Können Unternehmen die private Internetnutzung vom Unternehmens PC verbieten?

Ein Gerichtsurteil verwirrt viele Angestellte: Selbst wenn man den Dienstrechner privat nutzen darf, droht die Kündigung. Wie kann man seiner Sache sicher sein? Fachanwalt Philipp Byers erklärt, was erlaubt ist.

Von Silvia Dahlkamp

17.07.2015, 08.18 Uhr

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Können Unternehmen die private Internetnutzung vom Unternehmens PC verbieten?

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Private oder dienstliche PC-Nutzung? Manchmal verschwimmen die Grenzen

Foto: Corbis

Niemand darf während der Dienstzeit Raubkopien herstellen, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Auch nicht, wenn der Betroffene den Rechner für bestimmte andere private Zwecke nutzen durfte. Die obersten Arbeitsrichter verhandelten über die Kündigung eines Justizangestellten, der jahrelang während seiner Arbeitszeit Dienstrechner für Raubkopien genutzt haben soll. Pikant daran: Der Mann war der IT-Verantwortliche des Oberlandesgerichts in Naumburg. (Aktenzeichen: 2 AZR 85/15).

Der heute 61-Jährige hatte sich in den ersten beiden Instanzen erfolgreich gegen seinen Rauswurf gewehrt, da ihm nach Ansicht der dortigen Richter die Pflichtverstöße nicht konkret nachgewiesen werden konnten. Der Kläger hatte unter anderem argumentiert, dass die privaten Kopien am Oberlandesgericht geduldet und auch andere Mitarbeiter daran beteiligt gewesen seien.

Private Computernutzung am Arbeitsplatz - was ist erlaubt und was nicht?

Zur Person

Können Unternehmen die private Internetnutzung vom Unternehmens PC verbieten?
Können Unternehmen die private Internetnutzung vom Unternehmens PC verbieten?

Foto: privat

Dr. Philipp Byers ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Wirtschaftskanzlei Lutz Abel in München.

KarriereSpiegel: Ein Arbeitnehmer bestellt während seiner Arbeitszeit mal schnell bei Amazon ein Buch. Kann sein Chef ihm dafür kündigen?

Byers: Wenn der Arbeitgeber ein Surf-Verbot während der Arbeitszeit ausgesprochen hat, droht zumindest eine Abmahnung. In solchen Fällen ist es schon ein Pflichtverstoß, wenn der Mitarbeiter nur für Sekunden ins Netz geht.

KarriereSpiegel: Und wenn Mitarbeiter den Dienstrechner auch privat nutzen dürfen?

Byers: Dann können sie natürlich ab und zu mal bei Amazon vorbeisurfen. Oder zum Beispiel auch ein- bis zweimal am Tag ihren privaten Account aufrufen, etwa um E-Mails zu checken. Die rote Linie ist allerdings schnell überschritten: Natürlich ist es verboten, dass ein Mitarbeiter illegal Filme runterlädt oder Raubkopien erstellt. Damit verletzt er das Urheberrecht, begeht also eine Straftat. Kritisch ist es auch, wenn Dateien auf den Rechner gelangen, die das System gefährden könnten - also Viren oder Spam. Alles, was dem Arbeitgeber Schaden zufügt, kann eine fristlose Kündigung begründen.

KarriereSpiegel: Aber darf eine Arbeitgeber überhaupt einen Chat-Verlauf verfolgen? Es gibt doch ein Fernmeldegeheimnis - also ein Abhörverbot.

Byers: Aber das greift nicht in Firmen, die private Internetnutzung generell verbieten. Da darf der Chef Stichproben machen. Zum Beispiel anordnen, dass die Experten aus der IT-Abteilung die Rechner durchforsten: Wie oft klickt ein Mitarbeiter welche Seiten an, wie lange verweilt er? Ein Sportsfreund, der 50-mal am Tag bei "Kicker.de" vorbeischaut, hat dann ganz schlechte Karten. Ganz anders sieht es jedoch rechtlich aus, wenn es im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung gibt, die Privat-Surfen erlaubt. Weil aber noch eine endgültige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts fehlt, urteilt jedes Landesarbeitsgericht anders: Einige Richter argumentieren, es sei unzulässig, wenn Arbeitgeber Verbindungsdaten auswerten, andere sehen das nicht ganz so eng.

KarriereSpiegel: Wo steht, ob ein Arbeitnehmer während der Dienstzeit surfen darf?

Byers: Im Arbeitsvertrag. Wenn dort nicht ausdrücklich eine Klausel über die Privatnutzung steht, sollte er nicht ins Netz gehen - auch nicht, wenn alle seine Kollegen dort ständig unterwegs sind.

KarriereSpiegel: Darf ich während der Dienstzeit an einer eBay-Auktion teilnehmen, wenn ich die verlorene Arbeitszeit hinterher wieder reinhole - etwa mit Überstunden?

Byers: Nein, diesen Puffer sieht das Gesetz nicht vor. Jede Stunde, die ein Mitarbeiter nach einem Acht-Stunden-Tag länger im Büro bleibt, kann einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz begründen. Außerdem: Wer sagt denn, dass jemand, der bereits mittags stundenlang gedaddelt hat, abends noch fit genug ist, um konzentriert zu arbeiten?

KarriereSpiegel: Gibt es ein Surf-Limit?

Byers: Einige Urteile sagen, dass 60 bis 90 Minuten am Tag zu viel, sogar exzessiv sind.

KarriereSpiegel: Darf ich während der Dienstzeit eine Reise buchen?

Byers: Wenn es schnell geht. Wer genau weiß, wann er in welches Land fliegen und welches Hotel er buchen will, geht auf das entsprechende Portal und bucht den Trip in wenigen Minuten. Das ist okay. Da sagt wahrscheinlich auch jeder vernünftige Chef: Das holt der hinterher wieder auf, Schwamm drüber. Ganz anders sieht es aber aus, wenn ein Mitarbeiter den ganzen Vormittag verplempert, weil er sich im Netz verliert. Erst mal recherchiert, wohin die Reise gehen könnte, dann das schönste Hotel sucht und schließlich das günstigste Angebot bucht. Dann wird es arbeitsrechtlich kritisch.

KarriereSpiegel: Und wenn die Internet-Junkies auf ihre privaten Smartphones ausweichen?

Byers: Nutzen sie dabei das Wireless Lan ihres Unternehmens, ist es genauso, als würden sie vom Dienstrechner surfen. Wenn sie über ihre mobile Datenverbindung gehen, ist das Arbeitszeitbetrug. Richtig ist allerdings, dass ein Chef keine Möglichkeiten hat, die Verbindungsdaten des privaten Smartphones auszuwerten. Das wäre illegal. Er muss also Augenzeugen finden, um Vielsurfer-Kollegen im Büro zu überführen.

Können Unternehmen die private Internetnutzung vom Unternehmens PC verbieten?
Können Unternehmen die private Internetnutzung vom Unternehmens PC verbieten?

Das Interview führte KarriereSPIEGEL-Autorin Silvia Dahlkamp (Jahrgang 1967). Sie arbeitet in einer Hamburger Redaktion und daneben als freie Journalistin.

Kann der Arbeitgeber sehen was ich am PC mache?

Eine permanente und allumfassende PC-Überwachung am Arbeitsplatz auf Grundlage eines Generalverdachts ist nicht zulässig. Nur wenn ein hinreichend konkreter Verdacht auf eine missbräuchliche Nutzung des Arbeitscomputers besteht, darf der Arbeitgeber eine Mitarbeiterüberwachung am PC durchführen.

Kann mein Chef sehen was ich im Internet mache?

„Bei der härtesten Linie dürfen sich Arbeitgeber die Geräte angucken und auch den Browserverlauf nachvollziehen“, sagt Schipp. Gilt ein beschränktes Zugriffsrecht für das Internet, etwa dass der private Gebrauch nur außerhalb der Arbeitszeit zulässig ist, dürfe der Arbeitgeber Browserverläufe ebenfalls prüfen.

Werden Firmenlaptops überwacht?

Die heimliche Überwachung des Laptops oder anderer Geräte ist dauerhaft nicht gestattet. Hierbei müssen die Datenschutzgesetze, die individuellen Rechte der Arbeitnehmer sowie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates beachtet werden.

Wird Firmen WLAN überwacht?

Die private Internetnutzung unterliegt dem Telekommunikationsgesetz, genauer gesagt dem Fernmeldegeheimnis. Das heißt, der Arbeitgeber darf das private Surfen nicht überwachen, protokollieren oder überprüfen.