Allgemeine InformationenIm Zuge der Abmeldung kann auch die Freihaltung des Kennzeichens für ein anderes Fahrzeug für längstens sechs Monate beantragt werden. In diesem Fall muss die Anmeldung des neuen Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle vorgenommen werden, wo das alte Fahrzeug abgemeldet wurde. Show AchtungDiese Regelungen gelten grundsätzlich auch fürEU-Bürgerinnen/EU-Bürger mit einem in Österreich zugelassenen Kfz. Das Fahrzeug ist abzumelden, wenn
Zuständige StelleJede Zulassungsstelle (→ VVO) innerhalb Österreichs VerfahrensablaufDie erforderlichen Unterlagen müssen einer Zulassungsstelle vorgelegt werden. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch eine Vertreterin/ein Vertreter das Kfz abmelden. Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer gestorben, so hat die/der zur Vertretung des Nachlasses Berufene (meist Notarin/Notar) die Behörde davon zu verständigen. Die Pflichten der Zulassungsbesitzerin/des Zulassungsbesitzers hat die/der zur Vertretung des Nachlasses Berufene zu erfüllen. Mit dieser/diesem sollte daher auch Kontakt betreffend eventueller Verwendung des Fahrzeuges durch Angehörige aufgenommen und informiert werden. Die Zulassung kann von der Behörde, die das Fahrzeug zugelassen hat, aufgehoben werden. HinweisIst die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verstorben, muss Rücksprache mit der Kfz-Versicherung gehalten werden, um sicher zu gehen, dass – auch wenn die Prämie bezahlt ist – das Auto weiterhin bewegt werden darf und Versicherungsschutz besteht. Dazu ist die Notarin/der Notar (die Gerichtskommissärin/der Gerichtskommissär im konkreten Verlassenschaftsverfahren) zu kontaktieren, damit durch eine allfällige Abmeldung nicht in die Rechte der anderen Verfahrensparteien, zumeist Erbinnen/Erben oder Pflichtteilsberechtigte, eingegriffen wird. Die Abmeldung wird auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vermerkt. Teil I verbleibt nach Bestätigung der Abmeldung darauf bei der Person, die das Kfz abmeldet, falls keine Gründe dagegenstehen. Bei einer neuerlichen Zulassung wird der bisherige Teil II durch einen neuen ersetzt und es wird die Anzahl der bisherigen Zulassungen angegeben. Scheckkartenzulassungsscheine werden bei der Abmeldung mittels Lochung entwertet und danach wieder ausgehändigt. Falls die Zulassungsbescheinigung oder ein Teil davon nicht vorgelegt werden kann, muss bei der Zulassungsstelle eine Erklärung über den Grund dafür abgegeben werden. Erforderliche Unterlagen
KostenEs fallen keine Gebühren an. Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2022 Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Aktuelle Informationen über An-/Abmeldung eines Kfz, Zulassung, NoVA, Kfz-Abmeldung etc. HinweisIst die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verstorben, genießen die zukünftigen Erbinnen/die zukünftigen Erben in bestimmten Fällen weiterhin Kfz-Versicherungsschutz. Bitte kontaktieren Sie in dieser Frage die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung. Letzte Aktualisierung: 5. März 2021 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion Wie melde ich mein Auto ab und ein neues an?Der Fahrzeugwechsel ist ganz einfach:
Neues Auto kaufen. Altes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden. Die Abmeldung bei der Kfz-Versicherung und beim Finanzamt erfolgt automatisch (ein separates und fristgerechtes Kündigen Ihrer Autoversicherung ist also nicht nötig)
Was kostet um und Anmeldung Kfz?Für die Kfz-Zulassung eines Neuwagens fallen Gebühren von etwa 30 Euro an. Für die Ummeldung eines gebrauchten Kfz bewegen sich die Kosten im Rahmen von 20 bis 30 Euro. Für die Kfz-Abmeldung kommen Kosten von ungefähr 5 bis 10 zehn Euro auf Sie zu.
Wie läuft das mit Kennzeichen ab?Die Zulassungsstelle informiert das Hauptzollamt und die Versicherung automatisch darüber, dass das Fahrzeug abgemeldet wurde. Ein Kennzeichen kann reserviert werden. Der maximale Reservierungszeitraum ist – je nach Zulassungsbezirk – unterschiedlich und beträgt in der Regel drei bis zwölf Monate.
Wird die KfzMit der Abmeldung des Autos wird die Versicherung beitragsfrei gestellt. Der Versicherungsschutz endet automatisch um 23.59 Uhr am Tag der Abmeldung.
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