanzamt auch annehmen, dass der Arbeitnehmer durch den Lohnsteuerabzug nicht genug Steuern gezahlt hat. Dann kommt es zur sogenannten Veranlagungspflicht, das heißt der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wann genau diese Abgabepflicht besteht, regelt das Einkommensteuergesetz in § 46.

Generell gilt: Jeder Steuerbürger muss sich selbst darüber informieren, ob er eine Einkommensteuererklärung abgeben muss! Das Finanzamt schreibt also nicht automatisch alle Pflichtveranlagten an und fordert sie zur Abgabe der Steuererklärung auf.

Hier die wichtigsten Fälle, in denen man als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgegeben muss:

Lohnsteuerfreibetrag
Wer einen Lohnsteuerfreibetrag hat, ist abgabepflichtig. Beispiel: Sie haben sich wegen der hohen Fahrtkosten oder einer doppelten Haushaltsführung einen Freibetrag eintragen lassen. Davon ausgenommen sind eingetragene Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene oder Kinderfreibeträge – oder wenn der insgesamt erzielte Arbeitslohn im Jahr 2021 höchstens 12.250 Euro bei einem Single bzw. 23.350 Euro bei einem Paar betragen hat.

Nebeneinkünfte
Sie hatten Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr, dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen.

Lohnersatzleistungen
Sie haben steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Insolvenz-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld über 410 Euro im Jahr erhalten.

Einzelveranlagung bei Ehe-/Lebenspartnern
Hat in einer Ehe-/Lebenspartnerschaft einer der Partner eine einzeln veranlagte Steuererklärung abgegeben, dann muss auch der andere Partner eine Steuererklärung einreichen.

Steuerklassen bei Ehe-/Lebenspartnern
Sie und Ihr zusammen veranlagter Partner haben Lohn bezogen und die Steuerklassenkombination III und V oder Sie haben die Steuerklassen IV mit Faktor.

Freibeträge für Kinder
Nicht verheiratete oder geschiedene Eltern wollen einen Freibetrag für das gemeinsame Kind anders als hälftig aufteilen; das gilt für den Ausbildungsfreibetrag und den Behinderten-Pauschbetrag.

Scheidung und erneute Heirat
Sie haben sich scheiden lassen und im selben Jahr haben Sie oder Ihr Ex-Partner wieder geheiratet. Gleiches gilt für Verwitwete, die noch im selben Jahr erneut heiraten.

Mehrere Arbeitgeber
Sie haben von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Gehalt bekommen und die Steuerklasse VI.

Arbeitgeberwechsel / Eintrag „S“ in der Lohnsteuerbescheinigung
Sie waren innerhalb eines Jahres bei mehr als einem Arbeitgeber beschäftigt und in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ist der Großbuchstabe „S“ eingetragen. Das bedeutet, dass Ihr neuer Arbeitgeber Lohnsteuer für sonstige Bezüge, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, berechnet hat – ohne Berücksichtigung des früheren Arbeitslohns beim alten Arbeitgeber.

Abfindung
Sie haben eine Abfindung erhalten und der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer hierfür nach der „Fünftel-Regelung“ einbehalten.

Kapitalerträge
Sie haben Kapitalerträge, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde.

Verlustvortrag – Minus aus den Vorjahren
Sie hatten einen steuerlichen Verlust aus den Vorjahren. Wenn beispielsweise im Steuerbescheid 2020 ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist, dann muss für 2021 eine Steuererklärung abgegeben werden.

Auch wenn keiner dieser genannten Sachverhalte auf Sie zutrifft, kann das Finanzamt Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung per Post auffordern. Dann müssen Sie ebenfalls reagieren – und eine Steuererklärung einreichen. Das Finanzamt schreibt den Steuerbürger immer dann aktiv an, wenn es eine „Kontrollmitteilung“ über Einkünfte erhalten hat, die sich steuerlich auswirken könnten, zum Beispiel durch Erbschaft oder Schenkung.

Pflichtveranlagung: Fristen beachten

Sie sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann müssen Sie bestimmte Fristen im Auge behalten. Wer diese versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag und muss vielleicht zusätzlich Zinsen ans Finanzamt zahlen.

Für das Steuerjahr 2021 endet die Abgabefrist am 31. Oktober 2022. Wer absieht, dass er es nicht rechtzeitig schafft, kann eine Verlängerung beantragen. Eine längere Krankheit oder Abwesenheit sind Gründe, die beim Finanzamt häufig auf Verständnis stoßen.

Wer einmal eine Steuererklärung macht muss immer eine machen?

Falls Du trotzdem einmal keine Steuererklärung abgeben willst, bist Du durch eine frühere Steuererklärung aber nicht dazu verpflichtet. Solange Du nicht durch das Einkommenssteuergesetz zur Abgabe verpflichtet bist, kannst Du Dich jedes Jahr neu entscheiden.

Wann besteht keine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung?

Generell gilt: Liegt Ihr Einkommen unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages, dann zahlen Sie keine Steuern und müssen auch keine Steuererklärung abgeben. Im Steuerjahr 2021 liegt dieser Grundfreibetrag bei 9.744 Euro für Singles und 19.488 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner.

Was passiert wenn man einmal keine Steuererklärung macht?

Laut Abgabenordnung kann ein Verspätungszuschlag festgelegt werden, wenn die Steuererklärung nicht oder verspätet abgegeben wird. Maximal werden 10 Prozent der festgesetzten Steuer, aber höchstens 25.000 Euro als Strafe fällig.

Wer einmal abgibt muss der immer abgeben?

Wer einmal eine freiwillige Steuererklärung abgegeben hat, ist nicht verpflichtet, im nächsten Jahr wieder eine abzugeben. Wer nächstes Jahr dennoch vom Finanzamt zur Abgabe erinnert wird, antwortet einfach, dass keine Abgabepflicht besteht.