Kindergeld für ausländer deren kinder im ausland leben

Das EU-Recht bestimmt, dass auch für im EU-Ausland lebende Kinder Kindergeld zu leisten ist, wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Diesen Grundsatz hat im Februar 2019 ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt (Rs. C-322/17). Dort wurde auch klargestellt, dass es für den Anspruch auf Familienleistungen nicht Voraussetzung ist, dass der Kindergeldberechtigte im zuständigen Mitgliedsstaat erwerbstätig ist. Es ging bei dem Fall um einen nach Jahren der Erwerbstätigkeit in Irland arbeitslos gewordenen Rumänen, der nach wie vor in Irland lebte – seine Kinder aber in Rumänien.

In verschiedenen EU-Mitgliedstaaten lebende Eltern werden bei einem Anspruch auf Familienleistungen so betrachtet, als würden sie gemeinsam in dem für die Familienleistungen zuständigen EU-Mitgliedsstaat leben. D.h. bei einer getrennt lebenden Familie, Mutter oder Vater leben und arbeiten in Deutschland, die Kinder etwa in Frankreich, wird die Konstellation so behandelt, als lebte die ganze Familie beim kindergeldberechtigten Elternteil in Deutschland. Diese Regelung wendet ein Risiko ab, das anderenfalls mit Arbeitnehmer-Mobilität innerhalb der EU verbunden wäre: Ohne eine entsprechende Regelung wäre es möglich, dass durch den Gang ins Ausland und die Trennung der Familie der Kindergeldanspruch verloren ginge. Bestehen in zwei Mitgliedsstaaten Kindergeldansprüche regelt die Verordnung welcher Anspruch vorrangig ist.

Auch bezogen auf die Antragstellung wird der Wohnsitz der ganzen Familie fiktiv in den zuständigen EU-Mitgliedstaat (z.B. Deutschland) verlegt. Aber auch der im Ausland lebende Elternteil kann den Kindergeldantrag bei der zuständigen deutschen Familienkasse stellen. Den Kindergeldantrag dürfen also nicht nur die Personen stellen, die im zuständigen Mitgliedstaat wohnen, sondern alle kindergeldberechtigten Familienangehörigen – in der Regel die Eltern; das können aber auch die Großeltern sein. Ausreichend ist, dass der Antrag von einem kindergeldberechtigten Familienangehörigen gestellt wird, unabhängig davon, an welchen Kindergeldberechtigten letztlich das Kindergeld ausgezahlt wird.

Zu unterscheiden ist zwischen Antragstellung und Auszahlung, denn das Kindergeld wird nur an einen Kindergeldberechtigten ausgezahlt. Bei mehreren Kindergeldberechtigten kommt es dazu auf die nationalen Regelungen an. Das deutsche Einkommenssteuergesetz bestimmt, dass das Kindergeld vorrangig an die Person auszuzahlen ist, die das Kind in ihren Haushalt aufgenommen hat (§ 64 Abs. 2 EStG; Urteil des Bundesfinanzhofs v. 27.7.2017, III R 17/16). Das kann auch der im EU-Ausland lebende Eltern- oder Großelternteil sein, bei dem die Kinder wohnen.

So entschied der Bundesfinanzhof in einem Fall, wo die Kinder eines in Deutschland lebenden Arbeitnehmers bei der Großmutter in Griechenland lebten, dass die Großmutter auszahlungsberechtigt war. Unschädlich war, dass sie nicht selbst den Antrag auf Kindergeld gestellt hatte, sondern der Vater. Die Familienkasse hatte den Antrag des Vaters zu Gunsten der Großmutter zu berücksichtigen (Urteil des Bundesfinanzhofs v. 10.3.2016, III R 62/12).

Aus finanziellen Gründen ist es vielen Familien nicht auf Dauer möglich, an einem Ort zu verweilen. Nicht selten kommt es daher vor, dass Mütter oder Väter ins Ausland ziehen, um dort einen gut bezahlten Job anzunehmen. Aber haben sie dann immer noch einen Anspruch auf Kindergeld für Kinder im Ausland?

Kindergeld für ausländer deren kinder im ausland leben
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„Bekomme ich Kindergeld, wenn mein Kind im Ausland lebt?“ Dieser Frage widmen wir uns im folgenden Ratgeber.

Da Eltern grundsätzlich mehr Ausgaben haben als kinderlose Paare, werden Sie vom Staat in Form des Kindergeldes entlastet. Je nachdem, inwiefern trotz des Auslandsaufenthaltes weiterhin Steuern in Deutschland abgeführt werden müssen, kann auch dann noch ein Anspruch auf Kindergeld im EU-Ausland bestehen.

Wann steht Eltern Kindergeld für Kinder im Ausland zu? Was muss dementsprechend beachtet werden? Welche Voraussetzungen sollten gegeben sein? Wo stellen Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Kindergeld im Ausland? Mehr dazu lesen Sie im folgenden Ratgeber.

Das Wichtigste zum Kindergeld für Kinder im Ausland in Kürze

Wann steht Eltern Kindergeld für im Ausland lebende Kinder zu?

Damit ein Anspruch auf Kindergeld für Kinder im Ausland besteht, müssen die Erziehungsberechtigten entweder unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sein.

Was gilt bei einer beschränkten Steuerpflicht?

Liegt eine beschränkte Steuerpflicht vor, muss mindestens ein Elternteil beispielsweise als Missionar oder Entwicklungshelfer tätig sein.

Spielt es eine Rolle, in welchem Land das Kind lebt?

Ja, Kinder müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem EU- bzw. EWR-Mitgliedstaat haben, um Kindergeld beziehen zu können.

Inhalt

  • Das Wichtigste zum Kindergeld für Kinder im Ausland in Kürze
  • Kindergeld für im Ausland lebende Deutsche
    • Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland
    • Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland
    • Voraussetzungen zum Kindergeld, wenn das Kind im Ausland lebt
  • Erhalten Sie Kindergeld, wenn das Kind im Ausland zur Schule geht?
  • Antrag auf Kindergeld für im Ausland lebendes Kind
    • Das könnte Sie auch interessieren:

Kindergeld für im Ausland lebende Deutsche

Bei Deutschen, die im Ausland leben, ist zu unterscheiden, ob das Kindergeld als Steuervergünstigung nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gezahlt wird. Grundsätzlich ist der Kindergeldanspruch nach dem EStG vorrangig gegenüber dem Anspruch nach BKGG.

Ist der Antragsteller in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wird das Kindergeld als Steuervergütung nach dem EStG gezahlt. Sofern der Antragsteller in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist, handelt es sich beim Kindergeld um eine Sozialleistung nach dem BKGG.

Kindergeld für ausländer deren kinder im ausland leben
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Entscheidend ist dabei, ob Sie aus steuerrechtlicher Sicht einen Wohnsitz in Deutschland haben. Kindergeld für Kinder im Ausland erhalten Sie beispielsweise, wenn Sie mit Ihrem auf der ganzen Welt erzielten Einkommen in Deutschland steuerpflichtig sind. Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie das gesamte Jahr über nicht in Deutschland gewesen sind.

Dieser Wohnsitz liegt vor, wenn Sie ins Ausland ziehen, in Deutschland aber weiterhin eine Wohnung oder ein Haus besitzen, wo Sie Zuflucht finden können. Gleiches gilt übrigens auch bei Miet- oder Ferienwohnungen. In diesem Fall werden nicht nur die Mieteinnahmen, sondern auch die Einkünfte aus dem Ausland in Deutschland versteuert. Aber wie hängt dies mit dem Kindergeld zusammen?

Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Einen Anspruch auf Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz hat jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Auch Personen ohne einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland können Kindergeld für Kinder im Ausland beziehen.

Damit dies der Fall ist, müssen im Kalenderjahr mindestens 90 % der Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Außerdem besteht ein Anspruch auf Kindergeld, wenn das Kind im Ausland lebt, sofern die Einkünfte, die nicht der Einkommensteuer in Deutschland unterliegen, nicht den Grundfreibetrag übersteigen.

Übrigens: Unbeschränkt steuerpflichtigen deutschen Staatsangehörigen mit türkischer Abstammung steht kein Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder zu. Der Anspruch besteht nur dann, wenn das Kind in einem EU- oder EWR-Staat lebt.

Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Eine beschränkte Steuerpflicht liegt vor, wenn der Antragsteller weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, hierzulande allerdings trotzdem beschränkt steuerpflichtig ist. Dies ist der Fall, wenn Sie inländische Einkünfte erzielen. Kindergeld kann dann als Sozialleistung beantragt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein:

  • dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegen
  • Versetzung ins Ausland bei einem in Deutschland bestehenden öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
  • Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder Missionar
  • Bezug der Rente nach deutschen Vorschriften mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der EU

Voraussetzungen zum Kindergeld, wenn das Kind im Ausland lebt

Neben den oben genannten allgemeinen Voraussetzungen können Sie nur Kindergeld im Ausland beziehen, wenn Ihr Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der EU bzw. der EWR hat. Dazu zählen neben Deutschland u. a. folgende Staaten:

Kindergeld für ausländer deren kinder im ausland leben
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Kindergeld für Ausländer: Wenn das Kind im Ausland lebt, ist der Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben.

  • Belgien
  • Dänemark
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Kroatien
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweden
  • Spanien
  • Zypern

Außerdem kann ein Anspruch auf Kindergeld für Kinder im Ausland bei beschränkt Steuerpflichtigen bestehen, wenn das Kind in Deutschland keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, dennoch aber im ausländischen Haushalt seiner Eltern lebt. Dies ist z. B. bei Diplomaten im Ausland der Fall.

Auch wenn das Kind in der Schweiz lebt, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Außerdem hat ein Kind im Ausland Anspruch auf Kindergeld, wenn es in einem Staat lebt, mit dem Deutschland ein Abkommen über die soziale Sicherheit mit Einbeziehung des Kindergeldes geschlossen hat. Dies sind Algerien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, der Kosovo, Montenegro, die Türkei, Marokko und Tunesien.

Erhalten Sie Kindergeld, wenn das Kind im Ausland zur Schule geht?

Hält sich das Kind für eine Schulausbildung oder im Rahmen eines Studiums im Ausland auf, ist der Kindergeldanspruch unter Umständen in Gefahr. Kindergeld für Kinder im Ausland erhalten Erziehungsberechtigte nur dann, wenn der Auslandsaufenthalt nicht länger als ein Jahr dauert oder wenn sich das Kind regelmäßig in Deutschland aufhält.

Antrag auf Kindergeld für im Ausland lebendes Kind

Kindergeld für ausländer deren kinder im ausland leben
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Kindergeld für Kinder im Ausland: Der Anspruch hängt von der Steuerpflicht ab.

Wenn Sie einen Antrag auf deutsches Kindergeld im Ausland stellen wollen, können Sie dies schriftlich tun. Entsprechende Anträge erhalten Sie online bei der Familienkasse. Der Antrag kann zwar online abgeschickt werden, allerdings müssen Sie diesen zusätzlich ausdrucken, unterschreiben und per Post verschicken, damit alles seine Gültigkeit hat.

Wenn Sie einen Kindergeldantrag im Ausland stellen wollen, sollten Sie die Vordrucke „Antrag auf Kindergeld (KG 1)“ sowie die „Anlage Kind“ und die „Anlage Ausland (KG 51)“ ausfüllen. Letztere enthält eine Arbeitgeberbescheinigung. Üben Sie eine selbstständige Tätigkeit aus, sollten Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung sowie einen Steuerbescheid als Nachweis einreichen.

Anhand Ihrer Angaben im Antrag auf Kindergeld für Kinder im Ausland überprüft die Familienkasse, ob noch weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Grundsätzlich ist die Familienkasse für Sie zuständig, in deren Bezirk Sie wohnen. In grenzüberschreitenden Fällen gelten allerdings folgende Zuständigkeiten:

Wie hoch ist das Kindergeld für im Ausland lebende Kinder?

Der zuständige Staat zahlt das Kindergeld in voller Höhe. Ist das Kindergeld im zuständigen Staat geringer als in Deutschland, zahlt die deutsche Kindergeldkasse in der Regel die Differenz dazu, wenn ein Anspruch besteht. Ist das Kindergeld im zuständigen Staat höher, gibt es aus Deutschland nichts.

Kann man Kindergeld bekommen wenn das Kind in der Türkei lebt?

Lebt das Kind in der Türkei, besteht auch für deutsche Staatsangehörige mit türkischer Herkunft, Wohnsitz in Deutschland und unbeschränkter Steuerpflicht kein Anspruch auf Kindergeld.

Wer hat Anspruch auf deutsches Kindergeld?

Wer erhält in Deutschland Kindergeld? Kindergeld nach deutschem Recht erhält, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Dabei spielen Staatsangehörigkeit oder Erwerbstätigkeit keine Rolle.

Welche Länder zahlen Kindergeld ins Ausland?

Außerhalb Europas zahlen die Staaten häufig kein Kindergeld. Ausnahmen bilden Länder wie Australien und Kanada. In Neuseeland und den USA erhalten Eltern mit Kind dagegen Steuererleichterungen.