Rmv 10 minuten garantie erstattung anmelden

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Erstellt: 15.03.2019Aktualisiert: 09.04.2019, 03:34 Uhr

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Der Rhein-Main-Verkehrsverbund hat Neuerungen für die 10-Minuten-Garantie angekündigt: Ab 31. März können Kunden bei Verspätungen Geld via Handy zurückfordern. Es gibt aber auch Beschränkungen.

Gleich mehrere Neuerungen erwarten die Nutzer der 10-Minuten-Garantie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) noch in diesem Monat. Ab dem 31. März können Kunden bei Verspätungen Erstattungsanträge mobil per Smartphone stellen, allerdings kann jeder maximal drei Anträge pro Tag stellen. Das teilte der RMV am Freitagvormittag (15.3.) mit. 

RMV-10-Minuten-Garantie: Anträge auch auf dem Smartphone

„Die mobile Antragstellung ist für uns ein wichtiger Schritt bei der Weiterentwicklung der RMV-10-Minuten-Garantie“, sagt RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat. „Perspektivisch soll die Beantragung mit nur wenigen Klicks über unser Kundenportal 'meinRMV' möglich sein.“  Bisher war die Antragstellung nur über einen Computer möglich. Voraussetzung für den Antrag via Smartphone ist, dass die verspätete Fahrt abgeschlossen ist.

Die seit Juni 2017 angebotene RMV-10-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Leistung des RMV. Ab zehn Minuten Verspätung am Ziel, auch wenn ein Umstieg nicht geklappt hat, gibt es je nach Fahrkartenart den Fahrpreis vollständig oder anteilig zurück.

RMV-10-Minuten-Garantie: Beschränkungen sollen Missbrauch vorbeugen

Zum 31. März treten zudem neue Regeln in Kraft, mit denen der RMV gegen den zunehmenden Missbrauch der RMV-10-Minuten-Garantie vorgehen will: Der Verbund begrenzt die maximale Zahl der 10-Minuten-Garantie-Anträge auf drei Fahrten pro Tag und Antragsteller. Dies gelte auch bei Fällen höherer Gewalt, wie zum Beispiel Unwetter oder Streiks, heißt es in der Mitteilung des Verkehrsverbundes. Zudem könnten Kunden künftig maximal ein Drittel des Gesamtpreises einer Zeitkarte wie etwa einer Monats- oder Wochenkarte über die 10-Minuten-Garantie zurückerstattet bekommen. Ausgenommen von der Deckelung der Erstattungssumme sind Einzel- und Tageskarten.   

Bei den meisten Betrugsversuchen beantragten Kunden Erstattungen für Fahrten, die sie nicht angetreten haben, so der RMV. Das sei zum Bespiel bei Monats- oder Wochenkarten vorgekommen, bei denen die Kunden, keine Einzelfahrkarten als Belege der Fahrten vorweisen könnten und müssten, sondern nur die Zeiten angeben würden, erklärte eine Sprecherin des Unternehmens. In besonders dreisten Fällen würden Anträge für mehrere Fahrten gestellt, die zur gleichen Zeit an verschiedenen Orten stattfanden. Teilweise kämen so von einer Person Anträge für zehn oder mehr Fahrten für einen Tag zusammen, der Rekord liege bei mehr als 40 gestellten Anträgen.

RMV-10-Minuten-Garantie: Neue Auszahlungsmethoden in Arbeit

„Mit der Begrenzung auf drei erstattungsfähige Fahrten pro Tag schieben wir diesem betrügerischen Verhalten einen Riegel vor“, so Ringat. Dass berechtigte Ansprüche auf Erstattung durch diese Regel beeinträchtigt würden, sei unwahrscheinlich: 95 Prozent aller Nutzer der 10-Minuten-Garantie stellten Anträge für weniger als drei Fahrten an einem Tag. 

Der Verbund arbeite zudem zusammen mit seinen Partnern an alternativen Auszahlungsformen, teilte der RMV weiter mit. Derzeit müssten Fahrgäste die Erstattungsbeiträge unter Vorlage der Fahrkarte in einer RMV-Vertriebsstelle abholen.

Info

Antrag stellen: So bekommt man Geld zurück

Anträge für die 10-Minuten-Garantie können online innerhalb von sieben Tagen nach einer ausgefallenen oder verspäteten Fahrt gestellt werden. Das Geld gibt es nach erfolgter Bearbeitung unter Vorlage der Originalfahrkarten an ausgewählten RMV-Mobilitätszentralen und an RMV-Vertriebsstellen. Bei Bedarf können Garantiefälle auch bis zu drei Monate gesammelt und in Summe vor Ort ausbezahlt werden. Seit Einführung der Garantie wurden bis Ende Februar 2019 insgesamt rund 1,5 Millionen Anträge im Wert von rund 3,6 Millionen Euro gestellt.

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Die im Jahr 2017 eingeführte 10-Minuten-Garantie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) gilt selbstverständlich auch für die Fahrgäste der ESWE Verkehrsgesellschaft. Die entscheidende Textpassage dieser Garantie lautet wie folgt:

„Erreicht ein Fahrgast sein Fahrtziel mehr als zehn Minuten nach der fahrplangemäßen Ankunftszeit, hat er Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises gemäß der jeweils aktuellen Erstattungstabelle. Anstelle der Rückzahlung des Fahrpreises können zwischen 21:00 Uhr und Betriebsende (ca. 5:00 Uhr am Folgemorgen) auch Taxikosten in Höhe von maximal 25 Euro erstattet werden, sofern absehbar ist, dass das Fahrtziel mit einer Verspätung von mehr als zehn Minuten erreicht werden wird.“

Auszahlung des Erstattungsbetrags

Nachdem der Fahrgast seinen Garantieanspruch angemeldet hat und die Erstattung genehmigt wurde, kann sich der Fahrgast seinen Erstattungsbetrag innerhalb dreier Monate in einer RMV-Mobilitätszentrale oder einer RMV-Vertriebsstelle in bar* auszahlen lassen. Eine Auflistung der Auszahlungsstellen ist hier zu finden.

In Wiesbaden erfolgt die Auszahlung des Erstattungsbetrags in der Mobilitätszentrale von ESWE Verkehr. Deren Anschrift und Öffnungszeiten erfährt man hier.

* Die Überweisung des Erstattungsbetrags auf ein Bankkonto ist wegen der Notwendigkeit, den Fahrausweis und die Belege in der Auszahlungsstelle zu prüfen, leider nicht möglich.

Rechtliche Hinweise

Die RMV-10-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Garantieerklärung der Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH (RMV). Diese Garantie kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Fahrgast auf die Geltendmachung einer Erstattung oder Entschädigung aus anderen Gründen – insbesondere aufgrund der gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr oder der Mobilitätsgarantie Persönliche Jahreskarte – verzichtet. Je beanstandeter Fahrt darf nur eine der drei genannten Garantieleistungen in Anspruch genommen werden.